Ich bin derzeit 43 Jahre alt und Vater eines Sohnes, der mittlerweile schon 5 Jahre alt ist. Die Mutter (38) und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, waren aber nie verheiratet. Ein Titel ist vorhanden. Unterhalt (110%) und Mehrbedarf wird selbstverständlich regelmäßig gezahlt.
Im Sommer 2008 lernte ich die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes kennen. Die Beziehung verlief sehr gut. In der Schwangerschaft änderte sich die Einstellung der Mutter zu mir drastisch und das Verhältnis gestaltete sich immer schlechter. Im August 2011 kam dann unser Sonnenschein zur Welt. Wir planten, zusammenzuziehen, da wir noch getrennte Wohnungen hatten. Sie wohnte bei ihrer Mutter und ich wohnte 50 Km weiter weg. Im September 2011 sind wir nun in ein Haus gezogen, das ihren Ansprüchen entsprach – und die waren sehr hoch. Das Zusammenleben hielt nicht lange an. Sie hatte sich nicht richtig eingelebt und lebte quasi aus dem Koffer. Platz war genügend da. Nach einem Streit sagte sie: „Ich wollte nur ein Kind von dir, damit ich nicht mehr zum Arbeiten muss“.
Ende November zog die Mutter mit unserem gemeinsamen Kind wieder zu ihrer Mutter zurück.
Ich bekam das Gefühl nicht los, nach der erfolgreichen Besamung eiskalt abserviert zu werden.
Von diesem Zeitpunkt an veränderte sich alles. Sie verbot jeden Vater-Sohn-Kontakt. Ihre Begründung: Er sei noch zu jung. Ich schaffte es aber trotzdem, hin und wieder mit unserem Sohn Kurzkontakte zu bekommen und wenn es in der Woche nur für ein oder zwei Stunden war. Meist eskalierte die Situation bei der Übergabe, da sich die ganze mütterliche Familie gegen mich gestellt hatte. Es war keine Seltenheit, dass allein die Übergabe 2 – 3 Stunden lang dauerte.
Daraufhin ging ich zum Jugendamt und bat um Hilfe. Diese Hilfe sah sehr einseitig aus, da die Mutter auf die Tränendrüse drückte, was beim Jugendamt bewirkte, dass man mich stehen gelassen hat. Nach mehreren Terminen beim Jugendamt, die absolut nichts erreicht hatten und der Konflikt beim Umgang und die Übergabe nicht besser wurden, beschloss ich, nun einen Anwalt zu beauftragen.
Im März 2015 war der erste Gerichtstermin. Dieser endete mit einem Beschluss, der den Umgang regelte: Jedes 1., 3. und 5. Wochenende im Monat ist mein Umgangswochenende von Samstag 10:00 Uhr – Sonntag 18:30 Uhr mit Übernachtung. Hinzu kommt, dass wir an einer Familienberatung bei der Caritas teilnehmen sollten. Mitte April 2015 hatten wir unsere erste Sitzung. Nach der 3. Sitzung kam die Mutter nicht mehr und somit wurde die Beratung abgebrochen.
Ende April 2015 wollte ich meinen Sohn abholen. Mir fiel auf, dass unser Sohn einen sehr eingeschüchterten Eindruck machte und mir nicht mehr in die Arme lief, was sehr untypisch für ihn war.
Die Übergabe verlief immer chaotischer. Die Eltern meiner Ex und der neue Freund mischten sich jedesmal ein bzw. lockten ihn von mir weg, so dass er dann nicht mehr mitgehen wollte. Die Regelung 1., 3.und 5. Wochenende wurde nicht eingehalten.
Anfang August 2015 bekam ich eine SMS von ihrem neuen Freund, der mir mitteilte, dass die Mutter eine neue Festnetznummer habe und die alte Nummer nicht mehr existiere. Die neue Nummer wurde mir bis heute nicht mitgeteilt. Der neue Freund hat mich auch mehrere Male im Geschäft angerufen und wollte mit mir Dinge klären, die nur Mutter und Vater was angehen. Dieser neue Freund mischt sich so stark ein, dass ich bis heute keinen Umgang mehr zu unserem Sohn habe.
Anfang Oktober 2015 war unser Sohn das letzte Mal bei mir mit Übernachtung. Als ich ihn am Sonntag abends zu seiner Mutter zurückgebracht hatte, wurde ich wie immer lautstark angeschrien. Wie kann es sein, dass unser Sohn sein Schmusekissen nicht dabei hatte? Sie drohte mir jetzt, dass ich unser Kind nicht mehr sehen darf, bis sie bei einer Kinderpsychologin war. Ab hier verweigerte die Mutter jeglichen Umgang und Kontakt zu unserem Kind.
Zweite Januarhälfte 2016
Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld eingereicht.
Beschluss: Verfahrensbeistand wird bestellt.
Persönliches Gespräch mit dem Verfahrensbeistand (Schweigepflicht-Entbindung unterschrieben)
Anfang März 2016
Vermerk mit einem Vergleich und Beschluss. Es wurde entschieden, dass die Mutter und ich eine gerichtsnahe Beratung machen sollen. In dieser Zeit findet Umgang an jedem 1., 2. und 3. Samstag im Monat statt. Diese Regelung gilt nur in der Zeit der gerichtsnahen Beratung. Die Übergabe soll an einem neutralen Ort stattfinden (Spielplatz).
Ordnungsgeld wurde keines verhängt.
März bis Juli 2016
Gerichtsnahe Beratung. In dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt zu unserem Sohn. Die Mutter schickte keine Fotos, trotz Absprache, wir hatten keinen Telefonkontakt. Die Mutter stellte mich bei WhatsApp auf Igno. SMS wurden blockiert.
April 2016
Verfahrensbeistand war bei der Mutter vor Ort, um sich die Übergabe anzusehen. Im Bericht steht u.a. „Umgang kann derzeit nicht gewährt werden.“ Darauf sprang die gerichtsnahe Beratung gleich bei der ersten Sitzung auf und verteidigte die Aussage vom Verfahrensbeistandschaft.
Ende Juni 2016
Erster persönlicher Termin bei der Kinderpsychologin. Ab hier ging die Mutter nicht mehr zu den notwendigen Terminen. Laut der Aussage der Kinderpsychologin wollte unser Kind die Termine nicht mehr wahrnehmen und die Mutter konnte sich beim Kind nicht durchsetzen.
Die beschlossenen Übergaben am Spielplatz kamen nie zustande. Ich wartete hier öfters bis zu 3 Stunden.
Anfang August 2016
Mitteilung der Kinderpsychologin:
„Nach meinem Verständnis spürt der Junge sehr gut die Vorbehalte seiner Mutter (sicher auch die des Lebenspartners) gegen Sie als Vater bzw. als ehemaligen Partner, gerät damit in einen massiven Loyalitätskonflikt und lebt die Verweigerung gegen Sie aktiv aus, die eigentlich zur Mutter gehört.
Meine fachliche Ansicht dazu ist: Ein Kind in diesem Alter hat weder zu entscheiden, ob er zur Therapie mag oder nicht, genauso wenig zu entscheiden, ob er zum Vater mag oder nicht.“
Mitte August 2016
Bin zur Mutter gefahren, um mit ihr die Umgangsregelung zu besprechen. Konnte ein normales Gespräch mit ihr beginnen. Im Hintergrund rief ihr Freund aber ohne Wissen der Mutter die Polizei. Diese kam auch sofort und verwies mich des Hofes. Ein halbes Jahr später bekam ich Post von der Polizei. Anzeige wegen Nötigung. Anzeige läuft noch.
Ende September 2016
Ich konnte direkt an der Haustüre für 2 Std. mit unserem Sohn spielen.
Anfang Oktober 2016
Antrag auf Begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund gestellt. Hilfe beim Jugendamt eingeholt. Hat alles nichts gebracht.
Ende Oktober 2016
Antrag der Mutter, die vom AG geschlossene Vereinbarung zur Regelung des Umgangs aufzuheben.
Anfang November 2016
Beschluss: Anträge wurden abgelehnt.
Beschluss Verfahrensbeistandschaft wurde bestellt.
Ende November 2016
Antrag der Mutter wird zurückgewiesen
Anfang Dezember 2016
Vermerk: Anhörung des Kindes (5 Jahre alt)
Vermerk: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Sachverständigen Gutachten wird eingeholt. Beratung bei der Caritas.
Beschluss: Sachverständigengutachten
Ende Januar 2017
Antrag auf Jugendhilfeleistung
Antrag ans AG, Verfahren ruhen zu lassen
Stellungnahme vom Verfahrensbeistand. Verfahren ruhen zu lassen? Abgelehnt
Anfang Februar 2017
Antrag auf Jugendhilfeleistung wurde abgelehnt.
Teilnahme Bescheinigung von der Caritas „Trennung meistern – Kinder stärken“
Derzeit wird das Sachverständigengutachten in die Wege geleitet. Mir geht es nur um eine geregelte Vater-Sohn-Beziehung. Dies wird mir aber von der Mutter, ihrem Freund und ihrer Familie mit allen Mitteln verweigert. Mir geht es nicht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder um persönliche Dinge, mir geht es lediglich um ein normales Verhältnis zur Mutter und einen geregelten Umgang mit unserem Sohn. Mir liegt auch nichts daran, das Kind aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen. Für mich als Vater ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass ich an allen Elternabenden und Veranstaltungen im KiGa teilnehme.
Vor Weihnachten 2017 hatte ich im Jugendamt ein Gespräch. Mir wurde gesagt, dass ich alles richtig mache. Wenn ich irgendwo über ein langes Wochenende hinfahre, schicke ich meinem Sohn eine Postkarte und einmal im Monat eine Kinder DVD.
Ich wurde dafür sehr gelobt und ich würde das Richtige tun.
Anfang März bekam ich von der Rechtsanwältin der Mutter ein Schreiben, in dem stand, ich solle das unterbinden und keine Postkarten oder Geschenke zukommen lassen. Es bestehe schließlich ein Umgangsverbot.
An Ostern schickte ich ein Paket an meinen Sohn: Dieses wurde ungeöffnet mit Annahmeverweigerung zurück gesandt.
Daraufhin schrieb ich ans Jugendamt. Dies nahm Kontakt mit der Mutter auf.
Ergebnis: Eine Annäherung wird nicht stattfinden.
Mir geht es momentan richtig schlecht. Meinen Tränen lasse ich vollen Lauf. Fühl mich echt mies. Der Rest an Hoffnung, meinen Jungen wieder zu sehen, ist nun auch weg. Jetzt weiß ich nicht mehr ein noch aus. Was soll ich jetzt tun? Und wie geht es weiter? Das Jugendamt meinte auch noch, es könne leider nichts mehr tun. Ich müsste wahrscheinlich wieder vor Gericht gehen, das möchte ich aber nicht. Es kommt dabei eh nichts raus.
KOMMENTAR
Die Mutter ist in einem Alter, in dem „die biologische Uhr tickt“.
Da sie keine Ausbildung hat, die ihr eine Arbeit ermöglicht, ihr Selbstwertgefühl damit zu begründen, bleibt ihr nur noch eine Möglichkeit: Mutter werden.
Dafür braucht sie einen Besamer und Zahler.
Alles Weitere wird damit notwendigerweise ausgelöst.
Dass der Vater dieser Frau „auf den (Sch)-Leim ging“, ist sein Problem.
Und unser System von deutscher Familienrechtspraxis mit mütterzentriertem Residenzmodell will nicht mehr erkennen, dass die Defizite der Mutter nicht nur diese Elternbeziehung prägen, sondern auch das Lebensschicksal dieses Kindes, das die Defizite des Systems in die nächste Generation tragen wird.
Es folgt all das, was ein auf das politisch korrekte mütterzentrierte Residenzmodell ausgerichtete System an Vasallen erzeugt und zur Erhaltung braucht:
- Eine Mutter, die hemmungslos ihre Befindlichkeit auslebt und sowohl das Kind als auch den Vater misshandelt
- Ein Jugendamt, das sich als Mütteramt – oder bestenfalls als zahnlose Miezekatze – zeigt
- Eine Beratung, die nicht Klartext formulieren will
- Ein Verfahrensbeistand, der Strukturen nicht erkennen will
- Ein Richter, der das Problem über die Beratung aussitzt und die Kindeswohlgefährdung ebenfalls nicht sehen will
Der einzige Lichtblick ist die Psychologin, die klar erkennt und auch benennt.
Diese wird aber von der Mutter ausgeschaltet.
Was bleibt, ist
- die durch das System geplante Kindesmisshandlung
- die Unterstützung der Misshandelnden durch das System
- ein verkorkstes Kinderschicksal, das die Probleme in der nächsten Generation ausleben wird
- Mutterkult in Form einer völlig ausgeuferten Frauenförderung, der alles, vom Rechtsstaat über die nächste Generation bis zum grundlegenden Menschenrecht von Vätern, geopfert wird.
Wenn man die PolitikerInnen im Bundestag anhört, wird offen ersichtlich, dass genau diese Strukturen von eben diesen Personen dort geplant, von dort gewollt und von eben diesen Personen verantwortet werden müssen.