Neun Organisationen haben am 15.11.2021 an die Koalitionsparteien appelliert, die bestehende Einfalt an Betreuungsmodellen endlich als antiquiert zu erkennen und der gelebten Realität in der Bevölkerung gerecht zu werden, was in der deutschen Familienrechtspraxis eine längst überfällige Anpassung bedeutet.
Diese gemeinsame Aufforderung ist eine Reaktion auf einen am 11.11.2021 – wohl als Auftakt zur Karnevalszeit – von verschiedenen profeministischen und müttertümelnden Organsiationen versandten Offenen Brief, der mit der Tünche „Vielfalt“ die bestehende Einfältigkeit in der deutschen Familienrechtspraxis erhalten möchte. Diese wird zum Machterhalt von Müttern genutzt, der wiederum dazu dient, die möglichst grenzenlose Alimentierung von Frauen über das Label Mutterschaft aus dem Steueraufkommen weiterhin möglichst üppig fließen zu lassen.
Dass die Alimentierung von „Alleinerziehenden“, die immer noch zu rund 95% Mütter sind – auch exzessiv missbraucht wird, ist von unserem System von besonderer Frauenförderung vorgesehen und wird ausgesprochen begünstigt. Ob dies den Missbrauch des Gewaltschutzgesetztes, den Missbrauch von Frauenhäusern (die ihren Missbrauch selbst mit steuern), den Missbrauch mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs, die Edelprostitutionsvariante der Einwanderung von Frauen aus Entwicklungsländern über deren Angebot der Befruchtungsbereitschaft, die Benutzung eines Kindes durch deren Mutter als Garant des eigenen Wohlbefindens oder sonst eine perverse Variante des Missbrauchs von Kindern durch ihre Mütter betrifft, ist völlig egal – alle diese obszönen Missbrauchsvarianten sind im System integriert und werden weiter fleißig begünstigt.
211114_Verbaende-Presseerklaerung-zum-Familienrecht-und-zu-Betreuungsmodellen