20.11.2020
AfD-Störer im Bundestag
Reichstagsbesucher haben Abgeordnete im Bundestag bedrängt, belästigt und beleidigt. Die Aktion habe »Befürchtungen und Ängste ausgelöst«.
Was hat diese Meldung mit meiner These aus dem Titel zu tun?
Ich meine, es ist folgerichtig und logisch und außerdem richtig und wichtig, dass das Problem dort landet, wo es erzeugt wurde.
Mit diesem Artikel möchte ich die logische Linie, die hinter dieser Überlegung steht, erläutern.
Das mütterzentrierte Residenzmodell als staatlich verordnetes Zwangs-Beglückungs-Modell
Während in angrenzenden Ländern, z.B. in Belgien, erkannt wurde, dass die Betreuung von Kindern nach einer Trennung der Eltern weiterhin durch beide Eltern erfolgen sollte, und dass deshalb nicht nur die Gemeinsame Sorge, sondern auch die gemeinsame Betreuung von Kindern zum Leitbild erhoben wurde, dem inzwischen in Belgien etwa 35% aller Trennungseltern folgen, favorisieren fast alle Parteien in Deutschland unter der Führung ihrer Familienrechtsideologinnen noch betonhart das Diktat des seit Jahrzehnten allen übergestülpten Residenzmodells.
Dass dieses allen im Dissensfall aufgezwungene Residenzmodell nie auf seine Kindeswohlverträglichkeit untersucht wurde, wird auch von den intelligentesten von uns selbst gewählten VolksvertreterInnen noch nicht einmal gesehen. Sie blenden es einfach aus, weil Erkenntnis die ideologische Befindlichkeit stören könnte. Das Residenzmodell wird als naturgegeben vom Himmel gefallen, als übergeordnetes Naturgesetz oder als quasi göttliche Prämisse gesehen, die keiner weiteren Erörterung bedarf. Allein schon diese Eingrenzung muss – von außen gesehen – stutzig machen.
Wenn man die Vehemenz wahrnimmt, mit der einer ernst zu nehmenden Gefahr für das Weiterbestehen eines Primats des Residenzmodells begegnet wird, muss diese Intensität wiederum neugierig machen.
Was lässt PolitikerInnen in einem solchen Fall so emotional werden? Warum scheint der Verstand ausgeschaltet zu sein? Warum reden sie dann auch ohne Furcht vor Häme reinen und offensichtlichen Blödsinn?
Warum behaupten sie in Konfrontation mit der Auseinandersetzung zur Doppelresidenz (Wechselmodell), die BefürworterInnen wollten allen ein Modell überstülpen, was ja gar nicht zugelassen werden könne – obwohl sie selbst eben das schon seit Jahrzehnten machen?
Warum behaupten sie, in einem solchen Fall bedürfe es umfangreicher (deutscher!) Studien, die zuerst die Kindeswohlverträglichkeit eines Modells prüfen, obwohl sie eben das für ihr eigenes, alle beglücken wollendes Zwangsmodell nie für nötig befunden haben? Warum outen sie sich selbst als so blind, dass sie diesen Zusammenhang selbst nicht sehen könnten?
Ein solch irrationales Verhalten von Parlamentarierinnen ist nur dann möglich, wenn der Verstand ausgeschaltet ist, was von Menschen in einer solchen Position nur dann erwartet werden muss, wenn irrationale Glaubensgründe, bzw. tief eingefressene Ideologien den Verstand blockieren.
Die Mutter als Alleinverfügungsberechtigte über IHR Kind
In Deutschland liegt die Begründung in der für unser Land typischen Ausprägung der institutionalisierten Frauenförderung.
Eine der ersten Errungenschaften der Emanzipationsbewegung der Frauen in Deutschland, die bisher nie öffentlich diskutiert wurde, ist die Alleinverfügungsmacht von getrenntlebenden Müttern über ihre Kinder. Die Forderung der Frauen in der Diskussion um die Abtreibung „Mein Bauch gehört mir!“ wurde einfach auf das erweitert, was diesem Bauch erwächst. Und: Es wurde Müttern ermöglicht, über den Besitz des Kindes einen Vergütungsanspruch zu begründen, der ihren Lebenszweck und auch ihre ökonomische Lebensgrundlage garantiert.
Für Frauen konnte damit nicht nur ihr Körper gegebenenfalls auf dem Markt als Ware genutzt werden, sondern es wurde ihnen die Option geboten, auch die Frucht ihres Körpers zum Garanten für Barwert zu machen – natürlich nur wie vom Himmel gefallen über eine anonyme Banküberweisung pünktlich vor dem Monatsersten.
Dass mit diesem Modell des mütterzentrierten Kindesbesitzes immer dem Kind ein Elternteil menschenrechtswidrig weitgehend entzogen und ein Elternteil menschenrechtswidrig von gelebter Elternschaft ausgeschlossen wird, begründet natürlich rechtlich und ethisch gesehen einen katastrophalen Makel, den unser Staat nicht gerne verantworten möchte.
Schuldübertragung
Also haben unsere profeministischen Chefideologinnen im Bundestag Mittel ersonnen, diese Schuld von sich abzuwälzen:
Schiebe Deine Schuld einfach einem anderen zu und schaffe Bedingungen, unter denen dies möglichst einfach durchzusetzen ist.
Diese Vorgehensweise ist ja nicht neu. Sie ist eine Handlungsleitlinie, die immer wieder die Geschichte von Staaten geprägt hat.
Die Schuld an der Verbreitung der Pest im Mittelalter, die Schuld an Kriegen, an Hungersnöten und Naturkatastrophen, auch die Schuld an den letzten beiden Weltkriegen wurde immer einer weniger privilegierten, dabei aber konkurrierenden Gruppe zugewiesen.
In Deutschland und im Kontext des Familienrechts sind dies die Väter.
So verwundert nicht, dass in allen Fachartikeln zur Geschichte des Familienrechts zu lesen ist, das „Schuldprinzip“ sei durch das „Zerrüttungsprinzip“ abgelöst worden. Weiter darf nicht gedacht werden. Jeder soll glauben, dass dies so sei. Tatsächlich aber wurde die Ermittlung einer Schuld ersetzt durch die festgelegte Vermutung der Schuld des Vaters. Diese muss nicht erst ermittelt werden – sie muss nur noch bewiesen werden.
Wie geht das?
Zunächst schafft man (frau) eine allgemeine Stimmung gegen Männer und gegen Väter im Besonderen. Die treffsichersten Instrumente dafür waren die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die Welle von Beschuldigungen von Männern und Vätern des sexuellen Missbrauchs.
Dem Protokoll der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen vor der Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist eindeutig zu entnehmen, dass dieses Gesetz „verfassungsrechtlich bedenklich“ und eine „Einladung zum Missbrauch“ darstellt. Deshalb ist dieses Protokoll auch auf den Seiten des Bundestages schon lange nicht mehr zu finden. Es ist geeignet, die Machenschaften im Hintergrund zu entlarven. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass Professor Bock, der die wohl klarste kritische Stellungnahme zum Gewaltschutzgesetz abgegeben hatte, danach bedroht wurde, dass sein Institut und seine Professur auf der Kippe stehen würden, wenn er sich weiterhin nicht absolut zurückhalten würde, wird deutlich, was in diesem behaupteten „Rechtsstaat“ hinter den Kulissen abläuft.
Es ist also zur Aufklärung mündiger Bürger wichtig, ein solches Dokument für die Unterrichtung der Allgemeinheit zu sichern.
Durch das Verfahren gegen Kachelmann kam ans Licht der Öffentlichkeit, was in Sachen „Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs“ in diesem Land abläuft. In vielen Verfahren um einen Verdacht auf ein Sexualdelikt ist der Weg vom mutmaßlichen Opfer zum mutmaßlichen Täter nicht weit.
Dies führt gerade in der Verbindung von familienrechtlichen Verfahren und dem Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs gegen den Vater meist zu einer Vorverurteilung des Vaters – einfach nur, weil er männlich ist.
Die Studie von Busse et al aus dem Jahr 2000 in Sachen Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs gegen Väter in familienrechtlichen Verfahren in Berlin ermittelte eine Falschbeschuldigungsquote von 86%.
Dies betrifft in Deutschland jedes Jahr mindestens 5000 Unschuldige – fast ausschließlich Väter.
Diese Katastrophe von menschenrechtswidriger Dimension ist nur möglich, wenn man annimmt, dass die Ignoranz diesem Faktum gegenüber ideologisch gesteuert ist.
Es ist politisches Programm, Väter ungerechtfertigt, gesetz- und menschenrechtswidrig so zu behandeln, dass sie zur impulsiven Notwehr genötigt werden.
Damit ist das atmosphärische Umfeld, in das Väter gestellt werden, nur grob umrissen. In meinem eigenen Aktionsfeld konnte ich in der Stadt Karlsruhe miterleben, wie eine profeministische Leiterin eines „Kindesbüros“, die in Sachen Kindesmisshandlung promovierte, dafür sorgte, dass im Kontext dieses Kinderbüros Väter nur als Täter erschienen. Daher wurde sie auch Amtsleiterin des Jugendamtes. Niemand muss sich wundern, wenn auf diese Weise alle Aktionsebenen eines Staates mit Vorurteilen gegen Väter durchseucht werden.
In einem solchen Kontext braucht es nur noch ein Element, um die Schuldübertragung von den Organisatorinnen im Bundestag auf Väter allgemein zu perfektionieren:
Man gibt im Residenzmodell, d.h. in einem Modell von mütterzentriertem Kindesbesitz, der Mutter einen umfassenden und sanktionsfreien Missbrauchsspielraum, in dem sie Vorwürfe gegen den Vater in beliebigem destruktivem Umfang, der bis zur Nötigung zum Suizid reicht, ungestraft vorbringen und steuern kann. Man gibt ihr das Signal: „Benimm Dich wie ein Schwein, du bist im Recht und wir helfen Dir dabei. Du wirst nie die Konsequenzen Deines gewaltträchtigen Handelns tragen müssen!“ Diese Botschaft setzt man so lange um, bis sich eine gesamte Gesellschaft danach ausgerichtet hat und die umfassend ausgebaute Riege der Unterstützerinnen-Gruppen, von „Wildwasser“ bis zu den frauendominierten Berufen im Jugendamt und in der öffentlich finanzierten Beratungsszene darin komfortabel mitschwingt.
Das letzte Element in der ausgekochten Strategie des politisch gesteuerten Unrechts:
Alle konzentrieren sich auf den Vater als den Verlierer im System und beäugen kritisch jede Regung von ihm:
Wann macht er den ersten Fehler? Wann kann ich ihm endlich Gewalttätigkeit oder Kindeswohlwidrigkeit vorwerfen? Das „Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem man alles und das Gegenteil davon begründen kann.
Wenn ich ihn genug entrechte und provoziere, wird er endlich reagieren…
Dann schnappt die Falle zu: Er ist allein an allem schuld!
Prügle also auf den Vater ein und sobald er aufheult, ist bewiesen, dass er seinem Kind nicht zugemutet werden kann.
Das hat viel von der Hexenverfolgung im Mittelalter: Vorverurteilung und organisierte ausweglose „Beweisführung“ der Schuld.
Fallen, für die Verlierer im Residenzmodell aufgebaut
Nach der Individualisierung von Schuld, also der Übertragung der Verantwortlichkeit der systematischen Diskriminierung von Vätern von den politischen Organisatorinnen dieses Unrechts im Bundestag auf den jeweiligen Vater werden möglichst viele Kriterien ausgebaut, die das Residenzmodell stützen und damit die Vorrangstellung des „Gewinners im Elternstreit“ sichern, wobei der Streit vom Staat gefördert und meist bewusst über Anwälte inszeniert wird. Die Anwälte als wesentliche Garanten der konfrontativen Aufstellung von Eltern nach einer Trennung leben vom Streit und lassen deshalb den politisch schon vordefinierten Verlierer in vielen Fällen bewusst ins offene Messer laufen. Ich kenne aus meiner Beratungspraxis zu viele Beispiel von Beratungsfehlern von FamilienrechtsanwältInnen, die sich am Leid anderer bereichern.
(Was hat ein Anwalt für Familienrecht mit einem Spermium gemeinsam? Einer von einer Million hat die Chance, zum menschlichen Wesen zu werden…)
Zu diesen Kriterien und Mechanismen gehören:
- Die inszenierte Angst von Mutter und Kind vor dem gewalttätigen Vater
- Das verloren gegangene Vertrauen, das nur in ganz kleinen Schritten wieder mühsam zurückgewonnen werden kann
- Die Kreierung von sprachlichen Wendungen, die die Zweiklassen-Gesellschaft im Familienrecht offenbaren und legalisieren:
- „Umgang“ als menschenrechtswidrige Marginalisierung von gelebter Eltern-Kind-Beziehung
- Die „Gewährung von Umgang“ als gnädiger Akt einer allmächtigen Fürstin, die ihrem untertanen Vater ein Häppchen Kind zuwirft – „gewährt“. Mehr HIER
- Die „Ausweitung in kleinen Schritten“, die mehr „Umgang“ nur marginal zulässt. Dass ein fünfjähriges Kind aber nur eine Woche im Jahr Ferien beim Vater verbringen darf (die Hälfte der „Kindergartenferien“, die eigentlich nur Schließzeiten in einem ansonsten ferienlosen Betrieb sind), ein sechsjähriges Kind aber ansatzlos mit einem Riesensprung gleich 6 Wochen beim Vater Ferien verbringen kann – das geht dann doch. Sinnvoller wäre stattdessen, dass ein Vorschulkind so viele Wochen im Jahr Ferien beim abwesenden Elternteil verbringt wie es Jahre alt ist – durchaus über das Jahr verteilt. Aber das würde die Befindlichkeit des Kindesbesitzenden stören. So weit gehen die ehernen Gesetze der Familienrechtspraxis dann doch nicht.
- Die „Kontinuität“ sorgt dafür, dass eine Mutter, die 1 Jahr lang oder auch länger nach der Geburt zuhause blieb und den Vater zur Arbeit schickte, um das Geld für alle zu verdienen, damit eine Kontinuität begründet hat, die zum Wohl der Mutter natürlich auch nach einer Trennung fortgeführt werden muss. Dass dieses Argument vorgeschoben ist, zeigt sich in den vielen Fällen aus meiner Beratungspraxis, in denen den Part des Haushaltsführenden und Erziehenden der Vater innehatte und in denen sich trotzdem bei einer Trennung die Mutter des Kindes bemächtigte und dieses entzog. Und alles unter familiengerichtlicher Billigung. Das Unrechtssystem outet sich immer wieder selbst.
- Die „Kindesanhörung“ schließlich als ultimatives Instrument der Sicherung des Residenzmodells. Dass Kinder Seismographen der mütterlichen Befindlichkeit sind und dass oft eine imaginäre Nabelschnur aus dem Bauch der Mutter ins Gehirn des Kindes sogar bei der richterlichen Kindesanhörung von der Bank im Gerichtsflur durch die Zimmertür hindurch funktioniert, ist eine Binsenweisheit, die jede Person aus dem Bereich der Professionen kennt. Und trotzdem tun alle so, als wäre eine solche Äußerung die Erfindung eines Väterrechtsaktivisten. Dass mütterzentrierte Interessengruppen die Kindesanhörung als verpflichtendes Instrument ins FamFG gebracht hatten, verdeutlicht aber die Interessenlage.
Es gibt viele weitere Instrumente, die als Stützung des Residenzmodells eingeführt wurden. Die von mir genannten mögen für meine Beweisführung aber genügen.
Tatsächlich ist dieses perfide Regelwerk so teuflisch effektiv, dass inzwischen auch Mütter in die Fallen tappen, die von Chefideologinnen im Bundestag ersonnen und von Gesinnungsgenossinnen in der Bevölkerung, von Gewinnern unter den Professionen und von sonstigen Bütteln der political correctness umgesetzt werden.
Dies hat zur Folge, dass auch in einem ansonsten mütterzentrierten System Mütter zu Opfern werden. Sie sind Kollateralschäden in einem von Frauen dominierten System, die hingenommen werden. Dabei wird die Verantwortung natürlich ebenfalls durch die Individualisierung von Schuld abgewiesen. In einem solchen Fall kippt die Mütterzentrierung in die reine Bedienung des Residenzmodells. Dabei geraten Mütter in dieselben Abwertungsszenarien, die ansonsten Millionen von Vätern zu ertragen haben.
Solange nur Väter von diesen Ungeheuerlichkeiten betroffen sind, schert sich niemand darum – interessanterweise auch männliche (?) Politiker nicht. Das Absurde besteht darin, dass es möglichst viele betroffene ausgegrenzte Mütter geben MUSS, damit erkannt werden will, was da eigentlich abläuft.
Kinder werden von unschuldig Betroffenen zu schuldhaft Handelnden gemacht
Dass Kinder aus dem Status als unschuldige Opfer in einem Elternstreit herausgerissen und über die Kindesanhörung zum schuldhaft handelnden Entscheider über das Schicksal seiner Eltern gemacht werden, ist so absurd, dass ein hoher Handlungsdruck hinter einer solchen weitreichenden Regelung stehen muss.
Absurditäten erzeugen weitere Absurditäten – und niemand scheint das aufzufallen:
- Die Frage einer Verfahrensbeiständin an den 6-Jährigen: „Willst Du Deinem Papa nicht noch mal eine Chance geben?“ demaskiert sie selbst. Sie müsste die Formel „Parentifizierung“ kennen. Warum macht sie dies dann?
- Die 12-Jährige wird vom Vater und beim Jugendamt gefragt, ob sie ihre Mutter wiedersehen wolle, wenn diese sich bei ihr wegen ihrer Vorwürfe an den Vater entschuldigt.
- Wenn die 9-Jährige ihre Mutter mit „Du alle F***e!“ anschreit, frägt die Verfahrensbeiständin, warum dieses arme Kind so wütend sei.
- Als der 10-Jährige erklärt, dass er seinen Vater nicht mehr sehen wolle, weil er ihn für ein Ar*****ch hält, schreibt der Verfahrensbeistand: „Der 10-Jährige äußert sich klar und nachvollziehbar, erscheint dabei authentisch und unbeeinflusst und macht in seiner gefestigten Haltung den Eindruck eines viel älteren Jugendlichen.“
Immer wieder nutzen das Jugendamt und weitere Professionen die Aussagen von Kindern, um Eltern zu spalten. Es wird dabei deutlich, dass nicht das Kind im Konflikt gesehen wird, sondern dass die Spaltung der Eltern als Ziel festgeschrieben ist und dass immer wieder nur begründende Beweise dafür gesucht und gefunden werden müssen, die dies als notwendig erscheinen lassen. Und das ohne Rücksicht auf Verluste.
Das Residenzmodell macht Erziehung unwirksam und fördert Destruktivität
Es ist kein Wunder, dass gerade das Jugendamt in Kooperation mit anderen residenzmodellgesteuerten Professionen dafür sorgt, dass Erziehung nicht mehr funktionieren kann.
Kinder lernen dabei Respektlosigkeit, Übergriffigkeit, dominantes Verhalten einem Elternteil gegenüber und das Austoben weiterer niedriger Instinkte. Sie werden dazu angehalten und werden dafür gelobt.
Im transgenerationalen Risikotransfer führt diese Prägung zur weiteren Erhöhung der Trennungsraten.
Wenn in den letzten Jahrzehnten Millionen von Kindern auf diese destruktive Weise geprägt wurden, kann nicht verwundern, wenn die oben beschriebenen Lerninhalte, gepaart mit mangelnder Frustrationstoleranz und fehlender Impulskontrolle zu einem Wählerverhalten führen, das die OrganisatorInnen der besonderen Erziehungsziele für Trennungskinder in Entrüstung verfallen lässt. Dabei fällt ihnen nur das eigene Produkt auf die Füße.
Muss es verwundern, wenn in Grundschulen inzwischen mehr therapiert als gebildet werden muss?
In wenigen Jahren werden wir auch in Deutschland so viele schräg erzogene Wählende haben, dass auch wir eine deutsche Version eines Trump ertragen müssen. Die Vorstufe dazu hat uns schon erreicht. Siehe die Meldung am Anfang meines Artikels.