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Kommentare Unterhalt

„Unterhaltsverweigerer“

by Franzjoerg Krieg / 9. September 2019

Eine neue Grafik des BMFSFJ bringt Licht ins Dunkel der öffentlichen Meinungsmache:

Wo sind diejenigen, die aus purer Böswilligkeit nicht zahlen?

Diese Grafik des Bundesministeriums für alle außer Männer zeigt, wie die Gruppe derjenigen Elternteile strukturiert ist, die nicht zahlen und für die die Unterhaltsvorschusskasse einspringen muss.

44% müssen nicht zahlen, weil sie zu wenig verdienen
10% müssen nur teilweise zahlen – weil sie zu wenig verdienen
7% müssten zahlen, wenn sie könnten, sind aber z.B. wegen Insolvenz nicht fähig. Diese Gruppe gehört eigentlich zu den 44% am Anfang.
Nur 4% zahlen nicht – wobei noch nicht klar ist, warum

22% ist dabei, an die UVK zurückzuzahlen – d.h., sie können nicht mehr leisten und gehören damit auch zu den 44% am Anfang
Und die restlichen 13% haben vollständig an die UVK zurückgezahlt.

 

Nochmals:

WO SIND DIE VERWEIGERER?

 

Nach allem, was in den Medien so sendebewusst und entrüstet daherkommt und suggeriert, dass zwei Drittel der Väter nicht zahlen, zeigt diese Grafik doch, dass dieser Hype zumindest der Versuch der Volksverdummung ist, tatsächlich aber demagogische Volksverhetzung darstellt. Und das staatlich gesteuert und von den von uns gewählten Personen wissentlich und mit Absicht verbrochen.

 

Was dabei immer noch unklar bleibt:

  • Wie viele der öffentlich gebashten „Verweigerer“ sind zahlungspflichtige Mütter?
  • Wie viele der unter den 44+10% Aufgeführten sind weiblich?
  • Und wie vielen von denen muss vorgeworfen werden, dass sie absichtlich einen auf „arm“ und „nicht arbeitsfähig“ machen?
  • Wo gibt es die Untersuchung, die ermittelt, mit welchen Begründungen Väter zahlungsunfähig sind und was Mütter dafür anführen?
  • Warum wird das Vermögen und das Einkommen des kindesbesitzenden Elternteils nicht mit eingerechnet?
  • Warum wird der „unterhaltspflichtige“ Elternteil zusätzlich vom Staat dadurch abgezockt, dass er in die Steuerklasse 1 gesteckt wird? Das heißt, die Unterstützung einer Familie wird als teures Hobby gewertet, das diese Person sich leistet.

 

Macht überall und bei jeder Gelegenheit klar, was da abläuft.
Stellt Fragen an jede gewählte Person, die dafür die Verantwortung trägt.
Nagelt diese auf ihre Verantwortlichkeit fest und macht ihnen klar, dass sie das entweder ändern – oder sie werden wieder abgewählt.

Unterdessen muss klar sein, dass die Apartheit im Familienrecht durch die Aufteilung in „Elternteil 1. Klasse“ (Kindesbesitz) und „Elternteil letzter Klasse“ (unterhaltspflichtig und umgangsberechtigt) pervers ist und weder dem Kindeswohl noch den Elterninteressen dient. Es sei denn, man meint mit Elterninteressen allein das egozentrische Interesse einer kindesbesitzenden Mutter…

Und wenn das für den Staat teuer ist, so ist dies RICHTIG!

Perversitäten, die der Staat sich leistet, müssen ihn auch teuer zu stehen kommen. Und zwar so lange, bis das Gehirn endlich eingeschaltet wird.

 

Unterhalt
  • ♥138 3009
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  • Staatsanwaltschaft und Familienrecht

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