Zu viele Fälle zeigen, dass die Bevorzugung eines Elternteils nicht das geeignete Mittel ist, das Beste für das Kind zu erreichen. Im Fall der Uneinsichtigkeit eines Elternteils muss ein Ausgleich der rechtlichen Stellung beider Elternteile erreicht werden, um auch beide an ihre Verantwortung zu binden und niemand die Chance zu geben, den anderen Elternteil infolge einer Vorrechtstellung zu „entsorgen“. Eine Boykotthaltung z.B. in Sachen Umgang muss auch die Option des Sorgerechtsentzugs ins Auge fassen, wie das Familienrichter – noch allzu…