08.02.2004
Sehr geehrte Frau NN,
als „entsorgter“ und entrechteter Zahl- und Besuchsvater im 10. Trennungsjahr mache ich heute einen ungewöhnlichen Schritt.
Sie beschäftigen (–ten) sich beratend und in gewissem Sinne auch therapeutisch mit einer meiner Töchter. Eine solche Beschäftigung sollte für eine umfassende Verständnisgrundlage alle möglichen Informationsquellen – insbesondere alle direkt Beteiligten – mit einbeziehen. Da dies zumindest bis jetzt nicht geschah und wohl auch nicht geschehen kann, möchte ich von mir aus den Schatten überspringen und meine Erfahrungen mit einfließen lassen. Wie Sie damit umgehen, muss ich selbstverständlich Ihnen überlassen – ich werde diesen Schritt auf jeden Fall tun, um mir selbst nicht ein Versäumnis vorwerfen zu müssen.
Da ich in Jahren intensiver Beschäftigung mit der Thematik Einsichten gewonnen habe, die aus einem Blickwinkel resultieren, den ich von anderen Personen nicht unbedingt erwarten kann, muss ich meinen Erklärungen einige Erläuterungen voranstellen:
Die gesamte familiale Interventionsszene ist eingebettet in einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem die berechtigten Erfolge der feministischen Bewegung in Gesellschaft und Politik nach über 30 Jahren Früchte tragen. Die reichste Ernte steht auf dem politischen Feld, das mit den Nutzpflanzen „Frauenquote“ und „Frauenförderung“ unsere gesamte Gesellschaft nachhaltig bestimmt. Bis hier her ist noch alles absolut in Ordnung und wurde und wird auch von innovativ und fair denkenden Männern schon seit den 70er Jahren bis heute unterstützt.
Die Besetzung der Führungen des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (das heißt, zuständig für alles, außer für Männer von 18 bis 65) und des Bundesjustizministeriums mit Frauen, die der Frauenlobby verpflichtet sind, trifft zusammen mit der Institutionalisierung und öffentlichen Finanzierung der Frauenförderung auf allen Ebenen vom Bund bis in die Kommunen. Diese Szene hat sich bestimmte Bereiche zu eigen gemacht, verwaltet diese mit dem Anspruch von All-Kompetenz und bestimmt die öffentliche Meinung darüber in der Politik und in den Medien. Diese Bereiche sind: Familie, familiale Intervention, Häusliche Gewalt und Sexueller Missbrauch.
Auf all diesen Feldern ist inzwischen deutlich geworden, dass die politisch korrekte Übersetzung von „Gender mainstreaming“ eben nicht „Gleichstellungspolitik“ heißt, sondern „Frauenförderung“ – und dies auch dann noch, wenn Frauen auf bestimmten Bereichen (wie z.B. im Familienrecht) eh schon deutlich bevorzugt sind – eben Förderung „auf Teufel komm raus“. Es geht nicht mehr um Wahrhaftigkeit und Fairness, sondern um Machtausbau und Machterhalt. Es würde im Rahmen dieses Schreibens zu weit führen, dies im Einzelnen zu belegen, was ich auf Nachfrage aber gerne mache. Dieser Machtausbau geht so weit, dass inzwischen Schutz von Täterinnen, Ignoranz von Männern und Kindern als Opfer (es sei denn, frau kann einen männlichen Täter dafür verantwortlich machen) und offene sexistische Diskriminierung von Männern zum selbstverständlichen Programm und prägenden Muster gehört, was von der Politik kritiklos übernommen und aus öffentlichen Geldern finanziert wird.
Die Misere tritt am deutlichsten in der familialen Intervention und in der Familienrechtspraxis zutage. Was durch die Ablösung des Jugendwohlfahrtsgesetzes durch das Kinder- und Jugendhilfegesetzes (und dem SGB) im Jahre 1991 begonnen und mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 zu einem vorläufigen Abschluss gebracht wurde, trifft auf eine Familienrechtspraxis, die im Wesentlichen den gesellschaftlichen Mechanismen der Frauenförderszene unterworfen ist. Diese wehrt sich vehement gegen jede Veränderung im Sinne einer Verpflichtung beider Eltern zum Wohl des Kindes oder der Emanzipierung der Jugendämter und Sozialen Dienste weg von der Eingreifbehörde hin zu einer mediativ orientierten Dienstleistungsbehörde.
Sehr deutlich wird dies z.B. an der Besetzung der Abteilungsleitung des Kreisjugendamtes Karlsruhe mit einer „zielgruppenorientiert“ arbeitenden Frauenbeauftragten, deren Interaktionen zumindest den Anforderungen an eine „Gleichstellungsbeauftragte“ nie gerecht werden können. Damit wird der Entwicklung des Amtes, den Stellungnahmen nach SGB im familiengerichtlichen Verfahren und den interpersonellen Aktionen im Beratungsgeschehen ein Deckel aufgesetzt, der eine Freiheit und vorurteilslose Bewertung in der Handlungs- und Entscheidungskompetenz nicht mehr zulässt.
Einfach ausgedrückt: Männer – besonders, wenn sie Väter sind – haben keine Chance, rennen an gegen Beton.
Ein männlicher Vertreter dieser feministisch strukturierten Beratungsszene hier im Raum Karlsruhe hat nach 2 Stunden aufmerksamen Einhörens in meinen Fall zugeben müssen, dass er in meiner Angelegenheit „mit seinem Latein am Ende sei“. Ein Sachbearbeiter des Kreisjugendamtes Karlsruhe hat in meinem Fall zwar schon erkannt, wo das Ganze hakt, kann sich aber nicht dazu durchringen – oder wird daran gehindert – Verweigerung von Kooperation, Umgangsboykott und Machtmissbrauch der Mutter nicht nur als solches zu erkennen, sondern auch klar als solches zu benennen.
Mit dieser kurz gefassten Systemanalyse möchte ich Sie einladen, vielleicht auch einmal aus Ihrer gewohnten Situation heraus quer zu denken und meine folgenden Schilderungen vielleicht auch einmal vor diesem Hintergrund zu betrachten.
Zu den bisher erfolglosen Bemühungen um eine Therapierung meiner Tochter muss ich bemerken:
PAS-induzierte Elternteilentbehrung führt in der Regel zur Therapiebedürftigkeit bis weit ins Erwachsenenalter, was in der entsprechenden Fachliteratur nachzulesen ist. Wenn dies aber schon vom Auftrag her als Auslöser auszuscheiden hat, muss jeder Therapieversuch scheitern.
Ich muss, um verstanden zu werden, etwas weiter ausholen und muss deshalb um Geduld bitten.
Ich habe zur Verwendung vor Gericht gleich alles in die Form einer eidesstattlichen Versicherung verpackt.
Eine Rückkopplung erwarte ich nicht. Wenn Sie das Schreiben zur Kenntnis nehmen, genügt mir dies. An einem Dialog wäre ich aber – wenn möglich – sehr interessiert.
Mit freundlichem Gruß
Eidesstattliche Aussage
zur Beziehungsgeschichte der Eltern
für Verfahrensbeteiligte und Therapeuten
Nachdem die anwaltliche Vertretung der Mutter, RA Dr. Kahlkopp, schon mit Schreiben vom 22.01.2004 erneut vorbrachte, ich würde in meiner Darstellung der Zusammenhänge „unrichtige und verdrehte Behauptungen“ aufstellen, habe ich mich dazu entschlossen, meine seit 10 Jahren andauernde Zurückhaltung aufzugeben. Im Folgenden möchte ich meinerseits nunmehr die bis dato verschwiegenen Vorgänge offenlegen und damit den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geben, sich selbst ein Bild zu machen und alle anderen Vorkommnisse vor dem Hintergrund dieser bis jetzt nicht genannten Fakten einzuordnen.
Die folgende Schilderung ist also keine umfassende Darstellung der Ereignisse, sondern bezieht sich nur auf diejenigen Gesichtspunkte, die ich seit vielen Jahren im Interesse einer Eindämmung der Auseinandersetzung ausklammerte. Da besonders die anwaltliche Vertretung der Mutter diese meine Zurückhaltung der letzten Jahre benutzte, um meine Darstellung der Fakten pauschal als Lügen abzutun, musste ich mich entschließen, meine bisherige Zurückhaltung aufzugeben.
Das Gutachten vom 30.09.2004 zur Situation von [Tochter] macht es schließlich nötig, dass ich meine Zurückhaltung aufgebe und die Bereiche anspreche, die ich für über 10 Jahre als Thema der Auseinandersetzungen ausklammerte. Da die Gegenseite eine solche Zurückhaltung bisher nicht kannte und inzwischen in einer Art argumentiert, die ich nicht mehr unwidersprochen im freien Raum stehen lassen kann, muss ich nun endlich reagieren.
Gerne hätte ich mir selbst und uns allen diesen Schritt erspart, dennoch hege ich die Hoffnung, daß durch meinen Entschluß einer Einsichtgewährung auch in intime Bereiche der Stellenwert meiner Aktionen insbesondere für unsere gemeinsamen Kinder transparenter wird.
Die Mutter (H.) und ich lernten uns Mitte der 70er Jahre als Sitznachbarn im selben Kollegium kennen. Ich hatte eine Freundin, sie war verheiratet. Als die Beziehung zu meiner Freundin zu Ende ging, ergriff H. die Initiative im Hinblick auf eine Paarbeziehung zwischen uns. Vor dem Hintergrund ihrer bestehenden Ehe konnte ich auf diese Initiative nicht bedingungslos eingehen – ich brauchte die Sicherheit, dass die Beziehung zu ihrem Ehemann auch ohne meine Existenz zu Ende war. Ich hatte den Eindruck, daß H. meine zunächst zurückhaltende Einstellung nicht nachvollziehen konnte. Dennoch führten verschiedene Umwege dazu, dass wir schließlich zusammenzogen.
Von H. erfuhr ich die Geschichte ihrer Eltern: Der Vater brachte aus der Gefangenschaft in der Nähe von Berlin nicht nur ein Leberleiden, sondern auch seine künftige Ehefrau mit. H. (Einzelkind) wurde im gemeinsam mit der Großmutter bewohnten Häuschen geboren. Als die Mutter auf die Vierzig zuging, entwickelte sie – nach dem Bericht von H. – Neigungen, die sich in der Vorliebe für Goldschmuck, Pelze und Männern ausdrückten. Der Ehemann und Vater hatte als handwerklich arbeitender Kostümschneider Mühe, den steigenden Ansprüchen seiner Frau nachzukommen. Das Ganze endete damit, dass der Vater von H. immer wieder mit seinem Fahrrad nach Karlsruhe fuhr, um seine Frau aus Etablissements des Rotlichtmilieus herauszuholen. H. berichtete, dass sie ihren Vater liebte und die Mutter hasste.
Den Tod ihres Vaters beschrieb H. so, dass er, als er wegen seines Leberleidens im Krankenhaus im Sterben lag, zu ihr sagte: „Du brauchst keine Angst zu haben, ich werde sie (die Mutter) mitnehmen!“. In der Tat starb die Mutter nicht lange nach dem Tod des Vaters in ihrem Haus, nach Alkohol und Tabletten an ihrem eigenen Erbrochenen erstickt.
H. und ich hatten interessante Jahre zu zweit, die geprägt waren von vielen Reisen auf der ganzen Welt und mein intensiv betriebenes Hobby, der Höhlenforschung, das mit den vielfältigen damit verflochtenen Wissenschaften – von der Hydrologie über Ur- und Frühgeschichte bis zur Kulturgeschichte – unsere expeditionsmäßigen Reisen bestimmte.
H. war hierbei eine Partnerin, die nicht nur mithalten konnte, sondern auch in der Lage war, eigene Akzente zu setzen. Allerdings forderte sie auch durch anstrengende Verhaltensweisen, die nach meiner Ansicht auf einem Mangel an Kommunikationsbereitschaft und Partnerschaftlichkeit beruhten. Deutlichste Zeichen dafür waren für mich, dass sie die Verantwortung für die Beziehung zunehmend mir aufbürdete, in Krisensituationen nur noch abschaltete und alle Aktionen mir überließ. Ich habe heute in diesem Zusammenhang das Bild einer zur Wand gedrehten Stummen in Erinnerung und in der Spätphase unserer Beziehung bekam ich ihren Unmut darüber zu spüren, dass ich sie „immer wieder rumkriegen“ würde.
Bezeichnend war für mich, dass H. nie dazu fähig war, mich als ihren Partner zu loben, sich auch einmal zu entschuldigen oder auch eigenes Fehlverhalten einzugestehen. Als Machertyp war ich der Schuldige und sie war die Prinzessin, die keine Zacke aus ihrer Krone verlieren wollte und wie besessen davon war, den Prinzen zum Frosch zu machen.
Eines Tages im Frühjahr 1983 – wir lebten schon über 5 Jahre zusammen, das Haus war an diesem Tag mit Gästen voll – überraschte mich H. auf der Treppe mit der nebenbei geäußerten Feststellung, dass sie schwanger sei. [Anmerkung: Erst viel später sollte das wieder Bedeutung erlangen…] Das Fehlen jeden Fingerspitzengefühls, diese ansatzlos ausgesprochene Feststellung vor einem total kontrastierenden Hintergrund machten mich zunächst sprachlos, was mir H. später als Fehler vorwarf. H. erklärte mir, sie habe vor einiger Zeit die Pille abgesetzt, weil sie befürchtete, nicht mehr schwanger werden zu können. Ich empfand es als Vertrauensbruch und es traf mich hart, dass H. ihre eigenen Vorstellungen durchsetzte, ohne mit mir auch nur einen Gedanken darüber zu teilen. Dennoch konnten wir die Schwangerschaft zu zweit genießen und die ersten Jahre mit unserer Tochter waren sehr schön. Wir haben sie gemeinsam betreut und erzogen, im Kleinkindalter schlief sie abends meist bei mir auf dem Arm vor dem Fernseher ein.
Unser Sexualleben war – auch aus meiner heutigen Sicht – von positiver Qualität, wenn ich davon absehe, dass H. mir zunehmend alle Initiative überließ und unsere Sexualität auch zunehmend dazu missbrauchte, sie als Steuerungselement einzusetzen. Ich hatte den Eindruck, dass H. unsere Sexualität nicht mehr als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck instrumentalisierte und sich darin mit der Heiligen und der Hure in einer Schublade befand. Auffällig war für mich, dass sie innerhalb der Beziehung mehr die Heilige lebte (Schubladen voller Dessous, die sie selten trug), aber außerhalb unserer Beziehung von allem, was sexuell auffallend war, stark angezogen wurde.
Von besonderer Bedeutung für sie war z.B. die Leitung eines Literatur-Arbeitskreises mit Häftlingen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Langzeit-Häftlinge). Sie erklärte, dass das erotische Spannungsfeld zwischen ihr und den teilnehmenden Häftlingen und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen für sie wichtig seien. Das führte soweit, dass sie einen Häftling nach seiner Entlassung in ihr Haus – unser gemeinsames Lebensumfeld – aufnahm.
In diese Zeit fiel auch ihre erste praktische Erprobungsphase weiterer sexueller Spielräume.
…
H. beendete diese Phase vorläufig mit der Erkenntnis, dass in homosexuellen Beziehungen dieselben Strickmuster ablaufen würden wie in heterosexuellen.
Im Folgenden versuchte sie zaghaft immer wieder, weibliche Personen aus unserem Umfeld in unsere Beziehung mit einzubeziehen, was natürlich nicht ohne Reiz war und von mir auch genossen wurde. Gleichzeitig begann sie, sich für ihre Mutter zu interessieren, reiste mehrmals auch allein in deren Geburtsort bei Berlin.
In dem Jahr, bevor unsere erste Tochter eingeschult wurde, machten wir einen Traum wahr: Wir beschlossen, beide für ein Jahr aus dem Unterricht auszusteigen und zu dritt auf Reisen zu gehen. Unsere Tochter hatte schon während des ersten Lebensjahres durch unsere Touren per Expeditionsmobil ganz Mittel- und Südeuropa bereist und war entsprechend unkompliziert.
H. setzte das ganze Vorhaben durch eine Beziehung zu einem meiner engsten Freunde aufs Spiel. Weil sie dessen Frau mit einzubeziehen versuchte, diese aber nicht mitspielen wollte, wurde ich von dieser eines Tages in höchster Erregung eingeweiht („Deine Alte vögelt meinen Mann!“). Das führte soweit, dass ich schließlich nach dem Feststehen der Beurlaubung die vorbereitenden Arbeiten alleine ausführte und auch der endgültige Beginn der Abreise immer weiter verzögert wurde. Ich machte dem schließlich durch die Entscheidung einer alleinigen Abreise ein Ende. H. schloss sich mit unserer Tochter in letzter Sekunde und mit viel Glück beim Ticketerwerb an und wir verbrachten zunächst 3 Monate in Indonesien, Malaysia und Singapur und danach insgesamt rund 8 Monate mit meinem Expeditionsmobil in der eben geöffneten ehemaligen DDR und in der Türkei bis an die syrische Grenze. In der Türkei allein über ein Vierteljahr mit großen Forschungserfolgen.
Danach erfolgte für uns beide ein Wechsel an eine andere Schule. H. lernte an ihrer neuen Schule einen verheirateten Kollegen näher kennen und es entwickelte sich eine Beziehung, rührend romantisch und handfest sexuell mit gemeinsamen Landschulheimaufenthalten und häufigen „Lehrerstammtischen“. Ich wusste, dass ich daran nichts ändern konnte. Ich sah den einzig vernünftigen Weg darin, nicht leidend zuzusehen, sondern selbst eine Partnerin zu suchen, die sich auf den beschränkten Kontaktspielraum einließ und mir alles andere ertragen half – was auch gelang.
H. wurde wieder schwanger. Sie hatte damit absolut nicht gerechnet und schlagartig wurde ihr bewusst, dass zwei Väter dafür in Betracht kamen. Das traf sie so sehr, dass sie das machte, was immer wieder in größeren Abständen mit ihr passiert(e). Ich nenne es „Psycho-Aus“: H. verschwand mit Depressionen und zu niedrigem Blutdruck wochenlang im Bett.
Ihr Erwachen war verbunden mit einer Erkenntnis, die sie mir wie immer ansatzlos mitteilte: Die Zweierbeziehung sei für sie ab sofort beendet. Sie möchte eine Dreierbeziehung mit einer weiteren Frau und mir und ich solle das organisieren, wenn ich überhaupt noch eine Form der Beziehung zu ihr haben möchte.
Die Vorstellung davon war mir nach der Entwicklung der letzten Jahre nicht neu und hatte auch für mich eine Dimension, die ich nicht reizlos fand. Die Rahmenbedingungen am Beginn ihrer Schwangerschaft und mit einer weiteren gerade 8 Jahre alten Tochter waren allerdings nicht gerade günstig. Für mich ging es um den Erhalt der Beziehung als Eltern, H. wollte experimentieren. Sie diktierte, ich hatte zu funktionieren. Ihre Forderung an mich, dass ich das Funktionieren ihrer Vorstellungen zu organisieren hatte, war natürlich eine ungeheuere Zumutung – mir aber blieb keine andere Wahl.
Und ich funktionierte mit viel Glück perfekt. Meiner damaligen Freundin konnte ich das Experiment soweit erklären, dass sie es wenigstens einmal anhören wollte. Es funktionierte so perfekt, dass wir bis zur Geburt ein Traum-Trio bildeten. Wir machten alles gemeinsam, fuhren auch zusammen in Urlaub. Wo wir auftauchten, verbreiteten wir immer wieder eine fast magische Aura.
Meine Konzentration auf H. um die Geburt führte zum Auseinanderfallen der Dreierbeziehung, was mir H. hinterher anlastete. Sie forderte und brauchte einerseits meine volle Zuwendung, die ich ihr selbstverständlich ungeteilt zukommen ließ, ich musste mir dann aber vorwerfen lassen, ich hätte die Dritte im Bund vernachlässigt. Ich befand mich zunehmend in der Situation, dass ich von H. immer zum Handeln genötigt wurde, aber – egal, was ich machte – immer nur das Falsche machen konnte.
Die Situation in der angewachsenen Familie war einerseits vergoldet durch die 2. Tochter, die für mich von Anfang an meine Tochter war, andererseits war die Atmosphäre vor dem Hintergrund von H.s Frustration immer gespannter. Ihre Beziehung zu ihrem Kollegen hatte sie sofort nach der Feststellung der Schwangerschaft beendet, weil sie seine Ehe nicht gefährden wollte. Die Dreierbeziehung bestand nicht mehr – H. fehlte der Kick. Sie befand sich wieder in Mutterschaftsurlaub und hatte viel Zeit. Diese brachte sie damit zu, dass sie jeden Tag nicht vor Mittag aufstand. Da sie sich immer noch nicht sicher war, ob ich auch wirklich der Vater war, meinte sie, wenn ich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben würde, würde sie im Fall einer eventuellen Trennung „auf jeden Pfennig für sich und für die Kinder“ verzichten. Sie hatte ein ererbtes und schuldenfreies Anwesen und bezog als Beamtin mit A13 und 2 Kindern ein Gehalt, das ihr eine sorglose Lebensweise garantierte. Mir war trotzdem die Vorstellung nun wirklich zu blöde, mir diese ihre Versicherung entsprechend auch schriftlich absichern zu lassen – ein Fehler, den die meisten Väter begehen und zu blauäugig den Müttern ihrer Kinder gegenüber handeln. An die Forderung, meine Zustimmung mit ihrer Zustimmung zur Gemeinsamen Sorge zu verbinden, konnte ich damals noch nicht denken, weil die gesetzlichen Grundlagen dies noch nicht vorsahen.
Finanziell war H. außer den üblichen Mutterschaftsvorteilen dadurch abgesichert, dass ich die Kinder auf meine Lohnsteuerkarte übertragen ließ und alle daraus resultierenden Vorteile in Höhe von rund 1000 DM monatlich an sie überwies. Außerdem hatte sie die Idee, die Lücke von 9 Jahren zwischen den beiden Kindern durch ein Pflegekind auszufüllen, wovon ich abriet. Ich beschwor sie, sich zunächst um unsere desolate Beziehung zu kümmern, bevor sie diese zusätzlich belastet, hatte aber nur noch die Chance, ihre Entscheidung mit zu tragen. Der von ihr ausgesuchte 5-jährige und stark retardierte Junge kam zu uns ins Haus und beanspruchte von uns beiden sehr viel Zuwendung und Einsatz und wir trugen die Ausgaben gemeinsam. Die 1000 DM Pflegegeld allerdings strich sie allein ein.
Noch bevor unsere zweite Tochter 2 Jahre alt wurde, setzte mich H. vor die Tür. Ich hatte einige Jahre zuvor ein Nachbarhaus erworben, das nach einer Vermietung stark renovierbedürftig war und welches ich als Wohnung nutzen konnte. So war ich in direkter Nachbarschaft und machte H. viele Vorschläge, wie wir weiterhin unsere Elternschaft gemeinsam ausüben konnten.
Nachdem H. sich in der ersten Zeit finanziell übernommen hatte, riss sie mir eines Tages die 2 Jahre alte Tochter aus dem Arm und meinte, sie wolle sofort 10.000 DM in bar oder ich würde meine Kinder nicht mehr sehen. Sie demonstrierte, dass sie unsere Kinder als ihr ausschließliches Eigentum betrachtete, über das sie nach Gutdünken verfügen konnte. Mir gegenüber argumentierte sie, dass sie in diesem Handeln als nicht verheiratete Mutter alle Ämter auf ihrer Seite hätte. Später meinte sie, dass sie ab sofort nur noch das machen werde, was ihr allein nütze. Ich erinnerte sie an ihre Verantwortung den Kindern gegenüber und dass sie nicht nur egozentrisch handeln könne. Sie meinte, sie würde mir beweisen, dass dies doch möglich sei. In den folgenden Jahren bewies sie mir dies konsequent – gestützt durch alle Institutionen.
H. wollte nie heiraten, entschied über ihr Mutter-Sein selbst. Sie wusste, dass alle Rechte auf ihrer Seite waren und ich war ihrer Ansicht nach von vorn herein ein entrechteter Zahlvater. Damit hatte sie eine Macht, die sie nicht nur dafür benutzte, um trotz eigener finanzieller Unabhängigkeit monatlich 1300 DM von mir zu kassieren, sondern auch dafür einsetze, mir unsere Kinder zu entziehen. Die Folgen für die Kinder wurden von ihr ignoriert. H. machte das, was die Mutter vor dem Bundesverfassungsgericht am 19.11.2002 zum § 1626 (Sorgerecht für nicht eheliche Väter) aussagte: Sie hat eben nur das ausgenutzt, was ihr legal zur Verfügung stand und was auch von allen Institutionen akzeptiert und gedeckt wurde. Dass hiermit egoistisches und kinderfeindliches Verhalten unverheirateter Mütter ganz legal gefördert wird, steht im krassen Gegensatz zu § 1684 BGB, in dem der Gesetzgeber jedem Kind ein uneingeschränktes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil einräumt. Fehlende Bindungstoleranz und Verweigerung elterlicher Kooperation wird einzig zu Lasten der Kinder ausgetragen.
Nachdem H. unserer Partnerschaft ein endgültiges Ende gesetzt hatte, nahm sie wieder ein „Psycho-Aus“. Kaum 2 Monate später erstand sie wieder wie Phönix aus der Asche und nahm Kontakte zur Sado-Maso-Szene auf. Dies war zwischen uns nie ein Thema, aber auf der Suche nach einem neuen Kick und vor dem Hintergrund ihres Verhaltens mir als dem Vater ihrer Kinder gegenüber eigentlich nur konsequent.
Sie beschaffte sich Literatur, abonnierte eine Szene-Zeitschrift und erwarb sich innerhalb des nächsten halben Jahres das entsprechende Outfit von Lederkleidung bis zum schwarzen Utensilien-Köfferchen mit Stricken, Handschellen, Gesichtsmaske etc. und verschaffte sich über Annoncen die nötigen Kontakte. Die 11-jährige Tochter war mit der 2-jährigen Schwester hinfort immer wieder länger alleine, während die Mutter auf Achse war. Das führte soweit, dass die ältere Tochter sich z.B. am 04.07.1996 von der Mutter die schriftliche Bestätigung geben ließ, dass sie hinterher erfahren durfte, wo ihre Mutter gewesen war. Ich gehe davon aus, dass sie spürte, was im parallelen Leben der allein erziehenden Mutter und Lehrerin ablief, hatte impulsiv Angst davor und wollte zumindest Aufklärung, die sie wohl erst viel später und erst nach und nach und in Konsequenz wohl nie erhielt. In jene Zeit fielen auch Fotosessions mit H. („Die Geschichte der O.“), aus deren Ergebnis ich später Beispiele zugespielt bekommen sollte.
Ich selbst erfuhr viel zu spät und nur durch einen Zufall von dieser Entwicklung. Was ich schließlich alles erfahren musste, war allerdings so heftig, dass ich zum ersten Mal die Mutter nicht mehr deckte, sondern das Jugendamt informierte. Die Kinder wurden teilweise mehrere Tage am Stück allein gelassen mit gleichzeitigem Kontaktverbot zum Vater, der nebenan wohnte. Die ältere Tochter war ab dem Alter von 11 Jahren immer wieder für eine 2-jährige Schwester, das noch anwesenden Pflegekind, ein ganzes Anwesen mit Haus, großem Garten (über 1000 qm) und viele Tiere allein verantwortlich. Sie kannte das schon: da ihre Mutter auch sonst morgens im Bett blieb, machte sie den Pflegebruder für den Kindergarten fertig und ging selbst zur Schule. Irgendwann krabbelte die Kleine aus dem Bett und trug die Windel aus der Nacht manchmal bis in den frühen Nachmittag. Kein Wunder, dass sie ständig einen entzündeten Windelbereich hatte. Doch damit nicht genug. Die Phase der ersten Depression und der erste Aufbruch in die SM-Szene gingen einher mit einer schlimmen Vernachlässigung der Kinder, was sich bei der 2-Jährigen mit schwerem Fußpilz (die gesamte Sohlenhaut bis auf die rote Unterhaut in Fetzen), mit langen Zeiten ohne zu baden und mit stinkenden Kleidern bemerkbar machte. Das Jugendamt war dafür taub.
Die Reaktion des Kreisjugendamtes auf meine umfassenden Informationen war für mich als entrechteter Vater niederschmetternd. Die zuständige Sachbearbeiterin meinte endlich nach 6 Wochen: „Wir haben mit der Mutter gesprochen. Sie will keine Veränderung“. Damit war die Sache für das Kreisjugendamt erledigt. Es hatte die Interessen der Mutter vertreten – und dies mit einer eindeutigen Haltung gegen das Wohl der Kinder.
H. trieb ihre Neigungen auch mit mehreren Männern im Ort so weit, dass sie der Schlüssel von anzüglichen Zoten im Spektakel des Faschings (mit 2 x ca. 600 Besuchern) war. Da sie auch mit zwei Aktiven des austragenden Vereins Beziehungen hatte, verstand ein sehr großer Kreis, was in einem „Wetterbericht“ mit dem „feucht-heißen Golf von H.“ gemeint war.
Aus meiner Sicht war die auf ihr hartnäckiges Betreiben zur „alleinerziehenden Mutter“ gewordene H. damit soweit gesunken, dass sie das Niveau der von ihr damals gehassten Mutter erreicht hatte. Wenn sie, ihrer eigenen Geschichte folgend, verhindern wollte, daß unsere Töchter sich ebenfalls von der Mutter abwenden, blieb ihr nur die Möglichkeit, diese eng an sich zu binden, den Vater konsequent auszuschließen und ihre sexuellen „Kicks“ in einem perfekten Doppelleben vor allen verborgen zu halten. Nachdem mir klar wurde, dass dieses perfekt inszenierte und von der momentanen Gesetzgebung unterstützte Machtmonopol einer Mutter zu gravierenden Folgen für eine gesunde Entwicklung unserer gemeinsamen Töchter führt, mußte ich meine bisherige Verschwiegenheit zu diesen heiklen Themen aufgeben. Auch im Hinblick darauf, dass man mir eine gewisse duldsame „Mittäterschaft“ vorwerfen könnte. Ich informierte deshalb das Jugendamt umfassend, was in der Akte auch nachzulesen ist.
Nach etwa einem Jahr des Auslebens in der Sado-Maso-Szene und Beziehungen zu mehreren Männern, die unsere Kinder auch teilweise zu Gesicht bekamen, fand H. einen Vermögensberater mit Villa und aller Ausstattung, die für Szenepartys geeignet ist. Dieser hatte auch eine Freundin und H. hatte damit ihre spezielle Neigung, die ihr bisher den besten „Kick“ verschafft hatte. Da sie dafür immer bis hinter Heilbronn fahren musste, nahm sie am Anfang die Kinder mit. Als ich die Dimension der Angelegenheit erfuhr, machte mir dies zunächst Angst um die Kinder, doch die ältere Tochter entwickelte bald Aversionen und wollte lieber mit ihrer Schwester zuhause allein sein als mit ihrer Mutter zu fahren. Und dies betraf nicht nur ein gelegentliches Wochenende. H. fuhr jeden Mittwoch nach dem Unterricht von nach Heilbronn und kam entweder am späten Abend, wenn die Kinder schon im Bett waren, zurück oder auch erst wieder am Donnerstag nach dem Unterricht. Am Freitag kam sie von der Schule, packte und verließ um 14 Uhr das Haus. Zurück kam sie Sonntag Abend. Es war unfassbar für mich, dass ich auf Anweisung der Mutter (Kontaktverbot) und Dank des passiven Verhaltens des Kreisjugendamtes tatenlos aus dem Nachbarhaus zusehen musste, wie die Kinder auf sich alleine gestellt waren mit Phasen, in denen z.B. eine laut weinende Kleine von ihrer aufgebrachten Schwester eingesperrt wurde. Die Auseinandersetzungen waren mehrere Grundstücke weit in der Straße zu hören.
H.s neue Beziehung ging zunächst so lange gut wie die häusliche Gemeinschaft des Freundes mit der Dritten im Team dauerte. Als diese auszog, kam es zum Bruch. Bald aber wurde die entstandene Lücke durch einen Seximport aus den GUS-Staaten geschlossen, was zum Wiederaufleben der Dreierbeziehung mit allen Folgen führte: In unmittelbarer Nachbarschaft musste ich miterleben, dass die Kinder insgesamt über rund 2 Jahre an 4 Tagen in der Woche allein waren und mir war jede Handlungsmöglichkeit verwehrt. H. schottete diese Tatsache nach außen so sehr ab, dass die ältere Tochter mir gegenüber z.B. stur behauptete, H. würde mittwochs nie weg sein. Als ich sie fragte, warum sie mich so offen belüge, schrie sie mich an: „Willst Du, dass wir ins Heim kommen?“ Die Mutter wusste demnach, dass sie ihre Pflichten grob vernachlässigte und verhinderte die Folgen, indem sie die Kinder zur Lüge verpflichtete.
Der älteren Tochter wurden alle Kompetenzen übertragen, sie war einerseits überfordert, andererseits völlig autonom und konnte über ihre kleine Schwester bestimmen. Diese hatte schnell begriffen, dass der Vater nichts zu sagen hatte, die Mutter kaum da war und die Erzieherperson eben nur die Schwester war. Das erste Trotzalter fiel entsprechend hart aus, was für mich zu Horrorsituationen führte: Ich hörte sie über 2 Grundstücke weg laut schreien, ging rüber und läutete, worauf die ältere Tochter mir öffnete: Sie hätte der Kleinen eine runtergehauen, sie im Zimmer eingesperrt, diese sei unmöglich und würde nicht gehorchen und jetzt das Zimmer verwüsten. Ich sagte: „Wo ist das Problem, ich nehme sie mit und mache einen Spaziergang mit ihr.“ Antwort: „Das kommt nicht in Frage. H. hat das verboten!“ (so z.B. geschehen am 01.05.1997)
Mit 13 Jahren machte meine ältere Tochter vor den Sommerferien überraschend den Vorschlag, dass sie mit mir nach Indonesien fliegen wolle. Sie konnte dies bei H. durchsetzen und wir verbrachten 6 Wochen auf Java, Bali und Lombok. Später sagte sie mir, dass dies der schönste Urlaub gewesen sei, an den sie sich erinnern könne.
H. fürchtete wohl 6 Wochen lang, dass ich das tun könne, was sie seit Jahren praktiziert: Die Kinder vom anderen Elternteil fernhalten. Nur so lässt sich erklären, was nach unserer Rückkehr geschah. Wir kamen sonntags zurück, Montag war der erste Schultag und ab Mittwoch ging meine ältere Tochter nur noch auf der anderen Straßenseite an meinem Haus vorbei und mied jeden Kontakt, ohne dass irgend etwas zwischen uns vorgefallen wäre oder ich eine Erklärung erhalten hätte. Eine solche erhielt ich bis heute nicht – die Kontaktsperre läuft jetzt seit über 8 Jahren.
Ab dem 14. Lebensjahr begann die Ältere zu rauchen und zu trinken und es gab heftige Machtkämpfe mit der Mutter. Ich sagte dies als logische Konsequenz vorher, denn die 14-Jährige war 2 Jahre lang gewohnt, mehr als die Hälfte der gesamten Zeit selbstbestimmt zu leben. Die Mutter hatte es durch ihre Lebensweise versäumt, eine Kontrolle wahren zu können. Sie fuhr nach wie vor an 4 Tagen der Woche weg und verordnete ihren Töchtern Hausarrest. Die Ältere holte sich ihren Freund ins Haus, der übers Wochenende dablieb. Die Machtkämpfe gingen so weit, dass die Mutter mit der Polizei drohte, schon ein Internat ausgesucht hatte. Die Ältere verbrachte als 14- bis 15-Jährige die Nächte, wo sie wollte. Sie rauchte stark, zündete die erste Zigarette an, sobald sie aus dem Haus auf die Straße kam und ich musste zusehen, wie sie nach 1 Uhr nachts angetrunken mit einer Weinflasche in der Hand bei Veranstaltungen herumtorkelte.
In einer Situation höchster Spannung kam sie nach einem Vierteljahr größter Probleme, die vor mir verborgen gehalten werden sollten, weinend zu mir und erzählte mir die Situation. Ich erklärte ihr, dass sie sofort bei mir leben könne und dass ich mich über die Tatsache freue, dass sie sich endlich an mich wendet. Allerdings musste ihr aber auch begreiflich machen, dass ich damit ihr gesamtes Verhalten nicht ausschließlich billigen könne. Ich würde zwar falsche Verhaltensweisen der Mutter sehen, müsste aber auch viel Kritik der Mutter an ihrem Verhalten teilen. Sie wollte mich jedoch nicht als Vater endlich einmal wieder wahrnehmen, sondern ich hatte eher den Eindruck, daß sie mich als einen aus der Not der Kontaktlosigkeit geborenen Verbündeten im Kampf gegen die Mutter benutzen wollte. Einen unbequemen Erzieher wollte sie sich auf jeden Fall nicht einhandeln. Allein diese Variante eines Vaterbildes konnte und wollte ich ihr aber nicht bieten, was sie mir als Fehlverhalten auch heute noch anlastet.
Die Differenzen wurden dadurch beigelegt, dass H. schließlich ihrer minderjährigen Tochter die von dieser geforderten Zugeständnisse machte.
Inzwischen kam die Kindschaftsrechtsreform und ich hatte endlich die Gelegenheit, meinen Umgang mit der jüngeren Tochter einzuklagen. Dies war dringend nötig, weil die Vater-Tochter-Bindung von mir zur Älteeren schon zerschlagen war und diese damit zur Halbwaise gemacht wurde. Die Kleine hielt ohne Klagen stabil zu mir – auch durch 2 Umgangsboykottphasen von mehreren Monaten (zusammen über ein Jahr!) hindurch. Die Stellungnahme des Jugendamtes in diesem Verfahren bevorzugte klar die Mutter und ist ein Paradebeispiel von Ignoranz dem Kind und dem Vater gegenüber. Ein Glücksfall war, dass der Richter die Verfahrensverläufe durchschaute und eine „normale“ Umgangslösung befürwortete, die meinem Antrag entsprach.
Ab sofort war H. gezwungen, diese Vereinbarung zu beachten, was auch zunächst Erfolg hatte. Allerdings handelte sie fortgesetzt gegen den §1684 BGB, indem sie ihre Verpflichtung, den Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil aktiv zu fördern, konsequent missachtete. Dies äußerte sich darin, dass sie sich nie für das Funktionieren des Umgangs verantwortlich fühlte, sondern dies ausschließlich der 6-jährigen Tochter überließ. Diese musste auf Pünktlichkeit achten, musste ihre benötigte Kleidung selbst aussuchen und packen und hatte auf alle anderen Umstände selbst zu achten. Dies führte z.B. in der kalten Jahreszeit oft zu abenteuerlichen und witterungswidrigen Zusammenstellungen der kindlichen Garderobe. H. benutzte den Willen des Kindes, zu mir zu wollen, auch als erzieherisches Mittel zur Disziplinierung und ließ die weinende Tochter zuerst das Zimmer zu ihrer Zufriedenheit aufräumen, bevor diese mit Verspätungen von bis zu einer Stunde zu mir kommen durfte. Damit waren meine Planungen mit ihr zunächst durchkreuzt und ich hatte eine weinende Tochter zu trösten.
Aus dieser Zeit stammen viele Äußerungen, in die das Urteil „böse Mama“ eingepackt war. Ich hatte dies nie dazu benutzt, meine Tochter in einem solchen Augenblick zu bestärken, sondern erhielt in erzieherischer Hinsicht jede Solidarität mit der Mutter aufrecht. Wenn sie also eine halbe Stunde zu spät weinend zu mir kam, weil sie noch ihr Zimmer aufzuräumen hatte, fand ich zwar das ignorante Verhalten der Mutter gegenüber der Vereinbarung und gegenüber mir falsch, erklärte aber meiner Tochter, warum ihre Mutter wohl meinte, zu solchen Verhaltensweisen greifen zu müssen. Sie sah auch immer ein, dass der Zustand ihres Zimmers wohl Grund genug bot. Wenn H. normal kommunikativ konditioniert wäre, hätte sie dieses ihr Problem mit mir besprochen und ich hätte im Einvernehmen mit ihr überlegt, wie man das angehen könne. Aber ein solches Verhalten verstößt im Grundsatz gegen ihre Prinzipien.
Als die Kleine mit ihrer Mutter im Sommer 2003 früher als geplant aus dem Urlaub in Kroatien zurückkam, wofür ein tiefes Zerwürfnis zwischen Mutter und Tochter verantwortlich war, erklärte H. mir auf meine Nachfrage nach dem Grund der Probleme, die Kleine wollte nicht lernen, obwohl sie dies nötig gehabt hätte. Ich erklärte ihr, dass ich dieses Problem angehen werde. In den 3 Wochen, die meine Tochter danach bei mir war, arbeitete sie nicht nur in ihrem Problemfach Englisch, sondern arbeitete alle Haushefte sorgfältig nach. Die Mutter hätte allen Grund gehabt, positiv festzustellen, dass ich das, was sie nicht erreichen konnte, erfüllt hatte. Stattdessen ließ sie mir durch ihren Anwalt mitteilen, dass meine Tochter in den Ferien jetzt nur noch für 2 Wochen zu mir kommen solle, wenn ich ihr in den Ferien keinen Auslandsaufenthalt bieten würde.
Soviel zur Geschichte unserer Beziehung, soweit sie nicht durch Gerichtsakten belegt ist.
Die Darstellungen geben nur einen groben Rahmen wieder. Meine ausführlichen Tagebuchaufzeichnungen können diesen aber mit unzähligen Einzelszenen füllen.
Alle hier geschilderten Fakten werden von mir
an Eides statt versichert.
Sie sind darüber hinaus durch Zeugenaussagen Dritter und schriftliche eidesstattliche Aussagen Dritter zu bestätigen.
Ferner kann ich durch Fotos und andere Belege den Wahrheitsgehalt meiner Darstellung beweisen.
Ich bedauere, dass mich die seit inzwischen über 10 Jahre andauernden Attacken der Mutter im Verein mit ihrer anwaltlichen Vertretung dazu zwingen, mit dieser Aussage weiter zu argumentieren, die ich im Interesse einer noch vertretbaren Streitkultur seit 10 Jahren völlig aus der Argumentation ausgeschlossen hatte.