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Doppelresidenz Entsorgungsberichte

Residenzmodell und Beratung

by Franzjoerg Krieg / 17. Februar 2018

Da im Residenzmodell ein Elternteil – fast immer die Mutter – mit der Alleinverfügungsmacht über das Kind ausgestattet ist, kann dieses Elternteil diese Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt missbrauchen und kann in der Beratung durch inhaltliche Dominanz oder Blockade jedes Beratungssetting ad absurdum führen. Dagegen gibt es noch kein Mittel, weil grundsätzlich jede Mutter über Staatsanwaltschaften, Gerichte und alle sonstigen Machtinhaber wie Kinder oder Behinderte vor der Übernahme von Verantwortung geschützt wird. Missbrauch durch Mütter ist zwar alltäglich – aber immer noch ohne Folgen für die Missbrauchende.

Ein aktuelles Beispiel dazu, nicht besonders spektakulär, sondern einfach nur alltäglich und damit „normal“:

Bei uns steht seit Längerem eine Ausweitung der Betreuungsanteile an. Die Mutter wehrt sich vehement dagegen.

Ich habe diesen Zirkus satt und will nicht weiter auf diese Zeitspielchen eingehen. Was heißt „ergebnisoffene Gespräche“, auf was sich die Anwältin der Mutter beruft? Weitermachen wie bisher und auf Zeit spielen?

Wir waren seit August 2017 bei der Beratungsstelle der Stadt in einer sogenannten Tandemberatung / Mediation.

Ich habe hier von Anfang an klar gemacht. dass wir bis Ende Oktober die Betreuungsanteile neu verhandeln müssen, da die einstweilige Anordnung dann 6 Monate alt sei und erneuert oder bestätigt werden müsse. Natürlich kamen wir nie dazu, das Thema überhaupt anzusprechen, da die Mutter immer irgendwelche anderen Dinge besprechen wollte, worauf sich die Mediatoren auch einließen.

Ende November 2017 habe ich dann geäußert, dass ich über keine anderen Themen außer diesem mehr sprechen werde. Die Mediatoren meinten dann, dass sie der Meinung seien, dass wir uns diesbezüglich bei ihnen nicht einigen könnten und sie die Mediation aussetzen wollten, bis wir uns auf einem anderen Weg geeinigt hätten.

Mein Vorschlag war, dass jede Partei eine Lösung erarbeitet und wir uns dann zu viert, Eltern und Anwälte, außergerichtlich treffen und unter der Vermittlung der Anwälte eine Lösung erarbeiten sollten.

Am 27.12.2017 habe ich der Mutter einen Jahreskalender 2018 mit der Bitte überreicht, hier ihren Vorschlag, wie sie sich den Umgang für 2018 vorstellen würde, einzutragen und diesen zu einem Vermittlungsgespräch mitzubringen. Sie hat den Kalender angenommen, aber nie darauf reagiert.

Zwischenzeitlich gab es telefonische Kontaktaufnahme der Anwälte, was aber ergebnislos blieb.

Am 07.02.2018 habe ich einen Vorschlag über meinen Anwalt an die Mutter gesandt.

Am 09.02.2018 hat ihre Anwältin geantwortet, leider mit noch keinem eigenen Vorschlag zur Neuregelung der Betreuungsanteile, aber mit der Ankündigung, sich melden zu wollen.

Am 15.02.2018 hat die Anwältin dann mit einer Absage geantwortet.

09.02.2018

Sehr geehrter Herr Kollege,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.02.2018, die ich zunächst wie folgt beantworten möchte:

Zwischenzeitlich hatte ich von meiner Mandantin ebenfalls erfahren, dass die Erziehungsberatungsstelle weitere Termine abgelehnt hat. Der entsprechende Mailverkehr sollte Ihnen vorgelegt werden. Er zeigt, dass wahrscheinlich eine Beratung in Zukunft auch wenig Sinn macht, weil der Vater inzwischen dazu übergegangen ist, auch die Beratungsstelle zu beraten. Insoweit habe ich Bedenken wegen des von Ihnen favorisierten Gesprächs, weil es offensichtlich mit einem vorgefassten Ergebnis geführt werden soll. Hier besteht die Bereitschaft für ergebnisoffene Gespräche, aber nicht für eine Zusammenkunft, deren Ergebnis der Vater im Vorfeld mitteilt.

Ich kann selbstverständlich auch so kurzfristig, wie von Ihnen vorgeschlagen, nicht disponieren. Das ist keine grundsätzliche Ablehnung in Bezug auf Gespräche, allerdings ein Appell, gemeinsam Elternverantwortung wahrzunehmen. Die Mutter ist Ihrem Mandanten nicht untergeordnet. Es ist, wie auch von der Beratungsstelle immer betont, wichtig, das Kindesinteresse in den Mittelpunkt zu stellen.

Den Regelungsvorschlag Ihres Auftraggebers für das nächste Jahr werde ich mit der Mutter besprechen und mich dann bei Ihnen melden. Hierbei sollten übliche Fristen beachtet werden.

Voraussichtlich werde ich Ihnen also die erbetene Rückmeldung nicht bis zum 13.02.2018 vorlegen können.

Wenn hierfür nicht ausreichend Zeit gegeben werden soll, um in eine gerichtliche Auseinandersetzung einzutreten, bin ich zustellungsbevollmächtigt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

15.02.2018

Sehr geehrter Herr Kollege,

unter Bezugnahme auf Ihre Nachricht vom 12.02.2018 teile ich mit, dass ich derzeit keine Basis für zielführende Gespräche sehe. Auch Sie gehen nicht auf die Frage ein, ob der Vater bereit wäre, die von ihm vorgegebenen Regelungsvorschläge zu überdenken. Gespräche aber haben keinen Sinn, wenn sie nicht ergebnisoffen geführt werden. Ich darf insoweit auf mein Schreiben vom 09.02.2018 Bezug nehmen.

Was Ihr Mandant fordert, ist ein Wechselmodell. Meine Mandantin geht davon aus, dass dies allerdings dem Kind aktuell nicht gut tun, sondern ihn überfordern würde. Er ist erst 3 Jahre alt. Den massiven Konflikt, der zwischen seinen Eltern besteht, spürt das Kind, weshalb es auch angezeigt gewesen wäre, die Beratungstermine fortzusetzen. Wie auch bei einer vorherigen Beratung hat sich allerdings im Rahmen der Termine bei der Erziehungsberatungsstelle gezeigt, dass der Vater sich an seinen Wünschen und Planungen orientiert und diese durchzusetzen versucht, ohne zu berücksichtigen, in welcher Situation sich aktuell das Kind selbst befindet.

Aktuell ist ein Wechselmodell im Kindesinteresse nicht umzusetzen. Es liegt auch nicht im Kindesinteresse, jeden einzelnen gesetzlichen Feiertag zu regeln und aufzuteilen.

Im Rahmen der Erziehungsberatung hätten hier konstruktive Lösungen gemeinsam erarbeitet werden können. Das war auch Ziel der Beratungsstelle. Auch hier aber hat Ihr Mandant das Ergebnis des gesamten Verfahrens vorgegeben, so dass die Beratung auch aus Sicht der dortigen Mitarbeiter keinen Sinn mehr hatte. Ich denke nicht, dass an diesem Punkt ein ergänzendes Gespräch mit den Anwälten Sinn macht. Jedenfalls kann es nicht dazu dienen, die mitgeteilten Vorgaben Ihres Mandanten umzusetzen.

Ein ergebnisoffenes Gespräch können wir terminieren. Allerdings besteht auch insoweit keine Eile, weil das Kind an einen noch ausgedehnteren Umgang mit Ihrem Mandanten erst herangeführt werden muss. Ich gehe davon aus, dass dies Ihr Mandant ohnehin nicht befürwortet.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Auf diese Weise werden jahrelange Beratungszeremonien ohne jedes Ergebnis begründet.

Ein anderer Vater schreibt mir:

Hallo Franzjörg,

heute fand wieder ein Gespräch mit der Mutter bei der PBS statt. Per Anhang erhältst du das aktualisierte Tagebuch.
Das Gespräch war aus meiner Sicht nicht konstruktiv, der neue Leiter der PBS war nicht vorbereitet und es ging viel Zeit verloren. Das nächste Gespräch dort ist am 19.07.
Die Mutter hat erneut geäußert, dass es nicht darum geht, die Betreuung der Kids durch mich zu stärken oder vermehrt zu ermöglichen. Dies wurde jedoch erst im letzten Gespräch dort (24.03.) mit der PBS erarbeitet.
Wieso führe ich dort Gespräche, wenn die Mutter das Ziel nicht unterstützt und fördert, bzw., wie lange soll ich diesen Unsinn denn mitmachen?

Siehe auch diesen Beitrag

BeratungDoppelresidenzMütterzentrierungVerfügungsgewalt
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  • Das „Wechselmodell“
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