Betrachtet man die familienrechtliche Situation in den europäischen Staaten, muss man feststellen, dass die Bevorzugung von Müttern und die Diskriminierung von Vätern gerade in Deutschland besondere Aggressivität aufweist.
Dies führte schon zu vielen Verurteilungen deutscher familiengerichtlicher Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig.
Die derzeitige Vehemenz der Diskussion um das sogenannte „Wechselmodell“ – besser: die Doppelresidenz – hatte schon einen nur wenige Jahre alten Vorläufer in der Diskussion um das Sorgerecht für nicht eheliche Väter. Vor 10 Jahren wurde die Diskussion um Väterrechte (eigentlich war es eine Diskussion darüber, ob ein Kind nur ein „Elter“ oder tatsächlich zwei Eltern haben darf) mit ähnlicher emotionalisierter blinder Schärfe geführt wie heute die Auseinandersetzung um die Doppelresidenz. Ein Blick in die Foren zum Thema ist aufschlussreich.
Sogar das BVerfG blamierte sich noch 2003 mit seiner Entscheidung vom 29.01. zur alleinigen Sorgeberechtigung deutscher nicht ehelicher Mütter. Die Begründung von damals wurde allgemein als schwach erkannt und gründete auf einer kühnen Vermutungskaskade. Es war klar, dass nicht sachbezogen und wissenschaftlich lauter argumentiert wurde, sondern dass in üblicher familienrechtspraktischer Diktion ein Vorurteil fortgeschrieben werden sollte.
Als 2010 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesem Treiben ein Ende setzte und Deutschland eine schallende Ohrfeige erteilte, korrigierte das BVerfG eilig und tarnt seither diese Blamage mit der Aussage, dass es 2010 nicht ehelichen Vätern den Weg zur Gemeinsamen Sorge eröffnet hätte. Ja, das hat es schon – aber nicht durch eigene Einsicht, sondern erst nach Prügel aus Straßburg. Schließlich musste damit das BVerfG zugeben, dass es 7 Jahre zuvor menschenrechtswidrigen Unsinn geurteilt hatte.
Die Politik war nach der Korrektur durch das BVerfG völlig unfähig, eine Lösung zu finden und musste jahrelang ohne gesetzliche Vorgabe urteilende Familiengerichte beobachten, um daraus Erkenntnisse für eine neue gesetzliche Lösung zu ziehen.
Es ist auch offen ersichtlich, welche Verbände und Interessengruppen eine Beibehaltung menschenrechtwidriger Lösungen einfordern und jede Weiterentwicklung zu verhindern suchen.
In diesem Kontext mussten Väter feststellen, dass es parteipolitisch absolut niemanden gab, der es wagen wollte, die Stahlbetonwand der Mütterzentrierung in Deutschland anzugreifen.
Die Rechten klammerten aus traditionellen Gründen alle Phänomene um Trennung und Scheidung aus, reduzierten Familienpolitik auf sogenannte „intakte“ Familien, sprachen danach von „Ein-Eltern-Familien“ und „Alleinerziehenden“ und weigerten sich, die damit einhergehende Diskriminierung von Kindern und Vätern sehen zu wollen.
Die eher Linken und Grünen machten dasselbe – aber aus reinen Frauenfördererwägungen. Diskriminierung erkannten sie wohl, nannten sie aber „positiv“ und meinten, das müsse sein, um Frauen zu fördern. Und um überhaupt zur Menschlichkeit in der Gesellschaft zu finden, meinten Teile der SPD, dass man das Männliche insgesamt überwinden müsse.
Außerdem führte die SPD den Kampf gegen alle Männer- und Väterrechtsbemühungen damit an, dass sie Personen wie Gesterkamp und Rosenbrock ein Forum bot. Diese diffamierten auf Basis von „Expertisen“ alle Männer- und Väterrechtler pauschal als rechtsaffin, antifeministisch und gewaltbereit. Damit wurde der ideologische Streit befeuert, der seither jede sachliche Diskussion überlagert und unmöglich macht.
Schon im Jahr 2005 strahlte arte einen Themenabend aus, um alle Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Familienrechts pauschal zu diffamieren und den Kampf gegen die als faschismusnah bezeichneten Väterrechtler aufzunehmen. Auch der VAfK war damals im Visier. Als einziger Studiogast war damals Dr. Susanne Heynen geladen, die Leiterin des Karlsruher Kinderbüros war und danach zur Amtsleiterin des Karlsruher Jugendamtes gemacht wurde (heute leitet sie das Jugendamt in Stuttgart).
Arte bekam danach so große Probleme, dass sie als Ausgleich in den Jahren 2007 und 2008 den Film „Der Entsorgte Vater“ mit finanzierten.
Obwohl öffentlich allein die Männerrechtler als gewaltbereit diffamiert werden, sind es die Antifa-Gruppen, die offen gewalttätig auftreten, wie sich dies z.B. beim Männerkongress 2014 in Düsseldorf oder beim Genderkongress 2015 in Nürnberg zeigte.
Dieser Exkurs möge verdeutlichen, wie ideologisiert und unsachlich die Argumentation zu diesem Thema ist und wie hilflos sich die Politik im Umgang damit gibt.
Zum ersten Mal in der Geschichte dieser Bundesrepublik wird die Hilflosigkeit der Politik nun überwunden. Es ist eine etablierte Partei, die dies wagt. Aber sie hat nichts mehr zu verlieren und will gewinnen.
Die FDP hat am letzten Wochenende in ihrem Parteiprogramm die Umsetzung der Doppelresidenz beschlossen.
Damit haben wir zum ersten Mal eine parteipolitische Verortung unserer Interessen, was uns – die wir bisher parteipolitisch absolut unabhängig und frei waren – dazu auffordert, uns parteipolitisch zu äußern.
Im Wahljahr ist dies eine klare Option. Trennungsväter haben endlich seit langer Zeit wieder Grund, zur Wahl zu gehen.