Oder:
Wie Menschenrechtswidrigkeit in einem vermeintlichen Rechtsstaat sorgsam getarnt und verborgen wird
Unser Land hat in der jüngsten Geschichte Erfahrungen gemacht mit zwei gewichtigen und gescheiterten -Ismen: Dem Nationalsozialismus und dem Sozialismus. Und die Formulierungen von wohlmeinenden Festtagsrednern sind voll von mahnenden Hinweisen auf das „Lernen aus der Geschichte“.
Diese Mahnungen betreffen das Faktum, dass diese -Ismen immer Klientelpolitik betrieben haben: Sie haben Grundsätze proklamiert und haben das Volk in Mitläufer und Gegner gespalten. Und sie waren sich darin einig, dass Gegner hart bestraft bzw. beseitigt werden müssen. Aus Mitläufern und Gegnern wurden Sieger und Verlierer gemacht. Gegen die Verlierer war jede Menschenrechtswidrigkeit reines Mittel zum Zweck, wobei der Zweck auch immer das Mittel geheiligt hat – und war es noch so unmenschlich brutal.
Eine Tarnung dieser Unmenschlichkeit gegen die Verlierer war nicht nötig, im Gegenteil, sie war Element der staatlichen totalitären Propaganda.
Meine Intention hinter diesem Aufsatz ist eine gefährliche. Ich weiß.
Trotzdem muss ich diesen Denkschritt äußern dürfen:
Feminismus ist zunächst nichts weiter als ein weiterer -Ismus, vor dessen Hintergrund Klientelpolitik betrieben und die Bevölkerung gespalten wird.
Wenn eine Partei im Grundsatzprogramm den Satz stehen hat:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“,
ist der schriftlich propagierte ideologische Hintergrund da, vor dem nachfolgend Menschenrechtswidrigkeit und Gewalt ausgeübt wird. Auch das ist nicht neu in der Geschichte.
In unserer „modernen rechtsstaatlichen Demokratie“ haben wir natürlich das Problem, dass wir Gewalt gegen die Verlierer nicht offen propagieren dürfen. Sie muss also getarnt werden.
Wenn in Deutschland an jedem Tag, an dem die Familiengerichte geöffnet sind, rund 400 Kinder einen Elternteil weitgehend verlieren, haben wir ein menschenrechtswidriges Problem, das es unverständlicherweise noch nicht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschafft hat.
Warum?
Ich muss also die Tarnmechanismen behandeln, mit denen die dahinterstehende ideologisch begründete und gewaltbereite Menschenrechtswidrigkeit politisch bemäntelt und verborgen wird.
- Die Kürung eines Verlierers und eines Gewinners wird als staatliches Programm getarnt
In keinem Gesetzeswerk kommt das Wort „Residenzmodell“ vor. Es ist eine Vokabel der Familienrechtspraxis. Erst wenn man sich tiefer in die Gesetzeswerke und die Kommentare dazu einarbeitet, wird deutlich, dass die Kürung eines Elternteils als Gewinner und die Kürung eines Verlierers das hinter jedem Gesetz stehende Programm ist, das natürlich sorgsam verborgen werden muss und nicht genannt werden darf.
- Die Enttarnung staatlicher Ideologie
Untersucht man die Begrifflichkeiten, die im Fachjargon benutzt werden, erfährt man viel über die dahinter stehende Denkweise.
Wenn gelebte Eltern-Kind-Beziehung auf die Formel reduziert wird:
„Umgang ist das Recht des abwesenden Elternteils, sich in regelmäßigen Abständen vom Entwicklungsfortschritt seines Kindes augenscheinlich zu überzeugen“,
wird deutlich, welches Ausmaß die brutale Menschenrechtswidrigkeit des Residenzmodells hat.
Nur der Verlierer erfährt die Brutalität des gesamten Systems gegen ihn.
Nach außen wird so getan, als würde umfassend unterstützt und geholfen und es werden eine Menge Steuergelder in die familiale Intervention geschüttet. Nur der Profi begreift, dass all diese Gelder nichts weiter bewirken, als die Ideologie des Residenzmodells zu stützen und nicht zu hinterfragen. Die Verlierer bleiben ungehört, werden ausgeschlossen und bleiben ohne jede Unterstützung.
Es ist kein Wunder, dass der VAMV jährlich mit einer sechsstelligen Summe aus unser aller Geldbeutel bezuschusst wird und dass der VAfK noch nie auch nur einen Cent erhalten hat – außer die wenigen Kreisvereine, die es lokal schaffen konnten, als Träger der Freien Jugendhilfe anerkannt zu werden. Im Bundesministerium für alle außer Männer zwischen 18 und 65 (BMFSFJ) haben sie immer noch Ausnahmestatus und gehören nicht zum Inventar. Auch werden die Publikationen des VAfK noch nicht vom Bundesfamilienministerium gedruckt und verbreitet.
Es ist vor diesem Hintergrund auch nicht verwunderlich, dass der „alleinerziehende“ Elternteil (der meist nur getrennt erzieht) alle Hilfen und Unterstützung erhält, während derjenige Elternteil, der das alles zu bezahlen hat, vom Staat in die Steuerklasse 1 gesteckt wird. Auch der Staat will an seinem Leid mitverdienen.
Deshalb hört Familienpolitik mit der Trennung auf und danach gibt es nur noch Alleinerziehendenförderung. Da können einflussreiche Gestalter der Szene noch so viele Bücher über die „Familie nach der Familie“ schreiben – die Politik wird damit nicht erreicht.
- Privatisierung von staatlich verordneter Gewalt
Gewinner- und Verliererstatus unter Trennungseltern darf also nicht als politisches Programm erkennbar werden.
Dann bleibt nur noch eine Lösung:
Glück und Unglück darf nicht als verordnetes Programm erkennbar werden, sondern wird privatisiert und individualisiert: Der Verlierer ist selbst verantwortlich für sein Unglück.
Das hat Konsequenzen:
Das Elternteil mit Verfügungsmacht kann tun und lassen, was es will. Niemand lenkt, niemand kontrolliert und niemand hat auch nur die Absicht, eventuell sanktionierend eingreifen zu wollen.
Alle sehen auf den Verlierer.
Sobald dieser den ersten Fehler macht, schnappt die Falle zu:
Er ist allein schuld an allem.
Ich höre schon die Fragerinnen im Hintergrund:
Was hat das mit Feminismus zu tun?
- Das Kind wird zunächst der mit Primärbindung an das Kind gekoppelten Mutter zugeordnet und mit ihr verknüpft, wobei die Idee der Primärbindung, die auf keinen Fall gestört werden darf, eine feministisch orientierte Ideologie darstellt.
- Wenn eine Mutter mit Kind in eines der rund 400 „autonomen“ Frauenhäuser „flieht“, wird nicht untersucht, ob unsere Steuergelder für sie auch berechtigt ausgegeben werden. Ideologisch gesetzt ist, dass ihr geglaubt werden muss. Damit ist der Vater ohne jede Nachprüfung ein Gewalttäter. Wenn aber die Parteiaussage einer Frau als Wahrheitsbeweis gewertet wird und die Unschuldsvermutung aufgehoben ist, haben wir rechtsstaatliche Grundprinzipien aufgegeben. Das ist Fakt in unserem Staat, der sich trotzdem immer noch als Rechtsstaat aufführt. Dieselbe Möglichkeit hat kein Vater – auch dann, wenn er das mit voller Berechtigung aufgrund der Gewaltausübung der Mutter gegen das Kind und ihn machen sollte. Ich war in den Gerichtsverhandlungen, in denen mir Mütter gegenübersaßen, die völlig ohne jede Sanktion Gewalt ausgeübt haben. Wenn der von der Mutter verprügelte Vater und der kleine Sohn die Nacht im Wäschekeller verbringen mussten, weil die Mutter sie aus der Wohnung geworfen hatte, war das ein Verhalten, das auch familiengerichtlich einfach nur zur Kenntnis genommen wurde und das nicht betraft wurde. Ein solches regelmäßig geübtes Wegsehen bei weiblicher Gewalt und Abstrafung von männlicher Gewalt kann nur noch als Ausdruck eines selbst gewaltbereiten profeministischen Systems gewertet werden.
- Das menschenrechtswidrig allen aufgezwungene Modell wird als naturgegeben (gottgegeben) einfach vorausgesetzt
Die FDP hat sich das Verdienst erworben, die erste Diskussion zum Wechselmodell in den Bundestag gebracht zu haben.
Natürlich hatte das Wechselmodell politisch keine Chance. Warum, ist meinen Gedanken in diesem Aufsatz zu entnehmen: Die Ideologie des (mütterzentrierten) Residenzmodells ist politisch so sehr mit dem Feminismus verknüpft, dass es nicht aufgegeben werden kann.
Aber die Gegnerinnen des Wechselmodells (oder besser: der Doppelresidenz – im Gegensatz zur Einzelresidenz) haben sich geoutet, wobei sich gebildete und intelligente Fachfrauen nicht zu schade waren, vor der Weltöffentlichkeit einen blamablen Eindruck zu machen.
Das Wortprotokoll der Anhörung im Bundestag vom 15.03.2018 (TOP 15) ist aufschlussreich:
Mechthild Heil (CDU/CSU) erkennt, dass das Residenzmodell ein Modell ist – und sie erkennt, dass es „meistgelebte“ in Deutschland ist:
„Deutsche Familiengerichte müssen heute, im 21. Jahrhundert, wirklich nicht immer einfach noch davon ausgehen, dass die Kinder bei der Mutter automatisch immer besser aufgehoben sind, auch wenn das Modell immer noch das meistgelebte in Deutschland ist.“
Sie erkennt aber nicht, dass dieses Modell nicht freiwillig von den Eltern gewählt wurde, sondern dass es durch die Professionen und die Familiengerichte als Executive nicht nur den Eltern, sondern allen Trennungsfamilien aufgezwungen wurde. Dies immer im Interesse der Mutter und zu Lasten des Vaters – was nicht erkannt werden darf.
Sonja Amalie Steffen (SPD) meint dazu:
„Sie wollen nämlich – so steht es in Ihrem Antrag –, dass das Wechselmodell zum Regelfall wird. Wenn es um Kinder geht, dann kann es aber keine Regelfälle geben.“
Und sie bestätigt am Ende ihrer Rede nochmals:
„Es gibt bei Kindern keine Regelfälle.“
Mit diesem Argument wird das Wechselmodell als Regelfall abgelehnt.
Warum wird und wurde dann aber Jahrzehnte lange das Residenzmodell als Regelfall allen aufgezwungen, obwohl es für Kinder „keine Regelfälle“ geben darf?
Wie beschränkt denken Frauen im Bundestag, die von uns gewählt wurden und dafür bezahlt werden, dass sie unsere Interessen vertreten?
Nicole Höchst (AfD) ordnet die antragstellende FDP ideologisch völlig neu ein uns argumentiert wie folgt:
„Die FDP reiht sich mit diesem Antrag in die Liste der naiven Staatsgläubigen ein, also in die Gemeinschaft derer, die staatlich verordneten ideologischen Konformismus als Allheilmittel sehen. Sie möchten das Wechselmodell nach Scheidung gesetzlich verbindlich verankern und an die Stelle des Residenzmodells setzen und springen so als angeblich freiheitlich liberale Demokraten in die Bresche für die totalitäre Zwangsbeglückung aller in der Betreuungsfrage zerstrittenen Eltern, letztlich zum Schaden der Kinder.
…
Die Lösung hierfür kann aber nicht zwangsbeglückender Konformismus sein…“
Sie erkennt immerhin, dass das Residenzmodell eben auch nur ein Modell wie das Wechselmodell ist. Sie verordnet sich selbst aber ein Weiter-Denk-Verbot und frägt nicht, warum das Residenzmodell so lange als „zwangsbeglückender Konformismus“ allen aufs Auge gedrückt wurde.
Katja Keul (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) meint, dass es beim Wechselmodell einen erhöhten Kommunikationsbedarf gäbe und stellt fest:
„Denn es erfordert eine hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, sich über den Alltag eines Kindes von den Verabredungen über die Sportaktivitäten bis hin zum schulischen Besprechungsbedarf Tag für Tag auszutauschen und ihn mit geteilter Verantwortung zu organisieren.“
Dabei ignoriert sie zwei Faktenlagen:
- Warum muss bei einem 50/50-Wechselmodell diese Forderung erhoben werden, die aber bei einem 40/60-Residenzmodell offensichtlich völlig unbedeutend ist?
- Warum vermeidet sie es, „Kommunikations- und Konfliktfähigkeit“ abzugrenzen von der Kommunikationsunwilligkeit und Konfliktbesessenheit? Es ist natürlich für Ideologinnen einer feministisch orientierten Familienrechtspolitik wichtig, über eine scheinbar bedeutende „Kommunikationsfähigkeit“ allen Müttern die Hintertür der Kommunikationsunwilligkeit aufzulassen.
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU), der einzige Mann, der in dieser Frauenrunde etwas zum Thema sagen durfte, bringt einen familiengerichtspraktischen Klassiker:
„Entscheidend ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Betreuung.“
Das meinte auch einmal eine Richterin in einer OLG-Verhandlung, als der Betreuungsanteil zwischen Mutter und Vater auf 70/30 festgesetzt wurde.
Ich entgegnete dann, dass wir in diesem Fall mit den 70% und einer geringeren Qualität zufrieden wären.
Esther Dilcher (SPD) meinte noch in populistischer Manier unter dem Beifall ihrer Gesinnungs-Genossinnen und -Genossen innerhalb und außerhalb ihrer Partei:
„Im Übrigen wundert mich, dass eine freiheitlich-demokratische Partei hier ein ganz bestimmtes Modell vorgeben und den Menschen die Entscheidungsfreiheit nehmen möchte.“
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES90/DIE GRÜNEN)
Kein Wort zur zwangsbeglückenden Funktionalität eines Jahrzehnte lang allen aufgezwungenen Residenzmodells.
Alle fordern für die Abschaffung des Residenzmodells als konformistisches Zwangsbeglückungsmodell für alle Alternativen Studien, Kindeswohlprüfungen, wissenschaftliche Untersuchungen – kurz: alles das, was es zur Einführung und Durchsetzung des Residenzmodells nie gegeben hat.