GASTBEITRAG von Torsten H. Sommer, Nürnberg
Offener Brief an den
Stellvertretenden Leiter des
Jugendamtes der Stadt Nürnberg
Herrn Frank Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
leider ist ein etwas längerer Brief erforderlich geworden, weshalb ich einen Überblick über die Inhalte voranschicke. In diesem Brief werde ich hinterfragen,
- ob das Jugendamt nicht die Paritätische Doppelresidenz (auch Wechselmodell genannt) kategorisch verhindert,
- ob das Jugendamt nicht über seine reine Mitwirkungspflicht in familiengerichtlichen Verfahren seine Kompetenzen überschreitet, indem es den Gerichten Entscheidungen vorgibt und eigene Anträge stellt,
- ob das Jugendamt nicht dazu beiträgt, dass Kinder nach einer Trennung der Eltern in Loyalitätskonflikte gestürzt werden,
- ob das Jugendamt nicht gerade die weniger bindungstoleranten Elternteile unterstützt,
- ob für das Jugendamt tatsächlich das Kindeswohl Vorrang hat, oder nicht vielleicht doch eher der Mütterwille,
- ob nicht das Jugendamt sowohl die Forderungen aus der Resolution Nr. 2079 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 02.10.2015 wie auch die des Koalitionsvertrages der Bundesregierung bezüglich der Paritätischen Doppelresidenz ignoriert,
- warum es bis heute keine schriftliche Antwort des Jugendamtes auf die Ziegelsteiner Deklaration vom 3. Februar 2014 gibt,
- ob die Methoden, mit denen Mitarbeiter des Jugendamtes familiengerichtliche Verfahren zum Nachteil der Väter beeinflussen, nicht ans Kriminelle grenzen,
- ob das Jugendamt, anstatt Eltern-Kind-Entfremdung vorzubeugen, diese nicht überhaupt erst ermöglicht,
- ob nicht das Jugendamt den Begriff des Kindeswohl missbräuchlich verwendet, um Väter aus dem Leben ihrer Kinder auszugrenzen,
- inwieweit das Jugendamt nicht Kinderrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention verletzt und
- warum Sie dem Jugendhilfeausschuss erzählen, es würde seitens der Stadt Nürnberg etwas für Trennungsväter getan werden.
Ich war darauf aufmerksam geworden, dass in der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Nürnberger Stadtrates am Donnerstag, den 28. Juli 2022 auf Antrag der Stadtratsfraktion der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) über die Paritätische Doppelresidenz, also die Form der hälftigen Betreuung durch beide Elternteile nach einer Trennung der Eltern, berichtet werden soll.
Da ich mich seit 2010 darum bemüht hatte, meine beiden 2005 geborenen Kinder (ja, Zwillinge), von denen mich deren Mutter im September 2007 getrennt hat, in der Form der Paritätischen Doppelresidenz betreuen zu dürfen, die Ihnen unterstehenden Jugendamtsmitarbeiter jedoch ausnahmslos die Mutter meiner Kinder darin unterstützten, dies zu verhindern, zog diese Sitzung natürlich mein gesteigertes Interesse auf sich, weshalb ich ihr auf der Zuschauertribüne des Großen Sitzungssaales des Nürnberger Rathauses beiwohnte.
Sie nannten es als Voraussetzung für die Befürwortung des Wechselmodells durch Ihr Jugendamt, dass beide Eltern es „wollen“ müssten.
Wieso?
Müssen auch beide Eltern das Residenzmodell (in dem das Kind bei einem Elternteil wohnt und den anderen „besuchen“ darf) „wollen“? Ist es etwa Voraussetzung für die Befürwortung des Residenzmodells durch das Jugendamt und für die Anordnung des Residenzmodells durch das Gericht, dass beide Eltern zustimmen?
Nein. Routinemäßig empfiehlt jedoch das Jugendamt der Stadt Nürnberg den Gerichten, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gleich das vollständige alleinige Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen.
Weder Jugendamt noch Gericht haben mich jemals gefragt, ob ich es „wollte“, die meiste Zeit von meinen Kindern getrennt zu sein.
Auch hat das Jugendamt meine Kinder nie gefragt, ob sie im sog. Residenzmodell die meiste Zeit bei ihrer Mutter leben wollen und ihren Vater nur alle zwei Wochen für eineinhalb Tage „besuchen“ dürfen.
Es gibt Eltern, die sich nach einer Trennung einvernehmlich darauf einigen, ihre Kinder in der Form der Paritätischen Doppelresidenz zu betreuen. Von diesen erfährt das Jugendamt in der Regel nichts, denn diese Eltern brauchen dazu ja weder ein Jugendamt noch ein Gericht.
Möchte aber ein Elternteil die Betreuung in der Form der Paritätischen Doppelresidenz, der andere aber nicht, so bleibt ihm nach deutschem Recht keine andere Wahl, als einen entsprechenden Antrag vor Gericht zu stellen.
Nach deutschem Recht muss das Gericht dann auch eine Stellungnahme des Jugendamtes einholen.
Das muss dann nach Ihrer Aussage, dass die Zustimmung beider Elternteile Voraussetzung für die Paritätische Doppelresidenz wäre, dazu führen, dass sich das Jugendamt dagegen ausspricht, da ja ein Elternteil es nicht „will“.
Somit muss Ihr Jugendamt, seiner sich selbst auferlegten und unbegründeten Regel folgend, logischerweise dem Gericht die Ablehnung eines jeden Antrags eines Elternteils auf Betreuung seines Kindes in Form der Paritätischen Doppelresidenz empfehlen. Denn der Antrag musste ja überhaupt nur gestellt werden, weil ein Elternteil nicht „will“.
Verhindert nicht das Jugendamt somit also kategorisch und aktiv die Paritätische Doppelresidenz, obwohl es diese doch nach Ihren eigenen Worten als „idealtypisch“ betrachtet?
Und legt nicht das Jugendamt vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Gerichten an den Tag, gerade so, als gehöre es zu den Aufgaben des Jugendamtes, dem Gericht zu empfehlen, wie es entscheiden soll? Täte das Jugendamt nicht seiner Mitwirkungspflicht genüge, wenn es dem Gericht berichtete, ob von einem oder beiden Elternteilen eine Gefährdung des Kindeswohls ausginge?
Nichtsdestoweniger gibt Ihr Jugendamt routinemäßig den Gerichten vor, wie sie zu entscheiden hätten, und stellt sogar eigene Anträge auf Übertragung des Sorgerechts auf die Mütter.
In der o.g. Sitzung beklagten Sie auch „unauflösbare Loyalitätskonflikte.“ Jedoch werden Sie sicherlich nicht bestreiten, Herr Schmidt, dass der Elternteil, der die Paritätische Doppelresidenz möchte, eine höhere Bindungstoleranz beweist, als derjenige, der es ablehnt.
Bindungstoleranz jedoch ist genau die Eigenschaft, die von Eltern gefordert werden muss, um zu vermeiden, dass ein Kind nach der Trennung der Eltern in „unauflösbare Loyalitätskonflikte“ gerät.
Trotzdem sind es gerade die Empfehlungen Ihres Jugendamtes an die Gerichte, welche die Kinder den weniger bindungstoleranten Elternteilen überlassen, und die bindungstoleranteren aus dem Leben ihrer Kinder ausgrenzen.
Wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, Herr Schmidt, dies diene dem Kindeswohl?
Und warum soll der Wille beider Eltern bei der Entscheidung, ob ein Kind in der Form der Paritätischen Doppelresidenz betreut werden soll, überhaupt eine entscheidende Rolle spielen?
Hatten Sie nicht wenige Minuten zuvor in o.g. Sitzung noch gesagt, das Kindeswohl gehe vor die Interessen der Eltern?
Wie kann dann die Weigerung eines Elternteils für Sie als Ausschlussgrund gelten?
Wäre es denn nicht Ihre Aufgabe, von einem solchen Elternteil Auskunft über die Gründe für die Ablehnung der Paritätischen Doppelresidenz zu verlangen und diese zu hinterfragen? Ob es für solche Elternteile nicht vielleicht vorrangig oder sogar alleinig finanzielle Interessen sind, aufgrund derer dieser Elternteil die Paritätische Doppelresidenz ablehnt?
Schließlich erfüllte in der Paritätischen Doppelresidenz jeder Elternteil seine Unterhaltspflicht bereits durch Naturalunterhalt, den er direkt an seine Kinder leistete, und ein Anspruch auf Kindesbarunterhalt gegen den anderen Elternteil bestünde (mit Einschränkungen) nicht mehr.
Wäre es nicht auch Ihre Aufgabe, nach besten Kräften auf Eltern einzuwirken, ihre Kinder nach einer Trennung in der Form der Paritätischen Doppelresidenz zu betreuen, um Umgangsvereitelungen, Loyalitätskonflikten und Eltern-Kind-Entfremdung vorzubeugen?
Wäre es nicht Ihre Aufgabe, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass kein Kind durch die Trennung seiner Eltern einen Elternteil verliert?
Entspräche dies nicht sowohl der Empfehlung der Resolution Nr. 2079 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 02.10.2015, wie auch der Forderung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, das Wechselmodell in der Beratung in den Mittelpunkt zu stellen? Oder haben diese für Ihr Jugendamt keine Relevanz?
Wiederholt habe ich Trennungsväter zu Gesprächen beim Jugendamt begleitet, da sich längst herumgesprochen hat, dass man als Vater niemals alleine zum Jugendamt gehen sollte, aufgrund der vielfach gemachten Erfahrung, dass Väter vor Gericht von Ihrem Jugendamt zu ihrem Nachteil in selektiver und sinnverzerrender Weise zitiert werden.
In einem solchen Gespräch fragte die Mitarbeiterin des Jugendamtes den Vater, der aufgrund von Umgangsvereitelungen durch die Mutter sein Kind seit Monaten nicht mehr gesehen hatte, was denn seine „Beweggründe“ wären.
Abgesehen von der Absurdität, dass ein Vater „Beweggründe“ nennen muss, warum er sein Kind sehen will, stellt sich die Frage, warum das Jugendamt Elternteile, die die Paritätische Doppelresident ablehnen, nie nach ihren „Beweggründen“ fragt, sondern reflexartig diese unbegründete Ablehnung als Ausschlussgrund für die Paritätische Doppelresidenz missbraucht.
Sie räumten ein, dass es in der Vergangenheit „strukturelle Benachteiligungen von Vätern“ durch das Jugendamt gegeben haben könnte, aber dass sich diesbezüglich „sehr viel verändert hätte“.
Immerhin haben Sie zumindest für die Vergangenheit „strukturelle Benachteiligung von Vätern“ eingeräumt. In der Sitzung am Dienstag, den 15. Juli 2014 im Büro des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Maly hatten Sie dies, sowie auch alle von den Unterzeichnern der Ziegelsteiner Deklaration vom 3. Februar 2014 (auf die mir bis heute keine offizielle schriftliche Antwort des Jugendamtes bekannt ist) erhobenen Vorwürfe gegen Ihr Jugendamt noch kategorisch negiert.
Ihre Behauptung, es hätte sich diesbezüglich „sehr viel verändert“, entbehrt jedoch nicht nur aufgrund der oben aufgeführten Widersprüche in Ihrer Argumentation bezüglich der Paritätischen Doppelresidenz, sondern auch aufgrund meiner eigenen jüngsten Erfahrungen mit dem Jugendamt jeglicher Glaubwürdigkeit.
Obwohl Fälle beim Jugendamt Nürnberg aktenkundig sind, in denen eine Mutter über mehrere Jahre keine einzige Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt hatte durchführen lassen und in denen die Mutter die Kinder oft stundenlang in der Wohnung oder im Hinterhof des Hauses alleine und unbeaufsichtigt ließ, unterstützte das Jugendamt diese Mutter, in einem Fall nicht nur in ihren Anträgen von 2013 und von 2018 auf das alleinige Sorgerecht, sondern stellte seinerseits 2018 einen eigenen Antrag, das alleinige Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen.
Die oben genannten, gegen die Erziehungseignung der Mutter und für eine von der Mutter ausgehende Gefährdung des Kindeswohls sprechenden Fakten verschwieg das Jugendamt dem Gericht.
Mit dieser Unterstützung durch das Jugendamt ist es dieser Mutter inzwischen auch gelungen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Interessant war, dass in dem Sorgerechtsverfahren die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes ihre Stellungnahme erst in die Sitzung am 08.10.2019 beim Amtsgericht Nürnberg mitbrachte und dem Vater dadurch jegliche Möglichkeit nahm, vorab eine Gegendarstellung an das Gericht zu schreiben (eine zweiwöchige Frist für eine Gegendarstellung zu Stellungnahmen des Jugendamtes vor deren Übermittlung an das Gericht hatten die Unterzeichner der Ziegelsteiner Deklaration von 2014 bereits gefordert; siehe Punkt II/8 dieser Deklaration!).
Die Mitarbeiterin begründete dies damit, dass sie gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt sei.
Jedoch ist ihre Stellungnahme mit 02.09.2019 datiert.
Sind das nicht Methoden, Herr Schmidt, die ans Kriminelle grenzen?
Genauso wie die Methode selbiger Ihrer Mitarbeiterin, das Gericht mit diskreditierenden Behauptungen der Mutter zu bedienen, von denen sie, die Mitarbeiterin des Jugendamtes, sowohl aufgrund der Akten- wie auch der Rechtslage ganz genau wusste, dass diese unwahr sein mussten?
Insbesondere dann, wenn das Jugendamt dem Vater jegliche Einsicht in die geführten Akten, mit denen die Unwahrheit dieser Behauptungen bewiesen werden könnte, verweigert?
Werden solche Methoden mit Ihrem Wissen, Herr Schmidt, angewandt und geduldet? Oder etwa sogar angeordnet?
Im Zeitraum von 2007 bis 2021 hat das Jugendamt der Stadt Nürnberg fast durchgehend die Mutter meiner Kinder darin unterstützt, die Paritätische Doppelresidenz zu verhindern, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, mich bei im Einvernehmen zu treffenden Entscheidungen zu übergehen, den Umgang zu boykottieren, mir das Sorgerecht zu entziehen und mich schließlich meinen Kindern völlig zu entfremden.
Wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, Herr Schmidt, all das diene dem Kindeswohl?
Eltern-Kind-Entfremdung, Herr Schmidt, ist nicht nur laut des Facharztes für Psychiatrie und Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Herrn Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau eine „ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung“.
Hat nicht zu dieser Form der Kindesmisshandlung, Herr Schmidt, Ihr Jugendamt im Fall meiner Kinder seit 2007 Beihilfe geleistet, und aufgrund der mir bekannten Berichte anderer Trennungsväter auch in vielen anderen Fällen?
Aber ist nicht das Jugendamt eine Behörde, welche Gesetze auszuführen und Kinder vor psychischer Misshandlung zu schützen hat, anstatt diese erst zu ermöglichen?
Und ist denn nicht durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt II Seite 990 vom 10. Juli 1992 am 5. April 1992 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (die UN-Kinderrechtskonvention) für Deutschland in Kraft getreten?
In Artikel 5 dieses Übereinkommens heißt es, „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“
Und in Artikel 9 Absatz 3 dieses Übereinkommens heißt es, „Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“
Missachtet nicht Ihr Jugendamt, Herr Schmidt, dieses Recht des Kindes, wann immer auch nur einer ihrer Mitarbeiter willkürlich entscheidet, die unmittelbaren Kontakte zum anderen Elternteil – fast immer zum Vater – widersprächen dem Kindeswohl?
Dass eine Mutter Kleinkinder stundenlang alleine lässt, widerspricht nach Meinung Ihres Jugendamtes offenbar nicht dem Kindeswohl.
Dass eine Mutter Kinder im Vorschulalter vier Jahre lang nicht zur Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt bringt, widerspricht der Meinung Ihres Jugendamtes offenbar nicht dem Kindeswohl.
Dass eine Mutter ihrem Kind mit dem Abbruch der Mutter-Kind-Beziehung droht, wenn das Kind sich mehr Kontakt zu seinem Vater wünscht, widerspricht der Meinung Ihres Jugendamtes offenbar nicht dem Kindeswohl.
Aber wenn ein Vater sich regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern wünscht, sich im Elternbeirat und als Klassenelternsprecher engagiert, und in wichtige erzieherische Entscheidungen einbezogen werden möchte, insbesondere um sein Kind vor den Folgen ungenügend durchdachter Entscheidungen zu schützen, dann widerspricht das der Meinung Ihres Jugendamtes offenbar so sehr dem Kindeswohl, dass es glaubt, die Mutter beim Umgangsboykott und darin, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, unterstützen zu müssen.
Ist es wirklich zu weit hergeholt, wenn man das als willkürliche und grob missbräuchliche Verwendung des Kindeswohlbegriffs durch Ihr Jugendamt versteht?
Pervertiert Ihr Jugendamt nicht den Geist der UN-Kinderrechtskonvention zu seinem Gegenteil? Unterstützt nicht Ihr Jugendamt bindungsintolerante Elternteile, fast immer die Mütter, darin, Umgangsboykott, Eltern-Kind-Entfremdung und Väterentrechtung überhaupt erst zu ermöglichen?
Handelt Ihr Jugendamt dadurch nicht gesetzes- und menschenrechtswidrig? Und das auch noch in der angeblichen „Stadt der Menschenrechte“?
In o.g. Sitzung berichteten Sie, Sie säßen einem sich vierteljährlich zusammenfindenden „Runden Tisch“ vor, an dem sich Betroffene und Vertreter von Väterorganisationen träfen.
Geändert scheint sich jedoch dadurch offensichtlich noch nichts zu haben.
Auch dringt von dem, was bei diesem „Runden Tisch“ besprochen wird, offenbar auch nichts nach außen.
Obwohl ich einer der von den Fehlentscheidungen Ihres Jugendamtes in besonders schwerer Weise Betroffenen bin, wurde ich noch kein einziges Mal zu diesem „Runden Tisch“ eingeladen.
Dadurch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser „Runde Tisch“ lediglich dazu dient, nach außen hin den Eindruck zu erwecken, Ihr Jugendamt bemühe sich um Veränderung, und zu kaschieren, dass seitens der Leitung des Jugendamtes nicht die geringste Bereitschaft besteht, etwas zugunsten der Trennungskinder und -väter zu verbessern.
Wie man an der bis heute unveränderten Haltung Ihres Jugendamtes erkennen kann, ist dieser „Runde Tisch“ anscheinend nur deshalb rund, damit niemand aneckt, und damit sich alle Gespräche auf ewig im Kreise drehen ohne jemals irgendwohin zu führen.
Könnte man diesen „Runden Tisch“ auch als mutwillige Täuschung der Öffentlichkeit verstehen?
Dann erwähnten Sie in o.g. Sitzung auch noch, Nürnberg hätte einen Männerbeauftragten.
Bedienen Sie hier die Öffentlichkeit vorsätzlich mit falschen Behauptungen, oder haben Sie bis heute nicht verstanden, dass Nürnberg keinen Männerbeauftragten hat und auch nie einen hatte?
Herr Matthias Becker, auf den Sie sich hier vermutlich beziehen, ist lediglich „Ansprechpartner für Männer“ im Büro der Frauenbeauftragten der Stadt Nürnberg, an deren Weisungen er gebunden ist.
Dass dies ein sehr wesentlicher Unterschied ist, hatte ich ausführlich erläutert in meinen beiden Leserbriefen, von denen einer am 13. Dezember 2016 in der Nürnberger Zeitung und der andere am 12. Januar 2017 auf SPIEGEL-Online erschienen ist.
In diesen Leserbriefen hatte ich die Ernennung Herrn Beckers zum „Ansprechpartner für Männer im Frauenbüro der Stadt Nürnberg“ in Abwandlung der berühmten Worte des Astronauten Neil Armstrong als „Riesensprung für die Stadt Nürnberg, aber als kleinen Schritt für die Männer“ bezeichnet.
Seither musste ich feststellen, dass dieser Schritt für die Männer ein noch viel kleinerer war, als ich damals befürchtet hatte.
Denn Herr Becker hat allem Anschein nach nichts zu melden, und seine Ernennung zum „Ansprechpartner für Männer“ erscheint, genauso wie Ihr „Runder Tisch“, als Hinhaltetaktik, Beschwichtigung und Vertröstung.
Selbst im Jugendhilfeausschuss hat Herr Becker lediglich die Funktion, die Frauenbeauftragte zu vertreten, nicht aber die Väter.
Auch die Gespräche, die ich mit Herrn Becker geführt habe, waren reine Zeitverschwendung, da sich auch durch diese nichts zum Besseren geändert hat.
Immerhin hat auch Herr Becker längst festgestellt, dass „Väter zum Teil von Justiz und Behörden als Elternteil zweiter Klasse behandelt werden“, wie er in dem Artikel „Zahlen, bitte!“ von Anne Seith im SPIEGEL Nr. 36/2017 zitiert wird.
Welche Behörden kann Herr Becker damit wohl gemeint haben?
Hat Ihr Jugendamt das Recht, Herr Schmidt, Väter als Elternteile zweiter Klasse zu behandeln?
Daran, dass Väter vom Nürnberger Jugendamt als Elternteile zweiter Klasse behandelt werden, hat auch Herr Becker bis heute nichts ändern können. Viel schlimmer noch: das Jugendamt behandelt Väter nicht nur als Elternteile zweiter Klasse, sondern drängt sie völlig aus ihrer Rolle und ihren Rechten als Elternteil hinaus, bis sie nicht einmal mehr Eltern zweiter Klasse sind, sondern ihnen nur noch die Rolle des Unterhaltsmelkviehs bleibt.
Der Titel des Artikels von Frau Seith trifft daher den Nagel auf den Kopf: „Zahlen, bitte!“
Dabei brauchen die Mütter ums Zahlen nicht einmal zu bitten. Ihr Jugendamt, Herr Schmidt, unterstützt sie dahingehend, dass den Vätern nur noch das Zahlen bleibt, und macht sich obendrein auch noch bereitwillig zum Inkassobüro bindungsintoleranter Mütter.
Im Namen des Kindeswohls, Herr Schmidt? Wollen Sie uns tatsächlich weismachen, es diene dem Wohl eines Kindes, wenn man ihm den Vater nimmt und ihn durch dessen Geld ersetzt?
Sicherlich kennen Sie das Salomonische Urteil aus dem Alten Testament, und sicherlich muss ich nicht erwähnen, wie dieses lautete. Aber lassen Sie mich dennoch Vers 28 aus Kapitel 3 des Ersten Buches der Könige zitieren. Darin heißt es:
„Und ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie fürchteten den König; denn sie sahen, dass die Weisheit Gottes in ihm war, Gericht zu halten.“
Macht nicht Ihr Jugendamt, Herr Schmidt, genau das Gegenteil des Salomonischen Urteils? Sorgt es denn nicht dafür, dass Kinder bei dem Elternteil bleiben, der sich rücksichtsloser gegenüber den Gefühlen und den Rechten der Kinder verhält?
Denn wer sein Kind liebt, Herr Schmidt, nimmt ihm nicht den anderen Elternteil!
Ist das die Weisheit Ihres Jugendamtes, Herr Schmidt, gerade solche Elternteile zu unterstützen, 29 Jahrhunderte nach dem Salomonischen Urteil?
Jahrzehntelang wurden Kinder in der Obhut der Römisch-Katholischen Kirche und im Namen der christlichen Nächstenliebe sexuell und anderweitig misshandelt. Jahrzehntelang sahen die Verantwortlichen zu, beschwichtigten, vertuschten, deckten die Täter, und ermöglichten dadurch erst viele dieser Misshandlungen.
Erst jetzt werden diese Misshandlungen aufgedeckt und aufgearbeitet, und selbst die höchste der irdischen Instanzen der Römisch-Katholischen Kirche, Papst Franziskus, hat damit begonnen, die Betroffenen für diese Taten um Verzeihung zu bitten.
Ich sehe hier nicht wenige Parallelen zu den Praktiken der sogenannten Jugendhilfe.
Leistet diese nicht im Namen des Kindeswohls Beihilfe zur seelischen Kindesmisshandlung in der Form der Verhinderung der Paritätischen Doppelresidenz, in der Form des Umgangsboykotts und in der Form der Eltern-Kind-Entfremdung?
Sehen nicht auch hier die Verantwortlichen zu, beschwichtigen sie denn nicht, vertuschen sie denn nicht, decken und unterstützen sie nicht sogar die Täterinnen und Täter, und ermöglichen sie nicht dadurch erst viele dieser Misshandlungen?
Werden nicht auch diese Formen der Kindesmisshandlung früher oder später aufgedeckt und aufgearbeitet werden, von der Misshandlung der ausgegrenzten Elternteile, Großeltern und anderer Verwandten ganz zu schweigen? Werden sich die Verantwortlichen für diese Taten nicht eines Tages ebenso verantworten müssen?
Wann werden Sie ihre Opfer um Verzeihung bitten?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten H. Sommer MA
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