In einem kleineren Familiengericht im deutschen Südwesten.
Die Verhandlung hatte begonnen, Mutter mit Anwältin mit politischer Vergangenheit (FDP-Mitglied und Ausschuss-Vorsitzende im Bundestag), Vater mit Beistand, Jugendamt und Richterin. Für die Richterin ist das Verfahren neu, sie hat es vom Vorgänger übernommen. Dieser hatte auch nur eine Verhandlung in dieser Familiensache, weil die Mutter mitten im Verfahrensablauf umgezogen war, was als verfahrensstrategische Variante wirkte, die man von dieser Anwältin kennt. Zum ersten Mal sollte es zu einer Kindesanhörung kommen. Die Tochter (7) war schon seit über einem halben Jahr nicht mehr beim Vater, der Sohn (5) kommt regelmäßig zum Vater und genießt die Zeit ohne seine „ihn nervende“ Schwester sichtlich. Eigentlich war zunächst nur die Tochter geladen, weil es ja nur um den „Umgang“ mit dieser ging. Der Vater schlug jedoch vor, beide anzuhören, worauf die Richterin einging und was sich auch später als ausgesprochen wichtig herausstellen sollte.
Die Tochter wird also von Vertrauenspersonen der Mutter mitgebracht, während der Sohn, der zur Zeit eine Ferienwoche beim Vater verbringt, von einer Vertrauensperson aus seiner Umgebung zum Gericht gebracht wird.
Zuerst wird die Tochter gehört.
Der Vater mit seinem Beistand sitzen erwartungsvoll im Flur und die Erwachsenengruppe um die Tochter kommt aus dem Treppenhaus. Die Tochter kommt an der Hand der Mutter, direkt dabei auch die Sozialarbeiterin vom Jugendamt und die Anwältin.
Als die Tochter den Vater sieht, kommt spontan die laute und deutliche Begrüßung:
„Hallo, Blödmann!“
Die Gruppe zieht ungerührt weiter, am Vater vorbei, als wäre nichts geschehen. Nur die Sozialarbeiterin vom Jugendamt zuckt zusammen, bückt sich leicht spontan zum Kind – als sie aber bemerkt, dass die Mutter nicht einmal die Miene verzieht, unterlässt sie eine Reaktion.
Die Tochter hatte an der Hand ihrer Mutter nicht das Gefühl hat, dass ein solches Verhalten ihrem Vater gegenüber ein absolutes Tabu darstellen sollte, weil das in der mütterlichen Familie üblich ist. Aber aus der Schule weiß sie schon, dass es auch eine rotzfreche Übergriffigkeit darstellen kann. Deshalb besteht sie darauf, dass die Tür zum Richterzimmer aufbleibt und die Mutter einen Schritt neben dem Rahmen der offenen Tür greifbar bleibt. Sie sucht die erweiterte Unterstützung durch die Mutter in der Konfrontation mit einer Richterin direkt nach ihrer Übergriffigkeit. Eine „Anhörung ohne die Eltern“ ist damit ein Witz. Der jungen Richterin fehlt die Souveränität und die Einschätzung von Personen, um ihren Job besser zu machen.
Der Anhörungsraum ist am Ende des langen Flures. Die etwas füllige Anwältin der Mutter stellt sich am Anfang des Flures auf, leicht schräg gegen die Wand gelehnt und sperrt damit den Flur ab. Die gesamte Szene zeigt auffälliges Territorialverhalten durch die Anwältin.
Ziemlich schnell ändert sich das Verhalten der Tochter während der Anhörung. Sie wird auffällig laut und übermütig. Ihre Stimme ist durch den ganzen Flur deutlich zu vernehmen:
Sie hätte beim Vater nichts zu Trinken bekommen und hätte heimlich im Bad aus dem Wasserhahn trinken müssen – und einige weitere dämliche Vorwürfe desselben Kalibers.
Später meint die Richterin, die die Übergriffigkeit der Tochter nicht ins Protokoll aufnehmen will, dass die Tochter anfangs sehr ängstlich gewesen sei und dass ihr Verhalten wohl dieser Situation geschuldet sei. Natürlich deckt sie die Mutter damit. Sie will nicht begreifen, dass die Mutter ihre zumindest partielle Erziehungsunfähigkeit dadurch zeigte, dass sie der Tochter erlaubte, ihre eigene Aversion gegen den Vater stellvertretend für sie zu äußern. Damit wurde die Tochter zum Sprachrohr der mütterlichen Familie gegen den Vater im Gerichtsgebäude. Dieselben Strukturen zeigten sich auch schon in anderen Situationen, wenn z.B. die Tochter das Verhalten der Großeltern mütterlicherseits kopierte und den Vater beim Abholen des jüngeren Bruders mit ihrer eignen Kamera fotographierte.
Darin zeigt sich eine klassische Instrumentalisierung des Kindes durch die Mutter – was aber weder das Jugendamt noch das Gericht erkennen möchten. Dass eine Richterin der Übergriffigkeit und Falschheit der Mutter dermaßen auf den Leim geht und diese auch noch fördert, ist einer der Wesenszüge schlecht ausgebildeter und geschlechterunsensibler Professionen.
Der Umzug der Mutter mit den Kindern wurde von der Mutter am alten Ort raffiniert vorbereitet.
Die Tochter begann in der alten Schule, sich jeder Leistung zu verweigern und bezichtigte schließlich eine Lehrerin der Gewalt gegen sie. Diese wäre zu ihr an den Platz gekommen und hätte sie grundlos ins Gesicht geschlagen. Die dreiste Lügengeschichte äußerte sie im Brustton der Überzeugung, weil sie dabei mütterliche Unterstützung spürte. Damit schaffte die Mutter verbrannte Erde – ein Schulwechsel war unausweichlich.
Jeder psychologisch geschulten Person ist damit aber klar, dass eine solche Instrumentalisierung des Kindes Fakten schafft, die sich auf die psychiatrische Disposition des Kindes nachhaltig auswirken werden.
Die Kinder haben auch miterlebt, wie die Mutter ohne jeden Skrupel dreist Fakes inszeniert:
Beim Abholen der Kinder inszenierte die Mutter im zur Straße hin offenen Garten einen verbalen Streit mit dem Vater und ließ sich plötzlich auf den Boden fallen. Sie schrie laut: „Hilfe, er hat mich getreten!“ Dabei hatte der Vater weder Anstalten dazu gemacht noch sie berührt. Die Mutter versuchte, eine Frau auf der Straße als Zeugin zu gewinnen, die aber gesehen hatte, dass der Vater ruhig war und dass die Mutter Theater spielte. Das war für den Vater pures Glück. Wäre diese Zeugin FÜR ihn nicht gewesen, wäre er einer der unzähligen Väter, die durch den gefakten Gewaltvorwurf der Mutter im Familiengericht keine Chance mehr haben.
Wenn die Mutter – selbst Ärztin – inzwischen den 5. Therapeuten für die Tochter sucht und einer der vorigen schon äußerte, dass er sich nicht dazu instrumentalisieren lässt, für die Mutter eine Gefälligkeitsdiagnose zu erstellen, wird klar, welche Psychiatriekarriere diese Tochter zu erwarten haben wird. Und alles geplant durch die Mutter und abgesegnet durch Jugendamt und Familiengericht unter der Supervision einer skrupellosen Anwältin.
Die Anhörung des Sohnes ergab einen anderen Vater.
Er sei jetzt 7 Tage beim Vater und wollte anschließend auch nur 7 Tage zur Mutter, um danach wieder zum Vater zu kommen.
Niemand stellte die Frage, wie und warum die beiden völlig unterschiedlichen Väter aus den Schilderungen der beiden Kinder ein und dieselbe Person sein können. Das seien nur „Wahrnehmungsunterschiede“ der Kinder…
Die Professionen drehen mit sozialpädagogischem Vokabular alles so hin, dass es in ihre ideologisch vorgegebene Schablone passt.
Nachtrag
Inzwischen sind einige Jahre vergangen.
Die beiden Kinder von oben wurden hauptsächlich durch die Mutter weiter erzogen, hatten aber regelmäßigen Kontakt zum Vater, der ihnen eine neue Familie mit inzwischen zwei weiteren Kindern bieten kann, wo sie auch feststellen können, wie sich eine intakte Familie anfühlt.
Die Kinder stürzten in der Schule ab und werden weiter von der Mutter erzogen. Das Mädchen ist inzwischen ein ausgewachsenes Teenie mit einem GdB 50.
Die Chancen für die Kinder, ein erfolgreiches Leben als selbstverantwortlicher Erwachsener zu führen, sind miserabel.