In einem kleineren Familiengericht im deutschen Südwesten.
Die Verhandlung hatte begonnen, Mutter mit Anwältin mit politischer Vergangenheit, Vater mit Beistand, Jugendamt und Richterin. Für die Richterin ist das Verfahren neu, sie hat es vom Vorgänger übernommen. Dieser hatte auch nur eine Verhandlung in dieser Familiensache, weil die Mutter mitten im Verfahrensablauf umgezogen war, was als verfahrensstrategische Variante wirkte. Zum ersten Mal sollte es zu einer Kindesanhörung kommen. Die Tochter (7) war schon seit über einem halben Jahr nicht mehr beim Vater, der Sohn (5) kommt regelmäßig zum Vater und genießt die Zeit ohne seine „ihn nervende“ Schwester sichtlich. Eigentlich war zunächst nur die Tochter geladen, weil es ja nur um den „Umgang“ mit dieser ging. Der Vater schlug jedoch vor, beide anzuhören, worauf die Richterin einging und was sich auch später als ausgesprochen wichtig herausstellen sollte.
Die Tochter wird also von Vertrauenspersonen der Mutter mitgebracht, während der Sohn, der zur Zeit eine Ferienwoche beim Vater verbringt, von einer Vertrauensperson aus seiner Umgebung zum Gericht gebracht wird.
Zuerst wird die Tochter gehört.
Der Vater mit seinem Beistand sitzen erwartungsvoll im Flur und die Erwachsenengruppe um die Tochter kommt aus dem Treppenhaus. Die Tochter kommt an der Hand der Mutter, direkt dabei auch die Sozialarbeiterin vom Jugendamt und die Anwältin.
Als die Tochter den Vater sieht, kommt spontan die laute und deutliche Begrüßung:
„Hallo, Blödmann!“ – Die Gruppe zieht ungerührt weiter, am Vater vorbei, als wäre nichts geschehen. Nur die Sozialarbeiterin vom Jugendamt zuckt zusammen, bückt sich leicht spontan zum Kind – als sie aber bemerkt, dass die Mutter nicht einmal die Miene verzieht, unterlässt sie eine Reaktion.
Die Tochter, die an der Hand ihrer Mutter nicht das Gefühl hat, dass ein solches Verhalten ihrem Vater gegenüber ein absolutes Tabu darstellen sollte, weil das in der mütterlichen Familie üblich ist, aber aus der Schule schon weiß, dass es auch eine rotzfreche Übergriffigkeit darstellen kann, besteht darauf, dass die Tür zum Richterzimmer aufbleibt und die Mutter einen Schritt neben dem Rahmen der offenen Tür greifbar bleibt. Sie sucht die erweiterte Unterstützung durch die Mutter in der Konfrontation mit einer Richterin direkt nach ihrer Übergriffigkeit. Eine „Anhörung ohne die Eltern“ ist damit ein Witz.
Der Anhörungsraum ist am Ende des langen Flures. Die etwas füllige Anwältin der Mutter stellt sich am Anfang des Flures auf, leicht schräg gegen die Wand gelehnt und sperrt damit den Flur ab. Die gesamte Szene zeigt auffälliges Territorialverhalten.
Ziemlich schnell ändert sich das Verhalten der Tochter während der Anhörung. Sie wird auffällig laut und übermütig. Ihre Stimme ist durch den ganzen Flur deutlich zu vernehmen.
Sie hätte beim Vater nichts zu Trinken bekommen und hätte heimlich im Bad aus dem Wasserhahn trinken müssen – und einige weitere Vorwürfe desselben Kalibers.
Später meint die Richterin, die die Übergriffigkeit der Tochter nicht ins Protokoll aufnehmen will, dass die Tochter anfangs sehr ängstlich gewesen sei und dass ihr Verhalten wohl dieser Situation geschuldet sei. Natürlich deckt sie die Mutter damit. Sie will nicht begreifen, dass die Mutter ihre zumindest partielle Erziehungsunfähigkeit dadurch zeigte, dass sie der Tochter erlaubte, ihre eigene Aversion gegen den Vater stellvertretend für sie zu äußern. Damit wurde die Tochter zum Sprachrohr der mütterlichen Familie gegen den Vater im Gerichtsgebäude. Dieselben Strukturen zeigten sich auch schon in anderen Situationen, wenn z.B. die Tochter das Verhalten der Großeltern mütterlicherseits kopierte und den Vater beim Abholen des jüngeren Bruders fotographierte.
Darin zeigt sich eine klassische Instrumentalisierung des Kindes durch die Mutter – was aber weder das Jugendamt noch das Gericht erkennen möchte.
Der Umzug der Mutter mit den Kindern wurde von der Mutter am alten Ort raffiniert vorbereitet.
Die Tochter begann in der alten Schule, sich jeder Leistung zu verweigern und bezichtigte schließlich eine Lehrerin der Gewalt gegen sie. Diese wäre zu ihr an den Platz gekommen und hätte sie grundlos ins Gesicht geschlagen. Die dreiste Lügengeschichte äußerte sie im Brustton der Überzeugung, weil sie dabei mütterliche Unterstützung spürte. Damit schaffte die Mutter verbrannte Erde – ein Schulwechsel war unausweichlich.
Jeder psychologisch geschulten Person ist damit aber klar, dass eine solche Instrumentalisierung des Kindes Fakten schafft, die sich auf die psychiatrische Disposition des Kindes nachhaltig auswirken werden.
Wenn die Mutter – selbst Ärztin – inzwischen den 5. Therapeuten für die Tochter sucht und einer der vorigen schon äußerte, dass er sich nicht dazu instrumentalisieren lässt, für die Mutter eine Gefälligkeitsdiagnose zu erstellen, wird klar, welche Psychiatriekarriere diese Tochter zu erwarten haben wird. Und alles geplant durch die Mutter und abgesegnet durch Jugendamt und Familiengericht unter der Supervision einer skrupellosen Anwältin.
Die Anhörung des Sohnes ergab einen anderen Vater.
Er sei jetzt 7 Tage beim Vater und wollte anschließend auch nur 7 Tage zur Mutter, um danach wieder zum Vater zu kommen.
Niemand stellte die Frage, wie und warum die beiden völlig unterschiedlichen Väter aus den Schilderungen der beiden Kinder ein und dieselbe Person sein können. Das seien nur „Wahrnehmungsunterschiede“ der Kinder.