Dies ist die gemäßigte Variante der typischen Aussage von bei ihren „allein“-erziehenden Müttern wohnenden Jungen ab bzw. nach der Pubertät.
Die drastischere Variante kenne ich aus meiner Zeit als Lehrer. Sie stellt die durchschnittliche Disposition von pubertierenden „Halbstarken“ dar, die von „alleinerziehenden“ Müttern aufgezogen werden.
Erst 10 bis 20 Jahre später sitzen sie heulend vor einem Berater oder Psychotherapeuten, der ihnen erklären muss, dass ihre damalige rotzfreche Übergriffigkeit ihrem Vater gegenüber ein aussagekräftiger Teil des Problems ist, das dafür sorgt, dass sie jetzt ihren eigenen Sohn nicht mehr sehen und dass dieser sogar einklagen kann, dass er in der Gerichtsverhandlung, begleitet vom fetten Grinsen seiner Mutter und deren Anwältin, dem Vater und allen Anwesenden erklären kann: „Mein Vater ist ein Arsch!“
So habe ich das auch schon als Beistand beim Familiengericht erlebt.
Heute erhielt ich eine Mail von einem Unterstützung suchenden Vater:
In einer Verhandlung beim Familiengericht aufgrund meines Umgangsantrags wurde in einem Vergleich der Umgang mit meinem 13-jährigen Sohn auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Alle 6 Monate soll vom Jugendamt sein Interesse an mir als seinem Vater in einem Gespräch mit ihm erneut nachgefragt werden.
In der ausführlichen schriftl. Antragserwiderung meiner Exfrau stehen viele nachweislich falsche Behauptungen, die den Straftatbestand der Üblen Nachrede erfüllen. Leider will (oder kann) mein Sohn mich momentan nicht sehen, er sagte dem Richter ähnliche falsche Darstellungen von Vorfällen und Begründungen wie seine Mutter.
Diese hatte letztes Jahr mehrere Strafanträge gegen mich gestellt, die zwar alle eingestellt wurden, aber jetzt vor dem Familiengericht von ihr zitiert wurden und mit neuen falschen Vorwürfen („Üble Nachrede“) aufgewärmt wurden. Sie hat damit Erfolg.
Ich fürchte, ich werde meinen Sohn nicht mehr sehen, solange er bei seiner Mutter wohnt. Den Umgangsantrag habe ich auf Anraten des Kinderschutzdienst der Diakonie gestellt, um meinem Sohn später nachweisen zu können, dass ich an ihm Interesse hatte. Sollte eine Unterlassung der „Üblen Nachrede“ gelingen, könnte ich dies später ebenfalls meinem Sohn zeigen, der von seiner Mutter immer hineingezogen wird und ihre nachweislichen Falschdarstellungen übernimmt; vielleicht sogar inzwischen glaubt, obwohl er z. T. dabei und davon betroffen war: er wurde von ihr beschimpft u. gemeinsam mit mir bedroht, als er z.B. einmal bei mir übernachten wollte.
Welche Chancen hat man als Vater, wenn der Sohn keinen Umgang will, oder nicht darf?
Die einfache Antwort heißt: Keine.
Im mütterzentrierten Residenzmodell – immer noch gedeckt durch das Komplettversagen der Medien auf diesem Gebiet – ist das Kindeswohl nichts weiter als die Fassade, hinter der die Allmacht der dominanten Mutter versteckt wird, vor der auch die Gerichte kuschen.
„Sein Interesse an mir soll alle 6 Monate erfragt werden“ – Welche Arroganz und welche Verachtung einem Vater gegenüber, der evtl. das Ganze noch als Arbeitssklave allein zu finanzieren hat, steht hinter dieser Haltung?
In diesem Fall bestimmen nicht die Entscheidungen der Eltern das Leben des Kindes, sondern der pubertierende Sohn bestimmt über das Lebensschicksal seines Vaters.
In einer Mail an einen anderen Vater schrieb ich heute:
„Für Dich als von der Ausgrenzung durch die Mutter betroffenen Vater scheint das Gericht die Aufgabe der Verdeutlichung der Problematik an den Gutachter weitergereicht zu haben, der eben dieser Aufgabe nicht gerecht wurde und auf der Hand liegende und notwendige Aussagen vermieden hat.
Das Gericht macht Aussagen, die eine sofortige Umsetzung der Umgangsvorgaben anordnen – die Mutter boykottiert, woraus aber weder das Jugendamt noch der Umgangspfleger noch der Gutachter die angemessenen Konsequenzen ziehen wollen.
Was bleibt, ist das Scheitern von gerichtlichen Vorgaben kindeswohlschädlichen Charakters an der unangefochtenen Übergriffigkeit der mütterlichen Dominanz.
Aufgrund des aktuellen und wiederholten Umgangsabbruchs durch die Mutter ist es dringend geboten, dass der Gutachter auch hinsichtlich einer Bindungsintoleranz der Mutter eine ergänzende Stellungnahme abgibt. In dieser Stellungnahme sollte der Gutachter auch der Frage nachgehen, ob eine Bindungsintoleranz der Mutter ursächlich für die wiederholten und den aktuellen Kontaktabbruch zwischen den Kindern und dem Vater sein könnte. Im Fall der Verneinung dieser Problematik müsste eine andere Erklärung für die seit 2 Jahren manifesten Verhaltensweisen der Mutter gefunden werden. Der Sachverständige verfügt über die Fachlichkeit, diesen Sachverhalt zu klären, scheint aber aus sachfremden Erwägungen eine klare und angemessene Aussage zu vermeiden.“
Sicher ist: Die Vorgaben der PolitikerInnen (mehr dazu unter https://vater.franzjoerg.de/familienrechtsideologinnen-bei-der-arbeit/), die Einfältigkeit und fehlende Haltung der Professionen sowie das Versagen der Medien sorgen dafür, dass die Familienrechtspraxis in Deutschland das heftigste Spielfeld von Bevorzugung von Frauen und von Diskriminierung gegen Männer darstellt. Dazu wird alles getan, was genehm erscheint. Auch der Rechtsstaat wird dafür geopfert und die eigene Dummheit wird dafür öffentlich zelebriert.
Die realen Abläufe bestätigen immer wieder diese vernichtende Analyse.
Was ist also dem Vater zu raten, der sich mit seiner Anfrage heute an mich gewandt hatte?
Aufgeben?
Nein!
Allerdings muss ihm erklärt werden, dass er gegen einen übermächtigen Gegner kämpft und dass er klug erkennen muss, wo sich der Einsatz lohnt und wo nicht.
Wie er aber seine Haltung und sein Selbstverständnis trotzdem wahren kann – das ist vermittelbar. Dazu reicht aber ein Treffen, ein Beratungsabend und ein Coaching nicht.
Und was geschieht, wenn eine solche Haltung eines Kindes auf einen Psychotherapeuten trifft, der darauf achtet, seine Dauereinnahmequelle zu erhalten?
Ein Vater protokolliert aus seinem Gespräch mit dem Psychotherapeuten seines Sohnes:
Über mich möchte Marc nicht reden. Ich frage den Psychoth., ob Marc meinen Brief gelesen hat. Nein, Marc hat gesagt, das würde ihn zu sehr belasten. Der Psychoth. hatte den Eindruck, dass Marc dabei nicht wichtig war, was in dem Brief stehen könnte, sondern, dass er sich mit der Vater-Thematik insgesamt nicht auseinander setzen möchte.
Mir kommen die Tränen, ich versuche diese zu unterdrücken. Ich sage, ich sei sprachlos.
Ich frage ihn, ob er eine Möglichkeit sieht, wie der Knoten einmal platzen könnte und ob wieder eine Annäherung zwischen Marc und mir stattfinden könnte. Er sagt, er kann dies nicht beschleunigen. Marc will über dieses Thema nicht reden und er weiß nicht, ob es an frühkindlichen Erfahrungen mit mir liegt, an Fantasien oder an Problemen zwischen mir und Marcs Mutter.
Ich schreibe dem Vater:
In seinen Außerungen hat der Pth Dir gegenüber erklärt:
… Marc will über dieses Thema nicht reden und er weiß nicht ob es an frühkindlichen Erfahrungen mit mir liegt, an Fantasien oder an Problemen zwischen mir und Mars Mutter.
Dabei hat er den wahrscheinlichsten Grund übergangen:
Es liegt allein an der Mutter.
Diese signalisiert Marc mit allen ihren verbalen und nonverbalen Äußerungen, dass sie Dich als Vater ablehnt und dass es ihr schlecht geht, sobald Du oder Dein Name ins Spiel kommen.
Marc muss das Thema Vater ablehnen, um seine Mutter zu bedienen und um damit seine Welt für sich lebbar zu machen.
Erkläre das mal dem Pth.
Mit 18 kommt Marc nur dann zu Dir, wenn seine Entwicklung es zulässt, dass er sich von seiner gesamten Erziehung emanzipieren kann.
Das ist aber meist nicht der Fall.
Viel eher wird er sich eine Frau suchen, die er genauso bedienen kann, wie er seine Mutter bedient hat – und die ihn entsorgen wird, so, wie seine Mutter Dich als Vater entsorgt hat – unter tatkräftiger Unterstützung durch das entvaterte Kind selbst.
Wenn er dann einen GUTEN Therapeuten erwischt, wird er verstehen, dass sein Beitrag bei der Entsorgung des eigenen Vaters mit seiner eigenen Entsorgung zu tun hat.
Erkläre auch das mal dem Pth.
Ich habe zu viele Väter mit eben diesem Problem vor mir sitzen.
Und lies meine Artikel zum transgenerationalen Risikotransfer.