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Entsorgungsberichte Familienpolitik Schule

Der Fisch stinkt vom Kopf her

by Franzjoerg Krieg / 11. Mai 2018

 

Am 15.03.2018 konnte der/die mündige Staatsbürger/in beobachten, wie Familienrechtsanwältinnen als Sprecherinnen ihrer Parteien (und immer wieder auch als Vorsitzende der entsprechenden Ausschüsse wie Recht, Familie und Kontakt zum Ministerium für alles außer Männer zwischen 18 und 65) im Bundestag öffentlich argumentieren. Es werden erschreckende Defizite bezüglich der Fachkompetenz deutlich, Ignoranz gegenüber der Basis in der eigenen Partei, ideologische Verbissenheit und Ignoranz.

Wenn man diese Familienrechtsanwältinnen auch im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt, können die Auswirkungen der ideologisierten Aufstellung erfahren werden.

Im Extremfall führt dies zu Auftritten, die von allen, die das miterleben, nur noch mit Kopfschütteln und Unverständnis quittiert werden.

In einem solchen Fall bringt moderates Auftreten und gewaltfreie Kommunikation nichts mehr. Die Rote Karte ist angemessen.

Das könnte in einem speziellen Fall auch mal so aussehen:

 

Sehr geehrte Frau Anwältin,

anlässlich Ihres überraschenden und militant dominanten Auftritts beim Gespräch in der Schule stellten Sie der Meinung der Fachpädagogen Ihren verfahrenstaktisch motivierten Lösungsvorschlag gegenüber. Die Schule schlägt zumindest zunächst eine sonderpädagogische Untersuchung unseres Kindes vor, während Sie eine möglichst schnelle Psychiatrisierung präferieren.

Ich denke, dass die pädagogische Fachkompetenz in diesem Fall einer juristischen oder verfahrenstaktischen vorzuziehen ist und dass die Entscheidung für eine psychiatrische bzw. psychotherapeutische Intervention erst nach einer sonderpädagogischen Abklärung erfolgen sollte.

Die Mutter hat inzwischen – wie immer kommunikationslos und unter Missachtung meiner Situation als gleichberechtigter Sorgerechtsinhaber – Fakten geschaffen, was ich zur Kenntnis nehme und als Herrschaftsinstrument der Mutter werten muss.

Ich werde mich nicht gegen dieses Diktat der Mutter wehren, muss aber anmahnen, dass sowohl die Mutter als auch Sie nicht verstanden haben, wie verantwortungsvolle „Gemeinsame Sorge“ funktioniert.

Wir werden erfahren, wie die Gemengelage der Beteiligten unter Vorgabe der divergierenden Ansichten der Eltern letztlich entscheiden wird.

Das Verhalten der Mutter während der letzten Wochen bestürzt alle in diesen Fall Involvierten. Unser Kind wurde so sehr geprägt, dass es ungewöhnlich viele Fehltage aufweist, Leistungsanforderungen verweigert, einer Lehrerin ohne realen Anlass körperliche Gewalt vorwirft und inzwischen bei weiterer Leistungsverweigerung das Klassenziel nicht erreichen wird.

In diesem Fall wäre ein familienpsychologisches Gutachten mit besonderer Berücksichtigung der erzieherischen Wirksamkeit der Eltern wohl zielführender als eine Psychiatrisierung des Kindes.
Nicht immer ist der Symptomträger der Patient.

 

Ihre Frage, ob ich zustimme, dass die Mutter „aufenthaltsbestimmungsberechtigt“ sei, verwundert mich als ernsthafte Frage einer Fachanwältin für Familienrecht. Ich muss sie deshalb als plumpe Fangfrage verstehen.

Natürlich sind wir beide als verheiratete Eltern aufenthaltsbestimmungsberechtigt, zumindest so lange, bis ein Familiengericht eine neue Form der Sorgeberechtigung festlegen sollte.

Sie meinen wohl, ob ich mein Aufenthaltsbestimmungsrecht als Vater dazu nutze, dem derzeitigen Hauptaufenthalt der Kinder bei der Mutter zuzustimmen.

Da ich dieser Regelung derzeit zustimme, besteht zu dieser Frage kein Regelungsbedarf.

 

Unsere Kinder werden seit Monaten in dieser Trennungsauseinandersetzung von der Mutter instrumentalisiert. Was diese Kinder bei allen Auswirkungen einer Trennung ihrer beiden Eltern auf der Beziehungsebene brauchen, ist das Signal, dass ihnen auf der Elternebene kein Elternteil verloren geht. Die auch in der Beziehung gelebte Betreuungs-Kontinuität muss maßgeblich sein für die nach der Trennung gelebte Realität. Diese Forderung hat die Mutter bisher immer auf das derzeit gelebte Maß beschränkt. Dass Sie als Fachanwältin eine weitere Reduzierung diktieren möchten, erkenne ich als Ausdruck Ihrer besonderen Form von Fachlichkeit.

Mütter scheinen auch für Sie im Bewusstsein des „Besitzes“ der Kinder die feudalen Verfügungsmachtinhaberinnen zu sein, die in ihrer huldvollen Gnade dem Vater als Untertan ein Häppchen Kind „gewähren“.

Emanzipation und Sadismus scheinen in diesem Fall doch Schnittmengen zu beinhalten.

 

Gerade weil die Mutter, für alle Involvierten erkenntlich, in den letzten Monaten die Steuerung der desolaten Schulsituation unseres Kindes übernommen hatte und damit auch die Verantwortung für diese Destruktion zu übernehmen hat, ist es wichtig, dass ich als Vater als konstruktives Element mehr in die weitere Begleitung der Schullaufbahn unseres Kindes einbezogen werde.

Gerade der Betreuung durch mich unter der Woche, in der die Mutter mehr als ich beruflich verpflichtet ist, kommt dadurch mehr Bedeutung zu.

 

Ich wünsche mir, dass Ihre von mir und anderen als Gewalt empfundene militante Art des Auftretens keine weitere Verschärfung der Auseinandersetzung auf der Elternebene schafft, unter der unsere Kinder vermehrt leiden müssten.

 

Ergänzend:

„Nachschreiben“ zum Tod einer Anwältin

„Hallo, Blödmann!“

deutsche FamilienrechtspraxisDiskriminierungFamilienpolitikMütterzentrierungVaterentsorgung
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