In einem kleineren Familiengericht im deutschen Südwesten. Die Verhandlung hatte begonnen, Mutter mit Anwältin mit politischer Vergangenheit, Vater mit Beistand, Jugendamt und Richterin. Für die Richterin ist das Verfahren neu, sie hat es vom Vorgänger übernommen. Dieser hatte auch nur eine Verhandlung in dieser Familiensache, weil die Mutter mitten im Verfahrensablauf umgezogen war, was als verfahrensstrategische Variante wirkte. Zum ersten Mal sollte es zu einer Kindesanhörung kommen. Die Tochter (7) war schon seit über einem halben Jahr nicht mehr beim Vater, der Sohn (5) kommt regelmäßig zum Vater und genießt die Zeit ohne seine „ihn nervende“ Schwester sichtlich. Eigentlich war zunächst nur die Tochter geladen, weil es ja nur um den „Umgang“ mit dieser ging. Der Vater schlug jedoch vor, beide anzuhören, worauf die Richterin einging und was sich auch später als ausgesprochen wichtig herausstellen sollte. Die Tochter wird also von Vertrauenspersonen der Mutter mitgebracht, während der Sohn, der zur Zeit eine Ferienwoche beim Vater verbringt, von einer Vertrauensperson aus seiner Umgebung zum Gericht gebracht wird. Zuerst wird die Tochter gehört. Der Vater mit seinem Beistand sitzen erwartungsvoll im Flur und die Erwachsenengruppe um die Tochter kommt aus dem Treppenhaus. Die Tochter kommt an der Hand der Mutter, direkt … „Hallo, Blödmann!“ weiterlesen
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