Ein Vater war mit folgendem Ablauf konfrontiert:
Sein Kind war in diesem Jahr bereits aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses in Quarantäne.
Kürzlich hatte das Kind privaten Kontakt zu einer Gleichaltrigen, die ebenfalls positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Daraufhin wurde für das Kind eine erneute Quarantäne ausgesprochen.
Dies erfuhr der Vater vor dem geplanten Umgangstermin und dass der Umgang nun ausfallen müsse.
Im Austausch mit dem Jugendamt machte der Vater darauf aufmerksam, dass gemäß den Empfehlungen des Robert Koch Instituts ein Widerspruch vorliegen könnte und eine erneute Quarantäne unter Umständen nicht angezeigt sei.
Das Jugendamt empfahl, die aktuelle Anordnung des Gesundheitsamts zu befolgen und riet von einer telefonischen Kontaktaufnahme ab, weil es keinen Anlass gäbe und die relevanten Informationen bereits übermittelt worden wären.
Wenn neue Informationen vorlägen, würde man den Vater in Kenntnis setzen.
Seiner Nachfrage, ihm das Schreiben des Gesundheitsamts zuzuleiten, wurde ohne Angabe eines Grundes nicht entsprochen. Gleichzeitig wurde ihm aber die Kontaktadresse des Gesundheitsamtes mitgeteilt.
Unter dieser Adresse richtete er dann selbstständig eine Anfrage an das Gesundheitsamt, worauf prompt eine offene und nette Rückmeldung erfolgte, dass die erneute Quarantäne fälschlicherweise ausgesprochen worden sei und deshalb nun aufgehoben wäre.
Was erläutert dieser Ablauf?
Dieses „Jugendamt“ ist kein „Jugend“-Amt, sondern ein „Mütter“-Amt.
Ein „Jugend“-Amt hätte in diesem Fall feststellen müssen, dass das Recht des Kindes auf ein Mindestmaß an Kontakt zum Vater auf eine weite Entfernung in Gefahr ist und hätte den Hinweis aufnehmen müssen, dass die erneute Quarantäne wegen einer schon einmal durchlaufenden Quarantäne wohl fälschlicherweise ergangen sein könnte.
Stattdessen bedienen sie die Befindlichkeit der Mutter und nutzen die Gelegenheit, den Vater rauszukegeln wie beim „Mensch, ärgere Dich nicht!“.
Deshalb verweigerten sie den Kontakt mit dem Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt aber ist sich nicht zu schade, im Interesse des Kindes am Wochenende über dessen Direktorat zu handeln, obwohl alle Gesundheitsämter derzeit weit mehr belastet sind, als jedes sogenannte Jugendamt.
Welch ein blamables Armutszeugnis für dieses „Jugend“-Amt!