Die Nutzung des §12 FamFG ist selten und eher ein Kuriosum als eine willkommene und gern genutzte Möglichkeit. Dies hat mehrere Gründe: Die deutsche Familienrechtspraxis hat mit dem, was man „Recht“ nennt, nur wenig zu tun und funktioniert auf eine so schräge Art und Weise, dass jemand ohne Insiderkenntnisse keine Chance hat und deshalb lieber auf Profis vertraut, als ein Wagnis einzugehen. Die kuriose Funktionsweise kommt von der ideologischen gesellschaftspolitischen Orientierung, die jedes Maß an Vernunft, gesundem Menschenverstand, Moral oder…