Heute in einem süddeutschen Oberlandesgericht.
Faktenlage:
Drei Kinder und Eltern mit einem hohen Aktenstapel als familiengerichtliche Belastung. Der Vater wurde von seinem Anwalt reingelegt und dazu verleitet, einen Alleinsorgeantrag der Mutter konfrontativ zu beantworten und nebenbei noch das Wechselmodell zu beantragen, was nur noch als anwaltliches Totalversagen gewertet werden kann. Alles Weitere folgt aus dieser völligen Fehlorientierung.
Diese OLG-Verhandlung kann nur noch den Schlusspunkt eines Dramas darstellen.
Offizielle Analyse:
Die Eltern sind hochstrittig.
Subjektive Analyse:
Das Totalversagen eines Anwalts führte im Residenzmodell zur Entsorgung eines Vaters.
Eigentlich bedeutet dies Mandantenverrat.
Familiengerichtlicher Lösungsansatz:
Beide Eltern nehmen ihre Beschwerden zurück. Es bleibt beim Sorgerechtsentzug für den Vater.
Kommentar:
Das ist die typische defizitäre Lösung eines Systems, das keine besseren Instrumente kennt.
Mein Vorschlag:
Die Gemeinsame Sorge bleibt erhalten bei umfassender Entscheidungsvollmacht für die Mutter.
Die Mutter
kann nur mit der alleinigen Sorgezuweisung leben und lässt sich auf keine Vereinbarung ein.
Der Vater
will auf die gemeinsame Sorge nicht verzichten, weil er einen Wegzug der Mutter befürchtet.
Resultat:
Das OLG wird den Sorgeentzug des AG für den Vater bestehen lassen, womit die Mutter zunächst zufrieden ist. Der Vater wird aber dafür sorgen, dass sie die Ruhe, die sie erhofft, nicht finden wird.
Die Eltern werden weiter „hochstrittig“ sein – mit tatkräftiger Unterstützung durch die Professionen.