Sich als Kindesbesitzerinnen gebärdende Mütter nutzen alles, um das Kind vom Vater fernzuhalten. Beliebt sind dabei natürlich „Krankheiten“ des Kindes. Dabei wird jeder Schnupfen zur schweren Erkältung, die natürlich alles möglich macht – nur nicht den Aufenthalt beim Vater.
Für solche Praktiken von Kindesbesitzerinnen werden regelmäßig ärztliche Atteste missbraucht.
Ein aktuelles Beispiel kam gerade eben bei mir an:

Das ist nichts weiter als die Bestätigung eines Arztbesuchs – ohne jeden Vermerk zu einem Grund, der geeignet wäre, den Kontakt des 3-jährigen Kindes mit dem Vater unmöglich zu machen.
Dass solche Atteste allein den Charakter von Gefälligkeitsbescheinigungen haben, zeigt folgendes Beispiel derselben Ärztin:

In einem 15-minütigen Besuch bei der Ärztin wurde festgestellt, dass das Kind „krank“ sei. Weder ein Krankheitszeitraum wurde genannt, noch die Art der Erkrankung, vor allem nicht der Grund für eine Transportunfähigkeit.
Solche Bescheinigungen bedienen allein Elternteile, die sich als Kindesbesitzende gebärden und unterstützen die Ausgrenzung des zweiten Elternteils. Sie sind deshalb Beiträge zur Gewalt gegen das Kind und den anderen Elternteil.
Es wäre angemessen, solchen Ärztinnen das Handwerk zu legen.