„Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es Dir wohl ergehe und Du lange lebest auf Erden.“
Das ist nicht nur das 4. Gebot im Christentum.
Es ist Ausdruck der Lebensweisheit von unzähligen Generationen zu allen Zeiten überall auf der Welt und hat in allen Religionen seinen Platz.
Wenn diese Grundregel im Zusammenleben der Generationen seit einigen Jahrzehnten aufgrund politischer Fehlsteuerung und entsprechender Fehlanreize in unserem Land radikal gebrochen wird, bedeutet das natürlich zunächst einen Auswuchs dieser Fehlsteuerung.
Aber nicht alles kann dem System in die Schuhe geschoben werden. Natürlich sind die entsprechenden PolitikerInnen verantwortlich. Aber auch jede/r, die/der sich vom System korrumpieren lässt. Menschenrechtsprozesse nach Diktaturen beschäftigen sich mit dem Mitläufertum, das alles auf das System schieben und sich damit aus der Verantwortung stehlen will.
Nein, wir machen die in jedem Fall Handelnden persönlich verantwortlich – egal, ob Profession oder Elternteil oder inzwischen erwachsenes Kind.
Zwischen Eltern und Kindern gibt es auch im Familienrecht Regeln:
§ 1618a
Pflicht zu Beistand und Rücksicht
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.
§ 1611
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) 1Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. 2Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
Es gibt also durchaus ethisch begründete Regeln, sogar in den Gesetzeswerken.
Was mit diesen in einer Familienrechtspraxis gemacht wird, die absolut KEINEM Regelwerk, sondern ausschließlich ideologischen Vorgaben entspricht, wissen wir.
Am Ende unseres Lebens werden aber sogar Väter, die ein Leben lang entrechtet, geprügelt und gedemütigt wurden, wieder zu entscheidenden Handelnden. Und sie können auf Anwälte, Jugendamt, Gutachter und Familiengericht pfeifen. Sie selbst entscheiden – ohne jede Einflussmöglichkeit derjenigen, die sie jahrelang oder auch Jahrzehnte lang dominiert haben.
Mit dem 4. Gebot des Christentums das eigene Testament zu überschreiben, ist eine angemessene Lösung.
Die Tochter, die aufgrund der Entscheidungen der Mutter inzwischen in Therapie ist, aber immer noch ihre Mutter verteidigt, bestätigt ja eindrucksvoll, dass es ihr nicht „wohl ergeht“.
Hartnäckige Vorurteilsbelastung schützt aber vor den Konsequenzen nicht.
Das Pflichtteil von NULL ist NULL.