Tochter 3,5 Jahre alt
Mutter Erzieherin
Ein Mädchen in Alter von 3,5 Jahren lehnt einen Kontakt zum Vater nur dann ab, wenn sie spürt, dass sie mit dem Kontakt zum Vater die Zuwendung der Mutter verliert.
In einem solchen Fall liegt geplante Indoktrination vor – zumindest eine gezielte Konditionierung – und damit glatter Kindesmissbrauch.
„Unsere Tochter wünscht kein Telefonat … du kannst es ab 17 Uhr mal versuchen…“
Das ist natürlich eine gezielte Provokation. Es bedeutet nichts weiter, als dass der Vater sich durch seine Abweisung davon überzeugen kann, dass seine Tochter angeblich nicht will.
Ausgerechnet eine indoktrinierende Mutter, die ihre Tochter für ihre egozentrische Befindlichkeit missbraucht, weist den Vater auf die Wohlverhaltenspflicht hin.
Grotesker geht das nicht mehr.
1684 BGB meint, dass jedes Elternteil für die Qualität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil mit verantwortlich ist.
Nachdem die Mutter eklatant und gezielt dagegen verstößt – und von den Professionen dafür NICHT die Rote Karte gezeigt bekommt! – erinnert sie ihr Opfer an die Wohlverhaltenspflicht.
Jeder Hinweis des Vaters an seine Tochter, dass er sie liebt und dass er sich freuen würde, sie zu sehen, ist natürlich für diese Mutter der Beweis dafür, dass der Vater die Tochter zu etwas zwingt.
Und jeder Kommentar des Vaters zum perversen Verhalten der Mutter darf nicht sein, denn dann würde die Mutter mit Konsequenzen kontern. Das ist nichts weiter als die Androhung eines empfindlichen Übels (StGB).
Diese Mutter, bzw. solche Mütter, verstehen nur, wenn mit ihnen dasselbe bitterböse Spiel gemacht wird. Ihre Intelligenz reicht nicht aus, um zu verstehen, was sie da treiben.
„… unsere Tochter möchte heute nicht, aber ein andermal bestimmt wieder…“
Diese Mutter versteht nicht, mit welchem zynischen Sadismus sie den Vater behandelt.
Welche Strafe müsste es dafür geben?
Das Jugendamt findet das Verhalten dieser Mutter absolut OK.
Nein, nicht ganz… Das JA hat einen Antrag nach 1666 gestellt.
Jetzt wohnt das Kind weiter bei der missbrauchenden Mutter, es ist nur ein Ergänzungspfleger eingeschaltet, der die Mutter bedient und am Missbrauch der Mutter nichts auszusetzen hat.
Das Familiengericht hat den Ergänzungspfleger beschlossen – lässt die Mutter aber weitermachen.
Der Ergänzungspfleger schreibt:
„Zum Thema Videochat möchte ich Sie informieren, dass es höchst ungewöhnlich ist, mit einem 3,5 jährigen Kind diese regelmäßigen Kontakte einzufordern. In der Regel ist ein 14tägiger Umgang mit Ihrer Tochter für die Bindung völlig ausreichend.“
Dieser Ergänzungspfleger gehört dringend in ein Fortbildungsprogramm, weil er seiner Aufgabe nicht gerecht werden kann. Er hat noch nie etwas von kindlichem Zeitempfinden gehört und quasselt einfach nach, was ihm Mütterversteherinnen zuflüstern.
Aber wahrscheinlich würde dieser Ergänzungspfleger erst verstehen, wenn man ihn von seinem 3,5 Jahre alten Kind abtrennt, ihn so behandeln lässt, wie diese Mutter handelt, und wenn ihm dann jemand denselben Blödsinn aufs Auge drückt, wie er diesem Vater antut.
Wie war das?
Wir leben ideologisch im genuin mütterzentrierten Residenzmodell, in dem Mütter auch hemmungslos übergriffig handeln können und Väter qua Geschlecht die Schuldigen zu sein haben.
Perfekt!
Und was schreibt der Ergänzungspfleger?
„…ich bitte Sie und die Mutter um Kompromissfähigkeit, sonst kommen wir nicht weiter. Kommen Sie der Mutter entgegen und die Mutter wird Ihnen entgegenkommen.“
Wir kennen ja die ideologisierten Funktionen im Residenzmodell:
- Die Mutter benimmt sich hemmungslos wie ein Schwein –
- Die Professionen kommentieren: Die Eltern streiten!
- Die Mutter ist kommunikationsunwillig –
- Die Professionen kommentieren: Beide Eltern sind kommunikationsunfähig!
Was bleibt?
Wir brauchen für eine Veränderungsbereitschaft mindestens ein Drittel entsorgte Mütter!
LEIDER gibt es immer noch nicht genug Intelligenz, um das zu verhindern.
Inzwischen haben wir erst 15%, was – wie wir erfahren – noch lange nicht ausreicht.