Politische Ideologie und Familienrechtspraxis
Die Verbindung von Familienrechtspraxis und hoher Politik in ihrer ideologischsten Form ist allgegenwärtig und spannend. Sie verursacht massenhafte Menschenrechtswidrigkeiten in unserem Rechtsstaat, was in (noch) viel zu wenigen Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigt wurde.
Gerade die letzte große gefallene Bastion in Form der Gesetzgebung zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter hat dies eindrucksvoll belegt (obwohl diese Schein-Reform uns schon wieder längst nach Straßburg hätte bringen müssen…).
Dazu:
https://vater.franzjoerg.de/politik-der-vaeterdiskriminierung/
https://vater.franzjoerg.de/der-deutsche-buerger-wird-immer-noch-belogen-die-vaeterbewegung-im-interview/
https://vater.franzjoerg.de/rechtsstaat-deutschland/
In der heftig geführten Diskussion zum Wechselmodell – oder besser „Doppelresidenz“ – erkennen wir dieselbe Verbissenheit und ideologische Sturheit, die auch schon die Diskussion um die Gemeinsame Sorge prägte.
Was in der Anhörung dazu am 15.03.2018 im Bundestag dem wählenden Volk zugemutet wurde, war eine Posse besonderen Ranges.
Über einen aktuellen Fall wurde ich an die Peepshow erinnert, die zwei wache BeobachterInnen Ende 2012 während der Gesetzesinitiative zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter der Öffentlichkeit ermöglichten:
Wir bekamen einen Einblick in die Beratungsrealität ideologiegesteuerter Frauenförderaktivistinnen, in diesem Fall bei einem Seminar einer Rechtsanwältin zur damals aktuellen Sorgerechtsdiskussion.
Die Abläufe dazu sind gesichert auf den HPs
https://familiengerichtsschande.wordpress.com/
http://www.wiederer.biz/
14.11.2012, Öffentliches Seminar für nicht eheliche Mütter zum Thema „Sorgerecht für nicht eheliche Väter“, in den Räumlichkeiten des VAMV e.V. Silberhornstraße 6, 81539 München
Anhand eines Gesprächsprotokolls, welches in der Zeit zwischen 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr angefertigt wurde, werden im Folgenden Wortzitate und Meinungen von Frau Rechtsanwältin Strasser wiedergegeben.
Die Richtigkeit der Frau Strasser zugewiesenen Aussagen werden eidesstattlich versichert.
- Da ich nicht für Prozesskostenhilfe bei einem Streitwert von 3.000,-€ arbeiten kann, ist es wichtig die Ressourcen zu prüfen….. Die Kosten für eine Erstberatung sind 190,- € zzgl. MWSt. Es ist wichtig die Prozesskostenhilfe zu beantragen, dann ist das Gutachten nicht mehr zu bezahlen und ein Teil meiner Kostenrechnung auch gedeckt. Aus dem Rest machen wir dann eine Mischgeschichte mit Abrechnung über außergerichtliche Tätigkeit.
- Arbeiten sie immer mit der Angst! Dagegen kann das Gericht nichts machen und sie bekommen immer Recht.
- Sollte der Vater erste Anzeichen zeigen, dass er mit dem Gedanken spielt, die gemeinsame elterliche Sorge beantragen zu wollen, gehen Sie mit dem Vater sofort zu Kiebitz e.V.. Frau G. kann dann bestätigen, dass die Beratung gescheitert ist, wenn die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge nicht wünscht, der Vater aber doch. Dies ist relevant für das nachfolgende Sorgerechtsverfahren.
- Sie (Mütter) sollten Umgänge zwischen Kind und Vater verzögern, damit beim Sorgerechtsverfahren die Chance auf die alleinige elterliche Sorge besser wird, weil ein Umgang noch nicht regelmäßig stattfindet.
- Wenn Mütter keine gemeinsame elterliche Sorge wünschen, wäre ein Umzug eine gute Lösung.
- Ziehen sie einfach um, lassen Sie „ihn“ kommen… Machen Sie es schnell und überraschend… Ziehen Sie einfach um, der Vater soll dann den Antrag auf Kindesentziehung stellen. Wenn Sie erst mal umgezogen sind, wird das Gericht kaum noch dagegen vorgehen können. Das Gericht kann Sie nicht zwingen zurück zu ziehen. Die gemeinsame elterliche Sorge ist dann auch kein Thema mehr.
- Legen Sie keinen Wert auf die Vaterschaftsanerkennung, denn durch die zeitliche Verzögerung können Sie sich einen Vorteil verschaffen. Anträge bei Gericht, seitens des Vaters, können erst nach der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Den Unterhalt können Sie ab Geburt rückwirkend bekommen. Gehen Sie dazu zum Jugendamt zur Vormundschaftsstelle.
- Denken Sie daran, die Umgänge rechtzeitig zu dosieren, damit der Vater weniger Chancen bei einem Antrag auf die geteilte elterliche Sorge hat. (Dies wurde einer Mutter angeraten, die selbst angibt, dass der Vater mit dem Kind und mit ihr ein sehr gutes Verhältnis hat. Die Mutter hat dagegen auch keine Einwände).
- Was gibt es für Fragen im Leben, wo Sie den Vater wirklich brauchen? Kindergarten, Schule, geht alles ohne Vater.
- Väter haben eine subtile und sadistische Art…..
- Es ist derzeit eine ideologische Entwicklung, ein Vater sei so wichtig…….
- Ich habe mir Gedanken gemacht, die beste Möglichkeit sich vor einer Automatisierung bei der neuen Sorgerechtsregelung zu schützen…. „Machen Sie eine Schutzschrift“. Gehen Sie beim Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und machen Sie prophylaktisch eine Schutzschrift für den Fall, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Väter könnten bei der neuen 6 Wochen Antragslösung die Post abfangen oder mutwillig die falsche Adresse der Mutter angeben. Dann käme die Post nicht binnen der 6-wöchigen Widerspruchsfrist bei Ihnen an. Ich finde auch, dass die Gerichte damit überschwemmt werden sollten. Dass die Gerichte auch wissen, dass so eine Lösung nicht kostenneutral für die Justiz ist. Ich glaube, dass das der Justiz eine Menge Geld kosten wird. Diese Schutzschrift ist für Sie kostenfrei.
- Ich rufe Sie auf zur Online-Kampagne gegen den neuen Gesetzesentwurf. Machen Sie mit, das ist eine gute Sache.
- Gründe welche die gemeinsame elterliche Sorge verhindern, wären……… Gehen sie prophylaktisch und rechtzeitig zu Ärzten, Therapeuten und der Beratungsstelle Kiebitz e.V., Frau G., und lassen sie sich die Belastung durch den Vater bestätigen. Ärzte sollten im Nachhinein Bescheinigungen rückwirkend ausstellen.
- Ein Totschlagargument gegen die gemeinsame elterliche Sorge, welches ich auch schon angewandt habe, ist „man kann nicht kommunizieren“
- Überlegen Sie sich, ob der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater.
- Wir werden alles sehr subtil bei Gericht vortragen müssen.
- Bereits gestellte Anträge auf die gemeinsame elterliche Sorge sollten so schnell wie möglich, noch vor der neuen Regelung verhandelt werden. Ihre Chancen die elterliche Sorge nicht zu teilen, stehen derzeit mit der bisherigen Regelung viel höher.
- Empfehlung von Frau Strasser: Eine Mutter solle mit List (z.B. dem Vorwand einzukaufen) das beim Vater lebende Kind zu Kiebitz e.V., Frau C. G., bringen, welche dann eine Bescheinigung binnen eines kurzen Termins ausstellen kann, wie sehr das Kind leidet.
München, 25.11.2012
Natürlich kam es in der Folge zu Gerichtsverfahren, Medienberichten und Solidaritätsbekundungen.
Eine dieser Solidaritätsbekundungen ist von der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt München für Lesben, Schwule und Bisexuelle, Stadträtin Lydia Dietrich (Fraktion Bündnis90/Die Grünen/Rosa Liste). Sie gab Rechtsanwältin Cornelia Strasser–Borgman am 28.03.2014 politischen Support.
Sehr geehrte Frau Strasser,
mit großem Bedauern und mit Empörung hat die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen zur Kenntnis genommen, dass Sie im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Umgangsfragen massiv von Mitgliedern antifeministischer Vater- und Männerrechts-bewegungen attackiert werden. Die Kommissionsmitglieder wurden darüber informiert, dass in einigen Ihrer Verhandlungen Väterrechtler anwesend waren, die sich aggressiv verhielten und Ihnen Hetzkampagnen unterstellten.
Wir möchten Ihnen mit diesem Brief unsere Anerkennung für Ihr mutiges und unerschrockenes Eintreten für die Rechte von Mädchen, Jungen und ihren Müttern aussprechen und Ihnen zur Kenntnis bringen, dass Sie in der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen Rückhalt haben und bei Bedarf aktive Unterstützung anfragen können.
Die Kommissionsmitglieder haben zudem beschlossen, in einer der Kommissionssitzungen intensiv zu diskutieren, inwiefern im Rahmen der Münchner Frauen- und Gleichstellungsarbeit eine gemeinsame Strategie gegen die in der Regel völlig haltlosen Anschuldigungen und die Drohungen dieser Männer entwickelt werden kann.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrem Tun und ein baldiges Ende dieser gleichermaßen belastenden und alarmierenden Auseinandersetzung, die Sie mit großer persönlicher Starke im Sinne der Frauen und Kinder führen.
Dem Gesamtzusammenhang kann entnommen werden, welche politischen Ziele und Wirkungsweisen wir in diesem Fall über unsere Steuergelder finanzieren.
Und es wird auch deutlich, woher welcher Wind weht.
Und – natürlich freuen wir uns endlich mal wieder auf die Wahlen.
Es gibt zwar wenig, das wir wählen können.
Wir wissen aber genau, was wir endlich loshaben wollen!