FALL 1
Von der Mutter unserer gemeinsamen Tochter trennte ich mich im Mai 2020.
Von Anfang an gab es Probleme mit der Umgangsregelung, die erst gerichtlich in die richtigen Bahnen gelenkt wurden. Ab dem Herbst 2020 war unsere Tochter dann regelmäßig alle zwei Wochen bei mir und wir hatten schöne, unkomplizierte gemeinsame Zeiten.
Als ich eine neue Partnerin kennenlernte, hatte unsere Tochter von Anfang an eine gute Beziehung zu ihr und ihren beiden Kindern. Wir fuhren alle zusammen in Urlaub und hatten alle viel Spaß miteinander. Beim Schuleintritt unserer Tochter konnte mit deren Mutter noch eine gesunde Trennungsfamilie vorgelebt werden.
Im Herbst 2021, nach dem letzten Urlaub, kippte die Situation schlagartig. Die Umgänge wurden boykottiert und unsere Tochter litt große seelische Konflikte.
Im Dezember 2021 wurde ich von der Mutter wegen sexuellem Missbrauch angezeigt und der Umgang zu unserer Tochter gerichtlich zunächst unterbunden und später auf begleitete Umgänge umgestellt. Ein erstes gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis: Dieser Vater ist strafrechtlich unschuldig. Als Kontakt blieben meiner Tochter und mir in dieser Zeit trotzdem nur wöchentlich ein Telefonat. Unsere Tochter war mittlerweile derart manipuliert und instrumentalisiert, dass sich auch das Telefonieren von Mal zu Mal schwieriger gestaltete. Sie machte mir am Telefon Vorwürfe, musste nach einem zweiminütigen Gespräch ins Bett oder eine wichtige Fernseh-Serie schauen und Vieles mehr.
Die Vorwürfe und Anzeigen durch die Mutter nahmen dann noch einmal Fahrt auf: Nun wurde ich bei Gericht von der Mutter damit konfrontiert, meiner Tochter KO-Tropfen verabreicht und sie nackt fotografiert zu haben. Der Gipfel war ein angeblicher Mordversuch. Zusammen mit meiner Mutter hätte ich nach Aussagen der Mutter versucht, mein Kind in der Badewanne zu ertränken. Meine Mutter habe die Anweisung gegeben, ich hätte es ausführen wollen.
Die Mutter brachte unsere Tochter per Notfall in eine Kinderpsychiatrie wegen angeblicher suizidaler Gedanken. Ergebnis: Sie war munter und durfte direkt wieder nach Hause. Das Kind musste die ihm eingeredeten Lügen immer wieder an verschiedenen Stellen vorbringen.
Aufgrund der Anzeigen startete die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren, bei dem u.a. mein Handy konfisziert wurde. Natürlich wurde auf dem Handy nichts gefunden. Zwei weitere Gutachten, u.a. ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurden gerichtlich in Auftrag gegeben. Beide Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass ich unschuldig und bindungstolerant bin und dass bei der Mutter eine Bindungsintoleranz vorliegt.
Daraufhin wurde das Kind in einem Eilverfahren der Mutter weggenommen und in einer Wohngruppe untergebracht. Das Kind sollte mir, dem Vater, durch psychologisch geschultes Fachpersonal wieder behutsam zugeführt werden. Aufgrund einer weiteren Eileingabe der Mutter beim OLG gab die zuständige Richterin dieser Eingabe statt und brachte das Kind zur Mutter zurück, obwohl sowohl der Richter des Amtsgerichtes, das Jugendamt, als auch der Verfahrensbeistand unserer Tochter und der Gutachter dafür plädierten, das Kind aufgrund befürchteter seelischer Schäden nicht wieder zurückzugeben. Dabei wurden die Fakten aus den beiden Gutachten, die Aussagen von zwei Polizisten, unabhängig voneinander, dass die Mutter die Anzeigen nur schaltet, um den Vater aus dem Leben des Kindes hinauszudrängen, die Aussage im Gutachten, dass das manipulierte Kind unglaubwürdig ist, die weiter im Gutachten beschriebenen Machenschaften der Mutter, die für die seelische Gesundheit eines Kindes sehr schädlich sind und die Bindungsintoleranz der Mutter ignoriert bzw. so ausgelegt, dass sie am Ende zu dem „unabhängigen“ Urteil passten. Das Verfahren wurde dann ein Jahr später mit einem OLG-Urteil endgültig zum Abschluss gebracht mit dem Tenor, dass man nach so langer Zeit dem Kind einen weiteren Wechsel zum Vater nicht mehr zumuten könne. Die absolute Krönung war die menschenunwürdige Behandlung meinerseits im Gerichtssaal. Die bekannte Richterin B. schrie mich vor allen Anwesenden an mit den Worten: „Wenn ich das Kind nochmal bei der Mutter rausnehmen muss, sorge ich dafür, dass Sie Ihre Tochter nie mehr wiedersehen.“ Nach dieser Drohung habe ich allem zugestimmt, was die Richterin von mir verlangt hat. Erst im Nachhinein wurde mir klar, was eigentlich unter dem Dach des ehrwürdigen Oberlandesgerichts am Main abgelaufen war: Diese Richterin hat mich in meiner Menschenwürde verletzt, mich denunziert und erpresst. Und sie wird dabei von einem obszönen Umfeld geschützt.
So viel zu den Rechten eines unschuldigen und unbescholtenen Staatsbürgers, in diesem Fall eines Vaters, in unserem „Rechtsstaat“.
Nach meinem abschließenden Freispruch durch die Staatsanwaltschaft habe ich eine erneute Kontaktaufnahme zu unserer Tochter unternommen mit dem Ergebnis: Die Geburtstagskarte kam zurück und die Antwort auf meine freundliche letzte E-Mail ist erneut Denunzierung und Hass. Das kommt dabei heraus, wenn Fakten ignoriert werden.
Für mich ist das Verhalten der Gerichte fahrlässig, ignorant, sogar kriminell. Es scheint keinen Staatsbeamten zu interessieren, dass eine Kinderseele, dass kindliches Vertrauen zerstört wurde und weiter zerstört wird, und die Verleumdungen und Denunzierungen bewiesenermaßen unschuldiger Menschen weitergehen.
Für alle Väter, die in die gleiche Lage geraten, habe ich den Rat: Den Gang zum Gericht kann man(n) sich ersparen. Am Ende landet man in einem Topf mit Gewalttätern und Kinderschändern. Die Mütter als die in diesem Fall wahren Gewalttäterinnen und Kinderschänderinnen können das Kind psychisch und moralisch zerstören, werden aber als „Heldinnen des Alltags“ gefeiert.
Dieser Staat ist absolut verkommen und pervers.
Als Systemopfer reklamiere ich eine Entschädigungssumme von mindestens einer Million Euro.
Die Mutter muss einer entsprechenden Strafe zugeführt werden.
Meine Tochter muss therapiert und ebenfalls als Systemopfer entschädigt werden.
FALL 2
September 2017: Vater hat seit Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr zum Kind (heute 12 Jahre). Er kontaktiert die Mutter, wie sie sich einen Umgang vorstellen könnte.
Keine Reaktion.
Vater wünscht eine Mediation zwischen Vater und Mutter.
Mutter verweigert sich der Mediation.
Dezember 2017: Vater stellt Antrag auf vollstreckbaren Umgang beim Amtsgericht.
März 2018: Zwei Wochen vor der Anhörung behauptet der Rechtsanwalt der Mutter, dass die Mutter in der Psychiatrie sitzt, angeblich als Folge des Umgangsantrages. Der Anhörungstermin platzt.
März 2018: Das Kind wird durch die Richterin alleine angehört, „in Abwesenheit des Vaters“. Ein Verfahrensbeistand wird entgegen dem Antrag des Vaters für das Kind nicht bestellt, da „nicht notwendig.“ Im Protokoll der Anhörung eindeutig: Kind möchte Kontakt zum Vater.
Juni 2018: Das Amtsgericht entscheidet (Mutter plötzlich wieder „gesund“), dass ein Umgang nicht stattfinden wird, „weil eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.“
Warum?
Juni 2018: Beschwerde beim Oberlandesgericht.
Sommerferien.
Dezember 2018: Das Oberlandesgericht bestellt einen Verfahrensbeistand.
Januar 2019: Mutter behauptet gegenüber Verfahrensbeistand, der Vater sei ihr gegenüber gewalttätig gewesen und das Kind hätte ihr erzählt, der Vater hätte dem Kind „gezeigt, was man (frau) bei einem Mann macht.“
Niemals(!) zuvor (auch nicht bei der gerichtlichen Anhörung des Kindes) wurden solche Behauptungen erhoben.
Januar 2019: Der Verfahrensbeistand bringt diese Behauptungen ins Verfahren ein. Der Verfahrensbeistand verweigert jegliches (!) Gespräch mit dem Vater.
Mai 2019: Der Rechtsanwalt der Mutter beantragt ein psychologisches Gutachten über die Frage, „inwieweit der Umgang mit dem Vater dem Kind schadet.“
Mai 2019: Der Vater will der Mutter die unwahren Behauptungen des sexuellen Missbrauchs und der häuslichen Gewalt untersagen lassen. Das Amtsgericht hat dazu entschieden:
″Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geprüft werden.″ [Quelle: BGH, NJW 2008, 996] […] Diese Grundsätze gelten auch bei Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren. […] Denn es ist die ureigenste Aufgabe des Oberlandesgerichts, die in der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes aufgeführten Behauptungen der Verfügungsbeklagten zu prüfen und ggf. ihren Wahrheitsgehalt aufzuklären.″
Mai 2019: Das Oberlandesgericht beauftragt einen Sachverständigen.
Der erste Sachverständige gibt den Auftrag zurück.
Der zweite Sachverständige gibt den Auftrag zurück.
Der dritte Sachverständige nimmt den Auftrag an.
Dezember 2019: Sachverständigengutachten liegt vor.
Anberaumung eines Anhörungstermins für März 2020. Der Mutter wird aufgegeben, das Kind zum Termin mitzubringen. Der Rechtsanwalt der Mutter beantragt, den Termin zu verschieben. Grund: ″Lange geplanter Urlaub des Unterzeichners″. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Anberaumung Anhörungstermin für 1. April 2020. Der Mutter wird aufgegeben, das Kind zum Termin mitzubringen. Rechtsanwalt der Mutter regt an, den Termin zu verschieben. Grund: „Corona“. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Anberaumung Anhörungstermin für 16. Juni 2020. Verfahrensbeistand beantragt, den Termin zu verschieben. Grund: „Terminkollision“. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Rechtsanwalt der Mutter behauptet, das Kind wolle „keinen Kontakt zum Vater, jedenfalls keinen persönlichen“ und beantragt, „das Kind nicht nochmals anzuhören, um es nicht weiter zu belasten.“
Das Oberlandesgericht „erwägt, das Kind nicht nochmals anzuhören, um die Belastungen des Kindes so gering wie möglich zu halten.“
Das Oberlandesgerichts verfügt: „Die Verfügung, der Mutter aufzugeben, das Kind zum Termin mitzubringen, wird aufgehoben.“
Diese Verfügung geht gleichzeitig (!) mit der Aufforderung zur Stellungnahme beim Vater ein (normale Briefpost).
Der Vater erhebt gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Rechtsmittel (immerhin steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum) und stellt explizit Antrag auf Anhörung des Sachverständigen (dieser wurde nicht geladen) sowie Anhörung der Jugendamtsmitarbeiter, die das Mediationsgespräch geführt haben (wurden nicht geladen).
FALL 3
In meinem „Fall“ lief es so, dass Lisa nach dem Umgang „ganz normal“ von mir nach Hause gebracht wurde. Ich muss dazu sagen, dass Lisa zum Spielen in meiner Wohnung ihre Hose ausgezogen hatte und nur ihre Strumpfhose anhatte. Als es zum Ende der Umgangszeit ging, habe ich sie beim Anziehen der Hose an dieser festgehalten und wir haben Spaß dabeigehabt, dass ich sie darin festgehalten habe. Vermutlich hat sie sich dabei an der Scheide verletzt, oder zumindest hat das Spuren hinterlassen.
Außerdem muss ich noch anmerken, dass wir auch Popcorn in der Bratpfanne (mit Deckel drauf) gemacht haben. Lisa hatte beim Zuschauen immer sehr viel Spaß. Als wir gemeinsam das Popcorn gegessen haben, hat sie mir aus Spaß das T-Shirt aus der Hose gezogen und wollte mir ein Popcorn in den Bauchnabel stecken. Das habe ich nicht zugelassen und ihr gesagt, dass da, wo meine Kleidung anfängt, eine Grenze ist, die sie nicht überschreiten darf (damals, Januar 2021, war sie 3 3/4 Jahre alt).
Dieses war am Samstag. Ihre Mutter teilte mir mit, dass der Umgang am Sonntag ausfällt, weil Lisa erkrankt sei.
Später habe ich dann erfahren, was sich wirklich abgespielt hat. Lisa wollte sich beim zu Bett gehen nicht ausziehen und ihre Mutter hat dann die Rötung an ihrer Scheide entdeckt. Angeblich hat Lisa dann erzählt, dass der Papa ihr Popcorn in die Scheide und den Popo gesteckt hätte und dieses mit den Fingern wieder rausgeholt hat. Angeblich hätte Lisa später noch Blut im Stuhl gehabt …
Die Mutter hat dann das Jugendamt (JA) und die Polizei angerufen. Wenn man das alles liest, was da „schief“ gelaufen ist, schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen. Am Sonntag (einen Tag später) ist sie mit Lisa in eine Klinik gefahren – dort hat sie alles zu Protokoll gegeben – u.a. auch die Behauptung, Lisa sei durch eine Vergewaltigung entstanden.
Dies führte dann dazu (weil das ein Offizialdelikt ist), dass ich eine zweite Anzeige bekam. Inzwischen hatte ich mir einen Anwalt für Strafrecht genommen, ein „alter Hase“, wie sich herausstellte. Der hat zunächst Akteneinsicht beantragt, was m.E. lange gedauert hat.
Als dann noch die Anzeige wg. des Verdachts auf Vergewaltigung kam, konnte ich meine Stellungnahmen von 2018 vorlegen. Damals hatte die Mutter schonmal behauptet, ich hätte sie „abgefüllt“ und wäre dann über sie hergefallen – dieser Vorwurf stand bei einer ersten Anhörung im Raum und die Richterin sagte, nachdem sie meine Stellungnahme gelesen hatte: „Dann ist das mit der Vergewaltigung ja vom Tisch“.
Später hat die Mutter behauptet, ich hätte ihr KO-Tropfen gegeben und sie hätte einen Filmriss und könne sich an die Nacht nicht erinnern.
Das Familiengericht hat dann beschlossen, dass ein begleiteter Umgang stattfindet. Dieser fand auch problemlos statt. Gleichzeitig wurde eine SV damit beauftragt, ein aussagepsychologisches Gutachten zu erstellen. Dies lag dann in Q4/2021 vor und es ging daraus hervor, dass Lisa zu dem Zeitpunkt nicht aussagetüchtig war und dass sie vermutlich zu den Aussagen manipuliert wurde. In weiteren Anhörungen hat sie gegenüber der Richterin und dem Verfahrensbeistand immer wieder gesagt: der Papa hat mir Popcorn in den Popo gesteckt. Diesen Satz hat sie über die ganze Zeit immer wieder, u.a. auch bei einer Befragung durch eine Richterin vom OLG Brandenburg, wiederholt.
In der ersten Anhörung habe ich auf meinem Recht der Unschuldsvermutung bestanden, was die Richterin ablehnte. Mit der Begründung, sie habe schon viele hier gehabt, die beschworen hätten, dass sie nichts gemacht haben. Der Verfahrensbeistand erzählte mir in einem Telefonat, dass er EINMAL den Fehler gemacht hätte, einem Vater zu glauben, der dann munter „weitergemacht“ hätte. Daraufhin habe er beschlossen, das nicht mehr zu tun (also jeder Vater ist erstmal verdächtig).
Der „Knaller“ kam dann, als der Anwalt der Mutter ebenfalls Akteneinsicht beantragt hat, was mein Anwalt aber abgelehnt hat. Daraufhin bekam er ein Schriftstück von der Staatsanwaltschaft, in der ich als „Wiederholungstäter“ bezeichnet wurde.
Ich muss noch anmerken, dass ich seit dem Schuljahr 2021 (ab August) als sog. Schulwegbegleiter der ev. Schulgemeinschaft tätig bin. Bevor ich das machen durfte, wurde von mir ein ausführliches Polizeiliches Führungszeugnis verlangt, welches ich entsprechend ohne irgendwelche Einträge vorgelegt habe. Dieses habe ich als Kopie (PDF) auch an das JA geschickt.
Als nun diese Antwort mit dem Wort „Wiederholungstäter“ dem Anwalt der Mutter vorlag, hat dieser sofort das JA verständigt. Die Mitarbeiterin des JA hat dann die Umgangsbegleiterin darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie statt dem begleiteten Umgang nun einen beschützten Umgang zu machen habe.
Mich hat man darüber nicht informiert und mir wurde nur gesagt, dass wir (Lisa mit Papa und Umgangsbegleitung) jetzt nicht mehr rausgehen dürften.
Als ich davon erfahren habe, habe ich das JA angeschrieben und sie aufgefordert, das sofort rückgängig zu machen – dabei habe ich nochmal auf das polizeiliche Führungszeugnis verwiesen. Das JA (die zuständige MA) hat sich taub gestellt und erst, als ich ihre Vorgesetzte mit auf cc genommen hatte, wurde die Maßnahme beendet. Später hat sie ausgesagt, dass die Entscheidung zum beschützten Umgang zu gehen, im Team gefallen sei (was ich ihr aber nicht abnehme, denn das Team hätte ja das Führungszeugnis ohne Einträge gesehen).
Das Ganze endete darin, dass sich Lisa immer mehr geweigert hat, mit mir zusammen zu sein. Ich hätte sie von der Kita abholen sollen, was 3x in einem Drama endete. Daraufhin hat das Gericht einen Umgangspfleger bestellt, der als einziger bis jetzt einen tollen Job gemacht hat. Bei den Übergaben hat Lisa jeweils 2 Std. lang immer wieder gesagt: Ich will nach Hause – es gab zwar ein paar lichte Momente, wo ich Zugang zu ihr hatte, bis sie wieder in diese „Dauerschleife“ verfiel.
Interessant ist, dass es einen letzten Versuch gab – der leider nur eine Stunde dauerte, weil der Umgangspfleger zu dem Zeitpunkt noch immer keine Bestallung vom Gericht hatte – und in dieser Stunde war Lisa wie ausgewechselt – wir haben am Boden gesessen und gelacht und Blödsinn gemacht, so wie früher auch. Der Umgangspfleger hat mir einen großen Gefallen getan und das Ganze fotografiert und auf Video aufgenommen, weil ich das meiner Mutter an Weihnachten zeigen wollte (meine Mutter ist im April 2023 verstorben, ohne ihre Enkelin jemals „in natura“ gesehen zu haben).
Letztlich hat dann das Familiengericht im Mai 2023 einen dreijährigen Umgangsausschluss beschlossen, weil das Kind nicht zum Papa will und den Kindeswillen müsste man ja beachten … (leider kannte ich mich damals noch nicht mit dem Thema aus wie heute). Ich habe dann Beschwerde beim OLG Brandenburg eingelegt. In meiner Begründung habe ich stark auf das Thema Grundrechte des Kindes etc. Wert gelegt, weil mir der Berater vom VAfK Berlin sagte, wenn das OLG meine Beschwerde abweist, war’s das. Es bliebe nur noch der Gang zum BVerfG – und deshalb hat er mir das so empfohlen. Letztlich habe ich in der Kürze der Zeit (zwei Wochen für Anhörungsrüge und Einreichen beim BVerfG) keinen Anwalt gefunden, der das macht. Die Frist ist dann verstrichen und der Beschluss ist rechtswirksam.
Als ich während der Anhörung vor dem Familiensenat beim OLG Brandenburg (drei Frauen!) das Thema Recht auf Unschuldsvermutung ansprach, sagte die Richterin (inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt – ich bin übrigens NIE vernommen worden – und eine erkennungsdienstliche Erfassung sowie eine Speichelprobe habe ich abgelehnt bzw. hat das mein Anwalt erwirkt): „Auch wenn der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat, heißt das noch lange nicht, dass da nichts war.“
Also das fand ich schon echt krass!
Ich habe mich bei der zuständigen Stelle (OLG Brandenburg) zum Thema Weiterbildung von Richtern erkundigt. Ich gehe davon aus, dass die Richterin keinen Plan hat, was sie da entschieden hat. Leider bekomme ich keine Auskunft darüber. Ich werde es einfach „mit Nichtwissen bestreiten, dass die Richterin in Sachen Entwicklungspsychologie von Kindern entsprechende Kenntnisse hat, denn sonst hätte sie wissen müssen, wie wichtig der Vater für die Entwicklung des Kindes ist.
Im Übrigen ist die Mutter von Lisa Erzieherin, ist bei zwei Kita’s wg. kindeswohlgefährdendem Verhalten rausgeflogen – und – sie hat drei Kinder von drei Vätern. Der älteste Sohn (16 1/2Jahre) alt, hat seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater (mit dem ich schon sehr lange locker befreundet bin). Leider bekomme ich ihn nicht dazu, wieder Kontakt zu seinem Sohn aufzunehmen, weil er ebenfalls von der Mutter, als sein Sohn 3 1/2 Jahre alt war, beschuldigt wurde, er habe ihn geschlagen.
Also dasselbe Muster wie bei mir, nur hier war die Mutter schneller erfolgreich.
Da ich die Mutter schon sehr lange kenne und auch ihre familiäre Geschichte kenne (sie wurde von ihrer Mutter körperlich misshandelt) – kann ich sagen, dass aus meiner Sicht das Ganze ein transgenerationales Problem ist:
Die Oma wurde als Kind (8 Jahre alt) vertrieben. Als sie 20 war, wurde sie (wahrscheinlich) vergewaltigt – wer der Vater des Kindes war, darüber wurde nicht gesprochen, ich habe das aber aus anderen Quellen erfahren. Die Oma von Lisa bekam zwei Kinder von zwei Vätern – der erste Vater hat sie verlassen, nachdem das Kind ein Mädchen war. Die Schwester der Mutter von Lisa ist inzwischen Richterin und hat selbst zwei Kinder – aber von einem Vater.
So wie es aussieht, hat Lisa’s Mutter Borderline oder eine narzisstische Persönlichkeitsstörung – was aber dem Gericht und Jugendamt bisher noch nicht in den Sinn kam.