INNENANSICHT EINER VOM JUGENDAMT GESTEUERTEN INSZENIERUNG
Vorbemerkung von Franzjörg Krieg
Wir betrachten in diesem Fall ein einzelnes von 5000 Väterschicksalen dieses Jahres 2024, die alle gemeinsam haben, dass ein Vater durch die Narrative der Aufklärerinnen zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs an seinem Kind beschuldigt wird.
Dieses Problem betrifft allein in meiner eigenen Beratungspraxis aktuell (Anfang November 2024) immerhin 9% aller Neufälle von Vätern in meiner Neufallliste dieses Jahres.
Damit gehen wir gegen eine Giganta vor, die bisher durch NICHTS aufzuhalten war.
Dieses Monster ist tief in der Gesellschaft verwurzelt und reicht von den Frauenvereinen einer Stadt bis in den Bundestag.
Es haben sich ungeheuerliche Verfahrensweisen eingespielt, die jeder vernünftigen Grundlage entbehren und die den Rechtsstaat außer Kraft setzen, was aber von allen Playern in diesem bösen Spiel bis zu den Familiengerichten und Oberlandesgerichten gedeckt wird. Dies ist auch kein Wunder: Dieselben Strukturen und Verfahrensweisen prägen in diesem Kontext den Bundestag und sogar das Bundesverfassungsgericht.
Diese Absicht, an einem Beispielfall das Ausmaß des Desasters und die Funktionsweisen erkennbar zu machen, ist einerseits eine Mammutaufgabe, die gründlich angegangen werden muss. Andererseits ist schon im Voraus absehbar, dass sie mit wütenden Aufschreien der Frauen- und Mütterszene bedacht werden wird:
„frauenfeindlich, rechtsradikal, gewaltbereit“ sind die dabei üblichen Zuweisungen und das Ganze wird mit der Beschimpfung als „Frauenhasser“ erschlagen.
Das bin ich inzwischen gewohnt und die Aktion von correctiv mit Schreiberin Keller von vor einem Jahr ist nur die bisherige Spitze dieser Dreckschleudermaschine – feministische Hate Speach.
Dass das Ganze gründlich angegangen werden muss, bedingt allerdings, dass im Folgenden Texte aufgeführt sind, die entsprechend lang sind.
Nur Lesende mit Ausdauer und Interesse an der Sache werden wohl den ganzen Weg mitgehen können.
Diese Darstellung wird mit der Zeit wohl den Umfang eines Buches annehmen, weshalb ich rechtzeitig beginnen möchte, den Gesamtumfang zu gliedern:
A) Stellungnahme des ASD an das Familiengericht vom 25.04.2024
B) Stellungnahme des Vaters vom 30.09.2024 vor dem Auswertungsgespräch zum Begleiteten Umgang im Jugendamt
C) Protokoll des Vaters zum „Auswertungsgespräch“ vom 02.10.2024
D) Zusammenfassung des Vaters vom 02.11.2024
A) Stellungnahme des ASD an das Familiengericht vom 25.04.2024
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes (JA) ist in jedem familialen Verfahren, in dem auch ein Kind eine Rolle spielt, dazu aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben (§50, SGB VIII und §162 FamFG).
In diesem Fall hat die Fachfrau HR ihre Professionalität auf folgende Weise genutzt:
„In der Familiensache
M ./. L
wg. Umgangsrecht, eA
mit Tochter Lisa, 5 Jahre
Hiermit nehme ich Stellung zum oben genannten Verfahren.
Aus Sicht des ASD ist ein Umgang zwischen der Tochter und ihrem Vater aufgrund der starken Hinweise auf Verdacht des sexuellen Missbrauchs nur noch begleitet möglich. Im Sinne des Kinderschutzes wird der ASD der Mutter weiterhin stark anraten, keinen unbegleiteten Umgängen des Kindes mit dem Vater stattzugeben.
Die einzigen Zeugen bei sexualisiertem übergriffigem Verhalten sind in der Regel das Kind und der übergriffige Mensch. Die Aussage des Kindes steht gegen die Aussage eines vorbereiteten, erwachsenen Menschen. Die Übergriffe sind durch diesen Menschen oft lang geplant und planvoll ausgeführt. Der übergriffige Mensch macht sich das Alter des Kindes und seinen kindlichen Spieltrieb, sein Vertrauen zu Nutzen. Oft können Kinder in diesem Alter noch nicht zwischen angemessenen und unangemessenen Berührungen und Interaktionen unterscheiden. Das Kind wird im sog. Groomingprozess immer mehr an sexualisiertes Verhalten des Erwachsenen herangeführt. Die Übergriffe können (anfangs) zärtlich und liebevoll ausgeführt werden, deswegen sind sie trotzdem sexualisierte Gewalt durch einen Erwachsenen und an den Bedürfnissen des Erwachsenen orientiert. Kinder können deswegen oft nicht einschätzen, dass ihnen Übergriffe und Gewalt passieren. Die beschriebenen Aktionen des Vaters passen zu einem Groomingprozess, dieser wurde möglicherweise durch die Aussetzung der Umgänge aufgehalten.
Im vorliegenden Alter ist keine gesicherte Aussage des Kindes möglich. Der ASD sieht deswegen auch ein Gutachten sehr kritisch. Es wird, wie oft bei solchen Verdachtsfällen, keine „Beweise“ für die eine oder andere Seite geben. Für diese Tochter ist es aus Sicht des ASD nun wichtig, dass sie Zeit bekommt, älter zu werden, eine selbst-„bewusste“ Entwicklung zu machen und langfristig bestärkt zu werden, was für Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern angemessen sind. Diese Entwicklung kann einige Jahre dauern. Deswegen strebt der ASD einen BU an, in dem der Kontakt zwischen der Tochter und ihrem Vater weiterlaufen kann. Die Beziehung zwischen ihr und ihrem Vater soll nicht beendet werden, sondern im Sinne des Kindes nun pädagogisch begleitet werden, bis das Mädchen in einem Alter ist, in dem sie Spiele und Berührungen für sich einschätzen und letztendlich auch ablehnen kann. Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund stellen und im Sinne des Kinderschutzes diesem 5-jährigen Mädchen Zeit geben, das Erlebte einzuordnen.
Der ASD bietet Begleiteten Umgang über einen Träger der Freien Jugendhilfe an. Ein Erstgespräch zwischen der Umgangsbegleitung, dem ASD und den Eltern kann am …. in den Räumen des ASD stattfinden. Begleitete Umgänge können nach diesem Gespräch sehr zeitnah stattfinden. Das Umgangsrecht zwischen Vater und Tochter wird damit erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
ASD“
Wikipedia:
„Als Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.“
Jährlich werden in Deutschland 5000 Väter zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Kontext von familialen Gerichtsverfahren bezichtigt.
Es wird Zeit, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass 20% aller Missbrauchsaktionen von Frauen ausgehen, endlich zu prüfen, in wieweit die vielfältigen Groomingaktionen von Müttern im körperbetonten Umgang mit ihren Kindern die Qualtiät von Vorstufen des Sexuellen Missbrauchs erfüllen und besonders im Hinblick auf Rollenspiele eindeutig auf Sexuellen Missbrauch hindeuten.
1000 jährlich zu Unrecht beschuldigte Mütter wären dann diesen 20% auch angemessen.
Wichtiger ist, dass dabei auch nur ein Kind geschützt werden könnte!
Wenn man die rotzfreche Selbstverständlichkeit dieser „Fachfrau“ erlebt, die auf diese Weise einen Vater existenziell vernichtet, muss ihr eigenes Grooming-Verhalten einmal unter die Lupe genommen werden.
Der Vater hat inzwischen Unterstützung und wir werden dieser väterverachtenden Praxis des zu 85% von Frauen dominierten Jugendamtes einmal eingehendere Betrachtung widmen.
Es wird zu einem „Auswertungsgespräch“ in Form eines „Runden Tisches“ im Rahmen des Begleiteten Umgangs des Vaters mit seiner 5-jährigen Tochter kommen, in dem der Vater wohl darauf vorbereitet werden soll, für die kommenden Jahre mit BU zufrieden sein zu müssen. D.h., der „Runde Tisch“ könnte ein reiner Verkündigungstermin werden, in dem Fachfrauen ihr Urteil über einen Täter-Vater fällen.
Dazu hat der Vater ein Schreiben verfasst, in dem ein Ende dieses Beschuldigungs-Szenarios eingeläutet wird.
Die Frage ist nur, ob die Intelligenz der ideologievernebelten Fachfrauen ausreichen wird, das auch begreifen zu können.
B) Stellungnahme des Vaters vom 30.09.2024 vor dem Auswertungsgespräch zum Begleiteten Umgang im Jugendamt
Meine Stellungnahme
und die damit verbundene Konsequenz der
Aufhebung weiterer begleiteter Umgänge
und in einem ersten Schritt die
Wiederherstellung der vorherigen Umgangspraxis
Folgend genannte Personen und Beteiligte:
KIND |
Lisa (5 Jahre) |
MUTTER |
M |
VATER |
V |
JUGENDAMT |
Frau HR (R) |
|
Frau B |
|
Herr P (Teamleiter) |
UMGANGSBEGLEITUNG |
Frau H1 |
VERFAHRENSBEISTÄNDIN |
Frau H2 |
Eingebracht zum gemeinsamen Termin in Sachen Umgangsauswertung in den Räumlichkeiten des ASD
Aus meiner Sicht ist die Aufrechterhaltung der begleiteten Umgänge und die damit verbundene Begrenzung des Kontakts zwischen Lisa und mir als Vater eine drastische Kindeswohlgefährdung.
Dies möchte ich näher erläutern.
Alle Zeichen sprechen gegen den Vorwurf eines angeblichen sexuellen Missbrauchs:
1. Verhalten des Kindes
Sowohl im Kindergarten als auch im begleiteten Umgang hat Lisa nachweislich keinerlei Anzeichen eines auffälligen Verhaltens gezeigt. Lisa kann klar abgrenzen und benennen, wenn sie etwas nicht will, ist sehr selbstbestimmt, fröhlich, aufgeschlossen und glücklich.
2. Interaktion zwischen Kind und Vater
Die begleiteten Umgänge haben nachweislich gezeigt, dass Lisa eine ganz normale und gesunde Beziehung zu mir als Vater hat und in keiner Weise auffälliges Verhalten in der Vater-Tochter-Interaktion zeigt. Lisa sucht von sich aus Nähe und Kontakt zu mir als Vater und liebt mich sehr.
3. Verhalten der Mutter
Für die Mutter war es offensichtlich in Ordnung, dass Lisa nur in Unterhose beim begleiteten Umgang am 29.08.2024 an den Wasseraktionen zusammen mit mir als Vater teilnehmen konnte. Auch dass sie von mir mit Sonnencreme eingecremt werden durfte, zeigt ganz klar, dass es kein Problem seitens der Mutter damit gibt, wenn ich als Vater unser Kind berühre oder Lisa leicht bekleidet in meiner Gegenwart ist. Diese Aktionen wurden nicht von mir vorgeschlagen oder organisiert, sondern sowohl die Idee als auch die Entscheidungen dazu stammen von Frau H1 in telefonischer Abstimmung mit der Mutter. Alle diese Umstände wären für mich nicht erwähnenswert, wenn ich inzwischen nicht darin geschult wäre, zu erkennen, mit welchem Beschuldigungsdruck und mit welcher Fantasie mir gegenüber seitens des ASD begegnet wurde und nach wie vor wird.
Folgende Beobachtungen wurden gemacht:
Verfahrensbeiständin Frau H2
1. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„… Kontakt zum Vater zu halten, an dem sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) offenbar hängt, den sie sehr schätzt und mit dem sie ausgedrückt Zeit verbringen möchte.“
2. bei Gericht laut Gerichtsvermerk (26.04.2024)
„Ich habe Lisa als freundliches, glückliches Kind kennengelernt.
Sie hat auch begeistert vom Vater gesprochen, hat auch davon gesprochen, dass sie dort mehr Zeit verbringen will und dass sie ganz beim Vater sein will, obwohl ich sie danach nicht gefragt habe.“
3. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„Auf die Frage, wann sie denn den Papa das [sic] gesehen habe? – antwortete Lisa nicht direkt, sondern erläuterte, dass sie alle zwei Wochen bei ihm am Wochenende sei und dass sie gerne länger da bleiben würde, vielleicht mehrmals übernachten würde, gerne zumindest bis Montag.“
4. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„Auch die Kuscheltiere im Bett ihrer Mutter wurden mir noch ausführlich vorgestellt, wobei Lisa mir sagte, dass ich währenddessen entweder im Flur oder im Schlafzimmer stehen bleiben dürfe, nicht aber alleine in ihr Kinderzimmer gehen.“
→ Lisa behauptet sich gegenüber Erwachsenen und benennt und kommuniziert ihre eigenen Grenzen sehr klar und deutlich.
5. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„M war nicht sicher, ob Lisa mit mir reden wollen würde, da sie bei fremden Menschen grundsätzlich zurückhaltend und vorsichtig sei. Lisa war aber sehr freundlich, zugänglich, aufgeschlossen und interessiert mit mir in Kontakt zu kommen.“
→ Lisa hat ein sehr gesundes Verhältnis zu Nähe und Distanz und entscheidet selbst, wie nah sie jemanden an sich lässt. Das haben wir ihr als Eltern kaum beibringen müssen, da sie es von sich aus rein intuitiv von Anfang an so machte. Lisa ist sehr selbstbestimmt.
6. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„Mein bisher gewonnener Eindruck ist, dass M sich sehr wünscht, dass es eine gelingende Vater-Tochter-Bindung und -beziehung gibt, […] M würde gerne eine objektivierte Einschätzung erhalten“
→ Die nachweislich belegte sehr gute vorhandene Bindung und Beziehung wird in einem begleiteten Umgang mit Kontaktzeiten von 2 Stunden im 2-Wochen-Takt geschädigt. Das kann demnach nicht im Interesse der Mutter und erst recht nicht im Sinne von Lisa sein.
7. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„Die Frage, was Lisa denn mit ihrem Vater gerne so mache und unternehme, beantwortete sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) mir ausführlich, zählte eine ganze Menge von Aktivitäten und Spielsituationen [sic] auf. Sie würden zusammen rausgehen zum Beispiel auf den Spielplatz und Ausflüge machen, sie würden ins Schwimmbad gehen zusammen, sie würden besonders gerne Hund spielen, ihr Papa lese ihr häufig Bücher vor, was sie gerne möge, sie habe dort beim Papa ein Puppenhaus, […]“
→ Lisa genießt die Zeit mit mir als Papa und in ihrem zweiten Zuhause bei mir nachweislich sehr. Ihr das unbegründet weiterhin zu nehmen, schadet ihrer Entwicklung.
8. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024)
„Lisa geht offenbar gerne in den Kindergarten, hat dort eine gute Einbindung, fühlt sich wohl. Sie scheint ein quirliges und vielseitiges Kind zu sein, […] Lisa scheint insgesamt sehr an kreativen Dingen interessiert zu sein und auch gerne zu malen und zu basteln.“
→ Das ist für mich eine wundervolle Beschreibung eines glücklichen Kindes mit einer tollen Selbstentwicklung.
Herr P (Teamleiter ASD)
- bei Gericht laut Gerichtsvermerk (26.04.2024)
„Wir haben weiter Erkundigungen beim Kindergarten eingeholt. Dort wurde rückgemeldet, dass Lisa ein selbstbewusstes und freundliches Kind ist. […] Von auffälligen Bemerkungen wurde von dort nichts berichtet.“
Im Begleiteten Umgang mit Frau H1
- Im begleiteten Umgang zeigt Lisa ein ganz normales Verhalten – gerade auch mir gegenüber. Sobald sie ankommt, rennt sie von sich aus strahlend auf mich zu und springt in meine Arme. Sie drückt mich ganz fest und lange und freut sich sichtlich über beide Ohren, mich zu sehen und gemeinsame Zeit zu verbringen. Das äußert sie auch immer wieder. Sie sucht von sich aus immer wieder die Nähe zu mir. Auch bestimmt Lisa, was wir zusammen spielen und ist im gemeinsamen Spiel ganz klar die Taktgeberin. Sie zeigt Stärke, Durchsetzungsvermögen und ganz klar ihr Bedürfnis, mich an ihrer Seite haben zu wollen.
- Als sich Frau H1 und die Mutter nach dem BU am 29.08.2024 lauter unterhielten, habe ich gehört, dass die Mutter sagte, Lisa hätte mittlerweile aufgehört zu fragen, ob sie zum Papa dürfe. Frau H1 entgegnete, es sei doch schön, dass Lisa die begleiteten Umgänge mittlerweile als Normalität ansehe.
Eine solche Bemerkung halte ich für zynisch.
Hinter dieser Haltung steht derselbe Zynismus, mit dem ein Sklavenhalter zufrieden feststellt, dass seine Sklaven „Go down Moses“ singen und ansonsten brav arbeiten.
Aus meiner Sicht hat Lisa aufgegeben.
Lisa sagte an ihrem 5. Geburtstag noch zu mir:
„Papa, wenn alles wieder in Ordnung ist, können wir dann wieder zusammen meine Cousinen besuchen?“
Lisa freut sich darüber, dass alles wieder „in Ordnung wird“ und diese Zwischenlösung erkennt sie als nicht in Ordnung.
Ich mache mir Sorgen um unsere Tochter, wie mit ihr umgegangen wird, ist nicht mehr erklärbar. Es gibt keinen einzigen Anschein, dass die Vorwürfe begründet sein könnten.
Die Maßnahme der begleiteten Umgänge und die drastische Einschränkung des Vater-Kind-Kontaktes aufrecht zu erhalten, ist weiterhin durch nichts zu rechtfertigen.
Dieses Kind in diesem BU ist nicht das Kind aus den Schilderungen von Allerleirauh, das die Notwendigkeit vor sich hat, stark gemacht werden zu müssen, geschweige denn, schlimme Erlebnisse verarbeiten zu müssen. Lisa ist stark!
Lisa hat dies im Kontakt mit der Verfahrensbeiständin Frau H2 bewiesen, der sie erklärt hat, dass diese zwar in ihr Zimmer schauen darf – es aber nicht betreten darf.
Daher benötigen wir detaillierte Berichte aus dem BU, eine detaillierte Interaktionsbeschreibung zwischen Vater und Kind – ohne jegliche Spekulation zur angeblichen Problematik.
Hinzuziehen möchte ich ebenfalls die Aussagen von Frau HR (ASD) in ihrer Stellungnahme an das AG am 25.04.2024:
1. „In Lisas Alter ist keine gesicherte Aussage des Kindes möglich.
Der ASD sieht deswegen auch ein Gutachten sehr kritisch“
→ Erstens: Es liegt keine Aussage von Lisa vor. Die Mutter behauptet lediglich, dass Lisa dies gesagt hätte.
→ Zweitens: Würde eine Aussage vorliegen, wäre diese demnach nicht gesichert.
→ Drittens: Dann muss statt einer angeblichen Aussage das verifizierte Verhalten von Lisa gewertet werden. Dies ist nachweislich normal und altersgerecht und in der Vater-Tochter-Beziehung sind keinerlei Auffälligkeiten feststellbar.
→ Viertens: Wenn schon im Vorfeld ein Gutachten als sehr kritisch angesehen wird, bevor es überhaupt erstellt wurde, wachsen in mir Zweifel, ob der ASD eine andere Einschätzung als die eigene überhaupt zulässt. Komischerweise wird die Einschätzung von der Fachstelle Allerleirauh sogar als Bestätigung der eigenen Einschätzung herangezogen. Laut Gerichtsvermerk vom 26.04.2024 sagte Herr P vom ASD in der Verhandlung vor dem AG: „Wir haben dann der Mutter geraten, sich an die Fachstelle Allerleirauh zu wenden und haben auch noch unsererseits uns mit der Fachstelle ausgetauscht.“
Es wird ersichtlich, dass sich in diesem Fall zwei ideologisch nahestehende Träger gegenseitig in ihrer Einschätzung unterstützen.
2. „Es wird, wie so oft bei solchen Verdachtsfällen, keine Beweise für die eine oder andere Seite geben.“
→ Doch; und zwar das Verhalten von Lisa selbst und mir als Vater gegenüber.
In der Einschätzung des ASD zeigt sich ausschließlich ideologisch motivierte subjektive Haltung ohne jede Beachtung von vorliegenden Evidenzen.
→ Dafür, dass es laut Frau HR keine Beweise geben wird, zeichnen die Feststellungen aus ihrer Stellungnahme vom 25.04.2024 allerdings ein abscheuliches und völlig ungerechtfertigtes Bild von mir, das mich massiv in meiner Würde verletzt und wogegen ich mich ganz klar positioniere. Ich hatte die große Hoffnung, dass sich das Jugendamt für Lisa einsetzt und uns Eltern unterstützt. Leider wächst in mir das Gefühl, dass dem nicht so ist und ich als Vater – nur auf Verdacht hin – vom Leben unserer Tochter ausgegrenzt werde.
Im BU bestand ausreichend Gelegenheit, ein eventuelles Risiko festzustellen und zu beschreiben. Nichts dergleichen geschah. Stattdessen meint eine weibliche Bedienstete des Jugendamtes, pauschal aggressiv und ignorant gegen jede Evidenz mit einem Vater umgehen zu müssen, allein, weil dieser männlich ist und weil die Mutter Risiken benannt hat. Eine solche Haltung erkenne ich als unprofessionell.
3. „Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen Lisas Bedürfnisse in den Vordergrund stellen.“
→ Und genau das sollte jetzt auch stattfinden. Lisa will wieder zu ihrem Papa und sehnt sich danach, dass alles wieder in Ordnung ist!
4. „… und im Sinne des Kinderschutz Lisa Zeit geben, das Erlebte einzuordnen.“
→ Es wird für mich immer undurchsichtiger, was der ASD denn jetzt konkret vermutet und kommunizieren möchte.
Hier wird von Frau HR behauptet, dass Lisa etwas erlebt hätte, was sie erst mal einordnen müsse. Das empfinde ich als eine Inszenierung, die allein aus der Phantasie ideologisch entsprechend vorgeprägter Frauen stammt.
Im Gerichtsbeschluss des AG vom 26.04.2024 heißt es:
„Alle Beteiligte sind sich bewusst, dass eine Zeitschiene, gerade in diesem speziellen Fall, nicht genannt werden kann.“
→ Der Ablauf im BU hat Fakten gebracht, die nicht nur Veränderungen in der Zeitschiene möglich machen, sondern die sofortige Beendigung der Maßnahme aus Kindeswohlgründen notwendig machen.
Schließlich möchte ich noch einmal ganz klar und deutlich die
Chronologie dieser Entwicklung und die Vorgehensweise des ASD
festhalten:
Ich habe den ASD von mir aus aufgesucht und um Rat und Hilfe gebeten.
Am 07.12.2023 hatte ich ein Beratungsgespräch mit Frau B, damals noch für Lisa zuständig (Frau HR war laut Frau B noch in Elternzeit/Mutterschutz und würde ab April 2024 übernehmen – sie säßen dann aber gemeinsam in einem Büro und könnten sich austauschen).
Wir sprachen unter anderem auch über die von der Mutter mir gegenüber gemachten bedrohlichen schriftlichen Vorwürfe, nachdem ich die Mutter gefragt hatte, wie wir uns die Weihnachtsferien aufteilen:
Die Mutter schrieb: „Lisa wirst du keine Woche bekommen. So wie ich es gesagt habe und fertig! Und wenn du so weiter machst, wirst du mich richtig kennenlernen. Kannste dir überlegen, ob das im Sinne für Lisa ist. Du super Daddy (3 sich übergebende Emojis).
Gerne kannst du es auch gerichtlich austragen, dann werde ich aber alles zur Sprache bringen. Das mit unten lecken, dass sie deinen Penis riechen sollte etc. Alles was sie gesagt hat unter Zeugen. Zum Glück hatte ich das auch alles immer im Elterngespräch in der Kita erwähnt und ist dort festgehalten.“
Frau B sagte mir gegenüber darauf, dass es sehr widersprüchlich sei, dass die Mutter diese Vorwürfe erhebe, aber selbst nichts unternommen habe und Lisa weiterhin seit Jahren Umgang zu mir haben lasse – eine besorgte Mutter würde anders handeln. Auch wurde Frau B nicht von Lisas Kita kontaktiert. Dass die Mutter, wie sie sagte, die Vorwürfe bei der Kita zur Sprache gebracht habe, könne aus ihrer Sicht nicht sein.
Außerdem sagte sie, dass es mein Recht sei, dass ich die elterliche Sorge ebenso zugesprochen bekomme und diese auch einfordern solle – es spräche ja nichts dagegen. Wenn erst einmal der Verdacht auf Missbrauch in einem Gericht geäußert werden würde, würde ein Richter dem nicht mehr einfach so zustimmen. Ebenso sagte sie mir, dass sie an meiner Stelle gegen diese Vorwürfe vorgehen würde. Sie würde an meiner Stelle direkt bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie schlug vor, dass die Mutter zu einem ersten Beratungsgespräch alleine kommen solle und wir danach einen Termin ausmachen, an dem wir uns zu dritt zu einem Gespräch treffen. Der Vorschlag gefiel mir direkt und ich sagte ihr, es sei für mich die ideale Lösung, um ganz neutral und konfliktfrei über alles gemeinsam sprechen zu können.
Frau B und ich vereinbarten, in telefonischem Kontakt zu bleiben und so teilte ich ihr am 21.12.2023 in einem kurzen Telefonat mit, dass die Mutter eine überraschende und paradoxe Kehrtwende machte. Sie gestand Lisa und mir von sich aus doch eine Ferienaufteilung über Weihnachten zu.
Die Mutter schrieb mir: „Hallo, ich könnte mir folgenden Kompromiss vorstellen: Du holst Lisa am zweiten Weihnachtstag um 11 Uhr und lässt sie dann bei dir bis 31.12. 19 Uhr. Das sind dann 5 Tage. Es wird mit ihr aber nicht weggefahren. Wenn das für dich ok ist, dann können wir es so machen.“
Das teilte ich Frau B so mit und sie freute sich für Lisa und mich, dass wir nun doch gemeinsame Ferienzeit haben würden. Die gemeinsame Ferienzeit mit Lisa fand statt und das teilte ich Frau B auch freudig telefonisch im neuen Jahr mit.
Eine Anzeige gegen die Mutter wollte ich nicht stellen, um eine Eskalation zu vermeiden.
Ihren unfassbaren Vorwurf des Missbrauchs wollte ich aber auch nicht so im Raum stehen lassen. So forderte ich sie lediglich über meine damalige Anwältin in einem Schreiben am 16.02.2024 dazu auf, diese unwahren Behauptungen des sexuellen Übergriffs in Zukunft bitte zu unterlassen. Weiter bat ich sie in diesem Schreiben darum, sich ebenfalls an das Jugendamt zu wenden, um dort Vermittlungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, eine zum Wohle von Lisa entlastende einvernehmliche Regelung zu finden. Sowohl zum Umgang, als auch zu dem von mir bereits seit langem gewünschten gemeinsamen Sorgerecht. Dieses Schreiben erhielt die Mutter am 19.02.2024 und ich setzte Frau B unmittelbar darüber in Kenntnis.
Auch darüber, wie die Mutter nach Erhalt dieses Schreibens mir gegenüber reagierte.
Die Mutter schrieb mir: „Nachdem mich der Brief deiner Anwälte voller Lügen von dir erreicht hat, werde ich jetzt auch Anwälte einschalten. Bis der Umgang für Lisa gerichtlich geregelt ist, gibt es keine zwei Wochenenden mehr.“
Ich reagierte darauf nicht und nur 1,5 Stunden später schrieb sie mir erneut.
Die Mutter schrieb mir: „Zum Wohle von Lisa bleibt das Wochenende bestehen. Wohle in dem Sinne, dass sie es nicht verstehen würde, wenn sie nicht zu Dir dürfte.“
Das Wochenende fand dann wie gewohnt von Freitag bis Sonntag (vom 23. bis 25.02.2024) bei mir zuhause statt.
Frau B bat mich noch um eine kurze telefonische Rückmeldung nach dem Wochenende. Sie sagte, es interessiere sie, ob das Wochenende dann stattgefunden habe und wie es gelaufen sei.
Direkt am Montagmorgen versuchte ich Frau B telefonisch zu erreichen – leider erfolglos.
Am Dienstag erreichte ich sie leider auch nicht. Am Mittwoch (28.02.2024) rief mich Frau B dann zurück und ich berichtete ihr, dass alles reibungslos geklappt hat, dass wir ein tolles Wochenende hatten und Lisa sich sehr über die gemeinsame Zeit gefreut hat.
Was jetzt noch ausstand und aus meiner Sicht immer wichtiger wurde, war das gemeinsame Gespräch mit uns Eltern beim ASD. Dieses Gespräch hat allerdings nie stattgefunden.
Stattdessen riet Frau B der Mutter im Einzelgespräch, den Umgang zwischen Lisa und mir auszusetzen.
Das erfuhr ich durch ein Telefonat mit Frau B am 13.03.2024, nachdem die Mutter mir am 08.03.2024 schriftlich mitteilte, dass der ASD dazu geraten hatte, die Umgänge auszusetzen. Bei Fragen solle ich mich direkt an den ASD wenden und zu ihr bitte keinen Kontakt aufnehmen – ihr Anwalt würde sich bei mir melden. Diese Nachricht bekam ich eine Stunde, bevor ich losfahren wollte, um unsere Tochter zum gemeinsamen Wochenende abzuholen.
Verzweifelt versuchte ich erfolglos, direkt nach dieser Nachricht Frau B am 08.03.2024 zu erreichen. Es war Freitag und bereits 16 Uhr – vielleicht hatte Frau B schon Feierabend. Ich sprach Frau B aber direkt auf den Anrufbeantworter. Auch am Anfang der kommenden Woche erreichte ich sie telefonisch nicht, da sie laut Aussage des Sekretariats Außentermine hatte.
Am 13.03.2024 rief mich Frau B dann zurück. Sie teilte mir mit, dass die Mutter bei ihr war und sie ein Gespräch hatten. Sie dürfe mir aber nichts weiter dazu sagen. Lediglich, dass die Mutter die von mir bereits angesprochenen Punkte des angeblichen Übergriffs wiederholte. Frau B habe ihr dann dazu geraten, den Umgang auszusetzen. Sie betonte, dass sie der Mutter genauso geraten hatte, den Umgang auszusetzen, wie sie mir im Vorfeld geraten hatte, gegen diese massiven und unwahren Vorwürfe vorzugehen. Frau B ergänzte, dass sie mich nicht weiter beraten dürfe und ich mich in allen Anliegen mit dem Gericht auseinandersetzen müsse. Wir würden uns dann zum Gerichtstermin wiedersehen.
(Zum späteren Gerichtstermin wurde Frau B zwar gebeten, erschien aber nicht, auch Frau R kam nicht als Ersatz, dafür aber Herr P mit einer Frau K.)
Dieses Verhalten seitens des ASD ist aus meiner Sicht alles andere als deeskalierend.
Es gab die Möglichkeit, sich mit uns Eltern an einen Tisch zu setzen. Ängste, Sorgen und Konflikte hätten konstruktiv und lösungsorientiert besprochen werden können – was Frau B so auch ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Stattdessen wollte der ASD einen Konflikt als status quo bestehen lassen, ohne jede Chance auf Klärung, weil allein dies der Mutter gelegen kam. Das Jugendamt wurde damit zum Mütter-Amt und verstieß – den Vater diskriminierend – gegen seine eigentliche Aufgabe.
Die Verfahrensbeiständin Frau H2 schrieb später in ihrem Protokoll an das AG am 24.04.2024:
„Je nachdem, wie die Fachstelle (Anm. d. Verf. gemeint ist hier Allerleirauh) und das Jugendamt die Situation einschätzen, kommt ggf. eine Beratung der Eltern über Alltagsthemen und ein Austausch über ihre Ängste und Bedenken in Betracht, wie dem begegnet werden könnte, welche Möglichkeiten der Anbindung es für ggf. beide Elternteile gibt, … […]“
Diese Möglichkeit hatte der ASD bereits vorher, hat sich aber dagegen entschieden und ferner noch dazu beigetragen, dass wir Eltern uns vor Gericht zur Klärung finden müssen, was nicht gerade zu einer Entschärfung eines Elternkonflikts führt. Ich wollte niemals vor ein Gericht ziehen, um über Belange in Elternschaft oder auch die Zukunft unsere Tochter betreffend, jemand anderen als uns Eltern entscheiden zu lassen. Der ASD hat mir mit seiner – aus meiner Sicht – destruktiven Herangehensweise praktisch keine andere Möglichkeit gelassen, als dass ich mich ans Gericht wenden musste. So stellte ich einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Umgangsregelung beim Familiengericht. Nur dadurch habe ich für unsere Tochter die Möglichkeit schaffen können, dass sie mich wiedersehen darf, und ihr so zu ihrem Recht verholfen. Der Preis dafür war entsprechend hoch.
Was ich besonders erwähnenswert finde, ist die Stellungnahme von Frau HR an das AG vom 25.04.2024. In dieser Stellungnahme schildert Frau HR, weshalb aus Sicht des ASD ein Umgang zwischen Lisa und mir als Vater nur noch begleitet möglich sei. Sie führt darin ihre Begründung aufgrund der starken Hinweise auf Verdacht des sexuellen Missbrauchs auch näher aus.
Frau HR und ich hatten uns bis zum 29.04.2024 nicht gekannt, weder gesehen, noch ein einziges Wort miteinander gewechselt – weder schriftlich noch mündlich. Soweit ich informiert bin, hat der ASD auch Lisa niemals kennengelernt, geschweige denn auch nur ein Wort mit ihr gewechselt oder sie gesehen.
Wie Frau HR mit diesem Hintergrund dazu in der Lage ist, eine persönliche Stellungnahme abgeben zu können, bleibt ein Rätsel und ist nur vor einem ideologisierten Hintergrund erklärbar. In dieser Stellungnahme rät Frau HR der Mutter weiter entschieden ab, keine unbegleiteten Umgänge von Lisa mit mir als Vater zuzulassen (zu „gewähren“).
Ferner bin ich fassungslos über ihre Aussage „Die beschriebenen Aktionen des Vaters passen zu einem Groomingprozess, dieser wurde möglicherweise durch die Aussetzung der Umgänge aufgehalten“. Für mich persönlich steckt da viel Phantasie drin, um eine solch drastische Empfehlung der Mutter gegenüber auszusprechen.
Auch dass Herr P anstelle von Frau B (wie eigentlich vom AG zu erwarten, weil diese auch die Einzelgespräche mit uns Eltern führte) zum Gerichtstermin am 26.04.2024 erschien, erscheint mir im Nachhinein als fragwürdig. Herr P war mit dem Fall vielleicht in der Sache vertraut, hatte aber weder mit mir – noch meines Wissens mit der Mutter oder Lisa jemals ein Gespräch oder Schriftwechsel.
Laut Gerichtsvermerk vom 26.04.2024 äußerte sich Herr P dann vor dem AG wie folgt:
„Wir waren mit dieser Sache im Sinne einer Abklärung einer Kindeswohlgefährdung befasst. Es gab aus unserer Sicht dann Anhaltspunkte, die als gewichtig einzuschätzen sind. […] Wir haben dann der Mutter geraten, sich an die Fachstelle Allerleirauh zu wenden und haben auch noch unsererseits uns mit der Fachstelle ausgetauscht. Wir haben daraufhin der Mutter nahe gelegt, jetzt keinen Kontakt zwischen Lisa und dem Vater zuzulassen und haben danach weiter Erkundigungen beim Kindergarten eingeholt. Dort wurde rückgemeldet, dass Lisa ein selbstbewusstes und freundliches Kind ist. Angemerkt wurde, dass Lisa eben nicht gerne mit Gleichaltrigen spielt, sondern mit Erwachsenen. Dort bevorzugt sie die männlichen Erzieher, mit Frauen könne sie nicht gut. Sie hat dort einen Bezugserzieher, wenn sie diesen begrüßt hängt sie sich häufig an sein Bein und setzt sich auch ungefragt auf dessen Schoss. Von auffälligen Bemerkungen wurde von dort nichts berichtet.
Die fachliche Einschätzung von Allerleirauh war, dass es in der Zukunft zu Übergriffen kommen könnte. Die geschilderten Vorfälle wurden im Zusammenhang mit einem sogenannten Groomingprozess gesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorbereitung. In diesem Zusammenhang gibt es wohl häufiger auch Rollenspiele bzw. Rollenspiele können ein Hinweis auf ein Groomingprozess sein bzw. ein Hinweis auf sexuelle Übergriffe.
Neben dem begleitetem Umgang, der aus unserer Sicht über einen längeren Zeitraum gehen muss, ist noch darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, dass die Mutter mit Lisa Kontakt zu AllerleiRauh hält und Lisa dort eben stark und fit gemacht wird. Nicht im Sinne einer Aufarbeitung, sondern in dem Sinne, dass sie eben ihre körperlichen Grenzen benennen kann, dass sie eben sagen kann, ja oder eben auch nein sagen kann, zu bestimmten Situationen. Wir wissen, dass Kinder, insbesondere im Alter von Lisa nicht in der Lage sind, auch grenzüberschreitendes Verhalten als solches zu erkennen und auch zu benennen. Daher muss eben Lisa in dieser Hinsicht fit gemacht werden, was über Allerleirauh möglich wäre.“
Für mich ist es sehr befremdlich gewesen, jemanden vor Gericht so über mich sprechen zu hören, den ich noch nie zuvor gesehen habe. Auch dass Herr P mir noch im Gerichtssaal eindringlich empfahl, eine Therapie bei „Kein Täter werden“ zu absolvieren, hielt ich für anmaßend. Sein Blick und auch der Ton seiner Ansprache wirkten in dem Moment auf mich äußerst abwertend. Noch nie zuvor habe ich mich so gedemütigt, entwürdigt und als Vater entrechtet gefühlt.
Und all das völlig unbegründet und nur auf eine Vermutung hin.
Ich bin bestürzt, welch menschenrechtswidrige Vorstellung der ASD von mir haben muss, um das so zu kommunizieren. Dabei hätte ich zumindest ein bisschen Empathie von einer Behörde erhofft, die auf ihrer Internetseite wie folgt wirbt: „Eltern erhalten bei uns Unterstützung und Beratung bei Fragen im Bereich seelischer Behinderung.“
Aus meiner Sicht hat der ASD erst veranlasst, dass wir uns als Eltern auf einer sehr defizitorientierten und konfrontativen Ebene vor Gericht wiederfinden mussten.
Was ich unter gelungener Elternschaft verstehe, ist eine ressourcenorientierte Kooperation.
Ebenso, dass wir uns auf der kindorientierten Elternebene finden können – es geht schließlich um unsere gemeinsame Tochter und ihrem Wunsch nach Mama und Papa.
Diese Möglichkeit wurde aber aus meiner Sicht vom ASD nicht nur nicht gefördert, sondern gezielt boykottiert.
Dabei steht auf der Internetseite des ASD sehr plakativ: „Eltern erhalten bei uns Unterstützung und Beratung in schwierigen familiären Situationen“ und „Ein Fokus wird dabei auf die Prävention gelegt, um eingreifende Hilfen möglichst zu vermeiden.“
In unserem Fall habe ich aus meiner Sicht leider eine eher einseitige mutterzentrierte statt elternbezogene Unterstützung erlebt, die sogar die Diffamierung von mir als Vater unbegründet, überstürzt und unkritisch beinhaltete.
Leidtragend ist letztendlich unsere Tochter, der ihr zweites Zuhause und die für sie wertvolle und unwiederbringliche Zeit mit ihrem Papa genommen wurde.
Aus meiner Sicht wurde nur ich als Vater bisher einseitig betrachtet und allein nach ideologisch motivierter Vorgabe interpretiert.
Es gibt aber auch eine alternative Sichtweise, die bisher völlig ignoriert wurde.
Es liegen Evidenzen der Professionen vor, die diese alternative Sichtweise nahelegen.
Die Verfahrensbeiständin Frau H
führt in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024) folgende Punkte auf:
1. „Partner der Mutter finde sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) grundsätzlich eigentlich doof, zumindest die sie kennengelernt habe – der, der ihr das Kuscheltier geschenkt habe, gehe aber noch. Auch die Kuscheltiere im Bett ihrer Mutter wurden mir noch ausführlich vorgestellt.“
Weiter führt Frau H2 auch meine Information auf, die ich ebenso im Vorfeld beim ASD im Gespräch mit Frau B am 07.12.2023 mitgeteilt hatte:
„Die Mutter habe Lisa mit im gemeinsamen Bett schlafen lassen, auch wenn deren Partner da waren, die sie noch gar nicht so lange kannte.“
→ Lisa schläft immer mit im Bett ihrer Mutter – auch gemeinsam mit den jeweils neuen Partnern. Da es bislang Fernbeziehungen waren, wurden auch die Wochenenden komplett mit den neuen Partnern zusammen verbracht.
Dass die Kuscheltiere von Lisa nicht in deren Bett, sondern im Bett der Mutter liegen, unterstreicht die Gewohnheit der gemeinsamen Nächte mit der Mutter und ihren wechselnden Partnern in einem Bett.
Im handschriftlichen Protokoll der Mutter an das AG beschreibt sie beispielsweise folgendes Verhalten von Lisa:
„Im Beisein ihrer Uroma komische Positionen (sexuelle) mit dem Spielzeug vorgemacht“
→ Nach meinem Kenntnisstand geht man in der Psychologie und Pädagogik davon aus, dass Kinder etwas spielerisch nachahmen, das sie dies visuell wahrgenommen, also selbst gesehen haben – nicht aber, wenn ihnen so etwas selbst geschehen sein sollte. Bei dieser Faktenlage die Situation im Haushalt der Mutter völlig auszublenden und stattdessen einen Zusammenhang mit mir als Vater herzustellen, muss Verdacht auf bewusste Manipulation erzeugen.
2. „Grundsätzlich sei ihr (Anm. d. Verf. gemeint ist die Mutter) eine gute Bindung zwischen Tochter und Vater von Anfang an sehr wichtig gewesen, gerade weil die Beziehung der Eltern nur so kurz gedauert habe und sie selbst ohne Vater aufgewachsen sei.“
Im „Transgenerationalen Risikotransfer“ ist bekannt, dass vaterlos aufgewachsene Mädchen dazu neigen, später als Mutter das subjektive Verhalten ihrer eigenen Mutter zu kopieren. Dazu werden Mechanismen gefunden, um den Vater aus dem Leben des eigenen Kindes zu eliminieren. Der Vorwurf der Gewalt oder des Sexuellen Missbrauchs sind genauso wie die Nutzung eines Frauenhauses dazu häufig missbrauchtes Muster.
3. „Der Opa mütterlicherseits, zu dem Lisa regelmäßig und guten Kontakt hat, habe sich irritiert an seine Tochter (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisas Mutter, dessen Stieftochter) gewandt, weil Lisa versucht habe, ihm energisch das T-Shirt auszuziehen und ihn mehrmals gezielt an die Genitalien gefasst habe.“
→ Sieht so das Resultat eines subtilen Groomingprozesses von Seiten des Vaters aus? Und was hat so ein Verhalten mit einem liebevollen Vater zu tun? Das sieht viel mehr nach abgeschautem Verhalten von Gleichaltrigen aus.
Warum zeigt der ASD sich so unprofessionell, dass er auf der Hand liegende und für jede im Fall involvierte Person evidente Alternativen einfach beiseitelässt, weil es so bequem und üblich ist, einem Vater Schuld anzuhängen, auch dann, wenn das Kind damit schwer belastet und der Vater diskriminiert wird?
Solange diese Alternativen weiterhin völlig unberücksichtigt bleiben, bleibt der Fokus lediglich auf mir als Vater bestehen. Nach all den Erfahrungen mit der Vorgehensweise des ASD habe ich die Vermutung, dass weiterhin versucht werden wird, jede noch so kleine Ungereimtheit oder vermeintliche Auffälligkeit gewaltsam und notorisch allein mit mir als Vater in Verbindung bringen zu wollen.
Ich möchte hierbei noch einmal ganz deutlich betonen, dass sich die bisherigen Vorwürfe gegen mich lediglich auf die Aussagen der Mutter beziehen.
Auch dass diese angeblichen Geschehnisse erst dann aufgetreten sein sollen, als die Mutter ihre neuen Partner mit in die Mutter-Tochter-Beziehung und den gemeinsamen Haushalt eingebunden hatte. Ich halte solche Tatsachen in Bezug auf die Zeitschiene für bedeutend.
Darüber hinaus möchte ich zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass ein Perspektivwechsel oft nur dann gelingen kann, wenn ein einseitig gezeichnetes Bild um neue Facetten erweitert wird.
Die eigene Herkunftsfamilie spielt nicht nur in der Entwicklung eines Menschen eine sehr große Rolle, sie prägt auch unsere Werte und Moral.
Ich bin in einem intakten Elternhaus aufgewachsen, habe zwei jüngere Schwestern und meine Eltern sind bis heute glücklich verheiratet. Bis zu ihrem Ruhestand arbeiteten beide in geachteten Berufen mit öffentlicher Wirksamkeit. Unsere Familie hat einen liebevollen, wertschätzenden und fürsorglichen Umgang miteinander und genießt Ansehen in der Öffentlichkeit. Ich selbst bin gläubiger Christ und meine gesamte Familie lebt im christlichen Glauben.
Ich habe zwei Patenkinder – Junge (6 Jahre) und Mädchen (4 Jahre) – und deren Eltern haben mich ganz klar in dieser Rolle gesehen und mich bewusst um die Patenschaft gebeten. Ich bin stolzer Onkel zweier Nichten. Alle Eltern in meinem gesamten Umfeld vertrauen mir nach wie vor ihre Kinder an – und sie wissen um die gesamte hier vorgetragene Geschichte.
Lisa gehört zu dieser Familie und ihre eigene Identität ist ein Teil von ihr.
So komme ich abschließend zu folgender Einschätzung:
Die Maßnahme der begleiteten Umgänge beruft sich lediglich auf die Behauptungen der Mutter. Nach so vielen Beobachtungen, die eindeutig das Gegenteil zeigen und vor dem Hintergrund all dieser Fakten, muss ich als verantwortungsbewusster Vater einen weiteren begleiteten Umgang als kindeswohlgefährdend erkennen.
Der ASD hat alternative Risikolagen, die sogar schriftlich in Verfahrensdokumenten vorlagen, bewusst und aktiv ignoriert.
Wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird − oder
wie aus einem »Bett mit Dach darüber« ein »Bett mit Baldachin« wird
Der Vater:
Die Vermutung und vermeintliche Auffälligkeit
Die Verfahrensbeiständin Frau H schreibt in ihrem Bericht an das AG:
„Lisa erzählte, dass eine Besonderheit beim Vater sei, dass sie dort auch ein Bett haben, in dem sie sein könnten und da sei ein Dach drüber.
Ich hatte das so verstanden, dass ihr Bett in ihrem Zimmer dort vielleicht eine Art besonderen Baldachin habe oder es ein Stockbett sei und fragte nach, ob das Dach dann bunt und aus Stoff sei oder wie − sie sah mich etwas irritiert an und redete etwas anderes weiter.
Auffällig ist für mich, dass die Informationen, die ich nach dem Treffen mit Lisa erhielt, mit dem o. g. Punkt, über den ich gestolpert war, so direkt zusammenpassten und ich damit nicht leichtfertig umgehen möchte.“
Im Gerichtsvermerk ist dann festgehalten, wie Frau H damit umging. Sie sagte, dass es auffallend war, dass Lisa auf die Nachfrage zu oben genanntem Punkt, betreffend den Vater, nicht geantwortet hat. Sie habe dann aber auch ihrerseits nicht weiter nachgefragt.
Kommentar
Es geht um einen Hinweis der Mutter auf Sexuelle Übergriffigkeit des Vaters in Bezug auf die 4-jährige Tochter Lisa.
Alle involvierten Frauen (mit perverser Phantasie) suchen nun überall Hinweise auf Auffälligkeiten, die den Vorwurf der Mutter belegen könnten.
Allein der Begriff „BETT“ ist schon hoch alarmierend.
„Himmelbett“ oder „Bett mit Baldachin“ ist natürlich extrem auffällig.
Und schon ist das ein weiteres Indiz für die Schuldhaftigkeit des Vaters und das arme kleine Mädchen muss gegen den bösen Vater gestärkt werden – nicht, obwohl sie ihn liebt, sondern gerade, WEIL sie ihn liebt.
Und dass das Mädchen beim Nachfragen schweigt, ist natürlich schon wieder hoch auffällig.
Alle involvierten Frauen sind sich im Brustton der Überzeugung einig. Und bei jeder Diskriminierung des Vaters verweisen sie allein auf den Schutz des armen Kindes.
Ich empfehle, in Wikipedia die Dokumentation zu den „Wormser Prozessen“ zu lesen, um erahnen zu können, in welchem Milieu solche Geschichten angesiedelt sind.
Und weil „Wildwasser“ dadurch schwer angeschlagen ist, werden diese hin und wieder durch „Allerleirauh“ ersetzt. Was dabei verbrochen wird, ist dasselbe.
Der Vater:
Die Realität:
Lisa sagte lediglich „Wir haben auch ein Bett, da sei ein Dach drüber“. Das stimmt. Wir haben eine Wohnlandschaft (große Couch) in unserem Wohnzimmer und Lisa darf traditionell in der Nacht vor Nikolaus darauf schlafen, weil sie so aufgeregt ist und nah bei der Haustür sein will, um den Nikolaus nicht zu verpassen.
Das Dach darüber ist eine Dachschräge mit Gaube und Dachflächenfenster. Etwas schwierig für ein 4-jähriges Kind zu beschreiben und natürlich irritierend, wenn nach einem bunten Dach aus Stoff gefragt wird.
Wie aus so einer klaren Realität eine Vermutung „Bett mit Baldachin“ werden kann und als Auffälligkeit gedeutet wird, ist hier nachvollziehbar dokumentiert. Bei einem vorgezeichneten Bild wird oft weiter einseitig eingeordnet und versucht, das bestehende Bild bestätigt zu bekommen.
C) Protokoll des Vaters zum „Auswertungsgespräch“ vom 02.10.2024
Der nächste Schritt im Ablauf ist das gemeinsame Gespräch beim Jugendamt zur Evaluierung des BU und zur Entscheidung des weiteren Vorgehens.
Dieses Gespräch hat inzwischen stattgefunden.
Der Vater hat ein Protokoll erstellt, dessen anonymisierte Fassung hier öffentlich gemacht wird:
Gedächtnisprotokoll des Gesprächstermins zur
Umgangsauswertung der begleiteten Umgänge (vom 08.05.2024 bis 26.09.2024)
Folgend genannte Personen und Beteiligte:
Kind |
Lisa, 5 Jahre |
Mutter |
M |
Vater |
V |
Jugendamt |
Frau HR |
Umgangsbegleitung |
Frau H |
Ebenso anwesend |
Frau B, Träger BU |
Vor dem Gespräch hatte ich Frau HR meine eigene persönliche Stellungnahme per E-Mail zukommen lassen. Die Stellungnahme war als PDF angehängt und hatte den Umfang von 12 Seiten. Meine Mail enthielt zusätzlich die Bitte, diese Stellungnahme an alle mit dem Fall Vertrauten in ihrem Hause weiterzuleiten.
Titel der Stellungnahme: „Meine Stellungnahme und die damit verbundene Konsequenz der Aufhebung weiterer begleiteter Umgänge und in einem ersten Schritt die Wiederherstellung der vorherigen Umgangspraxis“. Diese Stellungnahme hatte Frau HR zur Kenntnis genommen und sie wurde auch kurz Gegenstand des gemeinsamen Gesprächs. Daher gehört dieser Hinweis der Vollständigkeit halber zum Protokoll.
Frau HR, Frau H, die Mutter und ich fanden uns im Gesprächsraum ein und nahmen am runden Tisch Platz. Frau B kam etwas später nach, da ihr der Hinweis fehlte, dass wir uns dieses Mal in einem anderen Raum treffen. Frau HR fragte nach, ob wir Eltern schon den Bericht von Frau H erhalten hätten. Da uns beiden der Bericht bisher nicht übergeben wurde, fragte Frau HR, ob wir diesen haben wollen. Die Mutter und ich bekundeten Interesse. So kopierte Frau HR uns den gesamten Entwicklungsbericht mit Einschätzung und händigte der Mutter und mir jeweils ein Exemplar aus. Wir warteten mit dem Beginn des Gesprächs auf das Eintreffen von Frau B und unterhielten uns bis dahin über Nebensächlichkeiten.
Als Frau B eintraf, begann Frau H das Gespräch.
Sie erläuterte zunächst, dass Lisa ganz genau wisse, dass etwas geklärt werden müsse und dass sie sich damit auseinandersetzen würde. Lisa sagte zum Beispiel, „… wenn wieder alles in Ordnung ist“.
Die Mutter und Frau H sind sich einig, dass Lisa nichts erfahren hat, was sie traumatisiert.
Wir Eltern begegnen uns bei den Treffen auf einer respektvollen Ebene und machen das sehr gut.
Wir bekamen von Frau H ein Kompliment dafür ausgesprochen. Die Kontakte zwischen Lisa und mir seien sehr gut und Lisa freue sich auf mich. Wir spielen toll miteinander, haben uns viel zu erzählen und Lisa sucht auch die körperliche Nähe zu mir. Es gibt aus Frau Hs Sicht keine Auffälligkeiten oder Indizien, die für einen Missbrauch sprechen würden. Sie hält sich auch gar nicht so nah bei Lisa und mir auf, weil sie das Vertrauen in mich hat, dass kein Übergriff stattfinden wird.
Dennoch stände der Vorwurf im Raum und alle der anwesenden Frauen sind sich einig, dass man diesen Vorwurf ernst nehmen müsse.
Die Mutter findet, dass Lisa die begleiteten Umgänge guttun und auch, dass die Verabschiedungen gut verlaufen. Lisa fragt auch gar nicht mehr nach ihrem Papa und alles sei in Ordnung, so wie es ist.
Nachdem ich von Frau HR gefragt wurde, wie ich die Umgänge empfinde, beschrieb ich in der Sache das Gleiche wie Frau H. Lisa freut sich riesig, mich zu sehen, auch wenn keine Normalität für sie vorherrscht. Man merkt deutlich, wie sehr sie an mir hängt und wie sehr sie die wertvolle Zeit genießt, die wir miteinander haben. Eine ganz tolle Vater-Tochter-Beziehung ohne irgendwelche Auffälligkeiten, wie Frau H das ja auch gesagt hatte.
Nachdem alle ihre Einschätzungen vorgetragen hatten, sagte Frau HR, dass dann ja alle der Meinung seien, dass die begleiteten Umgänge so weiterlaufen können.
Daraufhin schüttelte ich den Kopf und sagte ganz klar „nein“.
Ich erklärte mein Veto. Frau H ist der Auffassung, dass keinerlei Auffälligkeiten bei Lisa selbst und in der Interaktion zwischen Vater und Tochter zu erkennen seien. Lisa will wieder zu ihrem Papa und sie äußert, dass es so, wie es jetzt ist, für sie nicht in Ordnung sei. Aus meiner Sicht wäre eine Aufrechterhaltung der begleiteten Umgänge eine Kindeswohlgefährdung.
Frau HR nahm das zur Kenntnis und erwähnte an dieser Stelle auch meine im Vorfeld eingebrachte Stellungnahme. Sie war sich nicht sicher, ob ich das in dieser Runde erzählen wolle, sonst hätte sie das mit mir im Anschluss allein besprochen. Ihre Absicht, meine schriftlichen Gedanken unter den Teppich zu kehren, war offensichtlich.
Sie ging davon aus, dass ich weiteren begleiteten Umgängen nicht zustimmen würde und ich mich stattdessen mit meiner Stellungnahme an das Gericht wenden würde.
Ich stellte daraufhin klar, dass ich lediglich ihre Einschätzung wünsche, denn auf ihre Einschätzung würde sich das Gericht ja schließlich auch berufen. Frau HR bestätigte das so. Sie sei für eine Weiterführung der begleiteten Umgänge. Auf meine Frage, mit welcher Begründung, antwortete sie:
„Aus dem Grund, dass Lisa erst 5 Jahre alt ist und sich alles jetzt so eingestimmt hat und gut läuft.“
Frau HR fragte nach meinem Gegenvorschlag und ich erklärte, dass ich eine Wiederherstellung der vorherigen Umgangskontakte wünsche – alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend.
Daraufhin begann ein angeregter, aber respektvoller Diskurs zwischen der Mutter und mir.
Die Mutter äußerte, dass sich wohl jeder in einem begleiteten Umgang zusammenreißen würde. Lisa hätte, seit sie 2 Jahre alt ist, viele Aussagen getroffen und sie als Mutter sei jetzt nicht mehr bereit, diese Aussagen weiterhin zu ignorieren.
Ich brachte daraufhin ein, dass die Mutter selbst diese angeblichen Aussagen aber unterschiedlich wiedergeben würde. So schrieb sie mir einst: „Stimmt es, dass Lisa an deinem Penis riechen wollte?“ und später schrieb sie mir, wenn das vor Gericht geht, „Lisa an deinem Penis riechen sollte“.
Die Mutter widersprach mir daraufhin ganz klar und sagte, dass das nicht stimmen würde.
Die Mutter brachte ein, dass die Fachstelle Allerleirauh der Meinung sei, dass es keine kindlichen Phantasien seien. Auf meine Frage, ob jemand von Allerleirauh jemals mit Lisa darüber gesprochen hätte, stellte sie klar, dass nur sie selbst und nicht Lisa mit ihnen gesprochen hätte.
Ich wandte mich an Frau HR und stellte in den Raum, dass ich davon ausgehe, dass sie Lisa noch nie gesehen habe, kein Wort mit ihr gewechselt habe und sie wahrscheinlich auch gar nicht wisse, wie Lisa aussähe. Frau HR bestätigte das. Daraufhin stellte ich fest und äußerte, dass sich alle Professionen nur auf die Aussage der Mutter stützen, dass Lisa diese Aussagen angeblich gemacht hätte. Es wurde nicht mit Lisa darüber gesprochen und sich auch nicht mit Lisa beschäftigt.
Frau HR erklärte mir, dass das Spontanaussagen von Lisa gewesen seien, die man nicht wiederholen könne.
Die Mutter und ich tauschten unsere Ansichten über zwei von der Mutter als Auffälligkeiten gedeutete, angebliche Vorkommnisse aus.
Die Mutter erzählte, dass Lisa ihrem Opa (mütterlicherseits) gezielt in den Schritt gefasst hätte und das auch noch lustig fand. Ich fragte Frau HR rhetorisch, ob so das Resultat eines subtilen Groomingprozesses aussieht, den sie bei mir ja vermutet. Ich persönlich würde das als ein typisches Nachahmungsverhalten von Gleichaltrigen deuten – beispielsweise aus dem Kindergarten.
Die Mutter berichtete weiter, dass Lisa ihr an die Brüste gefasst hätte und sie das dann direkt unterbunden und Lisa zur Rede gestellt hätte. Auf die Frage, warum sie das mache, sei Lisas Antwort dann gewesen, weil sie Baby spielen wollte und angeblich auch mit mir Baby spielen würde. Ich räumte ein, wenn das tatsächlich so geschehen sein sollte, könnte es ja auch noch eine andere Erklärung dafür geben, als eine Auffälligkeit für angebliche Übergriffigkeit meinerseits. Einige Kinder in dem Alter würden das machen. Persönlich kenne ich auch Mütter, die das mit ihren Kindern erlebt haben. Die Mutter war aber der Überzeugung, dass Kinder das nur machen würden, wenn sie gestillt worden seien.
Frau B klinkte sich ein und gab zu verstehen, dass diese Aussagen nun einmal im Raum stünden und man sie ernst nehmen müsse. Man könne nicht einfach darüber hinwegsehen.
Ich brachte meine tiefe Überzeugung zum Ausdruck und betonte, dass man niemals wegsehen dürfe. Erst recht nicht, wenn es um Kinder und möglichen Missbrauch gehe. Kinder müssen geschützt werden. Das aber, was in unserem Fall passieren würde, sei eine Form von Wegsehen. Es werde nicht die ganze Situation angesehen und es werde aus meiner Sicht an Lisa vorbeigeschaut. Frau H selbst sagte, dass sie auch keinerlei Indizien sehen würde und dass Lisa mich vermisse, mich lieb habe und wieder zu uns nachhause wolle.
Frau B gab mir zu verstehen, dass ein Kind, das Missbrauch erfahren habe, den Papa auch lieben würde und sich keine Auffälligkeiten zeigen müssten. Sie stimme mir aber in soweit zu, dass man sich in so einem Fall auch mit dem Kindsvater befassen sollte.
Frau HR erklärte, dass nicht einfach jemand von der Fachstelle, der Lisa noch nie gesehen habe, solche Sachen fragen würde. Verwertbares würde bei so etwas nicht rauskommen.
Für Allerleirauh ist es ein großes Indiz, dass es tatsächlich passiert sei, wenn das Kind sagt, dass der Vater das gemacht habe.
Frau H äußerte auch ihre Bedenken und dass sie große Bauchschmerzen hätte, wenn Lisa das Wochenende bei mir verbringen und übernachten würde. Die Aussagen des Kindes zum Missbrauch blieben einfach im Raum – ob mit Lisa gesprochen werde oder nicht. Wenn der Kontakt zu mir aber komplett abbrechen würde, wäre das ganz schlimm. Sie möchte sich da aber auch ganz raushalten. Die Mutter kann durch die begleiteten Umgänge Kontakt zwischen Lisa und mir zulassen, ohne die ganze Zeit Angst zu haben.
Ich gab zu bedenken, dass Lisa immer wieder – auch während der begleiteten Umgänge – den Wunsch äußere, mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen und dass sie wieder bei uns zuhause sein wolle.
Außerdem empfinde ich es als äußerst schlimm für Lisa, dass ihr Wunsch immer wieder beiseite geschoben wird. Ich stelle es mir für sie furchtbar vor, wenn sie beispielsweise im Kindergarten immer wieder mitbekommt, dass die Kinder bei Mama und Papa sind, Lisa ihren Papa aber nur mit Frau H zusammen kennt.
Die Mutter blieb dabei, dass es für Lisa absolut in Ordnung sei, so, wie es jetzt ist – auch in Bezug auf die Verabschiedungen. Zurückliegende Verabschiedungen wären durch mich grauenvoll für das Kind gemacht worden. Ich sagte darauf zur Mutter, dass ich die früheren Verabschiedungen hier nicht auf den Tisch bringen möchte, weil ich sie nicht angreifen wolle und erst recht nicht schlecht über sie reden möchte. Die Mutter führte weiter auf, dass ich aus ihrer Sicht kontraproduktiv auf Lisa eingewirkt hätte. Beispielsweise hätte sie uns aus dem Fenster beobachtet, dass ich Lisa im Arm hielt und sie in ihrer Trauer noch bekräftigt hätte. So, wie es jetzt durch Frau H laufen würde, fände sie es aber super.
Frau HR brachte ein, dass der ASD weitere begleitete Umgänge befürworten und sie auch bewilligen würde. Wenn ich das so nicht wolle, müsste ich mich an das Gericht wenden.
Ich fragte nochmal nach, ob das wirklich die einzige Option sei. Frau HR bestätigte mir das so.
Ich hakte noch kurz bei der Mutter nach, weshalb sie Lisa bei dem begleiteten Umgang im Hüpfburgenpark nur in Unterhose mit mir hat spielen lassen, wenn sie doch so schlimme Vermutungen hätte. Sie erklärte mir, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, weil Frau H dabei sei. Dass ich Lisa bei den Begrüßungen auf den Arm nehmen würde, wäre der Mutter aber unangenehm. Wir dürfen das von ihr aus aber weiterhin so machen, weil sie für Lisa alles gerne so natürlich wie möglich hätte und uns keine Steine in den Weg legen wolle.
Die Mutter versicherte noch, dass es ihr generell nie gut dabei ging, wenn Lisa bei mir war – zu keinem Zeitpunkt. Ich fragte sie daraufhin etwas verwundert, warum sie mir denn dann von sich aus im August 2023 mehrfach zusätzliche Termine vorgeschlagen hatte, dass Lisa länger und öfter zu mir kommen könnte. Sie erklärte mir, dass sie Zusatztage nur deshalb vorgeschlagen habe, weil ich Lisa gesagt hätte, dass sie die Mama fragen solle, wenn sie öfter zu mir will. Wenn sie da nicht zugestimmt hätte, hätte sie vor Lisa als die blöde Mama dagestanden. Ich betonte, dass ich die Mutter nicht angreifen wolle, sondern sie einfach verstehen möchte. Es ist für mich schwierig, nachzuvollziehen, dass sie mir Zusatztage mit Lisa von sich aus vorschlägt, aber gleichzeitig große Angst vor Übergriffen habe.
Die Mutter erklärte mir, dass es ihr irgendwann mit Lisas Aussagen zu viel geworden sei.
Sie sagte ganz konkret:
„Meine große Angst war es, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen würdest und dann hätte ich gar keine Kontrolle mehr über Lisa. Dann würde ich sie dir geben müssen.“
Frau HR wandte sich an mich, und fragte, wie meine Entscheidung aussehen würde.
Ich sagte, dass, wenn begleitete Umgänge die einzige Möglichkeit seien, dass Lisa mich sehen darf, ich dann zustimmen müsse.
Wir machten einen gemeinsamen Termin zur nächsten Umgangsauswertung am 20.01.2025 um 9 Uhr aus. Auch wurde der Termin für den nächsten begleiteten Umgang festgelegt.
Als sich die Mutter, Frau H und Frau B von Frau HR verabschiedet hatten und bereits ins Treppenhaus gingen, gab ich Frau HR noch mein persönliches Protokoll der bisherigen begleiteten Umgänge in die Hand – ausgedruckt auf 17 Seiten.
Ebenso gab ich ihr einen einseitigen Ausdruck mit der Überschrift „Wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird − oder wie aus einem »Bett mit Dach darüber« ein »Bett mit Baldachin« wird“.
Dazu erklärte ich ihr, dass dies ein interessanter Beleg dafür ist, wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird und dass sie sich das ansehen könne. Die beiden Fotos darauf sind das reale „Bett und Dach“, von dem Lisa sprach.
Mein Kommentar
Es macht mich fassungslos, wie bei einem „Runden Tisch“ im Jugendamt 4 Frauen – eine Mutter und 3 mit ihr resonierende „Fachfrauen“ – einen Vater regelrecht abschlachten und zerlegen. Das dahinter stehende Ausmaß an passiver Aggressivität ohne jede Spur einer Relativierung ist typisch für die Vorgehensweisen in einem profeministischen System, in dem VÄTER immer als TÄTER konnotiert werden und Fachfrauen mit Hausfrauenmentalität Macht über Männer bekommen und aus ihrer zu 85% frauendominierten Blase heraus mit dem Brustton der unhinterfragten Überzeugung das umsetzen, was sie als „Kindeswohl“ bezeichnen, was aber tatsächlich feministisches Bauchgefühl ausmacht.
Und wie diese Fachfrauen – obwohl sie die Machenschaften der Mutter kennen und durch den Vater nochmals die in den Verfahrensdokumenten durch die Professionen dokumentierten Handlungen der Mutter vorgesetzt bekamen – eben diese mit perfekter Ignoranz glatt unter den Teppich kehren, zeugt von einer Arroganz, Überheblichkeit und zelebrierten Bedeutungslosigkeit der Wirkung auf das Kind, dass deren „Fachlichkeit“ zur Farce wird.
Es verwundert nicht, wenn das Jugendamt in der Reaktion auf die Defizite solcher Vertreterinnen öffentlich und zurecht in Grund und Boden definiert wird.
Durch die Verfahrensbeiständin wurde dokumentiert, dass die Mutter häufig wechselnde Partner hatte, die das Kleinkind auch kennenlernte, aber nicht gerade jeden mochte – bis auf einen, von dem sie ein Kuscheltier geschenkt bekam.
Die Verfahrensbeiständin dokumentierte auch, dass die Kuscheltiere von Lisa nicht in ihrem Zimmer und in ihrem Bett liegen, sondern dort, wo sie auch schläft: Im Bett der Mutter. Und Lisa selbst erzählte dem Vater, dass sie dort auch mit den Liebhabern der Mutter zusammen schlafen würde.
Das wissen die Fachfrauen – und kehren es unter den Teppich.
Von Frau zu Frau ist frau da etwas großzügig.
Was wäre wohl, wenn Lisa dieselben Erfahrungen beim Vater machen würde?
Wie würden die versammelten Fachfrauen das wohl ausschlachten?
Dass die Mutter lügt, besonders dann, wenn es um ihre Machenschaften geht, mit denen sie einen angeblichen Missbrauch stützt, ist ebenfalls bei allen bekannt.
„Wollte“ das Kind nun am Penis des Vaters riechen oder „sollte“ es riechen?
Die Stories der Mutter sind so lügnerisch wie pervers.
Ab unter den Teppich damit!
Der Chor der bauch-resonierenden Frauen ist sich einig:
Das arme Kind muss vor dem perversen Vater geschützt werden – obwohl absolut NICHTS für eine Übergriffigkeit spricht, außer der Behauptung der Mutter und der perversen Phantasie der Fachfrauen.
Das ist deutsche Familienrechts-Praxis pur.
HINWEIS
Mehr als 1500 Abende betet ein kleiner fünfjähriger Junge. Über drei Jahre kann die Mutter mit dem erfundenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs den kleinen Jungen von seinem Vater getrennt halten. Die Aura einer bundesweit agierenden Rechtsanwältin hilft ihr, trotz Ermittlungsverfahren des Staatsanwaltes und vernichtenden Gerichtsgutachten, das Lügengebäude aufrecht zu erhalten, denn der Familienrichter „folgt“ der politisch agierenden Anwältin.
D) Zusammenfassung des Vaters vom 02.11.2024
Meine Stellungnahme zur Umgangsauswertung des Trägers vom 02.10.2024 und zum bisherigen Verhalten des ASD
Folgende Personen und Beteiligte werden genannt:
Kind |
Lisa (5 Jahre) |
Mutter |
M |
Vater |
V |
Jugendamt |
Frau HR (R), Frau B, Herr P (Teamleiter) |
Umgangsbegleitung |
Frau H1 |
Verfahrensbeiständin |
Frau H2 |
Einmal genannt |
Frau B |
Eingebracht per E-Mail an HR am 03.11.2024
GLIEDERUNG
Vorbemerkung
- Umgang mit „Gesagtem und anschließend Umgesetztem“ seitens des ASD
- Die einseitige Definition einer Kindeswohlgefährdung und die konstruierte Herleitung
- Die Vertauschung der Rollen
- Die Ignoranz klaren Fakten und einer alternativen Sichtweise gegenüber
- Wenn Argumente gesucht werden, die gar keine sind
- Behauptungen von Behauptungen
- Der ASD erkennt als einzige Lösung nur ein erneutes Gerichtsverfahren
- Alarmierende Erkenntnisse vom begleiteten Umgang am 24.10.2024
- Wenn der Vater aus dem Leben eines kleinen Mädchens gerissen wird
- Widersprüchliche Aussagen werden vom ASD geschützt, verteidigt und selbst gemacht
- Die Geschichte der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts
- Der Entwicklungsbericht zu den bisherigen begleiteten Umgängen
Mein persönliches Fazit
Vorbemerkung
In dieser Stellungnahme berufe ich mich auf verschiedene dem ASD vorliegende Dokumente:
- Bericht der Verfahrensbeiständin Frau H2 an das AG (22.04.2024)
- Entwicklungsbericht und Einschätzung der BUs von Frau H1 (02.09.2024)
- Stellungnahme von Frau HR an das AG (25.04.2024)
- Meine Stellungnahme und Forderung der Aufhebung der Bus an HR (30.09.2024)
- Mein Gedächtnisprotokoll der Umgangsauswertung an HR (09.10.2024 per Mail)
Ein Hinweis zum Gedächtnisprotokoll – ich schrieb Frau R in meiner E-Mail dazu:
„Sollte ich etwas vergessen haben oder falls Ihnen etwas auffällt, was nicht korrekt ist, können Sie mir das gerne mitteilen.“
Da keine Rückmeldung ihrerseits erfolgte, ist mein Protokoll als korrekt zu behandeln.
Nachdem meine letzte Stellungnahme vom 30.09.2024 inhaltlich vom ASD komplett ignoriert wurde, sehe ich mich veranlasst, deutlicher zu werden, um Lisa eine Stimme zu geben und ihr Gehör zu verschaffen.
Als pflichtbewusster Vater, der sich für die Rechte seiner Tochter einsetzt, sehe ich mich gezwungen, einige Punkte deutlich anzusprechen.
Ich möchte auf gar keinen Fall, dass Lisa mich eines Tages einmal fragen muss „Papa, warum hast du nichts unternommen und dich nicht für mich eingesetzt?“
Damit zu Beginn nochmals klargestellt ist, welche faktische Grundlage gegeben ist, gehe ich nochmals auf diese ein.
Die Umgangsbegleiterin Frau H1 ist die einzige Person unter den Professionen, die Lisa und mich gemeinsam erlebt hat. Im Gespräch zur Umgangsauswertung wurde zu Anfang Folgendes festgestellt:
- Die Mutter und Frau H1 sind sich einig, dass Lisa nichts erfahren hat, was sie traumatisiert.
- Die Kontakte zwischen Lisa und mir sind sehr gut und Lisa freut sich auf mich. Wir spielen toll miteinander, haben uns viel zu erzählen und Lisa sucht auch die körperliche Nähe zu mir.
- Es gibt aus Frau H1s Sicht keine Auffälligkeiten oder Indizien, die für einen Missbrauch sprechen würden.
Ich möchte noch einmal meine persönliche Überzeugung zum Ausdruck bringen, da diese in den unfassbaren und unwahren Vorwürfen mir gegenüber beim ASD untergegangen zu sein scheint:
Ich verabscheue und verurteile Missbrauch jeglicher Art auf das Schärfste.
Alle Kinder müssen besonders geschützt werden und Prävention ist dabei das erste Mittel.
Niemals darf weggesehen werden, wenn Unrecht geschieht.
Auch bin ich bekennender Schützer von Artikel 3 des Grundgesetzes: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Ich stehe ganz klar hinter dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung jeglicher Art verbietet – ganz besonders in Bezug auf das Geschlecht.
Alle mir gegenüber gemachten Vorwürfe haben keine reale Grundlage. Niemals ist so etwas geschehen und ich beziehe ganz klar Stellung gegen die massiven Anschuldigen seitens der Mutter und des ASD. Auch die Vermutung und Anschuldigung des ASD, dass in Zukunft Übergriffe durch mich auf unsere Tochter geschehen könnten, weise ich mit aller Schärfe zurück.
Als Vater ist meine eigene größte Sorge, dass unserer Tochter etwas Schlimmes widerfährt.
Ich weise ganz deutlich darauf hin, dass das Thema „Missbrauch mit dem Missbrauch“ in den letzten Jahren immer häufiger auftritt und es daher Beachtung finden muss. Missbrauch ist Missbrauch.
Ich zitiere (im teils übertragenen Sinne) an dieser Stelle den geachteten Rechtsanwalt Simon Bergmann der renommierten Kanzlei Schertz Bergmann:
„Der Ansatz – wir müssen Frauen Gehör verschaffen – ist kein verkehrter, sondern der ist gut.
Die Forderung – wir müssen den Frauen glauben – führt dazu, den Männern darf nicht geglaubt werden, denn das ist der logische Umkehrschluss dieser These. Und das heißt: Wir ignorieren einen Grundsatz unseres Rechtsstaats – die Unschuldsvermutung – mit der Folge, dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen müsste. Das kann nicht richtig sein, weil seine Unschuld zu beweisen, geht in vielen Fällen nicht. Sie können nicht beweisen, etwas nicht getan zu haben.“
Auch gebe ich das Zitat des bekannten Strafverteidigers Johann Schwenn zu bedenken:
„Hauptursache für Fehlurteile ist die überstürzte und unkritische Solidarität mit Personen, die sich selbst als Opfer inszenieren.“
Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass man Müttern und Vätern gleichermaßen Glauben schenken sollte und von voreiliger Schuldzuweisung Abstand nehmen muss.
Eine Selbstverständlichkeit, die den Beteiligten vom ASD nach meinem Empfinden und dem von mir Erlebten in unserem Fall fremd zu sein scheint. Das möchte ich näher erläutern.
Folgend führe ich die Punkte auf, die ich für eklatant und essenziell im bisherigen Ablauf halte:
- Umgang mit „Gesagtem und anschließend Umgesetztem“ seitens des ASD
Zu unserem ersten gemeinsamen Gespräch am 29.04.2024 in den Räumlichkeiten des ASD begleitete mich meine Schwester als psychologische Unterstützung.
Drei Tage zuvor hatte mich Herr P in der Gerichtsverhandlung völlig zu Unrecht als einen Vater dargestellt, vor dem unsere Tochter dauerhaft geschützt werden müsse. Mit der Konsequenz, dass Lisa mich nur noch im begleiteten Umgang sehen darf – das muss man erst einmal verarbeiten.
Frau R gab mir zu verstehen, dass meine Schwester nicht beim Gespräch mit dabei sein dürfe. Sie sagte zu meiner Schwester, es ginge ohnehin nur um die Termine für die begleiteten Umgänge und dass ansonsten nichts Wesentliches oder Relevantes besprochen werden würde.
Herr P passte Frau R kurz im Gang ab und teilte ihr mit, dass er ihr zu unserem Gespräch noch umgehend etwas mitteilen wollte, was er dann auch direkt hinter verschlossener Tür machte.
In dem folgenden Gespräch wurden allerdings nicht nur die Termine besprochen – ganz im Gegenteil.
Frau R forderte ein, dass die Mutter alle ihre Behauptungen vor der zukünftigen Umgangsbegleitung Frau H1 vortragen solle. Frau R empfand es als wichtig, dass Frau H1 wisse, was die Mutter halluziniert, dass sich zugetragen hätte, damit sie ein genaues Augenmerk auf mich und den Umgang haben könne.
Ich empfand es zu diesem Zeitpunkt schon als sehr befremdlich, dass Frau R scheinbar etwas anderes sagte, als sie dann tatsächlich umsetzte. Auch dass für Frau H1 ein voreingenommenes Bild von mir gezeichnet wurde, empfand ich nicht als hilfreich für einen vorurteilsfreien zukünftigen Umgang.
Frau H1 versprach aber, dass sie die Situation neutral begleiten würde und mich frei von jeder Wertung sehen würde.
Frau R äußerte in der damaligen Runde noch, dass das Ziel des Umgangs lediglich sei, dass Lisa mich sehen könne. Eine Einschätzung von Frau H1 wurde von Frau R ausdrücklich nicht gewünscht.
Bei unserem zweiten gemeinsamen Gespräch zur Umgangsauswertung am 02.10.2024 wurde uns Eltern dann sogar eine Kopie von Frau H1s schriftlicher Einschätzung von Frau R selbst überreicht. Ob diese dann doch – oder nur in erhofften Teilen – gewünscht war oder nicht, bleibt offen. Auffällig ist, dass im gesamten Entwicklungsbericht ausschließlich die kurze Passage mit der paradoxen Befürwortung weiterer begleiteter Umgänge im Original per Hand markiert worden ist.
- Die einseitige Definition einer Kindeswohlgefährdung und die konstruierte Herleitung
Frau R hat in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2024 an das AG deutlich gemacht, weshalb sie eine Kindeswohlgefährdung sieht:
„Aus Sicht des ASD ist ein Umgang zwischen Lisa und ihrem Vater aufgrund der starken Hinweise auf Verdacht des sexuellen Missbrauchs nur noch begleitet möglich.“
Die These „Aufgrund der starken Hinweise“ möchte ich hier genauer ausführen:
Die Mutter behauptete Frau B (nicht Frau R) gegenüber, dass Lisa Aussagen in Richtung eines Missbrauchs gemacht hätte. Frau R schrieb in ihrer Stellungnahme schon von „Erlebtem des Kindes, was es einordnen müsse“. Dabei vermeidet sie Worte wie „vermeintlich“ oder mutmaßlich“. Eine solche Fälschung kann fatale Folgen haben.
Beispiele aus dieser Stellungnahme von Frau R:
- „Die beschriebenen Aktionen des Vaters passen zu einem Groomingprozess.“
- „Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen Lisas Bedürfnisse in den Vordergrund stellen und im Sinne des Kinderschutz Lisa Zeit geben, das Erlebte einzuordnen.“
Im Gegensatz dazu führte Frau H1 im gemeinsamen Gespräch am 02.10.2024 auf, dass sie selbst und auch die Mutter sich einig seien, dass Lisa nichts erfahren hat, was sie traumatisiert haben könnte.
Zur Erinnerung und Richtigstellung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
Es liegt nirgends eine Aussage von Lisa vor und es hat auch niemand unter den Professionen mit ihr darüber gesprochen.
Nach § 1666 BGB umfasst der unbestimmte Rechtsbegriff des Kindeswohls den Schutz für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes.
Bislang wurde von Frau R allerdings nicht ein einziges Mal eingeräumt, dass, wenn die Behauptungen der Mutter nicht der Wahrheit entsprechen würden, eine katastrophale Fehleinschätzung seitens des ASD stattgefunden habe. Das sollte aber beim Berufen auf § 8a SGB VIII zwingend berücksichtigt werden. Es wurde und wird weiterhin in Kauf genommen, dass Lisa völlig zu Unrecht ihren Vater und ihr zweites Zuhause verloren hat – so etwas darf aus meiner Sicht nicht als „Kollateralschaden“ abgetan werden.
In verschiedenen Dokumenten der Professionen, die dem ASD allesamt vorliegen, ist Lisas ausdrücklicher Wunsch, wieder zu ihrem Papa zu dürfen, mehrfach dokumentiert. Ich beschränke mich hier bewusst nur auf wenige Zitate, um den Rahmen nicht zu sprengen.
Es wird zudem deutlich, wie massiv die Einschnitte bei Lisa schon geworden sind und dass die Maßnahme des begleiteten Umgangs nicht spurlos an ihr vorbei geht.
Die Verfahrensbeiständin Frau H2:
- bei Gericht laut Gerichtsvermerk (26.04.2024):
„Lisa hat auch begeistert vom Vater gesprochen, hat auch davon gesprochen, dass sie dort mehr Zeit verbringen will und dass sie ganz beim Vater sein will, obwohl ich sie danach nicht gefragt habe.“
in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„[…] Kontakt zum Vater zu halten, an dem Lisa offenbar hängt, den sie sehr schätzt und mit dem sie ausgedrückt Zeit verbringen möchte.“
Die Umgangsbegleitung Frau H1 in ihrem Entwicklungsbericht vom 02.09.2024:
- „Tatsache ist, dass Lisa eine gute, sehr vertraute und herzliche Bindung zum Vater hat, was auch die große Freude beim ersten Wiedersehen nach mehreren Wochen bewies. Lisa hat während der Umgänge einen völlig entspannten Kontakt zum Vater. Sie lacht und erzählt viel und hat Spaß am gemeinsamen Spiel mit dem Vater. […] Dennoch wird deutlich, dass sich Lisa der besonderen Situation (Anm. d. Verf. gemeint ist der dauerhafte begleitete Umgang) durchaus bewusst ist. Das zeigt sich in Äußerungen ihrerseits wie zum Beispiel: „… wenn wieder alles normal ist …“ und „… hebst du das für mich auf, wenn ich wieder zu dir kommen kann.“
- „Nach dem Umgangskontakt am 29.08.2024 erzählte die Mutter der Umgangsbegleiterin, dass Lisa gerne zu den Treffen ginge, in der Zeit dazwischen aber auch gar nicht nach dem Vater frage.“
Hierbei wird deutlich, dass Lisa mich fast komplett ausblendet. Den Wunsch „wieder zu ihrem Papa zu dürfen“ äußert sie mittlerweile nur noch mir gegenüber, bei der Mutter scheint sie aufgegeben zu haben. Könnte es sein, dass Lisa Angst vor der Reaktion der Mutter hat, wenn sie zum Papa will? Will Lisa nicht dauerhaft enttäuscht werden und fragt deshalb bei ihrer Mutter nicht mehr?
Ein altbekanntes Prinzip von Kindern ist, dass, wenn sie von einem Elternteil etwas auf Anfrage nicht bekommen, sie sich an den anderen wenden. Die Umgangsbegleiterin und die Mutter sind sich einig, dass es doch schön sei, dass Lisa die begleiteten Umgänge mittlerweile als Normalität ansehe.
Solch eine Schlussfolgerung zeigt mir, wie wenig Gespür für das Kindeswohl vorhanden ist und wie sehr alles aus der Überzeugung, einen Täter-Vater vor sich zu sehen, geprägt ist. Man erlebt die unter den Frauen vorhandene gemeinschaftliche Genugtuung darüber, dass man sich die eigene Haltung völlig absurd selbst bestätigt.
Zu berücksichtigen sind an dieser Stelle 3 Aussagen von Lisa mir gegenüber beim begleiteten Umgang am 07.10.2024 – im Beisein von Frau H1, die diese wohl auch protokolliert hat.
Diese Aussagen machte Lisa 5 Tage nach dem letzten Gespräch zur Umgangsauswertung, daher kennt der ASD diese Aussagen noch nicht. Hiermit liegen dem ASD diese Aussagen jetzt aber vor:
- „Papa, kannst du mir gelbes Glitzer kaufen und mir dann geben?
Ich komme ja eh nicht mehr zu dir.“
- „Wir haben alles geschafft, außer das Puppenhaus bei dir fertig einzuräumen,
weil ich nicht mehr zu dir durfte.“
- „Papa, können wir Wölfchen (ein Kuscheltier) wieder mitnehmen,
wenn ich wieder zu dir komme?“
Für mich zeigt das sehr deutlich, dass Lisa bereits mindestens die ersten Anzeichen einer stattfindenden emotionalen und seelischen Belastung aufweist.
- Lisa bekundet ihren großen Wunsch, dass sie wieder zu mir will.
- Lisa äußert, dass sie genau weiß, dass sie nicht mehr zu mir darf.
Ein kleines Mädchen bewusst in eine solche Situation zu manöverieren und in der Bindungssicherheit zu ihrem Papa von außen massiv zu stören, halte ich für eine seelische Grausamkeit dem Kind gegenüber.
Welch gravierender Einschnitt in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stattfindet, lässt sich noch gar nicht genau einschätzen. Fakt ist, dass Lisa weiß, dass etwas nicht in Ordnung ist und ihr jemand verbietet, wieder zu ihrem Papa zu dürfen – und das auch knallhart und kompromisslos im Bewusstsein der eigenen Macht über andere Menschen so umsetzt.
Der Kindeswille hat etwas mit der eigenen Autorität des Kindes zu tun. Der Aufbau von Selbstwert, die Identitätsentwicklung sowie das Vertrauen, sich auf andere einzulassen, können über die Zeit zutiefst erschüttert werden – gerade mit einer auf Fehleinschätzungen beruhenden inszenierten Opferzuschreibung.
Dass Lisa unmissverständlich klargemacht wurde, dass ihr ausgesprochener Wille nicht zählt, lässt schlimmste Befürchtungen für ihre eigene Entwicklung und Zukunft in mir aufkommen.
Frau R sieht hier verblüffender Weise gar kein Problem – es läuft aus ihrer Sicht alles gut und hat sich jetzt so für sie sehr zufriedenstellend eingestimmt, wie ihr offenes Zwiegespräch mit der Mutter verdeutlichte. Die Solidarität von Frauen einem Mann als fiktivem Täter gegenüber ist greifbar.
Dass Lisa als Begründung – laut Frau H1 – gesagt wurde, der Papa will sich die Stadt K anschauen und kommt deshalb immer zu ihr, ist erstens ein Märchen (um den Begriff „Lüge“ zu vermeiden) dem Kind gegenüber gewesen und zweitens als glaubhafte Erklärung massiv gescheitert. Lisa ist kognitiv sehr fit und das sollte ernst genommen werden. Zu glauben, dass sie die Maßnahme der begleiteten Umgänge einzig und allein mit der passenden Begründung schon versteht, ist äußerst naiv gewesen.
Ich hatte Frau R und der Mutter gegenüber bereits beim ersten Gespräch am 29.04.2024 eindringlich darauf hingewiesen, dass eine therapeutische Begleitung für Lisa wichtig sei. Nicht zuletzt, damit sie die völlig unverständliche und einschneidende Maßnahme der begleiteten Umgänge für sich selbst richtig einordnen kann. Dass darauf nach wie vor ablehnend verzichtet wird, erweckt in mir den Verdacht, dass sich niemand unter den Fachfrauen ernsthaft um das tatsächliche Kindeswohl Sorgen macht, sondern dass eine ideologische Vorgabe ohne jede Rücksicht auf das Kind durchgezogen wird, Hauptsache, „frau“ kann einen vermeintlichen Täter aus dem Verkehr ziehen.
Ein Kind in dem Alter neigt dazu, die Gründe für eine solch unerklärliche Trennung bei sich selbst zu suchen und in der Folge zu glauben, dass es selbst schuld daran sein müsse. Was das für fatale Folgen haben kann, sollte dem ASD bekannt sein.
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
Diese Vermutungskaskade bestimmt das Verhalten des ASD.
- Die Vertauschung der Rollen
Ich habe von mir aus als besorgter Vater den ASD am 07.12.2023 aufgesucht. Das eigentliche von mir angestrebte Ziel des Gesprächs war, eine Beratung zu bekommen, wie auch ich die elterliche Sorge bekommen könnte und wie eine verlässliche Regelung der Ferienzeiten aussehen könnte.
Die Mutter verweigerte bereits vor Lisas Geburt das gemeinsame Sorgerecht. Ich suchte den ASD auf, um ihn um Rat und Hilfe zu bitten. Darüber hinaus erwähnte ich auch die unmittelbar zuvor aufgekommene Verweigerung der Mutter von gemeinsamer Zeit zwischen Lisa und mir in den Weihnachtsferien.
Die Mutter warnte mich, nicht weiter nach gemeinsamen Ferien zu fragen. Durch die Drohungen der Mutter war zu befürchten, dass die Mutter schwere unwahre Anschuldigungen bezüglich Missbrauch gegen mich vorbringen wollte, wenn ich nicht nach ihrem Wunsch handeln werde.
Diese Vorwürfe hätten dann zur Konsequenz, dass Lisa von mir getrennt werden könnte. Diese Befürchtungen äußerte ich Frau B sehr deutlich.
Frau B sagte mir gegenüber darauf, dass es sehr widersprüchlich sei, dass die Mutter diese Vorwürfe erhebe, aber selbst nichts unternommen habe und Lisa weiterhin seit Jahren Umgang zu mir haben lasse – eine besorgte Mutter würde anders handeln. Sie würde an meiner Stelle direkt bei der Polizei Anzeige gegen die Mutter erstatten.
Frau B wollte und konnte nicht zulassen, dass eine Mutter eben nicht aus purer Sorge um ihr Kind handelt, sondern allein aus egozentrischen Motiven. Sie sieht sich als im Besitz des Kindes befindlich und will Macht und Kontrolle über das Kind und den Vater ausüben.
Diese Naivität einer Mutter gegenüber wird nicht nur in diesem Fall von Vertreterinnen des ASD aufgebracht. In vielen spektakulären Fällen gab es blamable Vorgaben von höchsten Stellen:
Z.B. die Entscheidung des BVerfG vom 23.01.2003 zum Sorgerecht für nichteheliche Väter, das 7 Jahre später durch den EGMR als menschenrechtswidrig erkannt werden musste und vom BVerfG wieder zurückgenommen werden musste. Sie entschieden falsch, weil sie fatalerweise annahmen, dass eine Mutter in Deutschland immer nur aus edlen Motiven handeln würde.
Es gibt viele Belege dieses Irrglaubens. Ich will nur noch an einen erinnern, in den sogar die Frau des BVerfG-Vorsitzenden Voßkuhle als Richterin am OLG mit eingebunden war und denselben Fehler machte. Ergebnis war der Horrormissbrauch von Staufen.
Frau B hat mit mir vereinbart, erst ein Einzelgespräch mit der Mutter und dann ein Gespräch zu dritt zu führen. Diese Vereinbarung wurde von Frau B nie eingehalten. Zu einem Gespräch zu dritt kam es nie.
Frau B riet der Mutter im Einzelgespräch stattdessen, den Umgang zwischen Lisa und mir auszusetzen.
Verlässlichkeit sieht anders aus – aber das erscheint inzwischen als roter Faden in dieser unseligen Geschichte.
Und so wurde aus dem tatsächlich besorgten Vater, der sich von sich aus an das Jugendamt wandte, eine vermeintlich besorgte Mutter, die die volle solidarische Unterstützung des ASD bekam und bekommt – und das völlig unkritisch, obwohl Frau B den Hintergrund kannte.
Eine Aussage von Frau B vom 07.12.2023 beschäftigt mich schon länger.
Sie sagte, dass viele Menschen ein veraltetes und schlechtes Bild vom Jugendamt hätten, das Jugendamt sei aber ganz anders und würde sich für die Kinder und Familien einsetzen.
Bei allem Respekt, diesen frommen Wunsch hat der ASD aus meiner Sicht in unserem Fall selbst demontiert.
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Die Ignoranz klaren Fakten und einer alternativen Sichtweise gegenüber
In meiner Stellungnahme vom 30.09.2024 an den ASD hatte ich bereits wesentliche Fakten für eine alternative Sichtweise aufgeführt, die nicht einfach ignoriert werden können. Darüber wurde von Frau R im gemeinsamen Gespräch zur Umgangsauswertung am 02.10.2024 allerdings schon wieder hinweggesehen.
Es liegen Evidenzen der Professionen vor, die diese alternative Sichtweise nahelegen.
Ich möchte hierbei noch einmal ganz deutlich betonen, dass sich die bisherigen Vorwürfe gegen mich lediglich auf die Aussagen der Mutter beziehen. Auch, dass diese angeblichen Geschehnisse erst dann aufgetreten sein sollen, als die Mutter ihre neuen Partner mit in die Mutter-Tochter-Beziehung und den gemeinsamen Haushalt – bis ins gemeinsame Bett – eingebunden hatte. Da es bislang Fernbeziehungen waren, wurden auch die Wochenenden komplett mit den neuen Partnern und Lisa zusammen verbracht.
Nochmalig führe ich drei eklatante Punkte auf:
1. Durch die Verfahrensbeiständin Frau H2 wurde am 22.04.2024 dokumentiert, dass die Mutter häufig wechselnde Partner hatte, die Lisa auch kennenlernte, aber nicht gerade jeden mochte – bis auf einen, von dem sie ein Kuscheltier geschenkt bekam.
Frau H2 dokumentierte auch, dass die Kuscheltiere von Lisa nicht in ihrem Zimmer und in ihrem Bett liegen, sondern dort, wo sie auch schläft: Im Bett der Mutter. Und Lisa selbst erzählte mir, dass sie dort auch mit den Liebhabern der Mutter zusammen schläft. Beim ersten Partner sagte es mir die Mutter und auch dieser neue Partner noch selbst.
2. Im Bericht von Frau H2 vom 22.04.2024 ist festgehalten, dass die Mutter selbst ohne Vater aufgewachsen ist.
Im „Transgenerationalen Risikotransfer“ ist bekannt, dass vaterlos aufgewachsene Mädchen dazu neigen, später als Mutter das subjektive Verhalten ihrer eigenen Mutter zu kopieren. Dazu werden Mechanismen gefunden, um den Vater aus dem Leben des eigenen Kindes zu eliminieren. Der Vorwurf der Gewalt oder des Sexuellen Missbrauchs sind dazu häufig missbrauchte Muster.
3. Im gemeinsamen Gespräch zur Umgangsauswertung am 02.10.2024 wurde eine vermeintliche Auffälligkeit thematisiert, die immer wieder mit mir in direkten Zusammenhang gebracht wird. Diese ist von Frau H2 in ihrem Bericht festgehalten und ebenso in meiner Stellungnahme an den ASD bereits angeführt worden.
Die Mutter wiederholte beim Gespräch, dass Lisa dem Stiefvater der Mutter gezielt in den Schritt gefasst hätte und das auch noch lustig fand.
Ich fragte Frau R, ob so das Resultat eines subtilen Groomingprozesses aussieht, den sie bei mir ja vermutet. Ich persönlich würde das als ein typisches Nachahmungsverhalten von Gleichaltrigen deuten – beispielsweise aus dem Kindergarten.
Frau R sagte dazu nichts. Es blieb gänzlich unkommentiert im Raum stehen – und bleibt dort bis jetzt als Phantom stehen.
Dass Frau B2 von der Kinder- und Jugendhilfe in dieser gemeinsamen Runde darauf hinweisen musste, dass man sich in so einem Fall auch mit dem Vater befassen sollte, war ein deutlicher Impuls und ist mehr als bezeichnend gewesen. Weshalb das von Frau R wieder unkommentiert blieb und nicht als Chance zur Klärung genutzt wurde, bleibt ein Rätsel.
Ich möchte zu bedenken geben, dass der ASD keine autonome Enklave wie ein Frauenhaus ist.
Auf der eigenen Internetseite des ASD steht ganz klar: „Eltern erhalten bei uns Unterstützung und Beratung bei der Regelung von Umgang und Sorgerecht.“
Wenn der Gesetzgeber von Eltern spricht, dann sind auch beide Elternteile gemeint.
Solange diese Alternativen in einem Amt mit 85% Frauenanteil weiterhin völlig unberücksichtigt bleiben, bleibt der Fokus lediglich auf mir als Vater bestehen – das hatte ich Frau R in meiner Stellungnahme im Vorfeld mitgeteilt.
Frau R hat wieder nicht reagiert und ist auf keinen einzigen Punkt eingegangen.
Aus meiner Sicht hat Frau R damit deutlich gemacht, dass sie der Mutter uneingeschränkt alles glaubt und jeglichen Zweifel an deren Aussagen unter den Tisch fallen lässt. Was ich als Vater sage, zählt nichts. Es ist nicht nur diskriminierend, sondern auch in der Sache hochproblematisch, wenn ein Elternteil bewusst und gezielt ausgeblendet und damit offen diskriminiert wird.
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Wenn Argumente gesucht werden, die gar keine sind
Beim Gespräch zur Umgangsauswertung am 02.10.2024 wurde von Frau H1 festgestellt:
- Die Mutter und Frau H1 sind sich einig, dass Lisa nichts erfahren hat, was sie traumatisiert.
- Es gibt aus Frau H1s Sicht keine Auffälligkeiten oder Indizien in Lisas Verhalten und in der Vater-Tochter-Interaktion, die für einen Missbrauch sprechen würden.
- Die Kontakte zwischen Lisa und mir sind sehr gut und Lisa freut sich auf mich. Wir spielen toll miteinander, haben uns viel zu erzählen und Lisa sucht auch die körperliche Nähe zu mir.
Frau H1 machte klar, dass es keinerlei Anhaltspunkte gibt, die für einen angeblichen Missbrauch sprechen würden. Sie habe aber dennoch Bauchschmerzen, wenn Lisa das Wochenende bei mir verbringen und übernachten würde.
Seit wann werden denn klare Fakten durch das Empfinden einer Frau in einer das Genderverhältnis bedeutsam betreffenden Sache ersetzt?
Hier wurde der Bereich einer objektiven Einschätzung verlassen und wir sind bei weiblichen Bauchgefühlen angekommen.
Frau R versuchte es immerhin im Anschluss mit einem äußerst fragwürdigen Argument:
Sie sei für eine Weiterführung der begleiteten Umgänge.
Auf meine Frage, mit welcher Begründung, antwortete Frau R einzig und allein wie folgt:
„Aus dem Grund, dass Lisa erst 5 Jahre alt ist und sich alles jetzt so eingestimmt hat und gut läuft.“
Das bedeutet nichts weiter, als dass ein missbräuchliches Verfahren, das sich eingespielt hat, durch den Grad der Eingewöhnung geadelt wird. Damit sind wir in einem alternativen Groomingprozess angekommen, mit dem ein kleines Mädchen und ein Vater menschenrechtswidrig behandelt werden.
Wikipedia:
„Als Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.“
Ich wüsste nicht, dass das ein ernstzunehmendes Argument ist, um einem kleinen Mädchen dauerhaft für die nächsten Jahre ihren Vater und ihr zweites Zuhause vorzuenthalten.
Erst recht nicht, wenn ganz klar von der Umgangsbegleiterin Frau H1 geäußert wurde, dass keinerlei Indizien, Auffälligkeiten, geschweige denn eine Aussage von Lisa vorliegen.
Frau R sieht ja auch ein Gutachten schon im Vorfeld als sehr kritisch und äußerte, dass Lisa zu all den Vorwürfen nicht befragt werden würde. Was also bleibt, sind weiterhin lediglich die Behauptungen der Mutter, der sich die Frauen vom ASD spontan und unkritisch andienten.
Und dass Frau R behauptet, dass jetzt alles gut laufe, stimmt aus Lisas Sicht eben nicht. Es wurde mehr als deutlich gemacht, dass Lisa immer wieder äußert, dass sie wieder zu ihrem Papa will. Ihr das auch für die nächsten Jahre zu verweigern und es über Lisas Kopf hinweg als „gut“ zu verkaufen, ist zynisch – und eine klare Ignoranz des Kindeswillens mit fatalen Folgen.
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Behauptungen von Behauptungen
Als Grundlage für die völlig ungerechtfertigte Maßnahme der begleiteten Umgänge auf Dauer beruft sich der ASD einzig und allein auf Behauptungen von Behauptungen.
Wenn die Mutter behauptet, dass das Kind angeblich etwas behauptet, muss es für den ASD so gewesen sein. Wenn eine solch schwache und unbestätigte Grundlage als maximale „Beweislast“ umgewandelt wird, muss genau hingesehen werden.
Wir sind in diesem Fall bei den grundgesetzwidrigen Vorgehensweisen der „autonomen“ Frauenhäuser, in denen der Parteivortrag einer Frau immer als Wahrheitsbeweis gewertet wird und die Unschuldsvermutung aufgehoben ist.
Frau R müsste sich mindestens folgende Fragen stellen:
- Wie kam es zu den angeblichen Behauptungen und was hat Lisa angeblich genau gesagt?
Hier existieren äußerst widersprüchliche Aussagen der Mutter, die dem ASD auch vorliegen und von mir mehrfach angesprochen wurden – auch im gemeinsamen Gespräch am 02.10.2024 – und diese Tatsache wurde von Frau R einfach übergangen.
- Wurden Suggestivfragen gestellt? Wurden offene oder geschlossene Fragen gestellt?
Hat Lisa dann entsprechend geantwortet, um der Mutter zu gefallen?
- Wurde ein möglicher Interpretationsspielraum umfangreich erweitert?
- Wusste Lisa, dass sie unter Umständen Aufmerksamkeit der Mutter gegenüber generieren kann, wenn sie etwas in diese Richtung äußert?
- Sollte man nur der Mutter uneingeschränkt glauben, die man gar nicht kennt?
Und wenn ja, weshalb? Weil man vielleicht selbst Mutter ist und subjektiv aus eigener Selbstbetrachtung davon ausgeht, dass Mütter immer die Guten sind?
Seit dem Missbrauchsfall in Staufen 2017 wurde man eines Besseren belehrt – auch Mütter können Täterinnen sein – auch wenn sich sämtliche Behörden das bis dahin unfassbarer Weise nicht vorstellen konnten und wollten. Die offiziell zugegebene Quote – auch beim sexuellen Missbrauch – liegt mittlerweile bei 20 Prozent.
Hierdurch wurde immens deutlich, welch katastrophale Folgen es haben kann, wenn man „im Glauben an die immer gute Mutter“ Tatsachen einfach ignoriert.
- Sind es Erfahrungswerte, die man bekommen hat und daher aus eigener Überzeugung – bewusst oder unbewusst – Väter pauschal unter Generalverdacht stellt?
Wie objektiv und reflektiert ist man (frau) selbst?
- Handelt man selbst aus eigener Angst heraus, um nicht persönlich verantwortlich gemacht zu werden? Bekommt man eventuell sogar Druck oder Vorgaben von der eigenen Teamleitung?
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Der ASD erkennt als einzige Lösung nur ein erneutes Gerichtsverfahren
Wir saßen zum zweiten Mal in gemeinschaftlicher Runde zusammen. Hier hätten die vermeintlichen Ängste und Behauptungen der Mutter ebenso wie die alternativen Sichtweisen besprochen werden können. Erst recht, nachdem Frau R zuvor der äußerst positive Entwicklungsbericht über die bisherigen begleiteten Umgänge von Frau H1 vorlag.
Meine geäußerte Feststellung unmittelbar vor dem Gespräch am 02.10.2024, dass tatsächlich ein runder Tisch in unserem Gesprächsraum steht, kommentierte Frau R mit: „Pädagogen-Quatsch“.
Zuerst dachte ich, dass es ein Scherz ihrerseits sein sollte. Nach dem Gespräch hatte ich aber das Gefühl, dass ein runder Tisch nicht nur physisch für sie keinen Mehrwert darstellen würde.
Es wurde weder eine alternative Sichtweise angesprochen, noch brachte sich Frau R zur Klärung sich widersprechender Aussagen der Mutter ein. Ohne jede Spur einer Relativierung bestand Frau R darauf, dass der ASD keinen unbegleiteten Umgängen zustimmt. Wenn ich das so nicht wolle, müsste ich mich an das Gericht wenden.
Ich fragte sie noch einmal, ob das wirklich die einzige Option sei. Frau R bestätigte mir dies als ihre Überzeugung.
Und schon wieder wird deutlich, wie der ASD mit Unstimmigkeiten zwischen den Eltern verfährt und eskalierende Maßnahmen als einzige Möglichkeit zur Klärung sieht.
Man hatte einen runden Tisch sowie Vater und Mutter, die sich – von Frau H1 im Gespräch bestätigt – respektvoll gegenüber verhalten haben. Ausgerechnet der ASD nutzte diese Gelegenheit nicht, boykottierte die deeskalierende Option und verwies ausschließlich auf eine neue Verhandlung vor Gericht.
Wenn ich dieser einzigen Option nachkomme, würden die Mutter und ich allerdings nicht mehr an einem runden Tisch sitzen. Stattdessen würde die Mutter dann als „Antragsgegnerin“ von Seiten des Gerichts betitelt werden. Ich möchte aber nicht, dass wir uns als Eltern wie Gegner behandeln und sehen müssen. Wir sollten ein Team sein, das das Beste für unsere gemeinsame Tochter will und unsere Ressourcen sinnvoll für Lisa einsetzen.
Dieses Gerichtsverfahren hätte eine konfrontative Aufstellung von uns als Eltern.
Die Konsensorientierung würde vermutlich der Defizitorientierung weichen müssen.
In diesem Verfahren boykottierte der ASD §156 FamFG bewusst.
Bei diesem möglichen Gerichtstermin würde sich das Gericht dann wieder auf die Einschätzung von Frau R beziehen. Wir wären vermutlich keinen Schritt weiter als im aktuellen Zustand.
Ganz im Gegenteil – so etwas verschlingt Steuergelder, Zeit, Nerven, Vertrauen und Frieden.
Meine Vermutung ist, dass sich Frau R lediglich den Segen für ihr Handeln vom Gericht geben lassen möchte. Das System bestätigt sich in seiner defizitären Haltung selbst.
Für diesen Fall gebe ich schon mal sicherheitshalber im Vorfeld zu bedenken:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Alarmierende Erkenntnisse vom begleiteten Umgang am 24.10.2024
Lisa erzählte bei einem der letzten Treffen, dass sie mit ihrer Mama ausgemacht hat, nach den diesjährigen Sommerferien den Start zu wagen, in ihrem eigenen Bett zu schlafen. Bisher schläft sie mit ihrer Mutter und dem neuen Partner zusammen im Bett der Mutter – das hat Lisa selbst so erwähnt. Auch dass der neue Partner wohl erst seit Kurzem der Freund von Mama ist.
Am 24.10.2024 fragte ich Lisa, ob sie es denn mittlerweile geschafft hätte, in ihrem eigenen Bett zu schlafen. Darauf sagte Lisa, dass sie immer noch bei ihrer Mama im Bett schläft, aber sie bald ein Hochbett bekommt.
Lisa sagte dann wortwörtlich: „Wir ziehen nämlich weg. Aber das darf ich dir nicht sagen Papa.“
Als ich sie dann fragte, wo sie denn hinzieht, sagte sie mir, sie darf mir dazu gar nichts sagen – was ich so akzeptierte. Sie erwähnte dann aber doch noch, dass sie bald ein Geschwisterchen bekommt.
Frau H1 bekam dieses Gespräch mit und auch, dass mich das mehr als nur irritierte.
Ich weiß von der Fernbeziehung und da Lisa mir sagte, dass sie wegziehen wird, ging ich im ersten Schock davon aus, dass sie die Stadt K verlassen könnte und dann Lisa noch weiter weg von mir wäre.
Frau H1 nahm diese Situation ebenfalls sehr ernst, kontaktierte daraufhin direkt die Mutter und teilte mir unmittelbar ihre Antwort mit. Die Mutter versicherte, dass sie in der Stadt K bleiben würden und sie Lisa nicht verboten hätte, mir vom Umzug zu erzählen. Die Mutter hätte sich nur nicht getraut, es mir selbst zu sagen.
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
- Lisa sagte mir, dass sie mir nichts vom Umzug erzählen darf. Schlussfolgernd nach Frau Rs Argumentation ist dies eine Spontanaussage von Lisa, die stimmen muss.
Weshalb verbietet die Mutter also, dass Lisa mir erzählt, dass sie wegziehen wird?
- Lisa sagt, dass sie mir nichts davon erzählen darf. Die Mutter sagt, dass das nicht stimme.
Wer sagt denn jetzt die Wahrheit? Das Kind oder die Mutter?
- Ist es nicht kontraproduktiv für eine positive Sicht des Kindes auf die Eltern, wenn dem Kind erzählt wird, dass es dem anderen Elternteil etwas so Wichtiges nicht erzählen darf?
Wird hier ein Loyalitätskonflikt seitens der Mutter inszeniert oder gar verstärkt?
- Weshalb hat sich die Mutter nicht getraut, mir das selbst zu sagen?
Wenn sie tatsächlich nur innerhalb von K umziehen, wäre das doch kein Problem.
Eine weitere erschreckende Aussage von Lisa bei diesem begleiteten Umgang folgte nur wenig später. Lisa erzählte, dass sie ein Spielzeug bei ihrer Oma mütterlicherseits habe, aber sie nicht mehr zu ihrer Oma darf. „Mama hat Streit mit Oma“ erklärte Lisa.
Das ist leider nicht das erste Mal, dass die Mutter den Kontakt zwischen Lisa und ihrer Oma unterbindet. Welchen Verlust und Verunsicherung das für Lisa bedeutet, kann man nur erahnen.
Ihre Oma ist nach uns Eltern ihre Bezugsperson Nummer Eins, Lisa ist sehr häufig bei ihr und wird auch von ihr aus dem Kindergarten abgeholt.
Frau H1 kann dies so bestätigen – ebenso wie die Aussage von Lisa.
Der Kontakt zwischen Lisa und ihrer Oma wurde in der Vergangenheit bei einem Streit der Mutter immer für mehrere Wochen am Stück abgebrochen. Wenn sich die Mutter wieder versöhnte, durfte Lisa auch wieder zu ihrer Oma – als wäre nichts gewesen. Das sagte mir die Mutter selbst. Lisa erzählte es mir öfter und ich habe das selbst auch mitbekommen. Dass es in den letzten Jahren häufiger passierte, weiß Frau B übrigens auch. Sie selbst sagte mir dazu, dass es wohl ein Muster gäbe, wenn die Mutter bei einem Streit den Kontakt abbricht und das Kind dann von ihr vorenthalten wird.
Spätestens jetzt ist es dringend an der Zeit, einige Dinge grundlegend zu überdenken und eine neue Perspektive zuzulassen. Frau B und Frau R sitzen schließlich im selben Büro am Schreibtisch gegenüber und können sich austauschen – das sagte mir Frau B damals selbst.
Ein Kind ist kein Gegenstand und darf niemals als Druckmittel gesehen werden, dem man die Bezugspersonen und die eigene Familie nehmen kann, wenn einem etwas nicht passt.
Wie viele Fakten braucht der ASD, um die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass eine Kindeswohlgefährdung von der Mutter ausgeht und der ASD dies selbst durch eine kindeswohlgefährdende Maßnahme unterstützt?
- Wenn der Vater aus dem Leben eines kleinen Mädchens gerissen wird
Der begleitete Umgang im Turnus von 2 Wochen mit jeweils 2 Stunden pro Treffen ergibt in Summe 52 Stunden im Jahr – ohne Ausfälle. Das bedeutet, dass Lisa etwa 2 Tage pro Jahr mit mir als ihrem Vater verbringen darf – 50 Promille Zeitanteil. So will es der ASD.
Etwa 2 Tage pro Jahr – das kann man durchaus so sehen, dass Lisa ohne ihren Vater aufwachsen muss – und wenn sie mich sieht, dann immer nur in Begleitung unter Aufsicht an öffentlichen Orten.
Was das für katastrophale Folgen für Lisa haben kann, sollte dem ASD bewusst sein.
Dennoch will ich in aller Kürze angerissen haben, was ich meine:
Kinder, die ohne Vater aufwachsen, verlieren einen Teil ihrer Identität.
Mädchen brauchen einen guten Vater. Väter nehmen die Rolle des Gegenpols zur Mutter ein. In jungen Jahren brauchen Mädchen ihren Vater als „Sparringpartner“ zum Toben und Quatsch machen. Der Vater dient als männliches Vorbild. Der Vater hilft seiner Tochter dabei, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken, Gefühle zu regulieren und sich in die eigene Geschlechterrolle besser einzufinden.
Fehlt der Vater, haben Mädchen öfter Schwierigkeiten, ihre Rolle anzunehmen. Hinzu kommt, dass sich Mädchen ohne Vaterfigur häufig unwohler und unsicherer gegenüber Jungen und Männern fühlen. Das kann auch Auswirkungen auf spätere Beziehungen haben. Mädchen, die ohne Vater aufwachsen, nehmen häufig Kontakt zu erwachsenen Männern auf. Hinzu kommt oft eine Frühsexualisierung.
Es ist ein gnadenloser Widerspruch, dass Herr P völlig unbegründet beim Gerichtstermin am 26.04.2024 forderte, Lisa von mir als Vater dauerhaft fernzuhalten, damit sie von Allerleirauh „stark gemacht“ werden könne.
Letztendlich kann das zur Folge haben, dass genau das eintreten wird, was Herr P in seiner Weitsicht eigentlich verhindern will – dass Lisa von erwachsenen Männern ausgenutzt werden kann.
Als Vater einer Tochter läuten bei einem solchen Gedanken die Alarmglocken nicht nur, sie dröhnen unerbittlich.
Zur Erinnerung:
Die Vorwürfe, auf die sich der ASD beruft und selbst äußert, sind und bleiben nach wie vor nur Behauptungen der Mutter, dass das Kind angebliche Behauptungen aufgestellt hätte.
- Widersprüchliche Aussagen werden vom ASD geschützt, verteidigt und selbst gemacht
Im gemeinsamen Gespräch zur Umgangsauswertung am 02.10.2024 gab es einige Aussagen, die absolute Aufmerksamkeit verdienen.
1. Frau H1 brachte zu Beginn des Gesprächs ein, dass Lisa ganz genau weiß, dass etwas geklärt werden muss und dass sie sich damit auseinandersetzt.
Das ist im Entwicklungsbericht ebenso festgehalten.
Lisa sagte zum Beispiel, „wenn wieder alles in Ordnung ist“ und „wenn ich wieder zu dir kommen kann“.
Frau R sagte im weiteren Verlauf: „Dass sich alles jetzt so eingestimmt hat und gut läuft.“
Aus wessen Sicht läuft es denn gut? Aus Lisas Sicht etwa? Ganz bestimmt nicht.
Aus Sicht der Mutter wohl eher.
Wie Frau R dies schlussfolgert, ist für mich höchst fragwürdig – es sei denn, sie identifiziert sich als Vertreterin des „Jugend“-Amtes allein mit der Mutter und wird damit zur Vertreterin eines imaginären Mütteramtes.
2. Die Mutter äußerte, dass es – so wie es jetzt ist – für Lisa absolut in Ordnung sei, auch in Bezug auf die Verabschiedungen. Zurückliegende Verabschiedungen wären durch mich grauenvoll für das Kind gemacht worden. Ich sagte darauf zur Mutter, dass ich die früheren Verabschiedungen hier nicht auf den Tisch bringen möchte, weil ich sie nicht angreifen wolle und erst recht nicht schlecht über sie reden möchte. Die Mutter meinte dazu nur, dass ich das ruhig machen könne, was ich aber nicht tat. Die Mutter führte dann ungebremst weiter auf, wie ich aus ihrer Sicht angeblich kontraproduktiv auf Lisa eingewirkt hätte.
Hier hätte Frau R aus meiner Sicht einlenken müssen.
Bei unserem ersten gemeinsamen Gespräch am 29.04.2024 kamen die Verabschiedungen nämlich schon einmal zur Sprache und ich erwähnte, dass sie tatsächlich nicht gut für Lisa waren, was allerdings nicht von mir ausging. Ich führte kurz auf, dass Lisa sich häufig an mir festklammerte und die Mutter sie teilweise von mir wegriss oder sie mir die Tür vor der Nase zuschlug, dass Lisa nur noch weinte und nach mir rief.
Das blieb von Frau R damals schon unkommentiert, also wollte ich dieses Mal nicht schon wieder darauf eingehen und stattdessen lieber ein friedvolles Gespräch führen.
Im Entwicklungsbericht, der Frau R bereits vorlag, ist eine sehr prägnante Auffälligkeit beim ersten begleiteten Umgang genau festgehalten. Lisa rannte weg, als Frau H1 mit ihr alleine aufs Klo gehen wollte. Ich deutete Frau H1 gegenüber bereits im Vorgespräch an, dass das passieren könnte, da Lisa Angst hat, dass ihr jemand den Papa wegnimmt – was Lisa mir mehrfach selbst so gesagt hatte.
Woher Lisa diese Angst hat und dass sie mehr als begründet ist, sollte offensichtlich sein.
Ich werde hierauf an anderer Stelle noch einmal genauer eingehen.
Diese Situation wurde von Frau R wieder nicht kommentiert.
3. Die Mutter behauptete: Lisa hätte, seit sie 2 Jahre alt ist, viele Aussagen bezüglich angeblichen Missbrauchs getroffen und sie als Mutter sei jetzt nicht mehr bereit, diese Aussagen weiterhin zu ignorieren.
Weshalb fragte Frau R nicht nach, warum die Mutter denn so viele Jahre diese angeblichen Aussagen ignoriert habe? Das wäre ja eigentlich eine vermeintliche Kindeswohlgefährdung seitens der Mutter, wenn sie sehenden Auges ignoriert, was angeblich vorgefallen sein soll.
Warum hat sich die Mutter nicht schon damals an den ASD gewandt und stattdessen aber der Vater?
4. Ich brachte daraufhin ein, dass die Mutter selbst diese angeblichen Aussagen aber unterschiedlich wiedergeben würde und schilderte diese. So schrieb mir die Mutter einst: „Stimmt es, dass Lisa an deinem Penis riechen wollte?“ und ein Jahr später schrieb sie mir, wenn ich vor Gericht gehe, „… Lisa an deinem Penis riechen sollte“.
Diese beiden unterschiedlichen Aussagen einer Erfindung der Mutter hatte ich schon zuvor bei der Kollegin Frau B am 07.12.2023 vorgetragen, sie sind in meiner Stellungnahme an Frau R vom 30.09.2024 erwähnt und sie liegen auch dem Gericht vor.
Im gemeinsamen Gespräch beim ASD am 29.04.2024 erklärte die Mutter der gesamten Runde bei den von Frau R gewünschten Ausführungen, dass Lisa angeblich „an meinem Penis riechen durfte“.
Dem ASD liegen also drei sehr unterschiedliche Worte vor, deren Bedeutung von großer Relevanz sind. Gerade bei einer Behauptung, die angeblich so viel Gewicht haben soll.
„wollte“ – „sollte“ – „durfte“.
Das sind gravierende Unterschiede, mal ganz abgesehen davon, dass nichts dergleichen stattgefunden hat.
Frau R hätte hier den Wahrheitsgehalt hinterfragen können.
Diese Tatsache blieb von Frau R allerdings wieder komplett unkommentiert.
5. Als ich nachfragte, wer denn bisher mit Lisa gesprochen hätte, wurde mir von Frau R und der Mutter bestätigt, dass weder der ASD noch Allerleirauh mit Lisa gesprochen hätten. Es liegen lediglich die Behauptungen der Mutter bei beiden Stellen vor.
Daraufhin stellte ich fest und äußerte, dass sich alle Professionen nur auf die Aussage der Mutter stützen, dass Lisa diese Aussagen angeblich gemacht hätte. Es wurde nicht mit Lisa darüber gesprochen und sich auch nicht mit Lisa beschäftigt.
Frau R erklärte mir, dass das Spontanaussagen von Lisa gewesen seien, die man nicht wiederholen könne.
Weshalb behauptet Frau R, dass Lisa diese Aussagen getätigt hätte, wenn doch keiner der Professionen mit Lisa darüber gesprochen hat? Die Behauptungen der Mutter gehen bei Frau R in eigene Feststellungen über und werden sogar noch von ihr selbst verteidigt.
Die vermutlich egozentrisch begründete Aussage der Mutter wird vom ASD zum Wahrheitsbeweis erhoben?
Auch wenn es kompliziert klingen mag, Frau R ist bei Verteidigungen von Behauptungen von angeblichen Behauptungen angekommen – nicht bei Spontanaussagen von Lisa.
6. Ich hakte bei der Mutter nach, weshalb sie Lisa bei dem begleiteten Umgang im Hüpfburgenpark nur in Unterhose mit mir hat spielen lassen und auch dass ich Lisa mit Sonnencreme eincremen sollte, wenn sie doch so schlimme Befürchtungen hätte. Die Mutter erklärte mir, dass sie sich keine Sorgen machen musste, weil Frau H1 dabei war.
Dass ich Lisa bei den Begrüßungen auf den Arm nehmen würde, wäre der Mutter aber unangenehm. Im Entwicklungsbericht von Frau H1, der Frau R vor dem Gespräch vorlag, steht allerdings: „Die Mutter versicherte der Umgangsbegleiterin, dass diese Begrüßung für sie so okay sei.“
Weshalb hinterfragt Frau R hier nicht, dass Lisa fast unbekleidet Kontakt zu mir haben darf, aber eine Umarmung mit kompletter Kleidung in Frau H1s Beisein angeblich ein unangenehmes Gefühl bei der Mutter auslöst? Würde eine Mutter wirklich so handeln oder sich so äußern, wenn sie an ihre eigenen Behauptungen ernsthaft glauben würde?
7. Die Mutter versicherte noch, dass es ihr generell nie gut dabei ging, wenn Lisa bei mir war – zu keinem Zeitpunkt. Ich fragte sie daraufhin etwas verwundert, warum sie mir denn dann von sich aus im August 2023 mehrfach zusätzliche Termine vorgeschlagen hatte, dass Lisa länger und öfter zu mir kommen könnte. Sie erklärte mir, dass wenn sie Lisas Wunsch nach mehr Zeit mit mir nicht zugestimmt hätte, hätte sie vor Lisa als die blöde Mama dagestanden.
Jetzt mal ganz im Ernst – was überwiegt denn bei einer „besorgten“ Mutter?
Die Angst vor angeblichen Übergriffen auf das Kind oder dass sie als „blöde Mama“ dasteht, weil sie dem Wunsch ihres Kindes nicht nachkommt?
Falls diese Behauptung der Mutter stimmen sollte.
Diese Frage hätte bei Frau R zumindest innerlich aufkommen können.
Die Aussage der Mutter blieb von ihr allerdings wieder unkommentiert.
8. Die Mutter sagte mir gegenüber wortwörtlich vor der gesamten Runde:
„Meine große Angst war es, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen würdest und dann hätte ich gar keine Kontrolle mehr über Lisa. Dann würde ich sie dir geben müssen.“
Am 07.12.2023 teilte ich Frau B bereits mit, dass die Mutter mir das Sorgerecht schon vor Lisas Geburt verweigert hat und es bis heute macht. Wenn Frau B diese Information korrekt an Frau R weitergegeben oder in Lisas Unterlagen vermerkt hat, sollte Frau R das wissen.
Abgesehen davon spricht so eine Aussage Bände, die einen mütterlichen Besitzanspruch bezeichnet und mir als Vater ein Grundrecht absprechen möchte.
Die Aussage der Mutter blieb von Frau R allerdings wieder unkommentiert.
Stattdessen wandte sich Frau R an mich, und fragte, wie meine Entscheidung denn nun aussehen würde – ob ich weiteren begleiteten Umgängen zustimme oder nicht.
Meine Antwort an Frau R darauf war, dass, wenn begleitete Umgänge die einzige Möglichkeit seien, dass Lisa mich sehen darf, ich dann zustimmen müsse.
Dieses Gespräch und speziell die Haltung und Moderation von Frau R haben mich nachhaltig fassungslos zurückgelassen. Kann so wirklich eine ernstzunehmende Umgangsauswertung aussehen?
Belegte Fakten, widersprüchliche Aussagen und der Entwicklungsbericht der Umgangsbegleitung – ohne Indizien und Auffälligkeiten – werden komplett ignoriert. Und all das wird durch Wiederholungen von Behauptungen von angeblichen Behauptungen ersetzt.
- Die Geschichte der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts
Die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge hat seitens der Mutter bereits vor Lisas Geburt stattgefunden und die Mutter hat mir damals eine völlig andere Begründung dazu abgeliefert.
Da der ASD diesen Hintergrund scheinbar nicht mehr präsent hat, obwohl ich ihn bei Frau B bereits am 07.12.2023 vorgetragen hatte, möchte ich diesen hier noch einmal schriftlich anführen:
Die Vaterschaft habe ich vor der Geburt zusammen mit der Mutter beim Standesamt der Stadt K am 07.06.2019 anerkannt. Das vorher mit der Mutter geklärte gemeinsame Sorgerecht wurde hier allerdings nicht eingetragen. Die Standesbeamtin sagte, dass wir dazu zum Jugendamt gehen müssten. Unfassbarer Weise wandte sie sich noch ungefragt an die Mutter und sagte wortwörtlich zu ihr, dass sie sich dies an ihrer Stelle gut überlegen würde, da sie sonst von jeglicher Unterschrift meinerseits abhängig wäre.
Die Mutter und ich beschlossen noch vor Ort, einen Termin auszumachen und zusammen zum Jugendamt zu gehen, um dort das gemeinsame Sorgerecht eintragen zu lassen.
Am nächsten Morgen teilte mir die Mutter allerdings schriftlich mit, dass sie mir das Sorgerecht doch nicht mehr zugestehen wolle.
Die Mutter schrieb mir am 08.06.2019 folgende Begründung:
„Ich habe mich etwas eingelesen und finde, es macht mir das Leben unnötig schwer. Letztendlich entscheiden wir ohnehin alles gemeinsam, das muss nicht noch in einem Papier geregelt werden. Du bist und bleibst ja trotzdem der Vater und Entscheidungen treffen wir gemeinsam. Umgangsrecht hast du im Übrigen durch die Vaterschaftsanerkennung auch, ich kann dir die Kleine also nicht entziehen, falls das deine Sorge wäre.“
Ich erklärte ihr daraufhin, weshalb ich für das gemeinsame Sorgerecht sei. Sie sagte, dass sie vorher ein Beratungsgespräch hierfür beim Jugendamt haben möchte und danach dann entscheiden würde. Ich solle den Termin ausmachen. Vom Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass eine Frau K zu diesem Zeitpunkt für uns zuständig sei. Ich rief sie an, schilderte die Situation, aber sie lehnte ab, dass ich als Vater einen Termin für ein Beratungsgespräch ausmachen könne. Sie sagte, dass die Mutter sich selbst melden müsse. Das teilte ich der Mutter mit und die Mutter schlug vor, dass wir unser Vertrauen erst einmal aufbauen sollten und dann werde sie sich um ein Beratungsgespräch kümmern. Dieses Gespräch hat sie allerdings nie angetreten und so blieb es dabei, dass sie nach wie vor das alleinige Sorgerecht innehat.
Dass die Mutter bereits vor Lisas Geburt von sich aus äußerte, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, dass sie mir das Kind entziehen würde, unterstreicht die gesamte Geschichte.
Obwohl die Mutter mir das nachweislich zugesagt hatte, wurden Entscheidungen nicht gemeinsam getroffen. Die Mutter involvierte mich meist gar nicht erst in Entscheidungen, hielt mich von der Kita und Elterngesprächen fern und verweigerte mir auch die Abholung unserer Tochter von der Kita.
Wie muss die Zuverlässigkeit einer solchen Frau beurteilt werden?
- Der Entwicklungsbericht zu den bisherigen begleiteten Umgängen
Im Entwicklungsbericht einschließlich der Einschätzung von Frau H1 werden einige äußerst interessante Punkte genannt, auf die ich näher eingehen möchte. Diese sind scheinbar völlig untergegangen. Frau R fand dazu leider kein einziges Wort im Gespräch zur Umgangsauswertung.
- Frau H1 schrieb:
„Lisa ist ein aufgewecktes und sehr selbstbewusstes Mädchen, welches altersgerecht entwickelt ist. Sie hat zu beiden Elternteilen eine vertraute und enge Bindung.
Auf die Kontakte mit dem Vater kann sie sich gut einlassen.“
Lisa ist sehr selbstbewusst und hat eine vertraute und enge Bindung zu mir.
Das nennt man „eine sehr gute Vater-Tochter-Beziehung“.
Auch ist Lisa ein starkes Mädchen, das sich behaupten kann und ihre eigenen Grenzen ganz klar benennt. Sie muss nicht von Allerleirauh stark gemacht werden, wie Herr P es fordert. Vom Schreibtisch aus lässt sich viel behaupten – gerade, wenn der ASD das Kind überhaupt nicht kennt, wie in unserem Fall.
- Frau H1 schrieb:
„Die Eltern begegnen sich bei den Übergaben nur kurz und reserviert, aber im Interesse des Kindes respektvoll.“
Nach den mir gegenüber gemachten, unbegründeten, unfassbaren Vorwürfen und der Konsequenz der begleiteten Umgänge, begegne ich der Mutter gegenüber nach wie vor mit Respekt. Der Grund hierfür ist, dass ich an einem Elternkonflikt nicht interessiert bin oder jemals war, sondern nur das Wohl unserer Tochter für mich zählt.
- Frau H1 schrieb:
„Lisa wurde beim ersten BU von ihrer Mutter zu diesem Treffen mit dem Vater gebracht.
Als sie ihren Vater sah, lief sie sofort freudestrahlend auf ihn zu.
Dieser nahm sie spontan auf den Arm und beide begrüßten sich herzlich.
Gegen Ende der Umgangszeit musste Lisa auf die Toilette, wollte jedoch nicht mit Frau H1 gehen. Der Vater und Frau H1 erklärten ihr, dass die Zeit ohnehin bald vorbei sei und sie dann auf die Toilette gehen könne. Plötzlich rannte sie weg und als Frau H1 sie fragte, wohin sie wolle, antwortete sie: „Ich will weg von Papa, Mama und Oma“ und sie erklärte weiter, dass sie zum Nordpol oder in die Wüste wolle, weil sie so gestresst sei.
Nachdem der Vater kurz mit ihr sprach, wollte sie wieder auf die Schaukel und spielte den Rest der Zeit fröhlich mit dem Vater.
Der Vater deutete schon im Vorgespräch an, dass Lisa am Schluss bestimmt wegrennen würde, weil sie nicht von ihm weg wolle. Tatsächlich äußerte sie am Ende des Umgangskontaktes, dass zwei Wochen bis zum nächsten Treffen mit dem Vater zu lange seien. Die Verabschiedung von Vater und Tochter fiel beiden schwer.“
Wenn man versucht, Lisa abrupt von mir zu trennen, gerät sie in eine emotionale Situation, die sie stresst. Auch äußert sie dann, dass sie von ihren drei Hauptbezugspersonen „Papa, Mama und Oma“ weg will. Wo solch ein Verhalten seinen Ursprung hat, kann man auch ohne Psychologie- oder Pädagogikstudium schlussfolgern – gerade, wenn man die Historie kennt.
Dass ich es in kürzester Zeit schaffe, unserem Kind so zu helfen, dass es sich selbst regulieren kann, zeugt wieder einmal davon, wie wichtig ich als Papa für Lisas Entwicklung bin.
Dass Lisa wiederholt äußert, dass die Zeit bis zum nächsten Treffen mit mir zu lange ist, ist aus Lisas Sicht einfach nicht gut, auch wenn Frau R das komplett anders sieht.
Andererseits forderte Frau R selbst in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2024: „Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen Lisas Bedürfnisse in den Vordergrund stellen.“
Gleichzeitig ist sie jedoch diejenige, die Lisas Bedürfnisse glatt ignoriert.
Frau H1 schrieb:
- „Zwischendurch suchte Lisa immer wieder körperlichen Kontakt zum Vater, indem sie sich an ihn lehnte.“
- „Auch dieses Mal fiel beiden der Abschied wieder sichtlich schwer.“
- „Als der Vater und Frau H1 Lisa das Ende des Umgangskontaktes ankündigten, äußerte sie energisch den Wunsch, noch weiter schaukeln zu wollen.“
- „Außerdem äußerte Lisa den Wunsch, den Vater zum KiTa-Sommerfest und ihrem Geburtstag einladen zu wollen.“
- „Der Vater erzählte, dass er vor kurzem Kanu gefahren sei, woraufhin Lisa ihn fragte, warum er sie da nicht mitgenommen habe.“
- „Als Frau H1 gegen Ende der Zeit darum bat, langsam aufzuräumen, begann Lisa unvermittelt zu weinen. Sie sagte: »Ich will noch nicht, dass die Mama jetzt kommt.«“
Lisa fordert, dass ich wieder ein Teil ihres wirklichen Lebens werde, sie will ausdrücklich mehr Zeit mit mir verbringen und wieder zurück zu mir.
Das kann eigentlich nicht ganz so schwer zu verstehen sein.
- Frau H1 schrieb:
„Zwischendurch fragte Lisa mehrfach nach, wie es in Zukunft weiterginge.“
Dass Lisa die Situation der begleiteten Umgänge für nicht in Ordnung hält, ist oft genug dokumentiert und erwähnt.
Dass sie aber mehrfach fragt, wie es denn in Zukunft weitergehen soll, ist mehr als nur alarmierend – und eben nicht „gut so“, wie Frau R es immer wieder deutlich vertritt.
Dieser Entwicklungsbericht der Umgangsbegleiterin wurde am 02.09.2024 erstellt – exakt einen Monat vor dem Gespräch zur Umgangsauswertung.
Ich gehe davon aus, dass Frau R dieser demnach auch mehr als rechtzeitig vorlag. Falls die Zeit aber für sie nicht gereicht hätte, um diesen inhaltlich ausreichend zu erfassen, hätte sie den Termin auch verschieben können. Das hatte die Mutter ja bereits in Absprache mit Frau R schon um eine Woche gemacht.
Dieser gesamte Entwicklungsbericht wurde von Frau R mit keiner Silbe im Gespräch erwähnt. Lediglich die letzte Passage wurde im Schriftsatz per Hand im Vorfeld markiert:
„Solange es keine sichere und verlässliche Klärung bezüglich der Indizien des sexuellen Missbrauches seitens des Vaters gibt, scheinen aus unserer Sicht die begleiteten Umgangskontakte ein probates Mittel zu sein, um dennoch regelmäßige Kontakte zwischen Vater und Tochter zu ermöglichen. Wir befürworten unter den gegebenen Umständen die Fortführung der Hilfe.“
Es wurde und wird auf eine sichere und verlässliche Klärung von Seiten des ASD verzichtet und ein Impuls dahin gehend ist noch nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Frau R hat ihre Meinung. Diese scheint unerschütterlich zu sein und aus meiner Sicht wird verzweifelt versucht, sie – jenseits von Fakten – untermauern zu wollen.
Das sollte ein Gespräch zur Umgangsauswertung gewesen sein und nicht einfach nur ein Pflichttermin, in dem Frau R verkündet: „…dass sich alles jetzt so eingestimmt hat und gut läuft“. Und darüber hinaus, dass alle der Meinung seien, dass die begleiteten Umgänge so weiterlaufen können.
Lisa sieht das nämlich komplett anders. Und sie ist dabei nicht die Einzige…
Frau R sagte sogar im Gespräch zur Umgangsauswertung, dass sie davon ausging, dass ich mich mit meiner an den ASD gerichteten Stellungnahme an das Gericht wenden würde.
Sie ließ den Gedanken scheinbar noch nicht einmal zu, dass meine Stellungnahme ein Appell an sie sein könnte, ihre Position zu überdenken. Auch dass sämtliche Fakten aus dem Entwicklungsbericht ihrerseits nicht erwähnt und übergangen wurden, zeugt für mich davon, dass ihre Meinung wie in Stein gemeißelt zu sein scheint.
Die Verfahrensbeiständin Frau H2 hatte einen sehr passenden Satz in ihrem Bericht unter dem Punkt Stellungnahme geschrieben:
„Einsichtsbereitschaft und Fähigkeit zur Verhaltensveränderung sind eine Basis um voranzukommen – natürlich ein großer Schritt – wohl aber der Einzige.“
Wie leichtfertig mit dem Leben unseres Kindes seitens des ASD umgegangen wird, hat für mich kaum noch etwas mit der Vertretung des Kindeswohls zu tun.
Mein persönliches Fazit
Wie zu Anfang schon erwähnt:
Meine größte Sorge als Vater ist, dass unserer Tochter etwas Schlimmes widerfährt.
Diese Sorge ist mittlerweile – gerade durch das Verhalten des ASD – leider zur traurigen Realität geworden. Ich verstehe nicht, wie eine Fachstelle solch eine Herangehensweise an den Tag legt.
Das bayerische Landesjugendamt selbst weist auf der eigenen Internetseite auf eine bekannte Tatsache hin, die der ASD scheinbar nicht in Betracht ziehen möchte:
- „Nicht selten wird begleiteter Umgang aber auch in Beziehungen gefordert als Kontrollorgan eines Elternteils gegenüber dem anderen. Eine missbräuchliche Anwendung des Rechtsinstituts oder seine Instrumentalisierung für prolongierte Partnerschaftskonflikte, die letztlich auf Kosten von Kindern und Jugendämtern gehen, ist hier nicht auszuschließen.“
In diesem Zusammenhang sollte die Aussage der Mutter beim Gespräch zur Umgangsauswertung vom 02.10.2024 deutliche Beachtung finden.
Zur Erinnerung – die Mutter sagte wortwörtlich:
„Meine große Angst war es, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen würdest und dann hätte ich gar keine Kontrolle mehr über Lisa. Dann würde ich sie dir geben müssen.“
Ein Kind ist kein Gegenstand, über dessen Kopf hinweg Besitzanspruch geltend gemacht werden kann – erst recht nicht völlig unbegründet dem anderen Elternteil gegenüber.
Eine solche Aussage müsste auch für alle Fachfrauen ein Hinweis sein, sehr genau hinzusehen und hinzuhören, um feststellen zu können, welche Auswirkungen eine solche Haltung der Mutter hat.
Der ASD zeigte – NICHTS!
In der ZDF zoomIN Dokumentation „Heimkinder wider Willen – Jugendämter unter Druck“ vom 11.09.2019 wurden schon massive Missstände und katastrophale Fehlentscheidungen des Jugendamtes aufgedeckt und offengelegt. Zwei sehr alarmierende Zitate möchte ich hervorheben:
- „Viele Sozialarbeiter sitzen nur noch am Schreibtisch und entscheiden von dort aus, ob Kinder aus Familien genommen werden, ohne die Familienumstände jemals richtig gesehen zu haben. So kann es zu massiven Fehlentscheidungen kommen, bestätigt eine Leiterin im Jugendamt.“
- Zitat Jugendamtsleiter: „Lieber zehn Kinder mehr »in Obhut« nehmen als es notwendig ist, als eins zu wenig.“
Mich beschleicht das Gefühl, dass beim ASD ähnliche Zustände herrschen.
Frau R hat Lisa noch nie gesehen, noch mit ihr jemals ein Wort gewechselt.
Als Frau R ihre Stellungnahme am 25.04.2024 an das Gericht verfasste, hatte sie auch mich noch nie gesehen, geschweige denn ein Wort mit mir gewechselt. Dennoch war sie der Meinung, Lisa und mich so gut zu kennen, dass sie ihre Stellungnahme so verfasste, dass sie aus meiner Sicht fast einem Gutachten gleicht. Ich stelle eine Gefahr für unsere Tochter dar und der Umgang zu mir als Vater sei nur noch begleitet möglich.
Meine Stellungnahme ist kein Angriff auf den ASD.
Sie ist die Verteidigung der Rechte unseres Kindes. Lisa hat das Recht darauf, gehört zu werden.
Solange ihr dieses Recht verweigert wird, ist es meine Pflicht, als ihr Vater dafür zu sorgen, dass sie eine Stimme bekommt und diese auf offene Ohren stößt. Bisherige Versuche wurden scheinbar bewusst überhört, also sehe ich mich gezwungen, deutlicher zu werden.
Der ASD sieht in mir völlig unbegründet einen Vater, von dem Missbrauch ausging oder ausgehen könnte – da wollte sich der ASD ja interessanter Weise nicht festlegen.
Diese unfassbare Behauptung seitens des ASD, dass unsere Tochter vor mir geschützt werden müsse, hat weitreichende und katastrophale Konsequenzen für mehrere Leben. Dessen ist sich der ASD scheinbar in keiner Weise bewusst.
Der ASD hat einem kleinen Mädchen wertvolle unwiederbringliche Zeit mit ihrem Vater und ihr zweites Zuhause auf Dauer entzogen, obwohl Lisa nachweislich immer wieder betont, wie sehr sie an mir hängt und dass sie unbedingt wieder zu mir will. Welch immensen Schaden ein Kind nehmen kann, wenn es ohne den geliebten Vater aufwachsen muss, ist in der gesamten Tragweite nicht absehbar.
Ein bisher nachweislich völlig gesundes, fröhliches und glückliches Kind wird durch das Handeln des ASD in eine dauerhafte Situation gebracht, in der sich all das zum Gegenteil entwickeln kann und eine Traumatisierung nicht auszuschließen ist. Von einem Kind in diesem Alter die Resilienz zu erwarten, die ein Erwachsener wahrscheinlich noch nicht einmal aufbringen kann, ist für mich als Vater nicht hinnehmbar.
Zwei Zitate berühmter und angesehener Persönlichkeiten möchte ich hierzu noch erwähnen:
- „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
(Bert Brecht)
- „Der wohl hervorstechendste und auch erschreckendste Aspekt der deutschen Realitätsflucht liegt in der Haltung, mit Tatsachen so umzugehen, als handele es sich um bloße Meinungen.“
(Hannah Arendt)
- Und ich muss ergänzen:
Genau so fatal ist, mit Meinungen so umzugehen, als wären es Tatsachen.
(Franzjörg Krieg)
Ich habe mir schon vor Lisas Geburt geschworen, dass ich sie als ihr Vater schützen und unterstützen werde, wo auch immer sie nicht alleine zurechtkommt. Dass ich sie eines Tages gegen das Jugendamt – DIE Schutzeinrichtung für Kinder – verteidigen muss, hätte ich allerdings niemals erwartet.
Wenn der ASD diese Stellungnahme aufmerksam durchgelesen hat, sollte ihm Folgendes aufgefallen sein:
Der ASD stellt nur Behauptungen auf – ich hingegen liefere belegte Fakten, die allesamt durch die Professionen geäußert und von ihnen festgehalten wurden oder ihnen mindestens bekannt sind.
Das hier detailliert dokumentierte Handeln des ASD ist aus meiner Sicht eine Blaupause für jede Mutter, den Vater völlig problemlos aus dem Leben des Kindes zu entfernen. Man muss nur behaupten, das Kind hätte etwas behauptet – und der ASD sorgt dafür, dass eine gnadenlose Umsetzung stattfindet. Als Begründung wird zynischer Weise das „Kindeswohl“ herangezogen.
Das muss nicht nur zu denken geben, es sollte die bisherige Handlungsbereitschaft des ASD in unserem Fall komplett in Frage stellen. Die Mutter behauptet etwas und das Kind und der Vater müssen die Unschuld beweisen – was nicht möglich ist.
So ein Verhalten darf in einem Rechtsstaat weder geduldet noch gefördert werden.
Eine auf diese Weise inszenierte Familientragödie darf sich niemals wiederholen – bei niemandem.
Eine letzte Anmerkung noch:
Der ASD sollte bei sich in den Unterlagen genau nachsehen, was von meinem persönlichen Beratungsgespräch beim ASD mit Frau J am 25.04.2019 festgehalten wurde.
Vater
S, den 03.11.2024