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Beratung Seminare VAfK

Vom Betroffenen zum Berater

by Franzjoerg Krieg / 22. Februar 2026

Die spezielle Situation der ehrenamtlichen Beratungsleistung im VAfK

 

I. Die Selbsthilfe-Beratung im VAfK

II. Beratungskompetenzen

II.1. Unabhängigkeit von der eigenen Betroffenheit
II.2. Die eigene Betroffenheit als Motor und Hindernis
II.3. Taktische Positionierung

II.3.1. Kampf gegen das System oder Partner bei der Problemlösung im System?
II.3.2. Gesellschaftspolitisches Engagement und Fallmanagement
II.3.3. Vom Berater zum Beistand als Partner in der familialen Intervention
II.3.4. Leitlinien für Betroffene: Wie kann ich erfolgreich agieren?

II.4. Fachkenntnisse

II.4.1. gesellschaftlich, soziologisch
II.4.2. politisch, ideologisch
II.4.3. juristisch
II.4.4. psychologisch

II.5.„Menschenkenntnis“ über Erfahrungssumme

II.6. Kommunikation

III. Problematiken

IV. Grenzen

V. Verpflichtung

 

I. Die Selbsthilfe-Beratung im VAfK

Jede beratende Person ist ursprünglich selbst betroffen 

Daraus resultiert positiv

  • Motivation
  • Engagement

Daraus resultiert negativ

  • Tunnelblick mit Konzentration auf das eigene Schicksal
  • Immer wieder Rückbezug auf sich selbst
  • Fehlende Konzentration auf andere Konstellationen und damit auf die Anforderungen in der Beratung

 

Wir sind die Spezialisten in der Beratung der Verlierer im Residenzmodell

  • Die öffentlich finanzierte Beratungsszene ist siegerorientiert
  • Die Verlierer zu beraten, ist politisch nicht gewünscht, weil diese Beratung die Mängel der familialen Intervention aufzeigt, die nicht zugegeben und üblicherweise als durch die Eltern (den Verlierer) geschuldet dargestellt werden.
  • Betreuung von Kindern nach einer Trennung der Eltern wird als mütterliche Domäne behandelt, die auch immer wieder der Mutter das Einkommen sichern soll.
  • Der Neo-Feminismus versteht die Dominanz der Mutter nach einer Trennung als naturgegebenes Privileg der Mutter (feministischer Biologismus).
  • Familienpolitik nach der Trennung der Eltern wird deshalb ersetzt durch Alleinerziehenden-Förderung.
  • Dadurch werden Nachtrennungs-Regelungen zur Blockade von Emanzipation.

Wir benutzen unsere Betroffenheit als Medium für das Verständnis und als Zugangsportal

  • Es gibt eine tiefe Kluft zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen: Die Auswirkungen der Regelungen eines scheinbaren Rechtsstaates sind so desaströs, dass nur Betroffene begreifen können, was tatsächlich abläuft. Wer nicht betroffen ist, kann nicht glauben, was wirklich geschieht.
  • Wir müssen als selbst Betroffene nicht umständlich erklären. Unsere Erklärungen werden schon im Ansatz verstanden. Unsere Folgerungen und Lösungsansätze werden begierig aufgenommen: „Endlich kann jemand formulieren, was ich bisher nur diffus ahnen konnte.“
  • Da wir nicht zu den Professionen gehören und nicht an unserer Hilfe verdienen, müssen wir unsere Unterstützung auch nicht als Ware verkaufen. Wir können den Betroffenen auf einer persönlichen Ebene begegnen und das Problem auf der Ebene behandeln, auf der es sich auch abspielt. Daraus folgt:
  • Das Angebot des „DU“ und der Empathie wird gerne angenommen.
  • Wir sind einerseits Berater mit professionellem Anspruch an uns selbst, können die Begegnung mit den Betroffenen aber sehr persönlich gestalten.

Wir sind weitgehend unabhängig vom herrschenden System und können damit systemkritisch auftreten

  • Die öffentlich finanzierte Beratungsszene ist siegerorientiert und verteidigt die gesetzlichen Regelungen. Sie kann sich Kritik am System nicht leisten.
  • Dort, wo wir ohne jede öffentliche Förderung konstante Leistungen erbringen, die andere nur mit Millionenbeträgen aus Steuergeldern leisten können, haben wir gesellschaftliche Bedeutung in der Waagschale.
  • Da wir allein auch die negativen Folgen der gesetzlich geregelten familialen Intervention erfahren und protokollieren können, sind gerade wir zur Kritik am System fähig.
  • Die Folge wäre eine Gegnerschaft zum System, die wir aber vermeiden müssen, um wirksam zu bleiben.
  • Die beste Option stellt die Partnerschaft mit den Professionen dar, die ebenfalls erfassen und begreifen könn(t)en – sich Kritik aber nicht leisten dürfen.


II. Beratungskompetenzen

II.1. Unabhängigkeit von der eigenen Betroffenheit

Der schwierige Widerspruch

  • Einerseits sind wir Beratende mit professionellem Anspruch
  • Andererseits sind wir aber fachlich nur Laien, die in ihrer Betroffenheit gefangen sind

Unser Ziel muss also sein, die Vorteile der eigenen Betroffenheit zu nutzen, ohne den Nachteilen zu unterliegen.

Das ist wohl nur durch viel Einsicht und Selbstdisziplin möglich gepaart mit Unterstützung durch Ausbildung.

II.2. Die eigene Betroffenheit als Motor und Hindernis

  • Wer nicht betroffen ist, versteht nicht, mit was Betroffene konfrontiert sind.
  • Die eigene Betroffenheit macht erst die Notwendigkeit von Änderungen deutlich.
  • Daraus resultiert der Handlungsimpuls.
  • Spezialisten in der Beratung der Verlierer im Residenzmodell können deshalb nur Betroffene selbst sein.
  • Die eigene Betroffenheit ist aber immer im eigenen Schicksal begründet, was den Blick einengt auf die eigenen Erfahrungen.
  • Erst die Vielzahl der Erfahrungen anderer befähigt, umfassend erkennen zu können.
  • Beratende müssen sich deshalb vom eigenen Schicksal emanzipiert haben.

II.3. Taktische Positionierung 

II.3.1. Kampf gegen das System oder Partner bei der Problemlösung im System?

  • Der erste Impuls bei der Erfahrung der Ohnmacht als betroffener Verlierer im Residenzmodell ist „Kampf gegen das System“.
  • Diesen offen zu führen, macht Beratungsarbeit unmöglich, weil ich die IM SYSTEM optimalsten Möglichkeiten für Betroffene erreichen will und weil ich dies allein durch Arrangieren mit dem System realisieren kann.
  • Das bedeutet, dass ich IM SYSTEM Allianzen schmieden muss, die allein Optimierung möglich machen.
  • Damit muss ich mich als Partner zur Problemlösung im System anbieten und muss erreichen, dass ich von den Professionen ernst genommen werde.

II.3.2. Gesellschaftspolitisches Engagement und Fallmanagement

  • Ich muss trennen lernen zwischen den kurzfristigen Zielen in der Familienrechtspraxis, die die Abläufe im Fallmanagement bestimmen und
    den mittel- bis langfristigen Zielen, die nur politisch erreicht werden können.
  • Ein familiengerichtliches Verfahren ist kein gesellschaftspolitisches Seminar.
  • Beide Plattformen bedingen unterschiedliche Methoden in der Vorgehensweise und auch unterschiedliches Vokabular.
  • Durch die Vermischung beider Elemente schade ich als Berater den Betroffenen.

II.3.3. Vom Berater zum Beistand als Partner in der familialen Intervention

  • Als Beistand brauche ich die Akzeptanz der anwesenden Professionen.
  • Diese erlange ich nur, wenn meine ersten Sätze so ankommen, dass die Professionen aufmerksam werden und mir insgeheim Recht geben.
  • Ich muss Kompetenz ausstrahlen und eine Haltung verkörpern, die als beachtlich angenommen werden kann.
  • Gerade, weil ich eben NICHT zu den Professionen gehöre, muss ich so kompetent sein, dass mir Achtung entgegengebracht werden kann.
  • Allein dadurch kann ich mir Bedeutung verschaffen, die meine Argumente als ernst zu nehmen erkennen lässt.

II.3.4. Leitlinien für Betroffene: Wie kann ich erfolgreich agieren?

  • Beachtung aller Erkenntnisse aus dem Coaching-Grundlagen-Seminar
  • Sich unangreifbar machen
  • „Super Daddy (Mama) XXL“ als zu promotendes Label
  • Sich selbst kundig machen – Selbstermächtigung
  • Um Verbündete werben
  • Umsetzung der 5 KOs

– Kommunikations-Kompetenz
– Kompromiss-Bereitschaft
– Kooperationsbereitschaft
– Konsensbereitschaft
– Konfliktfähigkeit

II.4. Fachkenntnisse

II.4.1. gesellschaftlich, soziologisch

Kenntnisse zum speziellen gesellschaftspolitischen Setting in Deutschland:

  • Profeministische Strukturen
  • Frauendominierung – Mütterzentrierung
  • Politische Haltungen in Bezug auf Männlichkeit und Vaterschaft
  • Frauenquoten versus Männerquoten (DAX-Vorstände – Jugendamt)
  • Territorialanspruch von Politikerinnen in allen Bereichen, die Familie, Familienrecht, Gewalt, etc. ansprechen

II.4.2. politisch, ideologisch

Kenntnisse zum speziellen politisch-ideologischen Setting in Deutschland:

  • Keine Familienpolitik nach der Trennung
  • Männlichkeit kontra Menschlichkeit
  • Haltungen zu feministischen Themen werden zunächst parteipolitisch identifiziert und links oder rechts zugewiesen
  • Darüber hinaus ist Feminismus ein nicht hinterfragtes Querschnittsthema, dem alles andere untergeordnet wird
  • Politisch gelten geschlechtsspezifische Narrative

II.4.3. juristisch

Kenntnisse zum speziellen familienjuristischen Setting in Deutschland:

  • Die Grundlagen des Familienrechts fußen auf den Evidenzen aus der Zeit des Römischen Rechts, womit Familienrecht völlig ungeeignet ist, Gegenwart abzubilden oder auf Gegenwart zu reagieren.
  • Seit Jahrzehnten veraltet unser Familienrecht, weil die Politik notwendige Reformen seit mehreren Koalitionsperioden vermeidet.
  • Die Familienrechtspraxis arbeitet mit Instrumenten, die archaisch anmuten und den gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht werden können.
  • Dadurch werden nachfolgende Generationen destruktiv geformt.

II.4.4. psychologisch

Kenntnisse zum speziellen familienpsychologischen Setting in Deutschland:

  • In Deutschland werden alle internationalen familienpsychologischen Erkenntnisse negiert.
  • Deutsche Kinder werden als Sonderfälle aller Kinder der Welt definiert, wofür wir im eigenen Land eigene Studien brauchen.
  • Die Psychologie wird als Instrument vom Verfügungsberechtigten über das Kind instrumentalisiert: Kinder werden schon im Vorschulalter psychiatrisiert.
  • In der Gutachtenpraxis wird die Psychologie als (schein-) wissenschaftliches Instrument benutzt, um Ideologie durchzusetzen.

II.5.„Menschenkenntnis“ über Erfahrungssumme

„Menschenkenntnis“ ist ein bedeutender Faktor bei der Umsetzung von Beratung.

Darin liegt der größte konzeptionelle Schwachpunkt.

Die individuelle Menschenkenntnis wird bestimmt durch die Summe aller Erfahrungen, die eine Person in ihrem Leben gemacht hat.
Damit werden alle erlernten Inhalte überschrieben und ausgerichtet.

Jede beratende Person muss sich der Wirkungsweise dieser Problematik bewusst sein, um auch andere Blickwinkel zulassen und verstehen zu können.
Offenheit für Argumente muss das selbstverständliche Resultat sein.
Andere Einsichten müssen immer faktisch überprüft werden und stehen zunächst wertgleich neben den eigenen Einsichten.
Allein die faktische Überprüfung ist geeignet, zwischen beiden abzuwägen.
Ich muss mich an der Bereitschaft zu dieser Überprüfung messen lassen.
Wo eine faktische Überprüfung nicht möglich ist, sind beide Haltungen wertgleich bzw. gleich „wahr“.

II.6. Kommunikation

Alles ist Kommunikation.
Niemand kommuniziert nicht.
Auch Schweigen ist vielsagend.
Anwesenheit bedeutet Aussage. 

Neben der verbalen Kommunikation wirkt ein enormer und meist zu wenig beachteter Anteil von nonverbaler Kommunikation.

Beratende an den Schnittstellen zu den Professionen müssen über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Kommunikative Intelligenz, Überzeugungsfähigkeit, Standing, Authentizität
  • Sprachsensibilität (Synonyme, Begriffswelten, Kontexte, Haltungen)

Die Aufgabe im gruppendynamischen Setting eines familiengerichtlichen Verfahrens ist:
Wie gelingt es mir, meine Haltungen in eine gruppendynamische Bildung einer Mehrheitsmeinung einzubringen?

Taktische Orientierung:

Wenn statt logisch ideologisch argumentiert wird,
musst Du statt sachlich richtig taktisch klug handeln. (FjK)

Gesprächstechniken:

  • Fragen stellen
  • Wertungen nicht vorgeben, sondern provozieren
  • Sich beraten lassen, Kompetenz des Gesprächspartners wertschätzen
  • Nicht das Gegenüber kritisieren, sondern eigene Motivationen erläutern
  • Sich flexibel zeigen, immer im Austausch bleiben
  • Ich-Botschaften statt Du-Botschaften
  • Nicht Zuweisungen aussprechen, sondern Haltung zeigen
  • Nicht verurteilen, sondern eigene Betroffenheit beschreiben
  • Sprachlich sensibel formulieren
  • In allem auch die Gültigkeit anderer Deutungen möglich machen
  • Eigene Wertungen auch als solche kenntlich machen und nicht als allgemein gültig darstellen
  • Es geht nicht um eine absolute Wahrheit, sondern um Interpretationsunterschiede

III. Problematiken

Fehlorientierungen von zu Beratenden:

– Konzentration auf den Ex-Partner/die Ex-Partnerin und nicht auf das Kind
– Konzentration auf die finanziellen Anteile
– Konzentration auf den Streit und nicht auf die Pflege der Beziehungen auf der Elternebne

Falsche Erwartungshaltungen von Beratungssuchenden

– gegenüber dem Gericht
# das Gericht solle Recht sprechen

– gegenüber dem Jugendamt
# das Jugendamt solle das kindeswohlwidrig handelnde Elternteil sanktionieren

– gegenüber dem Beratenden
# er solle den Konflikt lösen
# er solle mit möglichst grenzenlosem Zeitaufwand zur Verfügung stehen

Persönlichkeitsakzentuierungen / Psychiatrische Auffälligkeiten von Beratungssuchenden

Der Beratende muss sich abgrenzen können, muss aber zugewandt bleiben.
Die Problematik muss von Profis weiterbearbeitet werden.

 

IV. Grenzen

Wir sind keine Juristen!

Wir sind keine Psychotherapeuten!

Wir müssen erkennen, wo und wann wir an Professionen weiterreichen müssen.

Die Selbsthilfeberatung kann zwar professionellen Anspruch haben, ist aber fachlich und berufsrechtlich weder anerkannt kompetent noch abgesichert.

Da die Professionen das System nicht angreifen können, ist es aber ratsam, im Hintergrund weiter als Spezialist für die Verlierer des Systems mit im Spiel zu sein.

 

V. Verpflichtung

Wir sind zunächst UNS SELBST und unserem Anspruch an uns selbst verpflichtet.

Darüber hinaus sind wir – sobald wir als „Beratende des VAfK“ handeln, DEM VAfK verpflichtet.

Unsere Qualität in der Interaktion mit den Professionen wird als Qualität des VAfK erkannt und interpretiert.
Also muss der VAfK an Ausbildung und Zertifizierung seiner Beratenden interessiert sein.

Und schließlich sind wir DEN BERATUNGSSUCHENDEN verpflichtet.
Für sie sind wir oft die einzige Hilfe und Orientierung mit „Strohhalm“-Charakter.

  • Jemand, der diese Verpflichtung nicht empfindet, kann nicht beraten.

 

 

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