Die öffentlich geförderte familiale Interventionsszene ist am Residenzmodell orientiert, das einen Elternteil mit Verfügungsmacht über das Kind kürt und den anderen Elternteil ausgrenzt und dafür zahlen lässt. Eltern werden in solche mit Beziehung und Bindung zum Kind und solche mit finanzieller Versorgungspflicht geteilt.
Dabei wird dem Kind in vielen Fällen ein Elternteil entzogen. Oft wird dabei das Kind gegen den ausgegrenzten Elternteil in Stellung gebracht.
Die Beratungsszene ist auf den „Besitz“ des Kindes orientiert: Die Schule kommuniziert primär nur mit dem „Kindesbesitzenden“, die Beistandsstelle ist nur für den „Kindesbesitzenden“ zuständig, etc. Wenn ein ausgegrenztes Elternteil seine Probleme schildert, wird er an einen Rechtsanwalt verwiesen.
Wenn ein Elternteil kritisiert wird und sein Verhalten ändern muss, ist dies im Regelfall derjenige, der ausgegrenzt wurde und stört.
Der „Väteraufbruch für Kinder“ ist schon seit seiner Gründung im Jahr 1988 für diejenigen Elternteile zuständig, die davon bedroht sind, vom Kind abgesondert zu werden.
Ich möchte als Profi in der Arbeit mit ausgegrenzten Elternteilen in der Interventionsszene aktiven Professionen die Arbeit mit von Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Elternteilen näherbringen und Sichtweisen erläutern, die für sie bisher schwer erkennbar sein konnten.
Im Hinblick auf den Anspruch, stets das Kindeswohl im Fokus zu haben, ist diese Erweiterung des Blickwinkels aber von zentraler Bedeutung.
Themen:
- Beratung für ausgegrenzte Elternteile
- Coaching für von Ausgrenzung bedrohte Elternteile
Die Familienpolitik ging noch vor kurzer Zeit davon aus (und tut dies immer wieder), dass Familie mit der Trennung der Eltern aufhört zu existieren und dass es danach eine „Einelternfamilie“ unter dem Diktat einer „alleinerziehenden“ Mutter gibt. Die gesamte Helferszene war deshalb im Residenzmodell auf den mütterzentrierten „Kindesbesitz“ fixiert. Das zweite Elternteil mit „Besuchsrecht“ und „Zahlungspflicht“ wurde dabei meist als störend empfunden, was inzwischen bei den Jugendämtern mehrheitlich als falsch erkannt wurde, in den Verfahrensweisen z.B. an Schulen aber immer noch Fakt ist.
Väter kamen erst nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 in den Blick und werden erst seit der Einführung des FamFG 2009 überhaupt berücksichtigt. Die vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungene Einführung der Möglichkeit des Gemeinsamen Sorgerechts für nicht eheliche Väter in Deutschland brachte erst ab 2013 die Erkenntnis, dass Väter eine besondere Bedeutung haben könnten.
In diesem allgemeinen Klima der Entwertung von Vaterschaft haben sich Jahrzehnte lang Haltungen und Verfahrensweisen eingespielt, die nur sehr schwer zu verändern sind:
- Antworten auf Fragen von ausgegrenzten Elternteilen: Die auf den Kindesbesitz orientierten (öffentlich finanzierten) Beratungsträger meiden die Systemkritik und vernebeln in ihren Antworten die Faktenlage.
- Die immer noch bestehende Hofierung des Kindesbesitzes sorgt dafür, dass es keine erfolgreich greifenden Sanktionen für hartnäckig boykottierende destruktive Mütter gibt.
- Es gibt stereotype Fehler der Professionen, die immer mit dem Kindeswohl begründet werden, im Kern aber die Macht und den Machtmissbrauch der Mutter decken:
Beispiele:
- Das Kind einbeziehen und zum Entscheidenden machen
- Väter in konkurrierende Sorgerechtsanträge manöverieren
- Väter durch marginale und unwirksame Minimalzugeständnisse „bei Laune halten“
Inzwischen gibt es auch ausgegrenzte Mütter. Das heißt aber nicht, dass unser System mütterfeindlich wäre. In wenigen Fällen (unter 5%) treffen inzwischen auch Mütter die Instrumente, die das frauendominierte System in Jahrzehnten gegen Väter eingerichtet hat. Es ist fatal, dass erst dadurch, dass Mütter betroffen sind, das Problem überhaupt erst erkannt wird. Dass in Deutschland Hundertausende von Vätern ihre Kinder nicht mehr sehen – und dafür auch noch den Lohn ihrer Arbeit an die Mutter abzuliefern haben – interessiert niemand. Im Gegenteil: Es wird als selbstverständlich angesehen. Erst wenn auch Mütter betroffen sind, wird das Thema öffentlich. Und wenn diese dafür zu bezahlen haben, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen, kann erkannt werden, dass die Unterhaltsvorschusskassen prozentual gesehen in bedeutend höherem Maß für unterhaltsverweigernde Mütter aufkommen müssen als für Väter.
Es ist für Professionen der familialen Intervention eine gewinnbringende Erfahrung, kompetente Sichtweisen aus dem Lager der entrechteten und marginalisierten Elternteile zu bekommen, um daran ihren eigenen Anspruch messen zu können.
Das Seminar will nicht schulmeistern, sondern die Diskussion anregen und für neue Einsichten werben.
Dafür werden Grundsätze der Beratung und des Coachings für von Ausgrenzung bedrohte Elternteile vorgestellt.
Der Referent ist selbst Verfahrensbeistand und Umgangspfleger und hat als Berater, Coach und Beistand im „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.“ inzwischen 2000 Fälle dokumentiert, listet über 10.000 Anwesenheiten in seinen öffentlichen Beratungsabenden und war in 500 Verhandlungen an Familiengerichten als Beistand nach §12 FamFG tätig.