Diesen Text hatte ich am 05.02.2025 innerhalb meines Artikels „Mein Statement als Wähler“ eingestellt und musste feststellen, dass dieser Artikel trotz inzwischen über 15.000 Abrufen noch immer von zu wenigen Vätern gelesen wurde. Es gibt immer wieder einzelne Väter sowie auch bedeutende Kreisvereine des VAfK, die auf die Vernebelungsnummer von Nadolny hereingefallen sind und das Buch bewerben.
JA – sie hat mit vielen Fakten recht.
ABER – das stellen wir schon seit Jahrzehnten fest. Nadolny greift einfach unsere schon sehr alte Kritik auf und tischt sie erneut und unter dem Vorzeichen, dass dieses unser System MÜTTERFEINDLICH sei, neu auf.
Damit verbreitet sie fakes und verdient an denen, die ihr auf den Leim gehen.
Ich habe mir das Buch besorgt: Dr. Jennifer Nadolny, TATORT FAMILIEN GERICHT.
Im Klappentext steht: „Der Verlag und seine Autorinnen sind für Reaktionen, Hinweise oder Meinungen dankbar.“
Gut, hier sind meine Hinweise.
Im Vorwort steht: „Ich bin Rechtsanwältin für Familienrecht und begleite eine Vielzahl von Müttern und Vätern durch schwierige Verfahren, die oftmals mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun haben und die am Kindeswohl vorbeigehen.“
Ich bin kein Rechtsanwalt und habe insgesamt rund 1000 Familiengerichtsverhandlungen an über 100 Familiengerichten als Beistand nach §12 FamFG, als Verfahrensbeistand nach §158 FamFG und als Umgangspfleger) hinter mir (https://vater.franzjoerg.de/beistandstaetigkeit-an-familiengerichten-2010-2024/), kann also durchaus mitreden, was Erfahrungen in Familiengerichten angeht. Und ich kenne wenige AnwältInnen, die an über 100 verschiedenen Familiengerichten tätig waren und dort mindestens 200 verschiedene RichterInnen kennenlernen konnten.
Die Sachaussage von Frau Nadolny teile ich, was mich zunächst auf die Inhalte im Buch neugierig machte.
Die Autorin argumentiert praxisnah anhand von Beispielen. Das Buch wird in Kapitel 1 auf der Seite 8 mit dem ersten Beispiel eingeleitet.
Beispiel 1 – S. 8ff „Meine Mandantin“ entspannt sich bei einem Glas Sekt in einem Cafe.
„… es lief nicht optimal, der Vater begehrte mehr Umgang.“
Ich empfehle Frau Nadolny meinen Artikel
https://vater.franzjoerg.de/familienrechtspraxis-und-fachsprache/
Beispiel 2 – S. 11f „Meine Mandantin“ fördert das Kind, das am Downsyndrom leidet,
optimal. „Der Vater ist hochmanipulativ.“
Beispiel 3 – S. 15f „Meine Mandantin“ „…hatte zwei Kinder im Alter von fünf und sieben
Jahren. Beide verweigerten den Umgang mit dem Vater.“
Beispiel 4 – S. 16ff „Meine Mandantin“ – Zwei Geschwister im Alter von vier und zehn Jahren.
„Ihre Mutter kümmerte sich aufopferungsvoll um sie, der Vater schlug sie.“
Die ersten vier Beispiele: Beste Mutter, übler Vater.
Frau Nadolny schrieb doch, sie begleite Mütter und Väter vor den Familiengerichten.
Bisher schreibt sie von 4 Optimal-Müttern und 4 defizitären Vätern.
Und: Alle Mütter sind edel und gut und alle Väter sind miserabel.
Ich bin zwar stutzig, aber immer noch gespannt.
Beispiel 5 – S. 24 f „Fabian war fast 15 Jahre alt, lebte zwangsweise beim Vater und hatte
ADHS…“
„Das Jugendamt wurde „einfach nicht tätig“.
Beispiel 6 – S. 28ff „Die Mutter hatte sich von dem Vater bereits vor zwei Jahren getrennt…“
„Der Umgang des Vaters mit Marie lief aber alles andere als optimal.“
Beispiel 7 – S. 38f „Mandantin“ entscheidet sich für vegane Ernährung des Kleinkindes, worauf ihr vom Jugendamt das Kind weggenommen und zum Vater verbracht wird.
Beispiel 8 – S. 45ff „Meine Mandantin“ hatte „ihr absolutes Wunschkind“.
„Der Kindesvater war stark drogenabhängig…“
Beispiel 9 – S. 48ff „Der Vater des neun Jahre alten Mo hatte sich nie um diesen gekümmert…“
„So kam auch in diesem Fall der Gutachter zum Ergebnis, dass die Mutter erziehungsunfähig sei, …“
Beispiel 10 – S. 52ff „…Jaqueline war zu dem Zeitpunkt fünf Jahre alt, lebte bei der Mutter
und wollte keine Übernachtungen beim Vater.“
„… Mission geglückt… und die Übernachtungen waren im wahrsten Sinne des Wortes Schnee von gestern.“
Beispiel 11 – S. 54f „Amelie hatte der Mutter erzählt, dass der Papa sie immer wieder gegen
ihren Willen im Intimbereich anfassen würde, er würde ihre Scheide streicheln, weil das so schön kitzele.“
Beispiel 12 – S. 60f „Ich erinnere mich an einen Jungen im Alter von fast zehn Jahren, der es vehement ablehnte, bei seinem Vater länger als eine Nacht zu schlafen…“
Beispiel 13 – S. 65ff Was „Anna, 8 Jahre alt, … ein kluges Mädchen, … definitiv nicht wollte, war, zum Vater zu ziehen. Der hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragt.“
Gut ist. Es hat für mich 13 geschlagen. Die restlichen zwei Drittel des Buches kann ich mir ersparen.
In vielen fachlich begründeten Sachaussagen zum Zustand der Familiengerichtspraxis stimme ich der Autorin zu. Sie tut so, als wäre das alles neu. Dabei haben wir Väter das schon vor Jahrzehnten festgestellt und formuliert. Die Wiederholung unserer Feststellungen unter Umkehrung der Vorzeichen zum status quo machen nun solche Frauen zum Geschäftskonzept, weil diese Nummer unter rot-grün politisch gerade so gut läuft.
ABER:
Aktuell haben wir in Deutschland rund 85% müttergeführte Haushalte und 15% vätergeführte Haushalte. Das ist ein Faktum, das die Leistung unserer familialen Intervention klar und unmissverständlich beschreibt. Ja, natürlich verstehe ich: Der Anteil der entsorgten Mütter nimmt derzeit zu, was unter den Feministinnen Panik verbreitet. Aber das ist gut so. Wer nicht verstehen will, dass das Residenzmodell per se defizitär ist, muss das eben selbst erfahren. Intelligenz wird eben nicht benutzt, seine Grundhaltungen zu überdenken, sondern allein, sie zu begründen.
Die Realität der geschlechtsspezifischen Alleinerziehendenlage bildet sich in diesem Buch nicht ab. Väter als Verlierer haben bisher niemand interessiert. Wenn die Diskriminierung in Zeiten von Gender endlich auch Mütter trifft, dann ist aber das Geheule groß.
Die Welt der Frau Nadolny besteht aus einem Gender-Märchen mit lauter aufopferungsvollen, edlen und guten Müttern, denen das böse Schicksal immer nur miserable und übergriffige Väter zugewiesen hat.
DAS meine ich mit den fakes der profeministischen Lobbygruppen.
Wir haben genug davon und wollen einen solchen Blödsinn nicht mehr als Abbild der Realität vorgesetzt bekommen.
Es mag ja wirklich sein, dass Frau Rechtsanwältin Nadolny in einer Blase lebt, in der sie ihre Umgebung und alles, was sie sieht und erlebt, so meint, interpretieren zu müssen. Das ist dann aber allein ihr Problem. Ein Abbild der realen Faktenlage ist es nicht.
Natürlich, ich weiß, auch ich lebe in einer Blase. Aber, bei allen meinen Äußerungen, zu allen meinen Statistiken, sage ich immer dazu, dass ich diesen Umstand meiner speziellen Situation in meine Überlegungen mit einbeziehe und dass ich mich an offiziellen Zahlen und Werten zu öffentlichen Statistiken orientiere. Ich bemühe mich um Differenzierung und Relativierung.
Dieses Bemühen fehlt in diesem Buch völlig.
So wird dieses Buch zum weiteren Beispiel dafür, dass sich etwas grundlegend verändern muss.
NACHTRAG:
Und wer jetzt immer noch nicht verstanden hat, der soll das Interview mit Nadolny HIER lesen.
UND:
Ich habe seit vielen Jahren einen Vater aus Bayern in der Beratung. Frau Nadolny aus ESSEN ist ähnlich wie ich, bundesweit unterwegs und vertrat die Mutter an einem bayrischen Familiengericht.
Per Beschluss erhielt er am 02.05.2025 ein volles Jahr Umgangsausschluss mit seiner Tochter.
Das passt super. Warum wohl hat die Mutter genau diese Anwältin nach Bayern geholt, obwohl sie nach eigenem Bekunden doch ALLES tut, um das Kind zum Vater zu bewegen?
Ich kenne den Fall seit über 4 Jahren. Das Mädchen war damals noch 5 Jahre alt.
Die Entfremdungsnummer der Mutter war dreist.
Und sie machte das so perfekt, dass sie sich irgendwann zurücklehnen konnte.
Ihre Tochter hatte ihren Part übernommen.
Und natürlich wurde das Kind psychisch auffällig und erhält inzwischen jahrelang Therapie.
Aber diesem Prototyp von Kindesbesitzerin erschien ein psychisch schwer belastetes Kind immer noch erstrebenswerter als die Liebe des Kindes ausgerechnet mit dem Vater teilen zu müssen.
Und dafür holte sie natürlich Frau Nadolny aus Essen ins tiefe Bayern.
Noch Fragen?
Der 18-seitige Beschluss der Richterin muss unbedingt noch mit dem Tagebuch des Vaters versehen werden.
Aber das kann ja noch kommen…