20.04.2018
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Susanne Baer,
ich konnte heute Ihre Festrede im Rathaus Karlsruhe hören. Und ich hörte genau zu, denn ich war in besonderem Maß von Ihrer Rede betroffen.
Sie als Richterin am Bundesverfassungsgericht redeten von Artikel 3 des Grundgesetzes und dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten.
Und diese EKT (Europäischen Kulturtage) in Karlsruhe seien eben dadurch etwas Besonderes, dass nicht nur präsentiert, sondern auch zur Diskussion eingeladen wäre.
Sie machten mir Mut, Sie beim Wort zu nehmen und ich habe Sie nach dem Festakt angesprochen und meine schriftliche Kontaktaufnahme angekündigt.
Das BVerfG hat für mich am 29.01.2003 in der damaligen Frage zum Sorgerecht nicht ehelicher Väter auf der Grundlage einer kühnen Vermutungskaskade eine in besonderem Maße kritisierte Entscheidung getroffen, die sich nicht nur als menschenrechtswidrig herausstellte, sondern die ein Kniefall vor der deutschen Mütterlobby auf Kosten des Rechtsstaates bedeutete.
Ich hatte damals die Mahnwache vor dem BVerfG dazu organisiert.
Und die Entscheidung am 29.01.2003 war die Bombe in der Torte zu meinem 55. Geburtstag.
Inzwischen ist zu lesen, dass das BVerfG 2010 nicht ehelichen Vätern den Weg zur Gemeinsamen Sorge eröffnet hätte. Zunächst bedeutet diese Formulierung ein Euphemismus, denn sie suggeriert, dass das BVerfG selbst darauf gekommen wäre, dies aus verfassungsrechtlichen Gründen endlich tun zu müssen.
Dem war aber nicht so:
Das BVerfG wurde nach einer Entscheidung des EGMR genötigt, seine erst 7 Jahre alte Entscheidung wegen Menschenrechtswidrigkeit korrigieren zu müssen.
Entlarvend war der Umstand, dass das BVerfG wusste, dass die Politik in Deutschland nicht dazu in der Lage war, in angemessener Zeit den menschenrechtswidrigen Zustand in Deutschland gesetzlich durch Regelung zu beseitigen, was bedeutet, dass die Selbstregulierungsmechanismen in Deutschland in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte im Verhältnis der Geschlechter zueinander tief gestört sind. Deshalb hat das BVerfG den FamilienrichterInnen schon mal die Möglichkeit eröffnet, auf Grund einer gesetzlich nicht geregelten Situation einstweilen doch zu entscheiden. Und das BVerfG wusste, was es tat: In Berlin war die Legislative tatsächlich unfähig, eine Lösung zu finden. Danach beobachteten sie die Judikative, um daraus Hinweise für eine Lösung zu erhalten. Das bedeutete aber, dass nicht die Legislative Vorgaben für die Judikative machte, sondern umgekehrt.
Dies wird international als Ungeheuerlichkeit bewertet und hat den Ruf des deutschen Rechtsstaates weiter beschädigt.
Gerade weil die „offizielle“ euphemistische Formulierung das Bewusstsein der Öffentlichkeit beschönigend beeinflussen soll, ist es Aufgabe der Zeitzeugen, die tatsächlichen – wenn auch blamablen – Fakten historisch zu sichern.
(Nachtrag am 19.05.2019:
Der Bürger muss wissen, dass das BVerfG eben nicht der Wächter über die Verfassungstreue und der Garant von Menschenrechtskompatibilität ist. Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Frau Christine Hohmann-Dennhardt hat dies der Legal Tribune Online am 18.05.2019 in einem Beitrag zum 70jährigen Bestehen des Grundgesetzes bestätigt:
„Allerdings sind die Fragen, über die das BVerfG entscheidet, natürlich oft auch ein Politikum. Und wenn das Gericht entscheidet und der Gesetzgeber daran gebunden ist, dann hat das natürlich politische Wirkung. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht keine Politik macht, kann man nicht leugnen, dass politisch ist, was dort geschieht.“
Damit ist klar, dass politische Interessen auch die Entscheidungen des BVerfG beeinflussen. Nur so kann die blamable Entscheidung vom 29.01.2003 erklärt werden.)
Gerade in Karlsruhe wurde das Gewaltschutzgesetz in besonderer Weise eingeführt, promotet und real umgesetzt. So lange, bis 1000 Platzverweisen gegen Männer gerade einmal 2 gegen Frauen gegenüberstanden. Die Frauenbeauftragte des Landes BW erklärte mir gegenüber in einer live-Sendung der Landesschau, dass die Platzverweiszahlen die geschlechtsspezifische Gewaltverteilung wiedergeben würden. Karlsruhe wurde damit zum einzigartigen Platz im Universum, an dem Männer besonders gewalttätig und Frauen besonders friedfertig sind. Für wache Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft ist dies offen ersichtlicher Blödsinn, der aber dennoch kindlich naiv beklatscht und gefeiert wird.
Es wurde schnell klar, dass das Gewaltschutzgesetz nicht deshalb eingeführt wurde, obwohl die Anhörung vor den Bundestagsausschüssen ergab, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und eine Einladung zum gefälligen Missbrauch sei. Nein, es wurde eingeführt, WEIL es eine illegale Methode der Ausgrenzung und menschenrechtswidrigen Behandlung von Männern legalisierte. Es gab und gibt bis heute keine Maßnahmen gegen den Missbrauch.
Die Aussage einer Partei – wenn diese eine Frau ist – wird als Wahrheitsbeweis gewertet, was den Rechtsstaat außer Kraft setzt. Ich habe allein in meiner Beratungspraxis Hunderte von Vätern, die nach einer Trennung infolge des ungebremsten Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes durch Frauen davon betroffen sind.
Ich stehe für inzwischen 2500 Fälle von ausgegrenzten Vätern, die ich in den letzten 17 Jahren persönlich betreute. Als Beistand nach §12 FamFG war ich weit über 500 Mal vor den Familiengerichten tätig. In meiner jeden Donnerstag stattfindenden öffentlichen Beratung werde ich demnächst die 10.000dste Anwesenheit begrüßen können.
Da ich konsequent dokumentiere, habe ich nebenbei die umfangreichste Fallsammlung zum Problem der Entsorgung von Vätern in Deutschland aufgebaut und arbeite inzwischen mit Hochschulen und Universitäten zusammen, um die Auswertung nach und nach öffentlich zu machen.
Es gibt keine Beratungseinrichtung, die bis heute ohne jede Förderung in Deutschland eine auch nur ähnlich hohe Effektivität aufweisen kann wie der VAfK Karlsruhe.
Ich weiß also, mit welchen Mitteln Väter in Deutschland weiterhin menschenrechtswidrig behandelt werden.
Ich weiß, dass Väter in Deutschland als Eltern nachrangiger Klasse diskriminiert werden und dass sie weder nach Artikel 3 noch nach Artikel 6 des Grundgesetzes gleichberechtigt als Eltern behandelt werden. Die entsprechenden Signale zur Menschenrechtswidrigkeit der Abläufe in Deutschland kamen schon oft genug aus Straßburg.
Ich wurde in Karlsruhe insbesondere durch die frühere Amtsleiterin des städtischen Jugendamtes kommunalpolitisch gemobbt und der Oberbürgermeister konnte sich erst nach deren Wechsel nach Stuttgart erlauben, mit mir ins Gespräch kommen zu können. Dies gehört zur 300jährigen Geschichte dieser Stadt und hat diese nachhaltig beschädigt. Die Dokumente hierzu sind für das Geschichtsbuch der Stadt gesichert und sind – passwortgeschützt – im Netz komplett zugänglich. Gerade auch die unrühmliche Rolle der SPD, die für die Menschlichkeit die Männlichkeit in der Gesellschaft überwinden* will, werden dabei entlarvend offengelegt.
Ich würde sofort mit unterschreiben, wenn die SPD das Patriarchale in der Gesellschaft plus die Auswucherungen eines ungebremsten Feminismus abschaffen wollte.
Aber pauschal „das Männliche“ überwinden zu wollen, hat menschenrechtswidrigen Charakter. Und gerade in Karlsruhe gehen diese Strukturen besonders weit und müssen in besonderem Maß von der SPD verantwortet werden.
Erst jetzt kann ein neues Kapitel in der Geschichte des „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.“ mit der Stadt Karlsruhe beginnen. Mein Statement im Programmheft zu den EKT ist Ausdruck der neuen Ausrichtung.
Vielleicht können Sie jetzt verstehen, dass Ihre Aussagen in der Festrede für mich einen bitteren Beigeschmack hatten und dass ich die Notwendigkeit sah, mit Ihnen auf Ihre Aufforderung zur Diskussion hin darüber ins Gespräch zu kommen.
Es gibt für mich in Deutschland keine gleichen Rechte für alle. Männer und Frauen sind eben nicht gleich, besonders, wenn sie Väter und Mütter nach einer Trennung sind.
Die Gesellschaft hat bisher nicht erkannt, wie gesellschaftspolitische Strukturen des Systems Väter nach einer Trennung psychisch, physisch, sozial und ökonomisch misshandeln, krank machen, aus dem Arbeitsprozess aussondern, in die Psychiatrie und als Obdachlose auf die Straße bringen und im Suizid enden lassen – und wie sehr dabei immer auch die Kinder geschädigt werden.
Es gibt auf diese Weise inzwischen Zigtausende von Systemopfern, denen Wiedergutmachung, Schadenersatz und Rehabilitation zustehen.
Wenn auch die Offenheit dafür NOCH nicht da ist – sie wird kommen müssen.
Am Problem vorbei wird aber immer noch ausschließlich auf „arme Alleinerziehende“ fokussiert und in den Armutsberichten werden die gewaltigen Ströme von Unterhaltszahlungen wegignoriert.
Unsere Arbeit hat inzwischen marginale Ansätze geschaffen:
- ein unter dem Diktat des Bundesfrauenministeriums existierendes Bundesforum Männer, das ich schon bei meinem ersten VÄTERKONGRESS 2008 in Karlsruhe forderte (und das auch danach kam). Auch ich darf dort hin und wieder als Delegierter mitwirken.
- die Einsicht, dass getrennt zu erziehen nicht gleichbedeutend ist mit alleinerziehen
- die Einsicht, dass eine Einelternfamilie ein Paradoxon bedeutet
- die erste Auseinandersetzung im Bundestag zum Wechselmodell am 15.03.2018.
Über die ansonsten wirkenden Strukturen, die Kinder und Väter als Kollateralschaden einer ungebremsten Frauenförderung diskriminieren, und die daraus resultierende Verantwortung eines Bundesverfassungsgerichtes würde ich gerne mit Ihnen diskutieren.
* Grundsatzprogramm der SPD
Mit freundlichem Gruß
Krieg Franzjörg
http://www.vafk.de/medien/Radio/Masterband/BVGFJKRI.mp3
Mahnwache Ende 2002 vor dem BVerfG
https://vater.franzjoerg.de/der-entsorgte-vater-3/
https://vater.franzjoerg.de/die-richter-und-ihre-denker-die-familale-intervention-text/
Mein Grundsatzreferat
https://vater.franzjoerg.de/das-fatale-axiom-der-guten-mutter/
Die Verantwortung der Gerichte, hier insbesondere des OLG Freiburg
Frau Prof. Dr. Susanne Baer musste schriftlich Ihre Mitwirkung in einer Diskussion abweisen. Die Arbeitsbelastung sei zu hoch und während ihrer Amtszeit sei eine solche Diskussion nicht möglich.
12.05.2018
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Susanne Baer,
Ich bedanke mich für Ihre schriftliche Reaktion auf mein Schreiben vom 19.04.2018.
Leider konnten Sie auf Ihre eigene Ankündigung von Diskussion zu den angeblichen Gleichheiten von Männern und Frauen vor dem Gesetz nicht eingehen.
Natürlich ist es wichtig, dass der Anschein von Rechtsstaatlichkeit in unserer Gesellschaft diskutiert werden muss. Meine Ausführungen haben Erfahrungen als Grundlage, die geeignet sind, diese angebliche Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtskonformität in Frage zu stellen.
Das Faktum, dass Ihre Festrede nur brav beklatscht wird und dass eben keine Diskussion stattfindet, entlarvt den desolaten Zustand unserer Demokratie.
Ich halte diese Diskussion für so wichtig, dass ich sie öffentlich führen werde.
Mit freundlichem Gruß
Krieg Franzjörg
Aus den Reaktionen:
Sehr geehrter Herr Krieg,
ich bin auf Ihren Offenen Brief an Frau Dr. Baer aufmerksam geworden. Gewiss erhalten Sie viele Zuschriften. Dennoch möchte ich Ihnen mitteilen, daß Sie mir aus der ,,Seele“ geschrieben haben. Ich war 2015 Zeuge, wie die Polizei weinende, nach dem Vater schreiende Kinder mit Gewalt von dem in Tränen aufgelösten Vater trennten. Diese Bilder verfolgen mich bis heute. Die Mutter hatte gelogener Weise, motiviert durch eine Frauenberatungsstelle, eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt erstattet.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Poizeibeamten wurde beantwortet:
Wenn die Frau Kinder und Ehemann schlägt, sollte der Mann die Ursache in seinem eigenen Verhalten suchen.
Das ist jetzt alles nur grob inhaltlich wiedergegeben.
Seitdem bin ich bemüht, dass wir hier wenigstens eine Telefonnummer bekommen, an welche sich ein Mann in Not wenden kann, wenigstens Rat erhalten kann.
Ihrem offenen Brief habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
und größtem Respekt vor Ihrer Initiative und Ihren Erfolgen.
djb-Pressemitteilung
Berlin, 14.11.2018
https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/pm18-40/
An der Spitze des Bundesverfassungsgerichts fehlt eine Frau!
Es soll also schon wieder ein Mann werden, der künftige Präsident des Bundesverfassungsgerichts! Im Jubiläumsjahr „100 Jahre Frauenwahlrecht“: Mit Stephan Harbarth schlagen die Unionsparteien nach Henning Radtke und Josef Christ zum dritten Mal in Folge einen männlichen Verfassungsrichter vor. „Das kann nicht an einem Mangel an geeigneten Kandidatinnen liegen.“, erklärt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).
„Erkennbar fehlt den politischen Parteien der Sinn dafür, dass es bei der Besetzung höchster Richterposten sie selbst sein müssen, die für die Chancengleichheit von weiblichen und männlichen Kandidat*innen zu sorgen haben.“ Wie sich schon bei der Besetzung der Listen für die Wahl zum Bundestag oder in die Länderparlamente gezeigt hat, bleibt es dabei, dass Chancengleichheit kein Selbstläufer ist, sondern kontinuierlicher Anstrengungen bedarf.
Was tun? Aufgerufen sind jetzt alle Parteien, insbesondere SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass es zu einer Vizepräsidentin im Bundesverfassungsgericht, also zu einer Frau als Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts kommt. Wersig: „Sowohl unter den derzeitigen Richterinnen im Zweiten Senat als auch unter den vielen hervorragenden Juristinnen in der Bundesrepublik lässt sich leicht eine qualifizierte Kandidatin finden. Wenn dies misslingt, liegt dies allein am mangelnden politischen Willen und nicht an fehlenden Kandidatinnen.“
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Prof. Dr. Maria Wersig – Präsidentin
Mein Kommentar:
Welche Frau soll man denn dem Wähler zumuten?
Ein Mann, der die Frauen ihr Ding machen lässt und damit alle Überziehungen von Frauen mit abnickt, ist doch immer noch besser als eine Frau, die gerade in unserem Familien-„Recht“ Menschenrechtswidrigkeiten organisiert, sich dann aber der öffentlichen Diskussion nicht stellen möchte.
Auf welcher Seite das Unrecht Methode ist, ist doch offensichtlich. Wir Wählende sind ja nicht genuin alle doof.
Wenn man sich vorstellt, was Frau Vosskuhle in Freiburg zu verantworten hatte – Frauen dieser Qualität kann man doch nicht das höchste Richteramt im Staat anbiedern.
Ich würde gerne eine Frau in diesem Amt sehen – wenn es eine Kandidatin gäbe, die auch respektabel und dieses Amtes würdig ist. Dann wäre sicher auch ein Familienrecht, das seinen Namen auch verdient und das den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst ist, keine heiße Kartoffel mehr. Solange Ideologie aber das BVerfG dominiert, nehmen wir wenigstens das kleinere Übel.