FAS-Artikel vom 27.05.2018, „Kampf ums Kind“
Offener Brief der „Mütterlobby“ – Mütterinitiative für Alleinerziehende
Die Mütterlobby schreibt von einem „Väterrechtsverband“, was ihnen in ihrer Logik wohl zwingend erscheint. „Mütterinitiative für Alleinerziehende“ ist egozentrisch und rein erwachsenenorientiert. Da geht es um die Durchsetzung eigener Interessen. Wenn für diese Mütter das logisch und selbstverständlich erscheint, ist der Filter so gesetzt, dass andere Realitäten gar nicht mehr wahrgenommen werden können: Die von ihnen gewählte Bezeichnung „Väterrechtsverband“ ist zwar die Umsetzung des Konzeptes „Mütterlobby“ auf die Interessen von Vätern, hat aber nichts mit dem „Väteraufbruch für Kinder“ zu tun, über dessen Selbsthilfetreffen im FAS-Artikel berichtet wird. Wollten wir ebenso egozentrisch sein wie diese Mütter, hätten wir uns „Väteraufbruch für Väter“ genannt oder eben „Väterlobby“. Eben das wollten wir aber 1988 schon bei der Gründung nicht. Eine „Mütterinitiative für Kinder“ dagegen wäre ein völlig neues Konzept in der narzisstischen Mütterszene.
Während also Mütter hemmungslos das Alleinige Sorgerecht für Alleinerziehende einforderten und immer noch einfordern, meinten wir Väter schon 1988 – und heute immer noch – dass es uns genügen würde, wenn Kinder das bekommen würden, was ihnen natürlicherweise zusteht: Das Leben von restriktionsfreier Beziehung zu ihren beiden Eltern.
Das tiefe Durchatmen ist angebracht. Wie wäre es denn mit einem Selbsterfahrungsseminar zum Thema: Warum sind wir Mütter eigentlich so narzisstisch und gewalttätig?
Und dann beginnt die Argumentationskette gegen Aussagen aus dem FAS-Artikel:
- Seit der Einführung des FamFG zum 01.09.2009 gilt ein Beschleunigungsgebot. Und die Mütterlobby meint dazu, es müssten „Eltern aber spätestens einen Monat nach ihrem Antrag auf Sorge- oder Umgangsrechte vor dem Familiengericht gehört werden.“ Ja, eigentlich schon. Die Ausnahmen sind aber eher die Regel. Überlastungen bei den Gerichten, verzögerte Reaktionen von Parteien und Gegenparteien, die üblichen Zeitspielchen im familialen Verfahren eben. Und dann vergehen nach einem Umgangsboykott wegen angeblichen Gewalttätigkeiten des Vaters plötzlich einige Monate, bis ein Familiengericht die Mutter für den Umgangsboykott damit belohnt, dass der Vater auf einen Begleiteten Umgang alle 2 Wochen für 1,5 Stunden reduziert wird, auf den Vater und Kind dann wieder wegen Überlastung des BU-Trägers weitere Monate warten müssen. Und schon hat die Mutter dem Kind erfolgreich den Vater für mindestens ein halbes Jahr entzogen – eine Gewalttat, für die sie wie ein Kind oder eine Behinderte nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das wird sich wohl leider erst dann ändern, wenn es noch viel mehr „alleinerziehende“ Väter gibt, die mit den Müttern dieselben bösen Spielchen treiben. Dann erst darf ganz offiziell erkannt werden, dass Umgangsboykott Gewalt gegen das Kind und den zweiten Elternteil bedeutet. Denn Gewalt gegen das Kind und den Vater zählt nicht. Erst, wenn es eine Mutter trifft, heult mit Schupelius die ganze Nation.
- „Vor der Reform war bei häuslicher Gewalt die befristete Aussetzung des Umgangs die Regel. Nun wird das Umgangsrecht eines Vaters nur noch selten davon beeinflusst, ob er sich gegenüber der Mutter seiner Kinder strafrechtlich relevant verhalten hat.“
Ein ungeprüfter Vorwurf der Mutter – und schon wird der Umgang „ausgesetzt“, d.h., das Kind wird vom Vater strikt getrennt. Das will die Mütterlobby.
Ich meine, das müssen wir wohl so lange Müttern ebenfalls zumuten, bis diese erkennen, dass das, was sie wollen, narzisstische Gewaltanwendung bedeutet.
Wenn diese Gewalthandlungen von Müttern heute nicht mehr so geschmiert funktionieren, wie das noch vor einigen Jahren der Fall war, liegt das eben daran, dass selbst die Gerichte den Missbrauch mit dem Missbrauch erkannt haben.
Ich musste neulich eine Mutter anzeigen, weil sie mir gegenüber ihren derzeitigen Umgangsboykott damit begründet hatte, dass der Vater zusammen mit „3 bis 5 Typen“ in einer Gartenhütte den schweren sexuellen Missbrauch seiner 4jährigen Tochter mit „Betäuben des Kindes durch die Nase“ angeführt hätte. Hinzu kamen allerdings Aussagen, die leicht zu widerlegen waren: Der Vater hätte ihr schon einmal „das Becken gebrochen“ und sowohl das Jugendamt als auch die Erzieherin im Kindergarten hätten ihr bestätigt, dass sie wüssten, dass der Vater pädophil sei.
Ich bin gespannt, was dem zuständigen Familiengericht als Mutterschutzmaßnahme dazu einfällt.
- „Und gegen eine den Umgang verhindernde Mutter setzt es oftmals drakonische Strafen, bis hin zur Gefängnisaufenthalten.“
Ja, es gibt seit der Einführung des FamFG statt der Zwangsmaßnahmen sogenannte Ordnungsmittel – Geld, ersatzweise Haft. Konzeptionell ist das wie ein Strafzettel und gut gemeint. Einem Kind einen Elternteil zu entziehen und diesem sein Kind vorzuenthalten, ist eben auch bedeutend gravierender als Falschparken.
Wenn man die Praxis dazu betrachtet, wundert einen nicht, dass sich schon der Europ. Gerichthof für Menschenrechte im Verfahren Kuppinger vs. Deutschland II darüber fast schon belustigt geäußert hatte, dass sich die Deutschen nicht wundern müssten, dass sich, wenn sie bis zu 25.000 Euro Strafe androhen und dann 200 Euro für sechs boykottierte Umgänge vergeben, der Effekt eben nicht einstellt.
Jede Trennungsmutter ist ja „alleinerziehend“ und von Armut bedroht, und was sie zu zahlen hätte, lässt dann die Kinder hungern – geht also nicht.
Noch weniger möglich ist die Gefängnisstrafe. Ich suche seit Jahren dazu Beispiele und finde keine.
Und weil die „Mütterinitiative für Alleinerziehende“ auch keines gefunden hat, tun sie so, als wäre eine mehrfache Kindesentführung ins Ausland durch die Mutter dasselbe wie eine mit Ordnungsmitteln bestrafte Umgangsverweigerung. Ob die LeserInnen wirklich für so doof gehalten werden?
Außerdem:
Ein Schupelius macht schließlich deutlich, mit welchem Niveau an geistiger Nahrung bildungsfernere Kreise in Deutschland zufrieden und satt zu machen sind.
- Zum sarkastischen Lächeln bringt die Mütterlobby die Geschichte mit der Trennungsmutter, die sich nach oben „gearbeitet“ hat und nun einen neuen Partner hat, der ihr alles finanziert und der Student als Vater kann nur mithalten, weil seine Eltern ihn unterstützen. Und sie meinen, dass die Realität doch ganz anders sei:
Die „finanzstarken“ Väter würden die armen Mütter doch durch Gerichtsverfahren in den Ruin treiben.
Ich habe rund 500 Gerichtsverhandlungen hinter mir. In den überwiegenden Fällen erhielt die Mutter nach einem Umgangsboykott Verfahrenskostenhilfe, d.h., sie konnte auf Kosten des Steuerzahlers – mehrheitlich Männer – kostenlos klagen. Und der Vater, der Unterhalt zahlt, dafür vom Staat noch in Steuerklasse 1 abgezockt wird, muss alles entsprechend diszipliniert erarbeiten.
Die Lüge vom „finanzstarken“ Mann und Vater ist immer noch der Klassiker.
Warum dann aber soll der Papa Staat auch noch kräftig für die armen Alleinerziehenden in die Kassen greifen?
Dieser ganze Sumpf an Stimmungsmache wird nur dadurch erledigt, dass wir dabei mitwirken, Mütter in dieselbe Situation zu bekommen, in der wir Väter sind. Erst dann wird sich etwas tun.
Ich würde ja lieber gerne Vernunft anmahnen. Die Mütterlobby belehrt mich da eines Besseren. Vernunft regnet eben nicht vom Himmel – und wenn, dann nicht dahin, wo es nötig wäre.
Mein Kommentar zum Equal-Pay-Day:
Equal-Pay haben wir dann erreicht, wenn die Hälfte der Unterhaltsverpflichteten Mütter sind.
- „Trotz dessen müssen wir Mütter erstaunt zusehen, wie die Rechte der Väter von der Rechtsprechung immer stärker ausgebaut werden – ohne, dass dies Hand in Hand mit Pflichten wie der Zahlung von Unterhalt oder der Kinderbetreuung geht.“
Gerade der „Väterrechtsverband“, den die Mütterlobby im Visier hat, macht sich stark für die Doppelresidenz – für balancierte Betreuung von Kindern bei Teilung von Familien- und Erwerbsarbeit.
Wir wollen also betreuen, und zwar die Hälfte.
Warum wehrt sich dann die Mütterlobby mit Zähnen und Klauen dagegen?
Wo bleibt die nötige Vernunft, die Widersprüche auch erkennen lässt?
- Und dann kommt der Begriffswust aus der rot-grünen Ecke mit „Väterrechtsgruppen, Männerrechtsbewegung, (Rechts-)Populismus, Nationalismus, Frauenfeindlichkeit, homophobe und rassistische Einstellungen“, etc.
Zunächst: Vor Hinrich Rosenbrock und der Heinrich-Böll-Stiftung war Gesterkamp und die Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Stiftungen sagen schon alles über die Ecken, aus denen das kommt. Und ob eine populistisch aus der rot-grünen Ecke beklatschte „Expertise“ immer „wissenschaftlich“ zu nennen ist, darüber kann man streiten.
Gesterkamp hat den „Väteraufbruch für Kinder“ vom rot-grünen Bashing ausgenommen und ihn bestenfalls als harmlos bezeichnet. Damit können wir leben. Wenn dann aber einige radikale Mütter, die sich Mütterlobby nennen, uns das anhängen wollen, was in der Einleitung dieses Abschnitts steht – sollen sie. Ernst nehmen muss man das nicht.
- Und dann die jedes Jahr aufgelegte Leier mit den „Unterhaltsverweigerern“, denen Gabriel ja schon mal den Führerschein abnehmen wollte.
Angenommen, wir würden die gefühlten Interviewabfragen der Bertelsmannstiftung zur Zufriedenheit von Trennungsmüttern mit dem Kindesunterhalt als valide annehmen und tatsächlich glauben, dass nur die Hälfte der Väter überhaupt zahlt und davon nur wiederum die Hälfte das, was sie zahlen muss – was macht die Mütterlobby dann mit den 85% unterhaltsverweigernden und den weiteren 10% nur unter dem Satz zahlenden Müttern? So steht das auch in der Bertelsmann-Studie mit der Hartmann-Studie als Grundlage.
Es wird Zeit für eine richtige Studie, die aufgrund der in den Kommunen vorhandenen Zahlen zu den Alleinerziehenden-Haushalten und den Zahlen zu den Unterhaltsvorschusszahlungen der UV-Kassen der Jugendämter endlich amtliche Zahlen zum Zahlungsverhalten von weiblichen und männlichen Unterhaltsverpflichteten auf den Tisch bringt.
Warum wird das nicht gemacht? Wären die Zahlen zu entlarvend?
- Mütter, die daran gehindert werden, aus beruflichen Gründen umziehen zu können?
Ich habe das in meiner täglichen Beratungspraxis noch nie erlebt.
Aber ich war schon mit Vätern aus Karlsruhe und Umkreis an den Familiengerichten in Lübeck, Stralsund, Kamenz, Lindau und Lörrach – alles Städte, in die die Mütter die gemeinsamen Kinder entzogen hatten. Und da kommen bis zu gut 1000 km zusammen (Konstanz – Stralsund).
Bleibt uns keine andere Wahl, als daran zu arbeiten, Müttern genau das so lange anzutun, bis diese begreifen?
Wie war das mit dem Regnen von Vernunft?
Ich lade dazu ein, den konfrontativen Blödsinn endlich sein zu lassen.
Es sind UNSERE Kinder, die eine Mama und einen Papa haben (anders haben wir das bisher noch nicht hin bekommen – trotz aller humangenetischen Forschungstechniken) und die auch ein Recht auf Umsorgung und Begleitung durch diese beiden haben.
Kinder als egozentrische Objekte der eigenen Lebensplanung sind ein Verbrechen am Kind und am zweiten Elternpartner.
Verwenden wir lieber unsere Energie dazu, unsere Kinder zu unterstützen und nicht den Kampf gegen den anderen Elternpartner.
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!