2010 entschied das BVerfG auf Grund einer internationalen Demontage der BRD als menschenrechtswidrig handelnder Staat durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die BRD nicht ehelichen Vätern den Zugang zur Gemeinsamen Sorge eröffnen müsse.
Unsere gewählten Vertreter in der Politik dieses (Un-)Rechtsstaates Deutschland brauchten bis Ende Mai 2013, um diese Menschenrechtswidrigkeit durch eine gesetzliche Neufassung des §1626 BGB zu korrigieren, die es ebenfalls verdient hätte, wieder in Straßburg zu landen.
Diese 3 Jahre nutzte die Mütterlobby, um gegen Väter zu hetzen.
Im Folgenden einer der vielen Auswüchse dieses Geschehens:
Am 14.11.2012 beim öffentlichen Seminar für Sorgerecht (für nicht eheliche Mütter) in den Räumlichkeiten des VAMV e.V., Silberhornstraße 6, 81539 München, äußerte die Referentin Rechtsanwältin Cornelia Strasser folgende Haltungen:
- Da ich nicht für Prozesskostenhilfe bei einem Streitwert von 3.000,- € arbeiten kann, ist es wichtig, die Ressourcen zu prüfen. Die Kosten für eine Erstberatung sind 190,- € zzgl. MWSt. Es ist wichtig, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, dann ist das Gutachten nicht mehr zu bezahlen und ein Teil meiner Kostenrechnung ist auch gedeckt. Aus dem Rest machen wir dann eine Mischgeschichte mit Abrechnung über außergerichtliche Tätigkeit.
- Arbeiten sie immer mit der Angst! Dagegen kann das Gericht nichts machen und sie bekommen immer Recht.
- Sollte der Vater erste Anzeichen zeigen, dass er mit dem Gedanken spielt, die gemeinsame elterliche Sorge beantragen zu wollen, gehen Sie mit dem Vater sofort zu Kiebitz e.V. Frau Gstettenbauer kann dann bestätigen, dass die Beratung gescheitert ist, wenn die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge nicht wünscht, der Vater aber doch. Dies ist relevant für das nachfolgende Sorgerechtsverfahren.
- Sie (Mütter) sollten Umgänge zwischen Kind und Vater verzögern, damit beim Sorgerechtsverfahren die Chance auf die alleinige elterliche Sorge besser wird, weil ein Umgang noch nicht regelmäßig stattfindet.
- Wenn Mütter keine gemeinsame elterliche Sorge wünschen, wäre ein Umzug eine gute Lösung.
Ziehen sie einfach um, lassen Sie „ihn“ kommen…
Machen Sie es schnell und überraschend…
Ziehen Sie einfach um, der Vater soll dann den Antrag auf Kindesentziehung stellen.
Wenn Sie erst mal umgezogen sind, wird das Gericht kaum noch dagegen vorgehen können. Das Gericht kann Sie nicht zwingen, zurück zu ziehen. Die gemeinsame elterliche Sorge ist dann auch kein Thema mehr.
- Legen Sie keinen Wert auf die Vaterschaftsanerkennung, denn durch die zeitliche Verzögerung können Sie sich einen Vorteil verschaffen. Anträge bei Gericht seitens des Vaters können erst nach der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Den Unterhalt können Sie ab Geburt rückwirkend bekommen. Gehen Sie dazu zum Jugendamt zur Vormundschaftsstelle.
- Denken Sie daran, die Umgänge rechtzeitig zu dosieren, damit der Vater weniger Chancen bei einem Antrag auf die geteilte elterliche Sorge hat.
(Dies wurde einer Mutter angeraten, die selbst angibt, dass der Vater mit dem Kind und mit ihr ein sehr gutes Verhältnis hat. Die Mutter hat dagegen auch keine Einwände).
- Was gibt es für Fragen im Leben, wo Sie den Vater wirklich brauchen? Kindergarten, Schule, geht alles ohne Vater.
- Väter haben eine subtile und sadistische Art.
- Es ist derzeit eine ideologische Entwicklung, ein Vater sei so wichtig…
- Ich habe mir Gedanken gemacht, die beste Möglichkeit, sich vor einer Automatisierung bei der neuen Sorgerechtsregelung zu schützen…. „Machen Sie eine Schutzschrift“. Gehen Sie beim Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und machen Sie prophylaktisch eine Schutzschrift für den Fall, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Väter könnten bei der neuen 6-Wochen-Antragslösung die Post abfangen oder mutwillig die falsche Adresse der Mutter angeben. Dann käme die Post nicht binnen der 6-wöchigen Widerspruchsfrist bei Ihnen an.
Ich finde auch, dass die Gerichte damit überschwemmt werden sollten. Dass die Gerichte auch wissen, dass so eine Lösung nicht kostenneutral für die Justiz ist. Ich glaube, dass das der Justiz eine Menge Geld kosten wird.
Diese Schutzschrift ist für Sie kostenfrei.
- Ich rufe Sie auf zur Online-Kampagne gegen den neuen Gesetzesentwurf. Machen Sie mit, das ist eine gute Sache.
- Gründe, welche die gemeinsame elterliche Sorge verhindern, wären: Gehen sie prophylaktisch und rechtzeitig zu Ärzten, Therapeuten und der Beratungsstelle Kiebitz e.V., Frau Gstettenbauer, und lassen sie sich die Belastung des Kindes durch den Vater bestätigen. Ärzte sollten im Nachhinein Bescheinigungen rückwirkend ausstellen.
- Ein Totschlagargument gegen die gemeinsame elterliche Sorge, welches ich auch schon angewandt habe, ist „man kann nicht kommunizieren“.
- Überlegen Sie sich, ob der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater.
- Wir werden alles sehr subtil bei Gericht vortragen müssen.
- Bereits gestellte Anträge auf die gemeinsame elterliche Sorge sollten so schnell wie möglich, noch vor der neuen Regelung verhandelt werden. Ihre Chancen, die elterliche Sorge nicht zu teilen, stehen derzeit mit der bisherigen Regelung viel höher.
- Empfehlung von Frau Strasser: Eine Mutter solle mit List (z.B. dem Vorwand einzukaufen) das beim Vater lebende Kind zu Kiebitz e.V., Frau Cornelia Gstettenbauer, bringen, welche dann eine Bescheinigung binnen eines kurzen Termins ausstellen kann, wie sehr das Kind leidet. Die Adresse kann ich Ihnen auswendig sagen „Landsberger Str. 320“. Die Telefonnummer kann ich Ihnen auch auswendig sagen „089/181192“.
- Kommen Sie zu mir, oder ich empfehle Ihnen auch noch die Rechtsanwältin Millecker. Das ist auch noch eine sehr gute Anwältin. (Anny Millecker – Theatinerstraße 30 – 80333 München – 089/1259840-0)
Festgehalten wurde dies in einem Gesprächsprotokoll, welches in der Zeit zwischen 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr während dem Seminar anfertigt und in einer Eidesstaatlichen Versicherung vom 25.11.2012 bestätigt wurde.
Das Original ist erreichbar unter
https://www.youtube.com/watch?v=EfgvPCHTZmg
Natürlich entrüsteten sich viele am Kindeswohl orientierte Personen darüber, was Frau Strasser als unzulässigen Angriff gegen sie wertete.
Sie erhielt Schützenhilfe aus dem Münchener Stadtparlament.
Es ist wichtig für uns, zu wissen, wo die Verfechterinnen von Menschenrechtswidrigkeiten überall am Wirken sind.