Dokumentation:
Beschimpfungen, Abwertungen, Todesdrohungen
Beteiligte:
Vater V
Mutter M
Kind K
Beispiel Diskussion abends
Anfangs Gespräch, wie eine Paartherapie bezahlt werden kann. V hatte Hauskauf und Heirat als Fehler bezeichnet. M versucht, mit ihm ruhig zu sprechen, wie man diese Fehler auflösen kann und bestätigt auch auf Nachfrage, dass eine Trennung Verkauf des Hauses und Scheidung bedeuten würde.
M solle ihre Haushälfte auf V überschreiben, daraufhin fragt M, was die Folge sei, wenn sie nein sagen würde.
Antwort: „Dann verursachst du einen Krieg“ „Du schädigst K, weil wir uns dann streiten werden.“
Und weiter: „Geh doch in den Wald und erhänge dich, wie die Nachbarin, die hier gewohnt hat. Dich braucht doch keiner.“ M sagt, dass sie jetzt nicht weiterspreche, weil V eine Grenze überschreitet.
V weiter: „Du bist eine Psychopathin, ich will einfach, dass du aus meinem Leben verschwindest.“
„Ich werde dieses Haus nicht hergeben, auch wenn ich dich töten muss, dann töte ich dich.“
„Ich will hier nicht ausziehen, ich will meine Ruhe haben, und ich will niemanden ausbezahlen.“
„Dieses Haus ist Ks Zuhause. Wenn du das mit deiner Erleuchtung nicht hinkriegst, bleibt es unser Zuhause. Und ich setze die Mittel ein, die ich habe – ob legal oder nicht, ist mir egal.“
V: „Ich glaube, du bist autistisch, und kannst Emotionen nicht richtig verarbeiten. Weil Du empfindest keine Freude daran, mir eine Freude zu machen.“
V: „Wenn Du nicht ständig streiten würdest, könntest du mehr im Haushalt machen. Ich bin offiziell krank und mit hohem Blutdruck geht einher, dass ich leichter reizbar bin.“
V: „Ich will nur alle 14 Tage das Kind bei der Mutter haben. Ich will nur alle 14 Tage, dass K bei dir ist. …
Mir wäre wichtig, dass sie mehr bei mir ist, weil ich ein neues Familienleben aufbauen will.
Ich habe auch geschaut, es ist ok, wenn Kinder 2 Mütter haben. Ich will eine Partnerin suchen, die auch die Rolle als Mutter übernehmen will.“
V: „Du sagst, dass du dich nicht traust, etwas zu sagen. Aber das liegt daran, dass ich seit Jahren überreizt bin.“
M als V nach 25min Monolog fragt, was M denke: „Ich trau mich nicht, etwas zu sagen. Ich denke, jeder Satz von mir wird falsch verstanden.“
M: „Ich möchte so nicht reden. Wenn wir miteinander reden sollen, sollten wir schön miteinander reden und nicht ‚du musst‘, ‚du hast es falsch verstanden‘.“
M schaut nach K, weil diese mittlerweile im Bett liegt und ohne Essen eingeschlafen ist.
V: „Wenn irgendwas Blödes passiert in Ks Leben, werde ich dir das nie verzeihen. Und glaub mir, ich bin kurz davor, dass ich nichts mehr zu verlieren habe, dann ist es mir scheißegal, ob ich im Knast lande oder nicht. Mein Leben hast du zerstört, wenn ihr was Komisches passiert, so mit Drogen oder so, ich werd mich rächen dafür…, weil du nicht mal gehen willst. … und falls ich noch lebe in ein paar Jahren und ihr was Schlechtes passiert, ich werd mich rächen an dir. … Wenn mit ihr was Komisches passiert, werde ich dich nicht ungestraft davon kommen lassen. Ich werde dann verrückt werden und ich werde Gott sein.“
Verfahrensbeistand dazu:
„Das ist normaler Beziehungsstreit und familiengerichtlich ohne Bedeutung!“
„Gewalt gegen das Kind besteht nur dann, wenn Verletzungen sichtbar sind!“
Was meint ihr dazu?
Antwort an: Unsere-Kinder@gmx.org
REAKTIONEN
Vater 01
Der Verfahrensbeistand hat aus seiner eigenen Erfahrungswelt heraus wahrscheinlich sogar recht. Wenn man solche Situationen immer wieder erlebt, erscheinen sie irgendwann normal.
Doch genau darin liegt das Problem: Was häufig vorkommt, ist deshalb noch lange nicht normal – und schon gar nicht hinnehmbar.
Das ist keine gewöhnliche Beziehungsauseinandersetzung. Das ist psychische Gewalt.
Ich habe es selbst erlebt. Mit einem entscheidenden Unterschied: Meine ehemalige Frau hat solche Schritte nicht angekündigt oder angedeutet. Sie hat sie einfach vollzogen.
Besonders erschreckend finde ich, wie schnell solche Verhaltensweisen im familienrechtlichen Umfeld als „normaler Beziehungskonflikt“ eingeordnet werden. Damit besteht die Gefahr, dass psychische Gewalt verharmlost und das Leid der Betroffenen unsichtbar gemacht wird.
Die Häufigkeit eines Verhaltens macht es nicht harmlos. Und professionelle Gewöhnung darf niemals zum Maßstab dafür werden, was Menschen und insbesondere Kindern zugemutet werden darf.