Die Mutter verlässt die Beziehung und will mit dem Sohn im Alter von 8 Jahren zu ihrem neuen Bettgenossen etwa 20km weiter umziehen.
Dem Sohn gefällt diese neue Konstellation nicht:
- Er müsste jetzt an einen anderen Kindergarten
- Er verliert seine Freunde
- Er ist in seinem Sport, den er mit dem Vater ausübt, massiv behindert.
Es wird festgelegt, dass der Junge zunächst mit der Mutter umzieht und den Kindergarten wechselt. Diesen Umstand wirft er seinem Vater heute immer noch vor.
Es konnte aber durchgesetzt werden, dass er mit seinen Freunden (vorläufig) in die Schule beim Vater eingeschult werden kann. Das war natürlich schon eine Vorentscheidung.
Es kommt zu einem Gutachten, das den weiteren Aufenthalt des Kindes beim Vater empfiehlt.
In einer familiengerichtlichen Verhandlung, die die Mutter beantragt hat, wird festgelegt, dass das Kind in der angestammten Schule verbleibt. Damit ist eine weitere Vorentscheidung für den Hauptaufenthaltsort getroffen, der nicht viel später auch beim Vater festgelegt werden muss, weil das Kind unbedingt nur dort bleiben möchte.
Die Mutter muss nun damit klarkommen, dass sie zu den 15% Müttern gehört, deren Kind beim Vater lebt und für das sie umgangsberechtigt und unterhaltsverpflichtet sind.
Das passt ihr absolut nicht.
Schuld ist natürlich ein „mütterfeindlicher“ Staat, der ihre Befindlichkeit nicht bedient und ihre besondere Bedeutung als MUTTER nicht wertschätzt. Sie trägt quasi ein imaginäres Mutterkreuz, das heute meist im staatlichen Angebot besteht, sich hemmungslos austoben zu können und den Vater übergriffig zu behandeln.
Es vergeht keinen Tag, an dem sie nicht auf eine Aktion sinnt, mit der sie angreifen könnte.
Eines Tages ist es soweit:
Signale des Kindes, dass es ihm bei ihr und ihrem Lebensgefährten nicht besonders gefällt und eine Absage des Kindes für einen Ausflug seiner Mutter mit Lebensgefährten bringen für sie das Fass zum Überlaufen. Sie wendet sich ans Jugendamt und plädiert auf massive Kindeswohlgefährdung im Haushalt des Vaters. Keine Ahnung, welches Märchen sie mit viel Tränen aufgeführt hat – auf jeden Fall wirkt der Zirkus.
Würde ein Vater aus den 85% Verlierern im Residenzmodell eine solche Aktion starten, würden die Fachfrauen beim Jugendamt tiefenentspannt bleiben und den Vater dafür kritisieren, dass er die Mutter nicht wertschätzt.
Im Umgang mit einer Mutter reagieren die Fachfrauen aber plötzlich hormongesteuert und resonieren mit dem Bauch der Mutter.
Es wird ein 8a-Fall eröffnet.
Eine Delegation von 3 Fachfrauen läuft eines Morgens in der Schule des Sohnes ein und lässt diesen aus der Klasse holen.
Der Junge ist perplex, was diese drei Frauen von ihm wollen und warum sie ihn vor seinen Freunden bloßstellen und vorführen.
Er erzählt ihnen, dass bei ihm und beim Vater alles in Ordnung sei und dass er keine Veränderung wolle. Außerdem erklärt er, dass ihm der ständige Streit zwischen seiner Mutter und deren Lebensgefährten auf den Wecker gehe. An jenem Samstag wollte er auch nicht mit, weil er keinen Bock auf Streit mit dem Zwang zur Zurschaustellung von Freud und Sonnenschein hat.
Zeitgleich mit dem Überfallkommando an der Schule erhielt der Vater einen Brief der Fachfrauen in seinen Briefkasten, in dem der 8a-Fall eröffnet wird, um die „Gefährdungspotentiale“ ausfindig zu machen.
Ja, es gab ein Gefährdungspotential:
Das Auftauchen des Pulks der Fachfrauen in der Schule.
Ausgelöst durch eine hyperventilierende und bauchgesteuerte Mutter.
Und die mit der Mutter resonierenden Fachfrauen gingen dieser Mutter auf den Leim.
Mit dem Effekt der von ihnen ausgelösten Kindeswohlgefährdung.
Ich bin gespannt, wie die „insofern erfahrenen Fachfrauen“ sich aus dieser Nummer wieder herauswinden werden.