„Was ich schließlich über die Eskapaden der Mutter meiner Kinder nach der Trennung alles zugespielt bekam, war allerdings so heftig, dass ich zum ersten Mal das Jugendamt informierte. Die Kinder wurden teilweise mehrere Tage am Stück allein gelassen mit gleichzeitigem Kontaktverbot zum Vater, der nebenan wohnte. Die Ältere war ab dem Alter von elf Jahren immer wieder für eine zweijährige Schwester, den noch anwesenden Tim (Pflegekind), ein ganzes Anwesen mit Haus, großem Garten (über 1.000 qm) und viele Tiere allein verantwortlich. Sie kannte das schon: Da ihre Mutter auch sonst morgens im Bett blieb, machte sie Tim für den Kindergarten fertig und ging selbst zur Schule. Irgendwann krabbelte die Kleine aus dem Bett und trug die Windel aus der Nacht manchmal bis in den frühen Nachmittag. Kein Wunder, dass sie ständig einen entzündeten Windelbereich hatte. Doch damit nicht genug. Die Phase der ersten Depression der Mutter und deren erster Aufbruch in die SM-Szene gingen einher mit einer schlimmen Vernachlässigung der Kinder, was sich bei der Zweijährigen mit schwerem Fußpilz (die gesamte Sohlenhaut bis auf die rote Unterhaut löste sich in Fetzen ab), mit langen Zeiten, ohne zu baden und mit stinkenden Kleidern bemerkbar machte. Das Jugendamt war dafür taub. Die Reaktion des Kreisjugendamtes Karlsruhe auf meine umfassenden Informationen war für mich als entrechteter Vater niederschmetternd. Die zuständige Sachbearbeiterin meinte endlich nach sechs Wochen: „Wir haben mit der Mutter gesprochen. Sie will keine Veränderung.“ Damit war die Sache für das Kreisjugendamt Karlsruhe erledigt.“
Zitat aus meiner Trennungsvita.
Gegen das Verhalten des Jugendamtes gehe ich nach dem erbrachtem Beweis für die katastrophalen Folgen mit einer Strafanzeige vor:
Anzeige
Ich,
Franzjörg Krieg, Adresse
zeige hiermit das
Jugendamt Karlsruhe-Land
wegen
unterlassener Hilfeleistung und Unterlassung ihrer Interventionsverpflichtung
an.
Bezug:
Unterlassung einer dringenden Intervention, meine Tochter H. G. betreffend, auf meine Sachvorträge im Jugendamt Karlsruhe-Land am 16. Juli 1996 und 14. Februar 1997 hin.
Betroffene Personen:
Meine Tochter:
H. G., geb. am 28.09.1983, Adresse
Die Mutter:
B. G., Adresse
Damalige Sachbearbeiterin im Jugendamt:
Frau K.
Grund der 7-jährigen Verzögerung dieser Anzeige
Das Jugendamt Karlsruhe-Land nutzt seinen Ermessensspielraum mit dem Hintergrund, Mütter zu bevorzugen und Väter auszugrenzen, sehr restriktiv. Belege hierfür und Hintergründe werden später noch erläutert. Das Jugendamt erklärte damals, dass eine weitere Intervention ihrerseits nicht notwendig sei. Den Gegenbeweis konnte ich nicht erbringen. Ich erklärte damals, dass das Verhalten der Mutter eine Therapiebedürftigkeit der Tochter nach sich ziehen werde, was die Fachliteratur auch deutlich ausweist. Erst das jetzt vorliegende Gutachten des Professor Dr. B. E. vom 30.09.2004 hat meine damaligen Befürchtungen nicht nur bestätigt, sondern meine schlimmsten Erwartungen übertroffen. Deshalb kann auch erst jetzt der Beweis der schrecklichen Folgen einer damals fehlenden Intervention angetreten werden.
Erläuterungen zum Sachverhalt
- Faktenlage und mein Vortrag dazu beim Jugendamt Karlsruhe-Land im Juli 1996 und Februar 1997
Nach der Trennung (17 Jahre ehegleiches Zusammenleben) im Spätsommer 1994 bezog ich mein eigenes Anwesen, das übernächste neben dem der Mutter, die nach der Trennung automatisch die alleinige Sorge innehatte. Ab dem Sommer 1996 ließ die Mutter unsere beiden Töchter H. und L. im Alter von 12 und 3 Jahren über die Dauer von mehr als 2 Jahren regelmäßig an 4 Tagen in jeder Woche allein. Zwischendurch blieb sie auch bis zu 5 Tagen am Stück weg. Alles bei gleichzeitigem Kontaktverbot der Kinder zu mir als dem nebenan wohnenden Vater.
Dies hatte zur Folge, dass die kleine L. nach der „Entsorgung“ des Vaters auch die Mutter weitgehend entzogen bekam, mehrheitlich von ihrer ebenfalls noch zu jungen Schwester versorgt und erzogen wurde und damit einem empfindlichen Orientierungsverlust im Hinblick auf die zuständigen Erziehungspersonen ausgesetzt war, was sich damals in auffälligem Verhalten zeigte. Öfter konnte ich über das dazwischen liegende Grundstück hinweg L. weinen und schreien hören. Wenn ich rüber ging und nachfragte, ob ich helfen könnte, erhielt ich z.B. von H. die Auskunft, dass L. sich unmöglich benommen hätte und sie sie hätte einsperren müssen.
H. war in viel zu jungen Jahren auf sich allein gestellt und begann folgerichtig nur 1 bis 2 Jahre später zu machen, was sie wollte, was zu ausgesprochen schwerwiegenden Problemen zwischen Mutter und Tochter führte. Es war im Gespräch, H. in ein Internat zu verbringen.
Der Mutter war die Unzulässigkeit ihres Verhaltens bewusst, weshalb sie die Kinder dazu verpflichtete, darüber Stillschweigen zu bewahren. Als ich am 19.02.1997 H. gegenüber bemerkte, dass ihre Mutter sie ja nicht nur übers ganze Wochenende, sondern auch jeden Mittwoch alleine lasse, leugnete sie dies hartnäckig. Als ich sie fragte, warum sie mich belüge, schrie sie mich an, ob ich denn wolle, dass sie ins Heim kämen.
Da ich die zu erwartenden schwerwiegenden psychischen Folgen für die Kinder schon im Jahr 1996 voraussah, verständigte ich im Juli 1996 und im Februar 1997 das zuständige Jugendamt Karlsruhe-Land und forderte eine Intervention.
- Die Reaktion des Jugendamtes Karlsruhe-Land
Die zuständige Frau K. erklärte, sich mit der Mutter in Verbindung setzen zu wollen.
Da ich innerhalb eines Monates nichts vom Jugendamt über den Ausgang der Unterredung mit der Mutter hörte, rief ich am 18.03.1997 beim Jugendamt an. Frau K. teilte mir mit, dass die Mutter „keine Veränderung“ wünsche.
Es wäre Aufgabe des Jugendamtes gewesen, die Mutter auf die gesetzwidrige Art ihrer Verhaltensweise aufmerksam zu machen (fortgesetzter Verstoß gegen §1684 BGB und Vernachlässigung der Kinder) und die Mutter darüber zu unterrichten, was laut Ausweis der Fachliteratur ein solches Verhalten der Mutter bei den Kindern an Folgen – auch ernste Spätfolgen – aufwerfen würde.
Stattdessen teilte mir das Jugendamt mit, dass es nichts mehr unternehmen würde, weil die Mutter keine Veränderung wünsche.
Es genügte dem Jugendamt Karlsruhe-Land völlig, den Wunsch einer Mutter zu ermitteln und deren subjektive Befindlichkeit zu bedienen. Die Gefährdung von Kindern wird als nachrangig oder als Hirngespinst eines Vaters betrachtet.
Die Fakten können in der Akte des Jugendamtes nachvollzogen werden. Ich hatte erstmals am 07.09.2002 um eine Akteneinsicht nachgesucht. Erst nach mehrmaligem nachdrücklichen Insistieren auf meiner Forderung erhielt ich am 23.06.2003 eine Aktenauskunft – keine Einsichtnahme. Diese Auskunft erbrachte, dass alle meine Auskünfte und Hinweise auf eine Gefährdungslage der Kinder zwar beim Jugendamt eingegangen waren, aber nicht ernst genommen wurden, weil beim Jugendamt Karlsruhe-Land die Wünsche einer Mutter in der Regel als Handlungsvorgabe gelten, dem Vorbringen eines Vaters dagegen mit Misstrauen begegnet wird.
- Beweis der Verfahrensweise des Jugendamtes Karlsruhe-Land anhand der jugendamtlichen Stellungnahme vom 11.01.1999, meine zweite Tochter L. betreffend
Erst nach dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 01.07.1998 hatte ich als leiblicher Vater die Gelegenheit, die Ansprüche des Kindes auf seinen Vater im Hinblick auf den Erhalt des Vaters als Bezugsperson gegen die Mutter gerichtlich einzuklagen. Das „Jugend“-Amt zeigte sich auch in dieser Hinsicht als reines „Mütter“-Amt und bediente allein die Mutter. Die Ansprüche, Bedürfnisse und Wünsche des Kindes wurden einfach ignoriert.
Für eine Klage auf Umgang mit meiner Tochter H. war es nach über 4 Jahren mitten in der Pubertät schon zu spät. Dafür kam auch die Kindschaftsrechtsreform zu spät, was die Verantwortung der Politik für die Schicksale vieler gebrochener Menschen aufzeigt. H. sah sich einerseits allein an die Mutter gebunden und hatte verinnerlicht, die Ablehnung des Vaters durch die Mutter fortzuführen. Andererseits kämpfte sie einen erbitterten Kampf gegen die Mutter um ihre Unabhängigkeit und erkannte in mir als Vater eine erfolgreich ausgeschaltete weitere Erziehungsautorität. Folglich übernahm sie mich betreffend allein meine Funktion als bequemer Alimentierer, der seine Arbeitskraft in einer anonymen monatlichen Überweisung zur Verfügung zu stellen hatte. Ansonsten wurde ich missachtet – eine Form moderner Sklavenhaltung. Die komplizierte Situation, in der sich H. befand – und immer noch befindet – führte notwendigerweise zu einer Somatisierung. Sie ist schwer PAS-geschädigt, was das inzwischen vorliegende Gutachten überzeugend ausweist.
Es ist Aufgabe des Jugendamtes, im Fall eines familiengerichtlichen Verfahrens in Sachen Sorge oder Umgang nach § 50 SGB VIII eine Stellungnahme an das Gericht abzugeben (die Stellungnahme vom 11.01.1999 und meine Analyse dazu vom 24.01.1999 in der Anlage).
Die damalige Stellungnahme zeigte deutlich, dass das Jugendamt allein bemüht war, die Mutter zu bedienen. Dazu wurde die Aktenlage grob missachtet, alle Angaben der Mutter wurden als wahr und alle meine Angaben als potentiell unwahr angesehen. Die „Kompromisslösung“ des Jugendamtes war identisch mit der Minimallösung der Mutter, was das Umgangsangebot betraf.
Die katastrophale Fehleinschätzung des Jugendamtes wurde folgerichtig damals durch den Richter missachtet, der meiner Forderung auf Umgang weitgehend entsprach.
Die Folge war, dass meine zweite Tochter L. heute – trotz schwerster Belastung durch das Boykottverhalten der Mutter – erstaunlich gut mit der Situation umgeht, während H. extrem gefährdet ist und laut Gutachten als 21-jährige Erwachsene einer „Nachreifung“ bedarf, also eigentlich noch nicht als erwachsen angesehen werden kann.
- Erläuterungen zur Amtsführung im Jugendamt Karlsruhe-Land
An dieser Stelle muss zum besseren Verständnis etwas zu den Führungsstrukturen im Jugendamt Karlsruhe-Land gesagt werden.
Unter der Amtsführung von Herrn K. (mit dem ein Gespräch nach seiner Aussage nur geführt werden kann, wenn jede Kritik an seinem Amt ausgeklammert wird) hat Frau M. S. die Abteilungsleitung der Karlsruher Sektion des Jugendamtes Karlsruhe-Land inne. Sie ist gleichzeitig „Ansprechstelle für Frauenfragen“ im Landkreis Karlsruhe. Verschiedene Äußerungen von ihr („Herr Krieg, Sie müssen verstehen, ich handle eben zielgruppenorientiert.“) und die Analyse von Schriften, für die sie zumindest mitverantwortlich zeichnet (Gewaltschutzpraxis im Landkreis Karlsruhe) zeigen, dass Frau S. sich nicht nur als Inhaberin eines Frauenförder-Postens als kritiklose Bedienerin weiblicher Interessen sieht, sondern dass sie diese Haltung auch zur Maxime ihres Verhaltens als Abteilungsleiterin des Jugendamtes macht. Dies führt sogar so weit, dass eine rechtmäßig verurteilte Gewalttäterin im Bereich „Häusliche Gewalt“ unter ihrer Zuständigkeit keinen Platzverweis bekam. Stattdessen kamen drei Kinder seit inzwischen eineinhalb Jahren in ein Heim. Die selbstverständliche Doktrin „Das Opfer bleibt, der Täter geht“ wurde dabei auch kurzerhand auf den Kopf gestellt.
- Ausgrenzung von mir als Vater in Folge der fehlenden Intervention des Jugendamtes Karlsruhe-Land
Dass das Jugendamt sich im Jahr 1997 weigerte, seine ureigene Aufgabe wahrzunehmen und sich um die Gefährdung der Kinder zu kümmern, signalisierte der Mutter, dass sie die Abgrenzung der Kinder von mir als ihrem Vater ungestört weiter betreiben konnte. Dies sorgte dafür, dass ich meine Tochter H. seit inzwischen über 8 Jahren nicht mehr unter normalen Umständen treffen konnte. Die Beziehung zu meiner zweiten Tochter L. ist emotional sehr stark, leidet aber unter dem restriktiven Widerstand der Mutter, die in den vielen letzten Jahren jede Möglichkeit nutzte, den Umgang einzuschränken. Das Jugendamt hätte die Aufgabe gehabt, die Mutter deutlich auf die Folgen ihres Verhaltens hinzuweisen und ihre Verhaltensweise klar zu rügen. Genau dies aber erfolgte nicht. Stattdessen hat das Jugendamt die Mutter immer durch sein Nicht-Eingreifen bestätigt.
- Beweis der schlimmen Folgen der fehlenden Intervention des Jugendamtes Karlsruhe-Land durch das Gutachten vom 30.09.2004
Das Gutachten des Prof. Dr. E. vom 30.09.2004 zum psychischen Zustand meiner Tocher H. weist aus:
- ist in hohem Maße suizidal
- ist depressiv
- leidet unter Atemproblemen, Fettstoffwechselstörung, Hypercholesterinamie, Reizmagen, Reizdarmsyndrom mit Diarrhoe und Laktoseunverträglichkeit, Blähungen, Bauchkrämpfen und Nahrungsmittelunverträglichkeit
- war jahrelang nikotinabhängig
- ist alkoholabhängig und konsumiert Alkohol bis zum „Filmriss“
- hat Drogenerfahrung bis zum Kokainkonsum
- wechselt unkontrolliert zwischen Liebe- und Hassgefühlen (Stimmungsschwankungen)
- wird gewalttätig bis zum ausgerenkten Kiefer ihres Freundes
- leidet unter Panikattacken, Essstörungen, Fressattacken mit induziertem Erbrechen
- „Bei Frau G. besteht eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (ICD 10: F 60.3)“
- leidet unter Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen, Selbstbild und Affekten
Dieses komplexe Bild von Persönlichkeitsstörungen ist typisch für schwer PAS-geschädigte Kinder, deren Mutter den Vater rigoros ablehnt und diese Ablehnung im Kind induziert.
Im diagnostischen Teil ist das Gutachten gründlich, sachlich begründet und mit Literaturangaben untermauert. Die zweite Frage in der Aufgabenstellung an den Gutachter, die die Verantwortlichkeit von H. für ihre Beteiligung am Umgangsboykott betrifft, ist weder diskutiert noch beantwortet. Sie ist auch von keiner einzigen Literaturangabe begleitet. Es ist auch für Laien offen ersichtlich, dass der Gutachter in dieser Frage überfordert ist und nicht die fachliche Kompetenz besitzt, die Aufgabenstellung zu erfüllen.
In der Diagnose ist der Gutacher durchaus nachvollziehbar und schlüssig. Sowohl Anamnese als auch Angaben zur Therapie entbehren jeder Nachvollziehbarkeit und Glaubhaftigkeit.
Anlagen
- Stellungnahme des Jugendamtes Karlsruhe-Land vom 11.01.1999
- Meine Analyse vom 24.01.1999 zur Stellungnahme des Jugendamtes
- Gutachten des Prof. Dr. E. vom 30.09.2004
Natürlich war klar, was ein Jugendamt ohne jede fachliche Kontrolle daraus macht und was eine politisch korrekte Staatsanwaltschaft mit einem politisch korrekt mütterzentrierten Jugendamt macht. Aber trotzdem sollte man nicht alles ohne jeden Kommentar hinnehmen…