Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen. Und das war nicht unbedingt zu erwarten.
Thema:
Was zählt mehr: Die Verbindungen des genetischen Vaters zu SEINEM Kind, das SEINE genetischen Merkmale trägt, oder das soziale Zusammensein eines anderen Mannes, der als Lebensabschnittspartner der Mutter gerade mit ihr Tisch und Bett teilt?
Unsere Politik hier in Deutschland will, dass weiter die Mutter diktiert, wer der Vater eines Kindes ist und dass deren Befindlichkeiten das Maß aller Dinge bedeuten. So werden Mütter davor geschützt, die tatsächlichen Väter nennen zu müssen und werden auf Kosten eines Abstammungsbetruges davon freigehalten, die Verantwortung für ihr Handeln tragen zu müssen.
Allerdings haben internationale Entscheidungen parallel zu den Ansichten von grün-rot in Deutschland das Gegenteil umgesetzt und haben die Rechte genetischer Väter gestärkt.
Das BVerfG hat sich nun dazu entschieden – trotz der Dominanz der profeministischen Liga in den eigenen Reihen – nicht mehr eine internationale Abwatschung wie 2010 zum Recht nicht-ehelicher Väter zu kassieren und haben schon vorher angemessen reagiert. International als MENSCHENRECHTSWIDRIG klassifiziert zu werden, ist schließlich für das deutsche Bundesverfassungsgericht ein so heftiger Hammer, dass sie dies beständig versuchen, zu kaschieren. „Das BVerfG hat 2010 den nicht-ehelichen Vätern den Weg zur gemeinsamen Sorge eröffnet“ – Ja, irgendwie schon. ABER: Das geschah erst, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass die Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 zu eben diesem Sachverhalt nichts weiter als MENSCHENRECHTSWIDRIG war. Es war also nicht die eigene Überzeugung, die das BVerfG 2010 leitete, sondern die internationale Abstrafung aus Straßburg.
Und eben das sollte jetzt verhindert werden.
Und es ist symptomatisch:
Es geht um das Recht eines genetischen Vaters für eines von 6 Kindern einer Frau mit 4 dazu gehörenden Vätern.
Ich stellte schon zu Beginn dieses Jahres fest, dass in meiner Statistik die VIER das neue DREI ist.
Ein HOCH auf die ALLEINERZIEHUNG!
Macht so weiter. Das wird noch spannend werden!
Wann kapiert ihr endlich, dass es nur EINE EINZIGE KONSTANTE gibt – und das ist die GENETISCHE!
Alles andere ist Lebensplanung von Alleinerziehenden. Und da sind Lebensabschnittspartner eher temporal bedeutsam.
Wenn ihr also Sicherheit für das Kind wollt, dann fokussiert auf die einzige Konstante, die es gibt PUNKT
Gestern war ich hinter Bonn bei einer Verhandlung. Als ich wieder im Bahnhof in Karlsruhe ankam, rief mich jemand beim Namen und rannte mir nach. Es war der asiatische Vater, dem ich 2013 dazu verhelfen konnte, dass er als genetischer Vater mit einer osteuropäischen Mutter auch tatsächlich der richtige und einzige Vater seiner Tochter wurde und dass dieses Kind danach nicht zu einer Serie von Männern „Papa“ sagte. Damals war diese Entscheidung noch mutig, denn sie ignorierte die gesetzliche Definition von Vaterschaft im §1592 BGB. Das heißt, der einzige Parameter, der von Bedeutung sein konnte, die Zeit, die der soziale „Vater“ mit Mutter und Kind eine soziale Einheit bilden, wurde ausgereizt.
Mit dem Urteil des BVerfG von heute muss die Definition von Vaterschaft im BGB eigentlich fallen. Aber dazu trauen sich die zuständigen PolitikerInnen in Berlin wohl nicht. Die Arbeitsverweigerung geht wohl weiter und es wird – wie damals zwischen 2010 und 2013 zum Recht nicht-ehelicher Väter – nur kosmetisch geschönt.