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Institutionelle Gewalt Menschenrechtswidrigkeit Systemopfer Systemversagen Trennungs-Ideologie Vaterlosigkeit Verantwortung der Politik Versagen der Professionen Verzweifelte Väter

Mütterzentriertes Residenzmodell als machtpolitisch umgesetzte Interventionslösung

by Franzjoerg Krieg / 8. Februar 2026

Die Argumentationskette 

  1. Der Vater darf sein Kind nicht sehen.
  2. Der Vater ist verzweifelt.
  3. Die Verzweiflung beweist, dass mit dem Vater etwas nicht stimmt.
  4. Weil mit dem Vater etwas nicht stimmt, darf er sein Kind nur unter Aufsicht sehen.
  5. Die Aufhebung der Aufsicht setzt voraus, dass der Vater die Aufsicht akzeptiert.
  6. Die Akzeptanz der Aufsicht beweist nicht, dass sie unnötig ist.
  7. Die Ablehnung der Aufsicht beweist, dass sie nötig ist.
  8. Das Kind entfremdet sich währenddessen vom Vater.
  9. Die Entfremdung rechtfertigt weitere Einschränkungen.

Es gibt keinen Ausweg.

(Diese Argumentationskette ergibt sich logisch aus einem aktuellen Gutachten.)

Dieselbe Argumentationskette,
angewandt auf die These „Die Erde ist eine Scheibe“

  1. Die Observatorien werden geschlossen.
  2. Die Bevölkerung ist verunsichert.
  3. Kugeltheoretiker protestieren gegen die Schließung.
  4. Der Protest beweist ihre kognitive Rigidität und emotionale Instabilität.
  5. Die Observatorien dürfen nur noch unter Aufsicht betreten werden.
  6. Die Aufhebung der Aufsicht setzt voraus, dass die Kugeltheoretiker die Schließung akzeptieren.
  7. Wer die Schließung nicht akzeptiert, beweist, dass er die Aufsicht braucht.
  8. Wer sie akzeptiert, hat keinen Grund mehr, die Öffnung zu fordern.
  9. Die Bevölkerung entfremdet sich währenddessen von der Geographie.
  10. Die Entfremdung rechtfertigt die fortgesetzte Schließung.

Die Struktur ist identisch. Der einzige Unterschied: Bei der flachen Erde erkennt jeder die Absurdität.
Aber auch das ist unter Berücksichtigung des Faktors ZEIT relativ:
Vor 1000 Jahren war die Scheibe noch Realität.
Wann verlassen wir in der Familienrechtspraxis das Mittelalter?

(Mit DANK an Philip…)

 

22.02.2026

Verheiratete Eltern, Mutter mit Trennungsabsicht
Mutter zeigt den Vater wegen angeblicher Gewalt an.
Das Jugendamt sorgt für Aussetzung des Umgangs.
Nach 2 Monaten sind alle Vorwürfe vom Tisch.
Die Zeit nutzt der Vater, um alle Videoaufnahmen der Kameras im Haus, die für eine Sicherung gegen Einbrüche installiert sind, zu sichten.
Dabei fällt ihm auf, dass die Mutter Schläge ins Gesicht des 5-jährigen Sohnes als ständiges erzieherisches Mittel einsetzt. Also nicht als Kulminationspunkt einer Eskalation, sondern eiskalt und regelmäßig als integratives Mittel ihrer Erziehung.
Das führt so weit, dass der Junge sich mit Jacke über dem Kopf hinter der Tür verkriecht und bettelt: „Bitte, Mama, nicht auf den Kopf schlagen!“
Der Junge ist auch in der Schule schon wegen Kopfweh aufgefallen und hat wegen Kopfschmerzen auch schon in der Schule gefehlt.
Als dem Vater klar wird, was da abläuft, hat er das Jugendamt verständigt.
Als der Mutter klar wird, dass die Situation für sie eng wird, geht sie zum Jugendamt und legt eine Geschichte vor, die wir noch nicht kennen.

Reaktion des Jugendamtes:

Der Vater wird weiterhin vom Kontakt zu den Kindern ausgeschlossen.
Die Kinder bleiben bei der prügelnden Mutter.

Konsequenz:

  • Anzeige gegen das Jugendamt wegen Beihilfe zur Kindesmisshandlung, Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung
  • Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt
  • Vorgehen gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht
  • Antrag des Vaters beim Familiengericht auf Zuweisung der Ehewohnung

Mal sehen, ob der Vater dabei mitmachen wird…

 

24.02.2026

Ich war heute bei einem Familiengericht im Stuttgarter Raum.

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern
11-jähriger Sohn

Der Vater muss durch Zufall feststellen, dass sein Sohn schon seit über einem Jahr mit Medikinet behandelt wird – eine BTM-Droge, die nur vergeben werden darf, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind.
Außerdem müssen immer beide sorgeberechtigte Eltern unterschreiben.
Es zeigt sich aber, dass eine mafiöse feministische Frauen-Allianz von Mutter, Jugendamt und Ärztin das alles übergangen hat und dass das Kind aufgrund einer reinen Verdachtsdiagnose unter Drogen gesetzt wird.
Das Kind berichtet von starken Nebenwirkungen – die Patientenakte protokolliert: Keine Nebenwirkungen.
ADHS wird in diesem Fall nicht aus Gründen des Kindeswohls vorgeschoben, sondern, um die Mutter zu beruhigen, die mit den Anforderungen dieses Jungen nicht klar kommen kann. Eine Vorgehensweise, die wir in vielen Fällen beobachten.
Die Mutter hat jetzt das Alleinige Sorgerecht in Sachen Gesundheit beantragt.
Das Jugendamt stimmt zu.
Die Verfahrensbeiständin meint, dass die Eltern sich verständigen müssen.
Eine sachliche Verständigung liegt auf dem Tisch.
Die Mutter besteht aber auf einem Beschluss, weil sie den Stempel auf ihrer Praxis haben will, den Vater zu ignorieren.
Die besonnene Richterin wird jetzt den Jugen anhören, nochmals eine Schriftsatzfrist verfügen und dann entscheiden.
Und wir werden sehen, ob das als mütterzentriert bekannte Jugendamt dieser Stadt sich durchsetzen kann.

 

25.02.2026

Verheiratete Eltern in Trennung
2 Töchter: Elvira 10, Helena 7

Seit über einem Jahr äußert Elvira konstant und nachvollziehbar den Wunsch, ihren Lebensmittelpunkt beim Vater zu haben. Dieser Wunsch wird zwar angehört, aber faktisch nicht berücksichtigt. Stattdessen wird immer wieder mit „Ruhe“ und „Kontinuität“ argumentiert.
Dabei wird aus Sicht des Vaters übersehen, dass diese vermeintliche Stabilität die innere Belastung nicht auflöst.
Besonders deutlich zeigt sich das inzwischen bei Helena.
Im Rahmen eines Elterngesprächs in der Schule wurde schriftlich festgehalten, dass Helena unter der Trennungssituation leidet. Die Schule sieht eine klare emotionale Belastung und hat dringend psychologische Unterstützung empfohlen.
Das ist nicht nur eine subjektive Wahrnehmung, sondern dokumentiert.
Der Vater hat daraufhin einen Termin beim Kinderarzt veranlasst.
Die Mutter äußerte zuvor, sie sehe keinen Grund für einen Arzttermin oder psychologische Hilfe.
Der Kinderarzt hat bestätigt, dass Helena als hochsensibles Kind in dieser Situation dringend Unterstützung benötigt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich emotionale Belastung bei ihr schnell in körperliche oder schulische Probleme umwandeln kann, wenn sie nicht aufgefangen wird.
Gleichzeitig wird nach außen weiterhin argumentiert, die Kinder bräuchten Ruhe und alles laufe doch seit Monaten „ganz gut“. Aus meiner Sicht wird dabei jedoch nicht wirklich hingeschaut, woher der Druck tatsächlich kommt und wie er sich bei den Kindern zeigt.
Bei beiden Kindern fallen zunehmend Aussagen, dass sie sich abgeschoben fühlen, emotional nicht ernst genommen werden oder für Aussagen bestraft werden und dass permanent gesagt wird, sie sollen mit niemandem mehr reden und ihre Lügen für sich behalten.
Ebenso wird von viel Schreien und auch Schlagen gesprochen, die Kinder sind zum Großteil eingeschüchtert und haben Angst.
Zusätzlich wird der neue Lebenspartner der Mutter bereits sehr stark in eine Vaterrolle eingebunden und präsentiert, obwohl die Kinder das so nicht wünschen.
Jugendamt und Verfahrensbeistand sprechen sich weiterhin gegen Veränderungen aus – mit dem Argument der Stabilität.
Der Vater sieht jedoch inzwischen klare Hinweise darauf, dass der aktuelle Zustand für Elvira und Helena nicht stabilisierend, sondern belastend wirkt.

 

deutsche FamilienrechtspraxisMütterzentrierungVaterentsorgungVäterverachtung
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