21.03.2019, Polizei Weimar
Hintergrund
Das Familiengericht hat eine Geschwistertrennung verordnet. Der erkennbar defizitären Mutter der drei Kinder wurde das jüngste Kind zugewiesen, um der Mutter wenigstens die Verfügungsmacht über ein Kind von dreien zu sichern. Das ist kein Einzelfall. Im Raum Karlsruhe kenne ich einen Fall, in dem die Familiengerichte mehrere Jahre brauchten und in dem drei Kinder schwer geschädigt werden mussten, bis der Mutter ein Kind nach dem anderen genommen werden musste (das älteste Kind ins Heim und die beiden anderen zu den jeweiligen Vätern). In diesem Fall klüngelte die Richterin mit der Gutachterin, um der Mutter im Fall des jüngsten Kindes eine „hohe Erziehungskompetenz“ anzudichten.
Es gibt im hier berichteten Fall keine Umgangsregelung – weder eine konstruktive Regelung noch einen Ausschluss.
Der Vater fährt mit den beiden älteren Geschwistern in regelmäßigen Abständen seit 8 Jahren die 500 km einfache Strecke, um einem Kontakt des jüngsten Kindes zum Vater und dem Kontakt der Geschwister untereinander eine Chance zu geben.
Die Mutter boykottiert aber hartnäckig.
Konfliktsituation
Am 21.03.2019 stand ich wieder mit meinen beiden Kindern vor der Tür zum Haus, in dem die Mutter mit dem 3. Geschwister wohnt.
Die Polizei Weimar kam zweimal. Beim zweiten Mal sehr genervt und mit 4 Mann. Man wollte mir wieder einen Platzverweis erteilen. Ich erklärte wieder, es gäbe keine konkrete Gefahr. Wir stünden nur seit 8 Jahren immer wieder friedlich hier. Man erklärte mir, ich würde die Mutter daran hindern, mit dem Kleinen das Haus zu verlassen. Ich erklärte, das sei Quatsch, nur, weil es der Mutter nicht passt, würde daraus keine konkrete Gefahr. Außerdem sehe das Gesetz ein Recht und eine Pflicht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern vor.
Da wurde ich auch schon gewaltsam in Handschellen gelegt und in ein Auto verbracht. Auch der Einwand, wir würden ja sofort wieder wegfahren, änderte nichts, obwohl damit zumindest jede Verhältnismäßigkeit verletzt wurde. Meine beiden Kinder wurden in ein anderes Auto gesetzt und mit zur Polizeistation gebracht. Wir wurden dort mehrere Stunden festgehalten. Das Handy meiner Tochter wurde beschlagnahmt, weil sie angeblich versucht haben soll, die Polizeiwillkür als Tonmitschnitt aufzunehmen.
22.03.2019, Polizei Karlsruhe
Hintergrund
Es gibt einen familiengerichtlichen Beschluss zum Umgang, der mit Ordnungsmitteln bewehrt ist. Die Termine liegen fest, werden aber von der Mutter boykottiert.
Ein aktuelles Gutachten vom 17.12.2018 – das dritte in diesem Fall – kommt zum Schluss, dass der Hauptaufenthaltsort des Kindes von der Mutter in den Haushalt des Vaters wechseln sollte.
Konfliktsituation
Am 22.03.2019 gegen 12:55 Uhr war ich mit einem Begleiter vor dem Haus, in dem die Mutter mit dem Kind zur Zeit lebt.
Ich klingelte gegen 13:00 Uhr einmal und wartete 2 – 3 Minuten.
Als nichts geschah, ging ich zum Gartenzaun, um zu sehen, ob mein Sohn vielleicht auf dem Balkon/im Garten sei oder irgendetwas vorgefallen war.
Dann klingelte ich noch einmal und wartete in ca. 5 m Abstand.
Bald erschien die Mutter und wies uns an, weiter zu warten.
Nach ca. 10 Min erschien die Mutter vor der Tür, in der Hand das Telefon, mit dem sie gerade mit der Polizei telefonierte.
Sie verschwand dann wieder im Haus.
1-2 Min später erschienen zwei Polizisten zu Fuß vom hinter dem Haus abgestellten Fahrzeug und kamen auf uns zu.
Beide sprachen mich kurz an und nahmen meine Personalien auf.
Dann ging einer ins Haus, um mit der Mutter zu reden.
In dieser Zeit sprach der andere Polizist mit mir und machte mir unmissverständlich klar, dass der Wille der Mutter bestimmend für die Situation sei.
Auf meine Gegenfrage, wie das im umgekehrten Fall aussehe, versuchte der Polizist, mich in seine Sicht des Umgangsrechts einzubinden, die bei uns auf Schwierigkeiten in der Nachvollziehbarkeit stieß.
Fernerhin sagte er, dass Umgangsrecht Privatrecht sei und dass Fünfjährige auch schnell vergessen würden.
Ich erwiderte, dass ich mich durchaus an Details meines fünften Lebensjahres erinnere, aber das passte wohl nicht zur Intention des Polizisten.
Dieser versuchte, die Rechte des Kindes mit der Entscheidungsfreiheit der Mutter auf der Erziehungsebene abzutun.
Polizei in der Pfalz
Polizeipräsidium (ganz im Westen…)
Datum 27.09.2019
Polizeiinspektion (Pfalz-Provinz)
Bezirks- und Ermittlungsdienst
Sachbearbeiter/-in Eva Lila-Latzanzug, PHK’in
Abschlussvermerk:
Herr Rechtlos kam nicht zum angebotenen Vernehmungstermin.
Er rief am 02.09.19 und teilte mit, dass er Angaben über Rechtsanwalt machen wird.
Bis dato ist kein Rechtsanwaltsschreiben hier eingegangen.
Herr Rechtlos teilte auf Vorhalt mit, dass er seit 21 Monaten keinen Umgang mit seinem Kind haben darf und er es deshalb beim Einschulungsgottesdienst sehen wollte.
Die Kirche sei für jedermann zugänglich, weshalb er diese Gelegenheit nutzte.
Er nutzte demnach den Einschulungsgottesdienst, um sich dem Kind zu nähern, obwohl er dies nicht durfte.
Er versetzte es hierdurch in Panik, was die Mutter zu verhindern suchte.
Die Freundin von Herrn Rechtlos fertigte noch Bilder, obwohl dies ebenfalls nicht erlaubt war.
Auf deren Vernehmung wurde verzichtet.
Frau Kindesbesitzerin reichte später die Umgangsregelung nach, welche beigefügt ist.
Ebenso wie ein psychiatrisches Gutachten über den Vater.
Laut Polis ist Herr Rechtlos negativ.
Laut Poladisrecherche kam es jedoch im November 2017 zum
Schweren sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Kindes durch Vollzug des Beischlafs
oder anderer Handlungen i. S. von §176a StGB in einer Gartenhütte.
Bereits 2013 kam es zwischen dem ehemaligen Paar zur häuslichen Gewalt.
2014 folgte eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede durch den hier Beschuldigten.
2016 kam es durch den hier Beschuldigten zu einer Nötigung und
2018 wieder zu einer üblen Nachrede durch den Beschuldigten.
Eva Lila-Latzanzug, PHK‘in
Kommentar
Dies sind aktuelle Fälle von vielen aus meiner Beratungs-Vita.
Das heißt aber nicht, dass die Polizei in jedem Fall so reagiert, wie oben geschildert.
Polizisten gehören zu einer Hochrisikogruppe in Sachen Betroffenseins nach Trennung und Scheidung mit Kindern. Der Schichtdienst bei der Polizei ist nicht optimal familien- und beziehungskompatibel. Deshalb wissen inzwischen viele von den Abläufen aus eigener Betroffenheit und können sich deshalb adäquat verhalten.
Durch die Entwicklungen nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes gab es aber Schulungen bei der Polizei, die zunächst dafür sorgten, dass diese das mütterzentrierte Residenzmodell dadurch stützten, dass sie als Entscheider im Einzelfall schon vor Ort dafür sorgten, dass allein der Vater zum Schuldigen gemacht wurde.
Inzwischen zeigt sich aber, dass viele Polizisten erkannt haben, dass sie von der aus Steuergeldern finanzierten Frauen- und Mütterszene instrumentalisiert wurden und beginnen, bewusst auch selbst nachzudenken.
Dass Szenen wie oben immer noch häufig vorkommen, zeigt aber, dass sich die Polizei als Büttel und Erfüllungsgehilfe der Mütterzentrierung trotzdem immer wieder destruktiv und übergriffig verhält.
Die Polizeihauptkommissarin aus dem Abschlussbericht gehört zur Frauen-helfen-Frauen-Fraktion und hat als bewertende Person bei der Polizei nichts zu suchen. Sie ist vom Typ her eine ahnungslose Hausfrau, die ihre Stellung zur Abgabe von Befindlichkeiten aus einem mitteilungsgeilen Bauch heraus missbraucht.
Das Problem ist, dass sowohl bei der Polizei als auch bei den Staatsanwaltschaften eine Menge solcher Typinnen sitzen und mit ihrem Unfug Menschenrechtswidrigkeiten verbrechen.
Fakt ist in diesem Fall, dass eine psychisch prekäre narzisstische Kindesbesitzerin die Tochter in Geiselhaft genommen hat und mit Zähnen und Klauen gegen den Vater abschirmt, d.h. auch, mit Falschbeschuldigungen und Täterinnenphantasie den Vater überkübelt.
Frau Lila-Latzanzug als PHK’in suhlt sich ohne jedes Fingerspitzengefühl oder Fachlichkeit in dem durch diese Mutter angekochten Gebräu.