Die Haltung von Politik und „Wissenschaft“ gegenüber dem Wechselmodell (Doppelresidenz) in Deutschland ist so schillernd, unverständlich und unwissenschaftlich, wie sich das der übliche Laie, wie der Durchschnittsbürger eingeschätzt werden muss, nicht erträumen könnte.
Was die Politik in diesem Kontext an Zirkus aufführt, konnte am 15.03.2018 im Bundestag verfolgt werden.
Was diejenigen, die sich als wissenschaftlich Arbeitende verstehen und sich selbst als „Sachverständige“ bezeichnen, als Sachverstand schriftlich nachvollziehbar von sich geben, würde in USA in vielen Fällen mit „bullshit“ benannt werden.
Es sind folgende Leitlinien im politisch korrekten Umgang mit dem Wechselmodell in Deutschland festzustellen:
- Es wird mit allen Mitteln versucht, Gründe gegen das Wechselmodell zu finden, was zur Hortung von Narrativen gegen das Wechselmodell führt, die in ihrer Außenansicht als „typisch deutsch“ identifiziert werden müssen.
- Die gesamte internationale Forschung zum Wechselmodell wird einfach ignoriert und es wird so getan, als ob deutsche Kinder in keiner Weise mit Kindern in irgendeinem anderen Land vergleichbar wären. Damit werden internationale Forschungsstandards im Interesse einer spezifisch deutschen Sichtweise ausgeblendet.
- Der Umgang mit dem Wechselmodell in der familialen Intervention wird in Deutschland vom Rest der Welt abgekoppelt und es wird eine wissenschaftliche Isolation gelebt, die im Außenbild nur noch als beschämend peinlich beurteilt werden kann.
- Jede Studie zum Wechselmodell unterliegt diesen typisch deutschen Narrativen, weshalb sich die Politik auch die politische Unsäglichkeit mit der PETRA-Studie geleistet hat. Was nicht sein kann, darf auch nicht sein. Damit wird JEDES Mittel opportun.
Es verwundert nicht, wenn gerade die Kaste der begutachtenden Sachverständigen, die in der deutschen Familienrechtspraxis die Entscheidungshoheit innehaben, in der Mehrheit politisch gleichgeschaltet sind. Dafür konnte ich in den letzten Jahren viele Belege lesen.
Für diese Betrachtung habe ich einen aktuellen Beleg ausgewählt. Eine Gutachterin vom Nord-Rhein hat die Vorlage geliefert.
Ich zitiere aus ihrem Gutachten zwei Ausschnitte:
* Den theoretischen Teil zum Wechselmodell und zu den daraus resultierenden Fragekomplexen als durchgehenden Block ohne Kürzungen und
* die vollständige Literaturliste.
- Zitat (im Original Seite 7 bis Seite 12)
Umgangsregelungen müssen individuell am Kindeswohl und den entsprechenden Familienkonstellationen ausgerichtet werden. AIIgemeingültige Forschungsergebnisse darüber, welche Modelle besonders günstig oder vorteilhaft sind, gibt es nicht (vgl. Salzgeber, 2020).
Bei der Sichtung der Forschungsergebnisse zum Wechselmodell muss vorab festgestellt werden, dass es keine verbindliche Definition für diese Begrifflichkeit gibt. Meistens wird davon ausgegangen, dass ein Kind möglichst gleich viel Zeit bei den jeweils getrenntlebenden Eltern verbringt (Salzgeber, 2020).
Da das Wechselmodell nicht so häufig praktiziert wird und es nur kleine Untersuchungspopulationen gibt, liegen wenige Forschungsergebnisse dazu vor.
In den Studien wird zudem kaum herausgearbeitet, ob es sich um ein einvernehmliches Wechselmodell oder um eines handelt, welches durch einen Rechtsstreit entstanden ist. Die wesentlichen Ergebnisse der Forschung sind, dass es anscheinend gut funktioniert, wenn beide Eltern gut kooperieren und kommunizieren können, wenn die Regelungen flexibel gehandhabt und die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Von einem Wechselmodell ist u.a. abzuraten, wenn die Eltern dauerhaft in Konflikte verstrickt sind. In der Forschung wird davon ausgegangen, dass das Modell an sich nicht im Regelfall kindeswohldienlich ist.
Aus Sicht eines Kindes ist eine paritätische Aufteilung der Betreuungszeiten nicht unbedingt erforderlich und gewährleistet nicht in jedem Fall die besten Bedingungen für ein Kind. Wichtiger als die Quantität der Betreuungszeit ist die Betreuungsqualität (Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, aber auch Struktur und Lenkung). Aus der bisherigen Forschung lassen sich keine generellen Vorteile oder Nachteile für Kinder ableiten, die sich lediglich auf die Praktizierung eines bestimmten Betreuungsmodells beziehen.
Die gleichmäßige Betreuungszeit für ein Kind bedeutet für es eine hohe Erfordernis, sich mit den unterschiedlichen Umständen der zwei Wohnorte zu arrangieren und anzupassen. Es kann auch dazu führen, dass das Kind stärker mit widerstreitenden Ansichten der Eltern konfrontiert wird (Salzgeber, 2020).
Über die Langzeit-Auswirkungen eines paritätischen Wechselmodells ist kaum etwas bekannt (Zusammenfassungen siehe: Kostka, 2016; Salzgeber, 2020).
Es liegen aber durchaus einige belastbare Ergebnisse zum Wechselmodell vor:
- Die Betreuung im Wechselmodell scheint insgesamt weniger stabil zu sein.
Nur 49 Prozent der implementierten Wechselmodelle (in Australien) bestehen noch nach vier bis fünf Jahren, verglichen zu Familien, in denen Kinder hauptsächlich von einem Elternteil betreut werden.
- Das Wechselmodell führt nicht per se zu weniger Konflikten und zu einer verbesserten Kooperation zwischen den Eltern.
- Die Kinder haben beim Wechselmodell zwar mehr Kontakte mit beiden Eltern, oftmals aber auch stärkere emotionale Probleme und länger dauernde Ambivalenzkonflikte, die sie vermehrt mit körperlichen Aggressionen ausagieren. Gerade in der Retrospektive der Kinder zeigte sich das Wechselmodell, wegen persistierender Ambivalenzkonflikte sogar als belastend für den Eltern-Kind-Kontakt, sofern die Kinder nicht von sich aus bereit waren, sondern zu diesem Modell gezwungen wurden.
- Ein Hochkonflikt reduziert sich bei Ausübung des Wechselmodells in der Regel nicht, vielmehr ist eher zu erwarten, dass der Konflikt sich sogar noch erhöht.
- Das Kind muss seine Konflikte bei Wertediskrepanz innerpsychisch für sich lösen, was eine hohe Anpassungsleistung vom Kind erfordert (Salzgeber, 2020).
Unterstützende Faktoren für ein Wechselmodell sind unter anderem:
– Bisherige Betreuungsregelungen, insbesondere wenn beide Eltern das Kind bereits abwechselnd betreut haben (Kontinuität).
– Das Kind hat Bindungen und positive Beziehungen zu beiden Elternteilen.
– Der Wille des Kindes wird berücksichtigt.
– Die Wohnorte der Eltern liegen nicht weit voneinander entfernt, so dass Kita bzw. Schule und andere soziale Kontakte beibehalten werden können.
– Die Eltern sind bereit oder in der Lage, sich auf verändernde Bedürfnisse des Kindes einzustellen.
– Zwischen den Eltern besteht ein Mindestmaß an Übereinstimmung, ein niedriges Konfliktpotential und ausreichend Kooperation (Maywald, 2016).
Risikofaktoren können unter anderem sein:
– Nicht selbst gewähltes Arrangement.
– Große Entfernung der Wohnorte voneinander.
– Die Eltern können keine neutrale Beziehung zueinander pflegen.
– Die Interessen des Kindes werden nicht berücksichtigt.
– Fehlendes Vertrauen in die Erziehungskompetenz des jeweils anderen Elternteils (Salzgeber, 2020).
Im Hinblick auf die Frage einer möglichen Etablierung eines (paritätischen) Wechselmodells ist aus psychologischer Sicht auszuführen, dass dieses nicht unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit angestrebt werden sollte.
Handlungsleitend muss vielmehr das Kindeswohl sein.
Bei den Untersuchungen in Hinblick auf die Frage des Umgangs und insbesondere des Wechselmodells werden aufgrund der obigen Ausführungen folgende kind- und elternzentrierte Aspekte unterschieden:
Kindzentrierte Aspekte
Von besonderer Bedeutung sind die Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse des Kindes. „Dem Kontinuitätsprinzip liegt die Annahme zugrunde, dass ein grundlegendes Bedürfnis nach gleichbleibenden und stabilen Lebensverhältnissen besitzt und deren Erhalt dem Kindeswohl am ehesten entspricht.“ (Dettenborn & Walter, 2022, S. 210). „Der Begriff Kontinuität stellt auf die Bewahrung aktuell bestehender Bindungen, Ortsverbundenheit und Erziehungsverhältnisse ab, der Begriff Stabilität prospektiv auf zukünftige Erziehungsverhältnisse.“ (S. 593, Salzgeber, 2020).
Auch die Beziehungen eines Kindes (Frage a) müssen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist zwischen den Begriffen „Beziehung“ und „Bindung“ zu unterscheiden. Für eine Beziehung sind mindestens zwei Menschen erforderlich, die eine sogenannte „Dyade“ bilden. Wenn sich zwischen den Beiden ein Muster sich wiederholender (stabiler) Interaktionen ausbildet, entsteht eine soziale Beziehung, die in ihrer Qualität unterschiedlich ist (Asendorpf & Banse, 2000).
Aus psychologischer Sicht macht zudem die Beachtung des Kinderwunsches (Frage b) ab dem dritten bis vierten Lebensjahr Sinn. Bereits in diesem Alter hat ein normal entwickeltes Kind alle benötigten psychischen Kompetenzen für einen autonomen und stabilen Willen erworben (Dettenborn, 2014).
Es bestehen nach Dettenborn (2014) Mindestanforderungen an den Kindeswillen:
- Zielorientierung: Vorhandensein von Ziel- und Mittelintentionen, d. h., die Vorstellung, was sein soll und wie dies erreicht werden kann.
- Intensität: Nachdrücklichkeit und Entschiedenheit, mit der Ziele angestrebt werden.
- Stabilität: Über angemessene zeitliche Dauer gegenüber verschiedenen Personen stabil.
- Autonomie: Wille des Kindes soll Ausdruck selbst initiierter Strebung und Beweis für Selbstwirksamkeitsüberzeugung sein. Das schließt nicht aus, dass Fremdeinflüsse bei der Formierung des Willens beteiligt waren.
Die gerichtliche Frage nach möglichen Schäden für das Kind anlässlich von Umgangskontakten (f) impliziert, den physischen und psychischen Entwicklungsstand des Kindes einzuschätzen. „liegen Retardierungen bzw. Auffälligkeiten vor, ist zu prüfen, ob sie Folgen eines Fehlverhaltens der Betreuungspersonen sind oder andere Ursachen sie erklären können.“ (S. 304, Dettenborn & Walter, 2022). Ferner ist zu fragen, welche Bewältigungsmechanismen dem Kind zur Verfügung stehen, um mit den Anforderungen durch beispielsweise Elternkonflikte und allgemeinen Entwicklungsaufgaben umzugehen.
In Bezug auf das zu begutachtende Kind sind damit folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hat sich die Lebenssituation des Kindes bisher, auch unter Berücksichtigung der Kontinuität, ausgestaltet?
- Wie sieht es mit seinen Belastungen und Bewältigungsstrategien in Bezug auf Umgangskontakte (ggf. ein Wechselmodell) aus?
- Welcher Wunsch/Wille des Kindes zu Umgangskontakten und einem Wechselmodell lässt sich feststellen?
- Welche Beziehung und welche Bindung hat das Kind zu seinen Eltern?
Elternzentrierte Aspekte
Bei der Beurteilung in Hinblick auf die Frage nach der Umgangsregelung und dem Wechselmodell spielen vorab die Motive für oder gegen eine bestimmte Umgangsregelung und für oder gegen ein Wechselmodell der Eltern eine Rolle, sowie die bisherige Beteiligung an der Betreuung und Alltagsorganisation der Kinder (Salzgeber, 2020).
Auch stellt sich die Frage nach den persönlichen Voraussetzungen der Eltern (Fragen c und d; körperliche und seelische Gesundheit, Wohnverhältnisse, Wohnortnähe zueinander, Erreichbarkeit von Kita und Schule, Vereinbarkeit Beruf und Betreuung der Kinder) und wie sich diese auf die gewünschte Umgangsregelung auswirken (Salzgeber, 2020; Lack & Hammesfahr, 2019).
Besonders eine gute Kooperation der Eltern miteinander (Fragen c und d) ist für das Erleben der Kinder im Wechselmodell von hoher Relevanz. Dies betrifft die Kommunikation miteinander aber auch Wertevorstellungen sowie Erziehungseinstellungen und -Verhalten, welche hinreichend übereinstimmen sollten.
Bindungstoleranz bezieht sich auf die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, Beziehungen zu allen wichtigen Bezugspersonen des Kindes, vorallem zum anderen Elternteil, nicht nur zu tolerieren, sondern auch aktiv zu fördern und zu unterstützen. Damit haben sie auch alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (u.a. in Salzgeber, 2015). Temizyürek (2018) differenziert bei der Bindungspflege zwischen drei Ausprägungen: „Bindungsfürsorge (positiv): die Bindung zwischen Kind und anderem Elternteil wird aktiv gefördert. Bindungstoleranz (neutral): durch Duldsamkeit geprägte Zwischenform. Bindungsblockade (negativ): Bestreben, das Kind vom anderen Elternteil abzukoppeln.“ (S. 303).
Für den umgangssuchenden Elternteil ist die sogenannte Umgangsfähigkeit (Frage d) zu prüfen. Sie umfasst die Fähigkeiten, während der Umgangskontakte die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes zu erkennen und zu berücksichtigen und den Kontakt so zu gestalten, dass dieser dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Der umgangsbegehrende Elternteil muss Betreuung, Versorgung, Schutz und ein Mindestmaß an Verhaltensorientierung gewährleisten und in Notsituationen angemessen reagieren können. Weiter muss er die Einbeziehung des Kindes in die elterliche Konfliktdynamik sowie Beeinflussung und Aufwiegelung des Kindes gegen seine Hauptbezugspersonen vermeiden (Dettenborn, 2015 in: Lack & Hammesfahr 2019).
In Hinblick auf den hauptsächlich betreuenden Elternteil (Frage c) sind im Wesentlichen dessen Bereitschaft und Fähigkeit zu prüfen, Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil zuzulassen und zu unterstützen (Lack & Hammesfahr, 2019).
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine veränderte, ggf. erweiterte Umgangsregelung, wie beispielsweise ein paritätisches Wechselmodell, auf die Versorgung und Erziehung der Kinder hat (Frage f).
Zitat Ende
Kommentar
„AIIgemeingültige Forschungsergebnisse darüber, welche Modelle besonders günstig oder vorteilhaft sind, gibt es nicht (vgl. Salzgeber, 2020).“
Dieser Satz gilt ausschließlich für Deutschland. Wenn für diese Gutachterin die wissenschaftliche Welt an der deutschen Grenze aufhört und sie sich so irrational verhält, dass sie nicht mehr ernst genommen werden kann – dann ist ihre Feststellung vielleicht verständlich.
Ich empfehle ihr, bei Malin Bergström nachzulesen, was sie meint, dass es nicht gäbe. Ein n von über 150.000 Kindern ist eine nicht zu übergehende Basis.
„Bei der Sichtung der Forschungsergebnisse zum Wechselmodell muss vorab festgestellt werden, dass es keine verbindliche Definition für diese Begrifflichkeit gibt.“
Kein Wunder: Sünderhauf taucht in ihrem Literaturverzeichnis nicht auf. Damit ist diese sogenannte „Sachverständige“ nicht nur blind für alles, was nicht aus Deutschland kommt, sondern sie blendet auch das aus, was in Deutschland erarbeitet wurde, nicht aber in ihr Konzept passt. Eine „Sachverständige“, die sich die Welt so hindefiniert, wir sie ihr passt?
„Da das Wechselmodell nicht so häufig praktiziert wird und es nur kleine Untersuchungspopulationen gibt, liegen wenige Forschungsergebnisse dazu vor.“
Wenn die Welt an den deutschen Grenzen aufhört und wenn es keine wissenschaftliche Arbeit außerhalb deutscher Grenzen gibt – ja, dann wäre diese Feststellung richtig.
Aber wer ist so naiv, das anzunehmen – außer einer deutschen „Sachverständigen“, die sich über das Wechselmodell auslässt?
„Aus Sicht eines Kindes ist eine paritätische Aufteilung der Betreuungszeiten nicht unbedingt erforderlich und gewährleistet nicht in jedem Fall die besten Bedingungen für ein Kind.“
Alle Kinder, mit denen ich als Verfahrensbeistand gesprochen habe und die nicht als parentifiziert eingestuft werden müssen, haben sich gegen die Annahme dieser „Sachverständigen“ positioniert.
„Wichtiger als die Quantität der Betreuungszeit ist die Betreuungsqualität (Fähigkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, aber auch Struktur und Lenkung).“
Das stellte auch einmal eine Richterin am OLG fest.
Der Vater und ich meinten dann zu ihr, dass wir diese Ansicht durchaus teilen und deshalb mit den 70% Zeitanteil zufrieden wären, während wir die 30% Qualitätszeit der Mutter gerne überlassen.
„Aus der bisherigen Forschung lassen sich keine generellen Vorteile oder Nachteile für Kinder ableiten, die sich lediglich auf die Praktizierung eines bestimmten Betreuungsmodells beziehen.“
Da verweise ich doch gerne wieder an Malin Bergström. Das ist näher als Australien oder USA.
Ich denke, es muss nicht weiter kommentiert werden.
Der Anfang mag genügen. Der Rest ist nicht besser.
Und dann die Literaturhinweise (in der Reihenfolge ihrer Nennung):
Salzgeber, 2020
Salzgeber, 2020
Salzgeber, 2020
Kostka, 2016; Salzgeber, 2020
Salzgeber, 2020
Maywald, 2016
Salzgeber, 2020
Dettenborn & Walter, 2022, S. 210
Asendorpf & Banse, 2000
Dettenborn, 2014
Dettenborn, 2014
S. 304, Dettenborn & Walter, 2022
Salzgeber, 2020
Salzgeber, 2020; Lack & Hammesfahr, 2019
Salzgeber, 2015
Temizyürek (2018)
Dettenborn, 2015
in: Lack & Hammesfahr 2019 Dettenborn, 2015 in: Lack & Hammesfahr 2019
Lack & Hammesfahr, 2019
Wenn man die sonstigen Standards wie Dettenborn, etc. wegnimmt, muss man feststellen, dass die wissenschaftliche Welt dieser „Sachverständigen“ doch sehr begrenzt ist, woraus logisch folgert, dass dieser „Sachverständigen“ schlicht und einfach der Sachverstand fehlt.
Die Bestätigung dafür liefert das Literaturverzeichnis.
- Zitat (im Original Seite 117 und 118)
Literaturverzeichnis
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Zuschlag, B. (2006). Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag.
Zum Wechselmodell gerade einmal 3 Namen zu nennen (Kostka, Maywald und Salzgeber), alle aus Deutschland und alle wechselmodellkritisch positioniert, zeugt von Agitation und nicht von Sachverstand. Die wichtigste Autorin mit dem wichtigsten deutschen Buch zum Thema (Sünderhauf) einfach zu ignorieren, ist rotzfrech.
Dafür tauchen dann in anderen Kontexten die Namen derer auf, deren wechselmodellkritische Haltung wir kennen: Walper oder Fichtner.
Das ist kein GUTACHTEN, das ist eine SCHMÄHSCHRIFT auf der Basis eines agitatorischen Boulevard-Artikels.
Und das wird uns in Deutschland als WISSENSCHAFT angeboten.
Die Wählenden wissen schon, warum sie Wahlen in einem solchen Land nicht mehr ernst nehmen können.