Die deutsche Familienrechtspraxis zwingt Eltern, die sich in der Phase einer Trennung befinden, seit Jahrzehnten eine Betreuungsregelung für ihre Kinder auf, die allein die Befindlichkeiten von Müttern bedient und das Wohl des Kindes ignoriert. Dies wurde soweit perfektioniert und die Fallen für Väter wurden so scharf eingestellt, dass inzwischen auch in steigendem Maß Mütter in die (mehrheitlich) von Frauen aufgestellten Fallen geraten. Die aktuelle Quote liegt (je nach Untersuchung) zwischen 85-88% für mütterzentrierte Alleinerziehenden-Haushalte und 12-15% für vätergeführte.
Die Politikerinnen, die bei der Diskussion zum Wechselmodell im Bundestag am 15.03.2018 lautstark aufbegehrten „Jetzt wollen die uns allen ein neues Modell überstülpen“, haben nicht zugehört und hatten darüber hinaus gar nicht bemerkt, dass sie selbst es waren, die allen seit Jahrzehnten ein hoch defizitäres Modell überstülpten. Denn eines ist sicher:
Es ist hoch defizitär, nach einer Trennung der Eltern dem Kind einen Elternteil weitgehend zu entziehen und diesem Elternteil das Kind vorzuenthalten. Diese Praxis erzeugt seit Jahrzehnten Systemopfer, denen Rehabilitierung, Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht, vor allem, weil die Auswirkungen transgenerationalen Charakter haben.
Es ist allein angemessen, den Versuch zu machen, dem Kind weiterhin beide Eltern zu erhalten und beiden Eltern auch das Kind zu erhalten. Aber eben das wird ausgerechnet mehrheitlich von Frauen verhindert.
Wer darf nach der Trennung entscheiden, wo die Kinder leben? Ein Gericht urteilt, das „Kindeswohl“ würde mehr zählen als die Umzugsgründe der Eltern.
Darin liegt schon der entscheidende Denkfehler:
Dass die Absicht eines Elternteils, das Kind weit vom anderen Elternteil zu entfernen, eine kriminelle, weil gegen das Kind und den anderen Elternteil gewaltorientierte Handlung sein könnte, wird gar nicht bedacht. Es geht nur darum, WER im Rahmen dieser Trennung Sieger und Verlierer unter den Eltern ist. Vorrangig ist nicht eine win-win-win-Lösung für alle, sondern die Kürung der Mutter als Siegerin und des Kindes und des Vaters als Verlierer. Unsere Hoffnung liegt zurzeit allein darin, dass durch die weitere Erhöhung der Quote der entsorgten Mütter diese nicht mehr als Kollateralschaden abgewertet werden können, sondern dass der Systemfehler endlich erkannt werden muss. Kinder und Väter als Opfer werden nicht erkannt. Allein Frauen (Mütter) zählen als Opfer.
Wo leben nach einer Trennung der Eltern? Das muss Paare mit Kindern nach einer Trennung dann besonders beschäftigen, wenn der Staat einen Elternteil zum Sieger und den anderen zum Verlierer küren will, allein, um die Ideologie des Residenzmodells zu stützen. Daraus folgen als Konsequenzen Leid und Schmerz für Kind und einen Elternteil, wenn ein Partner mitsamt der Kinder weit weg zieht. Im Streit um ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für zwei gemeinsame Kinder hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden: In diesem Fall darf die Mutter allein festlegen, wo die Kinder leben, und kann somit umziehen.
Das ist nicht neu. Es bedient das seit Jahrzehnten vorherrschende mütterzentrierte Residenzmodell. Natürlich weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf die entsprechende Entscheidung (Az. 15 UF 121/24) hin.
GewalttäerInnen brauchen immer wieder neue Rechtfertigungen für ihre Handlungen.
Im konkreten Fall konnten sich noch Verheiratete nach ihrer Trennung nicht über den Wohnort der Kinder einigen. Die Mutter wollte mit den Kindern in ihre rund 600 Kilometer entfernte Heimat ziehen, wo Familie und Freunde leben. Der Vater wollte den Umzug verhindern und beantragte, selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten – die Kinder sollten allerdings weiterhin bei der Mutter leben.
Das Gericht meinte, wer die wichtigere Bezugsperson sei, dürfe sich zum Sieger machen.
Nach Anhörung aller Beteiligten kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Kinder am stärksten an die Mutter gebunden seien. Sie habe sie seit Geburt überwiegend betreut und biete Stabilität und Verlässlichkeit. Zwar bestehe auch eine positive Beziehung zum Vater, doch die Mutter sei die zentrale Bezugsperson. Damit bleibe sie allein berechtigt, über den Wohnort der Kinder zu entscheiden. Der Vater behält sein Umgangsrecht, müsse jedoch längere Wege in Kauf nehmen.
Wenn die Mutter die Kinder schon an einen anderen Ort verpflanzen darf, WER hat diese Erschwernis für den anderen Elternteil und für die Kinder geschaffen? Warum muss die Mutter dann auch nicht die Konsequenzen aus ihren Handlungen tragen?
Warum werden Frauen (Mütter) immer wieder wie Kinder oder Behinderte als unfähig zur Übernahme von Verantwortung für ihr eigenes Verhalten behandelt?
Und die ohne Zweifel bestehende positive Beziehung zum Vater ist schlagartig nichts mehr wert?
Und wer behauptet jetzt immer noch, dieses Land sei „mütterfeindlich“?