123.456.789.000 EURO
ENTSCHÄDIGUNGS-SUMMEN-UHR
(bisher virtuelle Summe)
Diese Summe schuldet die Bundesrepublik Deutschland inzwischen virtuell den Opfern des deutschen FamilienUNrechtes
Und das betrifft NUR Schmerzensgelder! Schadenersatzzahlungen für Kosten sind NICHT mit einberechnet.
Außerdem fehlen die Effekte, die als volkswirtschaftlicher Schaden auftreten.
UND:
Diese Zahlungen betreffen nur die entrechteten und diskriminierten Elternteile – nicht deren Kinder und nicht die Familienmitglieder des entrechteten Elternteils.
Zunächst empfehle ich das Einlesen ins Thema über den Hashtag Systemopfer auf dieser Seite.
Schon seit vielen Jahren ist mir klar, dass wir mit den Forderungen der Opfer des Residenzmodells an die Öffentlichkeit gehen müssen. Das funktioniert so schwerfällig wie alle Einsichten nach Diskriminierungen durch eine ideologisierte Regierung. Es ist nicht leicht, in einem Staat, der sich „Rechtsstaat“ nennt und sich deshalb auch das RECHT herausnimmt, den Splitter im Auge des Gegenübers zu kritisieren, während er den Balken im eigenen Auge übersieht, diesem Staat Unrecht vorzuwerfen. Einsicht kommt aber nur nach hartnäckigem Insistieren der Diskriminierten – und das oft nach langer Zeit. Weil diejenigen, die vom Unrecht profitieren, ihre Pfründe schützen, dauert das meist mehr als eine Generation.
Katalog der Entschädigungssummen (Schmerzensgeld)
Ohne Schadenersatz-Zahlungen
Alle Entschädigungssätze gelten nur bei Aufnötigung von Abgrenzung vom Kind, obwohl Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme gegeben war und weiterhin gegeben ist.
Da dies im deutschen Residenzmodell bedeutet, dass ein Elternteil im Interesse des anderen Elternteils diskriminiert wird, muss der Staat für die Folgen dafür haften, dass er dieses Modell Familien aufnötigt.
Die Sätze werden kumulativ angesetzt und gelten immer pro Kind und pro angegebener Zeiteinheit.
SORGE (pro Monat und pro Kind) |
|
Beschluss zum Entzug der gesamten Sorge (außer nach 1666) |
2.000 |
Beschluss Entzug der Teilsorge – pro Sorgeeinheit |
500 |
Abweisung des Familiengerichts eines Antrags nach §1686 BGB |
1.000 |
UMGANG (pro Monat und pro Kind – außer 1666) |
|
Beschluss Umgangsaussetzung |
2.000 |
Kein Kontakt |
10.000 |
Nur virtuell Kontakt |
8.000 |
Kontakt nur im BU |
7.000 |
Nur stundenweise (ohne Übernachtung) |
6.000 |
Die folgenden Relationen betreffen Nächte bei den Eltern pro 2 Wochen (hbE : Umgangselternteil) |
|
13 : 1 – Vorschulkind |
5.500 |
13 : 1 – Kind Primarstufe |
5.000 |
13 : 1 – Kind Sekundarstufe |
4.500 |
12 : 2 – Vorschulkind |
4.000 |
12 : 2 – Kind Primarstufe |
3.800 |
12 : 2 – Kind Sekundarstufe |
3.500 |
11 : 3 – Vorschulkind |
3.000 |
11 : 3 – Kind Primarstufe |
2.800 |
11 : 3 – Kind Sekundarstufe |
2.500 |
VORWÜRFE (pro Monat) |
|
Wirksamer Vorwurf der Gewalttätigkeit, ohne Überprüfung – ohne Bestrafung der beschuldigenden Person |
2.500 |
Wirksamer Vorwurf der Gewalttätigkeit, ohne Überprüfung – mit Bestrafung der beschuldigenden Person |
1.000 |
Wirksamer Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs ohne Beweiserhebung – und ohne Bestrafung der beschuldigenden Person |
5.000 |
Wirksamer Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs ohne Beweiserhebung – mit Bestrafung der beschuldigenden Person |
2.000 |
Schaffung von Entfernung (pro Monat) |
|
Verbringung des Kindes in eine Entfernung von 50 – 100 km |
500 |
Verbringung des Kindes in eine Entfernung von über 100 km, Satz pro angefangene 100 km |
500 |
Verbringung des Kindes ins Ausland |
5.000 |
Beispielfall
Nicht ehelich
2 Kinder, geb. 2010 und 2015
Gemeinsames Sorgerecht
Trennung 2018
Am Anfang familiengerichtliche Vereinbarung: GSR bleibt, 14-tägig jedes zweite Wochenende 3 Nächte beim Vater (Fr von der Schule bis Mo in die Schule).
Diese Vereinbarung kündigt die Mutter zum 01.01.2020 auf.
Die Kinder sind jetzt 5 und 10 Jahre alt.
Die Mutter geht im Januar 2020 ins Frauenhaus und erhebt den Vorwurf der Gewalt.
Es gibt kein Strafverfahren, aber der Vater sieht seine Kinder nicht mehr.
Ein Umgangsverfahren legt im August 2020 BU für beide Kinder fest, der aber erst im Januar 2021 startet und bis Juni 2021 auch (meist) funktioniert. Weil er für die Mutter zu gut funktioniert:
Im Juli 2021 legt die Mutter mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs nach. Es gibt kein Strafverfahren.
Gleichzeitig beantragt die Mutter das Alleinige Sorgerecht, das sie Ende September 2021 auch erhält, Begründung: Keine Kommunikation, (offiziell) weil „die Eltern streiten“, (inoffiziell) weil die Mutter jede Kommunikation verhindert.
Zum 01.10.2021 zieht die Mutter mit den Kindern aus Karlsruhe nach Berlin.
Der Vater hat keine Chance mehr, die Kinder zu sehen.
Berechnung zum Stichtag 31.12.2023
UMGANG
01.01.2020 bis 31.12.2020 kein Umgang – 12 Monate x 2 Kinder x 10.000 240.000 Euro
01.01.2021 bis 30.06.2021 BU – 6 Monate x 2 Kinder x 7.000 84.000 Euro
01.07.2021 bis 31.12.2023 kein Umgang – 30 Monate x 2 Kinder x 10.000 600.000 Euro
SORGE
01.10.2021 bis 31.12.2023 – 27 Monate Entzug x 2 Kinder x 2.000 108.000 Euro
VORWÜRFE
01.01.2020 bis 31.12.2023 – 48 Monate Gewaltvorwurf x 2.500 120.000 Euro
01.07.2021 bis 31.12.2023 – 30 Monate Vorwurf SexMiss x 5.000 150.000 Euro
SCHAFFUNG VON ENTFERNUNG (Karlsruhe – Berlin = 675 km)
01.10.2021 bis 31.12.2023 – 27 Monate x 3.500 94.500 Euro
Entschädigungssumme zum Stichtag 31.12.2023 1.396.500 Euro
Jedes weitere Jahr kommen hinzu |
Umgang |
240.000 Euro |
|
Sorge |
48.000 Euro |
|
Vorwürfe |
90.000 Euro |
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Entfernung |
42.000 Euro |
1 Jahr weitere Entschädigung für diesen Vater |
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420.000 Euro |
An alle betroffenen ausgegrenzten Eltern
Berechnet die euch auf dieser Basis zustehenden Entschädigungszahlungen (reines Schmerzensgeld ohne Schadenersatzzahlungen für Kosten wie Verfahrensgebühren, Fahrtkosten, sonstige Umgangskosten, etc.).
Wären diese Summen angemessen oder habt ihr Anmerkungen zu meinen definierten Werten?
Bitte, Hinweise unter dem Betreff SYSTEMOPFER an Unsere-Kinder@gmx.org