Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Professorin für Familien-, Kinder- und Jugendrecht an der TH Köln und Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb), argumentiert in der LTO vom 10.05.2026 unter der Überschrift „2-Mütter-Familien“ für die automatische Vergabe des Gemeinsamen Sorgerechtes an „Mit-Mütter“ in einer lesbischen Beziehung.
Sie vermischt dabei völlig unstrukturiert die dualistischen Parameter ehelich und nicht ehelich, sozial und genetisch, Vater und Mutter, rechtlich und genetisch sowie Abstammung und Adoption.
Vater und Mutter werden von ihr mit „zwei Eltern“ und genetisch wird mit sozial gleichgesetzt.
Für eine Professorin vom Fach ist das zumindest abenteuerlich phantasierend und realitätsverleugnend.
Kinder werden in der Argumentation von Frau Prof. Dr. Göttsche ausschließlich als Objekte der narzisstischen Lebensplanung Erwachsener behandelt, deren Schicksal es zu sein hat, Fortschritte der Reproduktionsmedizin dazu zu nutzen, um subjektive Lebensträume von Randgruppen befüllen zu können.
Das Kind hat nun mal genetisch einen Vater. Und es hat nicht „ein Recht auf ein zweites Elternteil“, das eine nach subjektiver und situativer sexueller Befindlichkeit der Mutter beliebig ausgewählte Person sein kann, sondern es hat ein Recht auf seinen Vater als zweites Elternteil und Spiegel seiner genetischen Identität. Punkt. Und dieser Vater hat als Spiegel der Hälfte der genetischen Identität des Kindes das Recht auf Vaterschaft. Punkt.
Ja, ich weiß, unsere Politik argumentiert im Interesse der promisken Orientierung von Frauen beständig an diesen logischen Fakten vorbei, sichert zwar Müttern den Besitz IHRES Kindes, sogar dann, wenn sie nur die Leihmutter eines genetisch fremden Kindes waren, und deckt Abstammungsbetrug durch Mütter regelmäßig. All das, obwohl alle wissen, dass ein Kind ein Recht auf das Wissen um seine Abstammung hat – und alle bestehen im Fall der eigenen Identität vehement darauf. 10 – 20 Prozent aller Kinder sind Kuckuckskinder. Das wissen die Geburtskliniken. Also, liebe LeserInnen, sind Sie sich des Wissens sicher, wer tatsächlich Ihr Vater war? Oder gab es da immer wieder die Ahnung einer Nicht-Zugehörigkeit?
Wenn ein Staat zuerst einer ans Kind nur sozial gebundenen und in Hinsicht auf die Kontinuität der Beziehung sehr unsicheren Person automatisch das Gemeinsame Sorgerecht zuspricht, dies aber dem zweifelsfrei genetisch eindeutigen Vater verweigert, werden wir von Gesetzgebenden geführt, die ihren Verstand nicht gebrauchen können – oder, die zum Vorteil von Begünstigten ihren Verstand missbrauchen.
Ich habe es bisher (noch) nicht geschafft, den erschütternden Bericht einer von der gebärenden Mutter entsorgten und sogar rechtlich finanziell vererbungspflichtigen „Mit-Mutter“ aus einer lesbischen Beziehung zu veröffentlichen. Was diese erleben musste, fasst das gesamte Arsenal von skrupellos handelnden Müttern zusammen, die einen Vater als Konkurrent um den Besitz und die Liebe des Kindes loswerden wollen.
Und ich denke an den indischen Vater, der von einer Polin zum Schwängern benutzt wurde, und der in Konkurrenz zum polnischen Partner der Mutter sein Vatersein leben wollte. Obwohl das Kind deutlich kaffeebraun war, wollte der Anwalt der Mutter durch Berechnungen beweisen, dass sein Vater ein blonder Pole sei. Das Gutachten bewies natürlich die Vaterschaft des Inders. Die Richterin fragte danach, ob es schon einen rechtlichen Vater geben würde. Die Mutter verneinte und verschwieg dabei, dass sie den blonden Polen schon beim Meldeamt als Vater angegeben hatte. Das Familiengericht musste also einem der beiden rechtlichen Väter die Vaterschaft wieder entziehen. Das Recht begünstigte dabei den blonden Polen, weil er in sozialer Gemeinschaft mit dem Kind lebte. Ich konnte der Richterin vermitteln, dass diese Lösung dem Kind je nach psychosexueller Befindlichkeit der Mutter sukzessive Väter vorsetzen würde, was einsichtig war. Heute hat diese Tochter nach über 15 Jahren statt 5 sukzessiven Vätern nur den Einen – den Richtigen!
Frau Prof. Dr. Göttsche ist zwar Fachfrau – zeigt sich aber dennoch unwissend.