Wenn verhindert werden soll, dass ein Elternteil ein Kind ins Ausland entführen kann und gute Gründe dafür sprechen, dass eben dies droht, kann das Familiengericht eine Ausreisesperre für das Kind einrichten lassen. Eine solche konnten wir im Fall einer Mutter erreichen, der es gelang, in ihrem Heimatland ausreichendes Vermögen anzuhäufen, und die schon angekündigt hatte, mit dem Kind die BRD zu verlassen. Ich stelle die anonymisierte Form des Dokumentes hier ein. Bundespolizeipräsidium AnAmtsgerichtAbteilung für Familiensachen· BETREFF: Familienangelegenheiten Präventivpolizeiliche Fahndungsausschreibungen…