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Beratung Vaterschaft Verzweifelte Väter

Vater und Beratung

by Franzjoerg Krieg / 19. September 2022

oder deutlicher:
Lemming und Abgrund

Eine typische Konstellation:

Die beiden lernen sich im Urlaub kennen. Sie ist aus München, er aus Karlsruhe.
Sie zieht 2009 zu ihm in das Haus seiner Eltern, die dort eine Wohnung mit 155 qm bewohnen, die beiden bewohnen die zweite Wohnung im Haus mit 140 qm.
Heirat 2010. Geburt des Kindes 2013.
Ehekrise ab Mitte 2019. Sie hat über 3 Monate heimlich und täglich Kontakt zu einem anderen Mann.
Umzugspläne der Mutter mit Tochter zu ihren Eltern.
Der Vater geht zur Anwältin, die einen Antrag auf die Übertragung des ABR stellt.

2019

Erst nach der Verhandlung und vor dem Beschluss wendet sich der Vater zum ersten Mal an mich. Das ist zu spät, um ins Verfahren eingreifen zu können.
Der Vater reagiert auch nicht auf das Erstberatungspaket. Ich erhalte das Datenblatt nicht zurück und erhalte auch keine Dokumente. Damit kann ich auch nur rudimentär beraten.
Die Eltern werden zur Beratungsstelle geschickt, die mit den Eltern den Umgang regelt. Sie bleibt mit dem Kind zunächst in der großen Wohnung – er zieht in die Kellerwohnung und hat Umgang.

Damit sind die Leitlinien schon klar: Er ist NUR Vater und Elternteil zweiter Klasse.
Später gibt es eine familiengerichtliche Regelung: Sie darf mit dem Kind zu ihren Eltern nach München ziehen, bringt das Kind aber zum Umgang zum Vater.

Wir wissen, dass solche Regelungen immer von der Mutter nach einiger Zeit erfolgreich gekippt werden, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Ich erhalte immer noch kein Datenblatt und der Vater meldet sich auch weiter nicht.

2021

Zwei Jahre später kommt es zu einem Zweitkontakt des Vaters an mich.
Er sendet mir 2 Handyfotos eines Dokumentes.

Die Mutter hat es satt, alle zwei Wochen die Entfernung von München nach Karlsruhe zu verantworten und kippt die Vereinbarung, die nur vor dem Jugendamt getroffen wurde und familiengerichtlich keinen Bestand hat.

Ich übersende wieder das Erstberatungspaket und erhalte immer noch keine Reaktion darauf.
Der Vater ist enttäuscht:
„Hab ich denn gar keine Rechte als Vater? Sie hat das Kind aus seinem gewohnten Umfeld rausgerissen, von der Schule abgemeldet, ohne meine Zustimmung und in einer anderen Schule ohne meine Einverständniserklärung angemeldet, obwohl wir ein geteiltes Sorgerecht haben.“

Wieder höre ich ein Jahr lang nichts vom Vater.

2022

erfolgt die dritte Kontaktaufnahme des Vaters mit mir.

Obwohl der Vater zwei Mal das Erstberatungspaket erhalten hat, sendet er ein schlecht gescanntes Konvolut aus mehreren Schriftsätzen an mich, das ihm der Anwalt zusandte.
Der Anwalt beantragt ein umfangreiches Umgangsrecht mit Hol- und Bringschuld der Mutter und im Verweigerungsfall droht er einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht an.

Der Vater tappt damit wieder blind in die aufgestellte Falle.

  • Warum kommt der Vater immer erst zu mir, wenn es zu spät ist?
  • Warum spricht er mit mir nicht vorher eine Strategie ab?
  • Warum meint er hartnäckig, dass 5000 Euro an einen Anwalt der bessere Weg wären, sein Kind zu verlieren?
  • Warum ist dem Vater das Ausfüllen des einseitigen Datenblattes zu viel?
  • Warum liest er das Erstberatungspaket nicht und frägt bei mir nach, wenn er Fragen dazu hat?
  • Warum vertraut der Vater hartnäckig auf ein Rechtssystem, in dem er schon von Anfang an als Vater diskriminiert ist?
  • Und wenn er diskriminiert wird, warum schimpft er dann nur oder reagiert enttäuscht oder verzweifelt – meint aber nicht, dass er sich endlich darum kümmern muss, unter welchen politischen Bedingungen er in Deutschland eine Frau geschwängert hat und wie er als Vater darauf reagieren muss?

Ich habe das ausgefüllte Datenblatt immer noch nicht….

 

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Persönlicher Blog von Franzjörg Krieg: Väteraktivist, Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg.

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