22.04.2020
Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18069). Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der in der Bundestagsdrucksache 18/10343 vorgelegte Gesetzentwurf entgegen der Darstellung der Fragesteller eine Regelung enthalten habe, die dem Scheinvater gegen die Kindesmutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des biologischen Vaters zuerkennen sollte. Der Gesetzentwurf aus der 18. Legislaturperiode sei beim Deutschen Bundestag eingebracht worden, die Bundesregierung habe sich den Entwurf aus der früheren Wahlperiode nicht zu eigen gemacht.
Die Formulierungen in solchen Verlautbarungen sind so, dass der Durchschnittsbürger nicht versteht, worum es geht.
Deshalb sind Übersetzungen notwendig, die jedem verständlich machen, was die von uns bezahlten PolitikerInnen über uns bestimmen.
Im Klartext:
Eine mit einem Mann in ehelicher Gemeinschaft verpartnerte Frau kann in Deutschland nicht nur mit jedem Mann nach Belieben Sex haben, sondern sie kann auch heimlich mit Männern Kinder zeugen und kann diese dem mit ihr verheirateten Mann betrügerisch als seine Kinder unterschieben.
Ihr (von ihr betrogener) Ehemann ist der rechtliche Vater dieser ihm untergeschobenen Kinder. Weil er meint, es seien seine, wird er „Scheinvater“ genannt.
Eine Variante ist, dass dieser Partner ein nicht ehelicher Lebenspartner ist und dass sie ihm die mit anderen Männern gezeugten Kinder als die seinen unterschiebt. Weil sie zu feige oder zu profitgierig – auf jeden Fall moralisch eine Sau ist – und dies nicht zuzugeben bereit ist, bringt sie ihn dazu, die Vaterschaftserklärung zu unterschreiben.
Damit ist er ebenfalls ein zahlungsverpflichteter Scheinvater.
Erhält dieser Scheinvater Hinweise, dass diese Kinder nicht seine eigenen sein könnten, hat er zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.
Wenn er nicht sicher ist und die Beziehung zur Mutter und zu seinen Kindern nicht gefährden möchte und deshalb zu lange zögert – hat er Pech gehabt.
Er bleibt als Scheinvater trotzdem der rechtliche Vater und wird noch übler als ein Kunde im Puff behandelt. Er zahlt nicht nur einmalig für eine einmalige Leistung, sondern er zahlt je nachdem bis zu 28 Jahre lang – auch wenn er sein Kind nach einer von dieser moralisch perversen Mutter iniziierten Trennung nie mehr sehen sollte.
Da kommen Summen im 6-stelligen Bereich zusammen.
Gelingt es dem Scheinvater, seine Vaterschaft erfolgreich anzufechten, bekommt er seinen Unterhalt für ein fremdes Kind nicht von der Person zurück, an die er dieses Geld bezahlt hat, sondern nur vom tatsächlichen biologischen Vater des Kindes.
Und jetzt zur genialen Lösung unserer PolitikerInnen als Quintessenz von Gesetz und Moral in einem christlich geprägten Staat:
Der Scheinvater hat keinen Auskunftsanspruch gegen die Mutter.
Sie muss nicht mitteilen, mit wem sie das Kind gezeugt hat.
Das heißt:
Der Unrechtsstaat Deutschland lässt durch seine PolitikerInnen zu, dass diese Mutter
- den Partner betrügen darf
- ihn betrügerisch zahlen lassen darf
- einen Abstammungsbetrug begehen darf
- ihr Kind vaterlos aufwachsen lassen darf
- und ihre Schweinereien auch noch decken darf.
Werft Typen, die so etwas als staatliche Norm vorgeben, raus!
Zeigt ihnen bei den nächsten Wahlen, dass ihr solche Schweinereien nicht mitmacht!