Weihnachten 2018
Erläuterungen zur Serie
Der Begriff ist natürlich – vordergründig gesehen – Effekthascherei.
Doch dahinter verbirgt sich eine Geschichte, die es unverständlicherweise in ihren gewaltigen Ausmaßen immer noch nicht in die Medien geschafft hat.
Die vielen Katastrophen um Trennungen mit Kindern erleben in den Medien punktuell Einzelportraits und Monographien – und werden damit als Einzelfälle abgetan.
Dass hinter diesem kleinen Blick unter die gewaltige Decke aber eine gesamtgesellschaftliche Tragödie von desaströsem menschenrechtswidrigem Ausmaß verborgen ist – und dass diese Tragödie politisch gewollt und politisch gesteuert wird, das will hartnäckig nicht erkannt werden.
Sobald das Thema politisch auf die Tagesordnung kommt, wird ideologisch vernebelt, stellen sich kluge PolitikerInnen dumm und einfältig, wird alles aufgefahren, was geeignet ist, den wählenden Bürger auf Abwege zu führen, ihm die Abläufe zu verschweigen und ihn auch immer wieder unverhohlen zu verhetzen. Allein daran schon ist erkennbar, dass alle durchaus wissen, was sie da tun und dass sie wissen, dass und wie sie dies tarnen müssen.
Nur an wenigen Stellen kommt die Widersprüchlichkeit offen zutage, wird aber einfach wegignoriert und hinter dem, was schon immer war, unsichtbar gemacht. Z.B. der Name des Bundesfamilienministeriums, das eigentlich ein Bundesfrauenministerium ist und sich weigert, für Männer zwischen 18 und 65 auch im Namen zuständig zu sein. Dafür aber finanzieren sie als Alibi ein „Bundesforum Männer“, das dann eben auch nur das machen darf, was das Bundesfrauenministerium für richtig hält.
Für die Betroffenen ist der Entzug eines Kindes oder aller Kinder aber eine Katastrophe von traumatischem Ausmaß, die geeignet ist, ihr Leben zu beenden oder es nachhaltig zu vergiften.
Ich habe mit Tausenden von Vätern erlebt, wie ihnen die Verfügungsmacht über ihr eigenes Leben aus der Hand gerissen wurde, wie von heute auf morgen aus einem konstruktiv und positiv orientierten Macher schlagartig ein Geprügelter wurde, dem die aus Steuergeldern bezahlten Anträge der Mutter beim Familiengericht um die Ohren folgen und wie das eigene Kind zum Garanten der Widerwärtigkeiten der Mutter gegen ihn wurde.
Dabei spielen alle mit. Wir haben sie auch alle mit ihrem Tun namentlich festgehalten und ich habe über 3000 Schicksale in meiner Fallsammlung im Detail dokumentiert.
Einen Namen aus der Reihe der Vollstrecker zu nennen, die ganz unten die Drecksarbeit machen, wäre aber falsch. Es ist nicht angemessen, eine Person stellvertretend für die anderen fertig zu machen. Es geht um die Fehlleistung eines ganzen Systems. Wer da zuerst genannt werden muss, sind die verantwortlichen PolitikerInnen, die das Ganze steuern und die man zuletzt in ihrer überwiegenden Dämlichkeit (auch ein Mann kann sich ausgesprochen dämlich benehmen…) am 15.03.2018 in der Diskussion zum Wechselmodell im Bundestag kennen lernen konnte. Und dazu gibt es öffentlich Namen und Protokolle.
https://vater.franzjoerg.de/familienrechtsideologinnen-bei-der-arbeit/
Schwächere sind daran zerbrochen. An diese zu denken, ist ein Anliegen dieser Artikel-Serie. Stärkere Naturen konnten diesen traumatischen Bereich ihrer Biographie irgendwie überwinden und eine neue Produktivität – ökonomisch wie ideell – finden.
Diese werden nach einer traumatisch besetzten Vergangenheit endlich dann wieder zu Handelnden und Bestimmenden, wenn es um ihr Erbe geht.
Hat ein ehemaliges Kind, das Jahrzehnte lang nur Ignoranz und Ablehnung signalisierte, das Recht, wie ein Geier auf das Ableben des Vaters zu warten, um dann abzukassieren?
In einem solchen Fall gibt es gesetzliche Regelungen, die gegen jede Moral und Vernunft zum Tragen kommen.
Es empfiehlt sich also, sehr gut zu recherchieren, um wenigstens in diesem einen Punkt als Verfügungsberechtigter über die Summe seines eigenen Lebens zum Zeitpunkt seines persönlichen Armageddon entscheiden zu können.
Das könnte hilfreich sein.
Der Bundesgerichtshof hat am 26.10.2011 entschieden, dass der Entzug des Sorgerechtes für eine bindungsintolerante und umgangsboykottierende Mutter eine Lösung ist, die allerhöchsten und sorgfältigsten Bedingungen unterliegt. Die zulässige Standardlösung muss weiterhin sein, dass auch eine hartnäckig gegen §1684 verstoßende Mutter die Hauptverfügungsberechtigte über ein Kind bleiben darf.
Das OLG Brandenburg hat am 27.12.2018 entschieden, dass ein Umgangsausschluss auch für eine Jugendliche nach erfolgreicher Indoktrinierung durch die Mutter und konsequenter Nichtbeachtung des §1684 BGB durch die Mutter die richtige Entscheidung ist.
Solange unser sogenannter „Rechts“-Staat für Väter solche Lösungen bereithält, müssen wir Väter uns überlegen, wie wir uns angesichts solcher Zumutungen zu verhalten haben und welche Optionen uns überhaupt noch bleiben.
An dieser Stelle müssen deshalb diejenigen gefragt sein, die wieder zu Handelnden geworden sind und dort handeln, wo gesetzliche Regelungen gegen jede ethisch begründbaren Normen verstoßen.
Auch für diese sollen die Artikel dieser Reihe Sprachrohr sein.
Mit der Artikel-Serie Armageddon greife ich die gefühlte endzeitliche Gewalt, die von Betroffenen erlebt wurde auf und lasse sie in den Schilderungen wirken.
Was erreichten die vielen Professionen, die immer das „Kindeswohl“ als Marke vor sich hertrugen, wirklich? Wie enden typische Fälle?
Nach 20 Jahren intensivster Beschäftigung mit dem Thema wird es Zeit, zu bilanzieren.
Man braucht dafür gute Nerven.
Ich rufe Väter dazu auf, mit ihrer Geschichte dazu beizutragen und sich bei mir zu melden – krieg@franzjoerg.de