Seit vielen Jahren warne ich vor dem Einsatz von RechtsanwältInnen im Familienrecht – außer bei Sachen, in denen Anwaltszwang besteht, z.B. Scheidung oder Unterhalt.
Anwälte erfüllen ihre Aufgabe nicht durch die Befriedung, sondern sie verdienen am Streit. Deshalb werden sie meist zu Brandbeschleunigern, die Waffen in ein Kriegsgebiet liefern.
Außerdem bedienen Anwälte den politischen Mainstream und versagen bei bestimmten Streitinhalten meist völlig:
- Konkurrierende Anträge auf des Alleinige ABR
Dazu habe ich schon einen Artikel geschrieben:
https://vater.franzjoerg.de/konkurrierende-sorgerechtsantraege-als-kardinalfehler-von-fachanwaeltinnen-fuer-familienrecht/
- Hemmungen in allen Fällen von Sexuellem Missbrauchsvorwurf oder Gewaltvorwurf
Dieses Vorbringen von Müttern gegen Väter stellt das ultimative Totschlagargument dar, vor dem fast alle AnwältInnen kapitulieren. Sie machen dann nur noch ihren Job und kassieren ab. Mit Engagement kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Konsequenz daraus betrifft auch den nächsten Punkt:
- Hemmungen bei Anträgen nach § 145d StGB, Vortäuschen einer Straftat oder Falschbeschuldigung nach § 164 StGB
Meist raten AnwältInnen: „Halte den Ball flach. Keine Beschuldigung der Mutter!“.
Dabei ist es gerade in solchen Fällen wichtig, Rückgrat zu zeigen – was allerdings intelligent gemacht werden muss. Sich aufregen ist kontraproduktiv. Dazu sollte man sich eines erfahrenen Coaches bedienen.
- Hemmungen bzw. Fehlleistungen bzgl. des Wegzugs der Mutter mit dem Kind
Verkappte Kindesentführungen innerhalb der BRD sind für Mütter straffrei, weshalb eine bestimmte Sorte von Frauenhausanwältinnen gerade das als Standardlösung empfiehlt.
Den meisten GegenanwältInnen fällt dann nichts mehr ein außer Blödsinn: Z.B. den Antrag auf das Alleinige ABR oder auf das Wechselmodell.
Intelligente Möglichkeiten von Wehrhaftigkeit kennen sie nicht.
Und wenn es schon geschehen ist, kennen sie auch die Konsequenz nicht:
- Hemmungen bei Strafanträgen nach § 235 StGB
Gut, meist bringt das (noch) nichts. Aber Haltung und Klarheit bedingt, dass man sich zu einer Schweinerei äußert. Und die Staatsanwaltschaften müssen merken, dass Väter nicht mehr so doof sind wie früher und sich alles gefallen lassen.
Ich habe einmal zusammengestellt, was für uns einen guten Anwalt/eine gute Anwältin ausmacht:
- kooperativ – (jeder Schriftsatz geht z.B. in digitaler Fassung vor der Aussendung zur Kommentierung an den Mandanten; auch Zusammenarbeit mit Beistand möglich)
- erreichbar – (Mails werden in der Regel täglich wenigstens kurz beantwortet)
- kindzentriert – (trotz Verpflichtung dem Mandanten gegenüber)
- sachliche – Arbeitsweise ohne „schmutzige Wäsche“
- fachkompetent – und mit den neuesten Entwicklungen vertraut
- mutig – keine Scheu vor RichterInnen
Die folgende Bewertung wird demnächst durch ein Umfragetool ersetzt!
Bitte, bewertet eueren Anwalt, euere Anwälte, euere Anwältin, euere Anwältinnen jeweils mit Namen benannt nach folgendem Muster:
Name des Mandanten/der Mandantin:
Name des/der RA:
Fachanwalt/-anwältin für Familienrecht?
Mitglied einer Kanzlei?
Name der Kanzlei:
Ort:
Telefon:
Mailadresse:
Bewertung in Schulnoten von 1 bis 6
(entsprechende Kästchen ankreuzen)
EIGENSCHAFT
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kooperativ
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erreichbar
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kindzentriert
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politisch kundig
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Bitte kopieren und in ein Word.doc einfügen, dann ausfüllen – für jede/n AnwältIn ein extra Blatt.
Ich freue mich über viele Rückmeldungen an Unsere-Kinder@gmx.org
Alle meine Artikel zum Thema „Anwalt im Familienrecht“ unter
https://vater.franzjoerg.de/category/anwaelte/