Kundgebung 2006
Redebeitrag von Franzjörg Krieg
Selten bekommt man einen Fall in allen Details geboten, in dem einer Mutter die böse Absicht der schmutzigen Ausschaltung des Vaters nachgewiesen werden kann. Der Karlsruher Fall „Anton“ zeigt aber beispielhaft, wie das funktioniert. Den Nachnamen des Vaters möchte ich hier weglassen, weil es da immer noch ein Kind gibt, das geschützt werden sollte.
Anton lernte eine in Deutschland lebende Frau aus Ghana mit Kind kennen und lieben. Erst nach und nach erfasste er die Hintergründe:
- Wie sie nach Deutschland kam, um ohne fremdbestimmte Arbeit für den Rest ihres Lebens finanziert zu werden,
- wie sie dazu einen Deutschen heiratete, Mutter wurde und sich nach der sicheren Aufenthaltserlaubnis plangemäß wieder scheiden ließ,
- wie sie von einem Heer von willfährigen Helferinnen und Helfern in den „Beratungsinstitutionen“, beim Jugendamt und in allen weiteren Institutionen unterstützt wurde, die Frauen aus Drittländern dabei beraten, wie sie gegen Väter und auf Kosten des Steuerzahlers ihre Edelprostitutionsnummer nach der Vorlage der deutschen Familienrechtspraxis durchziehen können
- und dass sie nicht die einzige Tochter der Familienpatriarchin in Ghana ist, die auf diese Weise diese Nummer auf dem staatlich geschützten und unter staatlicher Protektion gesteuerten Edelstrich durchzog, um möglichst viel Geld nach Ghana zu transferieren. Diese Art von Prostitution mit dem Staat quasi als Zuhälter ist bedeutend lukrativer, sicherer und ohne die deprimierenden Begleitelemente wie die übliche Alternative.
Doch es war schon zu spät. Sie hatte nach dem Druck, inzwischen endlich arbeiten zu sollen, Anton zur nicht ehelichen Garantie für weitere Alimentation gemacht.
Nach der Geburt seiner Tochter wurde der Vater Stück für Stück entsorgt.
Wie die Mutter ihre Rolle benutzte, wurde deutlich, als die Kleine etwa ein Jahr alt war. Die Mutter flog mit ihr in Urlaub nach Ghana und kam nach 3 Monaten allein zurück. Das Kleinkind blieb bei der Oma in Ghana, so lange, bis sie diese „Mama“ nannte. Während dieser Zeit kamen per Fax Lösegeldforderungen an den Vater: 2000 Euro, die er bezahlte. Als die nächste über 5000 Euro kam, konnte er das nicht mehr zahlen.
Er holte sich Hilfe beim Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe. Als das Mutter-und-Kind-Programm erfuhr, dass das Kind ja gar nicht mehr bei der Mutter lebte, stellte dieses seine Zahlungen ein. Jetzt wurde es eng für die Mutter. Zur weiteren Alimentation brauchte sie die Tochter wieder hier in Deutschland. Erst jetzt hatte der Vater die Chance, seine Tochter nach einem halben Jahr auf seine Kosten mit der Oma wieder nach Deutschland kommen zu lassen.
Obwohl Anton die Reise der Oma (Familienpatriarchin) mit seiner Tochter nach Deutschland finanziert hatte, stand er im Hintergrund hilflos und entrechtet dabei, als diese mit dem Kind auf dem Arm aus dem Ankunftsbereich im Flughafen Düsseldorf kam und auf die wartende Mutter mit deren neuem Ehegatten zu ging. Als Miki ihren Vater bemerkte und ihm zuwinkte, wurde sie gewaltsam weggedreht, weil der Finanzierer eben nur zu finanzieren hatte, wofür er mit Verachtung bedacht wurde.
Doch damit gingen die Spiele der Mutter auf neuer Ebene weiter. Sie hatte inzwischen einen dritten Mann gefunden und sich von diesem zum dritten Mal zur Mutter machen lassen. Da er Hausbesitzer war, wurde auch geheiratet. Jetzt hatte das Töchterchen ja einen neuen Vater und der alte wurde nicht mehr als Bezugsperson gebraucht. Eine anonyme Banküberweisung war genug Vater für die Mutter.
Der Umgang wurde erschwert oder boykottiert, je nach Tagesform und Stimmungslage der Mutter. Das Gericht ordnete schließlich Begleiteten Umgang (BU) an. Für einen Vater, der in der Betreuung seiner Tochter keine Hilfe brauchte, eine Zumutung – und ein Missbrauch der aus Steuergeldern finanzierten Institution BU. Es ist aber das Mindestmaß, auf das sich eine umgangsboykottierende Mutter einlassen und was sich ein sorgender Vater zumuten lassen muss.
Nach einer langen Serie von über einem Dutzend begleiteten Umgängen kam der erste Termin, an dem die Tochter nach 2 Stunden Begleitetem Umgang noch eine weitere Stunde allein mit dem Vater verbringen durfte.
In der Nacht danach brachte die Mutter ihre 4-jährige Tochter gegen Mitternacht ins Kinderkrankenhaus, um einen sexuellen Missbrauch feststellen zu lassen. Zuvor war sie von als gnadenlos männerfeindlich bekannten Frauenvereinigungen darin beraten worden, wie eine solche verbrecherische Kampagne gegen einen Vater zu inszenieren wäre.
Wir kennen diese Frauenberatungsstelle im Stuttgarter Raum.
Was die Mutter nicht wusste:
Die den Umgang begleitende Betreuerin, die Vater und Tochter immer als harmonisch erlebt hatte und schon lange für einen unbeschränkten Umgang von Vater und Tochter plädierte, meinte nach den 2 Std. Begleitung, die beiden würden jetzt so schön zusammen spielen, sie würde sich jetzt nicht vom Vater nach Hause fahren lassen und sie wolle für die weitere Stunde einfach so dabei bleiben. Die wenigen Minuten bis zur pünktlichen Abgabe der Tochter bei der Mutter konnten lückenlos belegt werden. Für einen Missbrauch konnte es keine Gelegenheit gegeben haben.
Schließlich konnten wir mitverfolgen, wie eine etwa 1mm große bräunlich-rote Antragung im Slip des Mädchens im gerichtlichen Verfahren von „Aufklärerinnen“ zu einem „Blutfluss aus der Scheide“ stilisiert wurde.
- Obwohl das Vortäuschen einer Straftat durch die Mutter belegt ist,
- obwohl diese Mutter über genug kriminelle Energie verfügt, um ihre Tochter nach Afrika zu entführen und als Geisel für Lösegeldforderungen zu benutzen,
- obwohl inzwischen für alle klar war, dass diese Mutter alle Sozialsysteme hier in voller Leistungshöhe für sich ausnutzt und inzwischen Alimentation von drei Vätern erhält,
- obwohl offiziell festgestellt wurde, dass das Kindeswohl im häuslichen Umfeld der Mutter in Gefahr ist,
wird diese Mutter bis heute (Stand 2009) noch von allen Ämtern und Institutionen so weit gedeckt, dass sie ihren seit 4 Jahren andauernden Kindesmissbrauch kaum gebremst weiter führen kann.
Obwohl der Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat von der Mutter erfüllt war, wurde das Verfahren gegen sie von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Siehe auch: Falldarstellung im Buch „Männerbeben“ von Arne Hoffmann – 28.11.2007
1998
G.T., die spätere Mutter meiner Tochter Miki in Deutschland kennen gelernt. Zu dieser Zeit hatte sie bereits einen 3,5 Jahre alten Sohn aus der Ehe mit Achim W., welche 1997 in Ghana geschieden wurde, in Abwesenheit des Mannes.
09.03.2002
Miki, unsere Tochter, wurde geboren.
14.10.2002
Die Scheidung zwischen G.T. und Achim W. wurde in Deutschland legalisiert.
05.11.2002
Erst nach der Legalisierung konnte ich meine Vaterschaft anerkennen, was ich auch wollte, was jedoch zuvor 3 Mal wegen der in Deutschland noch bestehenden Ehe abgewiesen wurde.
Nov. 2002
G.T. bekam eine Familienhelferin, da es Schwierigkeiten mit ihrem Sohn in der Schule gab und sie meinte, mit zwei Kindern überfordert zu sein.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, was für Frauen welchen Zuschnitts auf Kosten des Steuerzahlers (in der Mehrheit Männer) Unterstützung bekommen. Fälle wie diesen gibt es zu Tausenden – und keine Publikation in irgendeinem Medium hat diesen Skandal jemals zum Thema gemacht.
24.07.2003
Die Mutter unserer Tochter flog mit ihr und ihrem Sohn nach Ghana, um ihre Mutter zu besuchen. Ich fuhr sie an den Flughafen nach Düsseldorf und gab ihr dort 300 Euro von ihr verlangtes „Taschengeld“. Am 4. September wäre ihr Rückflug gewesen. Am 12. September kam sie – ohne unsere Tochter, nur mit ihrem Sohn – nach Deutschland zurück.
27.07.2003
Ich bekam ein Fax von der Großmutter meiner Tochter aus Ghana, in dem stand, dass sie, wenn ich nicht nach Ghana komme und ihre Tochter heirate, Nikita behalten würde. Außerdem solle ich für ihre Tochter 2500 Euro und für meine Tochter 2000 Euro bezahlen, damit diese meinen Namen tragen kann. Bei einem späteren Anruf sagte die Mutter meiner Tochter, dass, wenn ich das nicht machen würde, ein Exfreund von ihr das machen würde und meine Tochter dann seine wäre. Miki wäre ein Bastard.
In einem späteren Gespräch mit diesem deutschen Ex-Freund erzählte mir dieser, dass er zur selben Zeit, als G.T. mich um 50.000 Euro bat, um ein Haus in Ghana „für uns“ zu renovieren, er ihr diese Summe gab, ebenfalls gab er ihr 2500 Deutsche Mark, um dafür Kleider zum Verkauf in Afrika zu kaufen, welches ich ihr zur selben Zeit auch gab. Ich gab ihr am 16. Juni 2001 ebenfalls über 2000 Deutsche Mark.
01.10.2003
Nach einigen Gesprächen mit der Großmutter und Mutter meiner Tochter ließ ich mich überreden, 2000 Euro nach Ghana zu überweisen, damit meine Tochter aus der Geiselhaft freigelassen wird und abgeholt werden kann. Dazu gibt es sogar einen Vertrag, welcher im Jugendamt im Beisein von 2 Beraterinnen des Jugendamtes von der Mutter meiner Tochter unterschrieben wurde. Zudem sagte man mir, dass meine Tochter dann auch meinen Name tragen würde.
Eigentlich bedeutet dies, dass das Jugendamt an illegalen Geschäften im Rahmen von erpresserischer Kindesentführung beteiligt ist.
6.10.2003
Fax vom Dorf der Familie T. Darin stand, dass das Geld, welches ich schickte, lediglich Pee-Nuts seien und gerade mal ausreiche, um bei ihnen an die Tür zu klopfen.
Bei meinem persönlichen Erscheinen in diesem Dorf am 09.09.2009 sagte der Unterzeichner des Faxes, dass der Text nicht von ihm wäre und kein Geld im Dorf angekommen wäre. Ich hätte an die falschen Leute bezahlt und solle einfach nochmals bezahlen. Ich würde auf jeden Fall meine Tochter bekommen und zurück nach Deutschland nehmen können.
21.10.2003
Weiteres Fax von der Großmutter, ich solle ihr 5000 Euro schicken für eine Verlobung mit ihrer Tochter.
20.01.2004
Nachdem ich und der Vater des Erstgeborenen keinen Unterhalt mehr zahlten, da sie auch bei ihm Geld verlangte, welches er nicht mehr zurück bekam, ging der Mutter in Deutschland das Geld aus und das Sozialamt wollte sie arbeiten schicken. Darauf bekam ich einen Anruf von der Großmutter, die meinte, dass wir alle Christen seien und ich sie einladen solle. Sie käme mit Miki, was ich tat und was dann auch geschah.
12.02.2004
Das Jugendamt Karlsruhe bestätigt einen wertvollen Kontakt zwischen Vater und Tochter, seit sie geboren ist.
Als meine Tochter danach wieder zurück in Deutschland war, folgte eine Serie von Umgangsboykotten mit Anschuldigungen jeglicher Art von Seiten der Mutter. Die Gerichte beschäftigten sich mit uns von Februar 2004 bis Januar 2006. In dieser Zeit wurde mir 2 Mal Sexueller Missbrauch vorgeworfen, welcher jedoch von der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen und das Verfahren eingestellt wurde. Ein Gutachten wurde erstellt und eine Verfahrenspflegerin wurde eingesetzt. Die Verfahrenspflegerin erklärte, dass das Kind aus dem Haushalt der Mutter genommen werden und beim Vater leben sollte. Der Psychologe bestätigte eine konkrete Kindeswohlgefährdung mit psychischen Schäden, welche in der Zukunft für meine Tochter zu erwarten seien, wenn die Mutter ihre Einstellung nicht ändert. Er empfahl jedoch, der Mutter eine weitere Chance zu geben, ihr aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, um dies dem Jugendamt zu übertragen, damit dieses für regelmäßigen Umgang zwischen mir und meiner Tochter sorgen könne.
Dieses Jugendamt mit ABR-Pflegerin B.M. stimmte jedoch einem Urlaubsbegehren der Mutter für Ghana zu, trotz vorheriger Entführung 2003 und meinen Warnungen (denn ich wusste, dass der jetzige Ehemann sein Haus verkaufen möchte und nach Ghana ziehen), den Warnungen der Diakonie, welche nach dem Missbrauchsvorwurf den betreuten Umgang zwischen mir und meiner Tochter begleitete, der Verfahrenspflegerin und dem Kindergarten. Meine Tochter wurde regelrecht an ihre Mutter und nach Ghana ausgeliefert.
Das Jugendamt hofierte damit in immer wieder geübter Praxis die Mutter, ohne jede Rücksicht auf gemachte Erfahrungen, das Kind und den Vater.
Erst nachdem das Jugendamt in Sachen Rückführung feststellen musste, dass die Chancen aussichtslos waren und sie ihr Versprechen mir gegenüber nicht einlösen konnten, nämlich, dass der Chef des Jugendamtes persönlich nach Ghana fliegen würde, um das Kind zu holen (das wurde mir gesagt, vor der Entführung, als ich darum bettelte, den Urlaub der Mutter mit meiner Tochter nicht zuzulassen), rieten sie mir, das ABR zu beantragen, was ich auch auf Empfehlung des Jugendamtes erhielt, allerdings mit dem Beigeschmack, dass, wenn ich mein Kind erfolgreich zurückgebracht haben würde, man nochmals darüber entscheiden würde, ob man mir das ABR lassen könne.
Ich durfte also nur den Lakaien spielen, der für das Jugendamt deren Leiche aus dem Keller und deren Versagen deckt.
Seit 24.07.2008 wird meine Tochter an einem unbekannten Ort von der Mutter und ihrer Großmutter in Ghana festgehalten. Für die Entführung sorgte auch der jetzige in Deutschland lebende Ehemann, ohne dass dieser nach § 235 StGB belangt werden kann. Er hat mit dieser Frau das dritte von 3 Kindern von drei deutschen Männern.
21.09.2008, Franzjörg Krieg
Spektakuläre Zuspitzung im Fall Anton
Immerhin konnten wir im Fall Anton mit unermüdlicher Anstrengung zunächst erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Aber was bewirkt schon ein zahnloser Tiger, der nur schnurren will?
Das Jugendamt hatte offensichtlich Hemmungen davor, einer Mutter gegenüber, die einer ganzen Palette von gehätschelten Minderheiten und Bevölkerungsgruppen angehört, auch nur deutlich die gültige Gesetzeslage zu erläutern, geschweige denn, sie für Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen.
Auch nachdem sie einen Hausbesitzer zum Vater ihres dritten Kindes machen konnte und diesen natürlich auch heiratete, wurden ihre Verhaltensstrukturen nicht erkannt.
Sie konnte den dritten Mann als Vater ihres dritten Kindes davon überzeugen, dass es an der Zeit sei, mit allen drei Kindern und mit ihm als Finanzierer nach Ghana zu fliegen.
Anton warnte das Jugendamt davor, dass er deutlich ahne, dass sie von dort nicht mehr zurückkehren werde. Das Jugendamt als Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes meinte jedoch immer noch, diese Mutter vor allem bewahren zu müssen, was ihre Befindlichkeit stören könnte und meinte, es gäbe keine Anzeichen einer geplanten Kindesentführung. Der Mutter wurde bis zum Ende der baden-württembergischen Sommerferien die Ausreise mit allen drei Kindern nach Ghana ohne Hinterlegung einer Sicherheit – bis auf das Rückflugticket – erlaubt.
Damit ist bewiesen, dass der deutsche Staat auch jeder Sozialhilfebetrügerin und Kindesentführerin das Prädikat „gut“ ins Wochenbett legt – getreu der ideologischen Vorgabe, dass Frauen immer Opfer und nie Täterinnen sein können.
Auf die Einlassungen des Vaters hin, dass er sicher sei, die Mutter würde nicht zurück kommen, wurde ihm im Jugendamt gesagt: „Herr B., wenn Ihre Tochter je nicht aus Afrika zurück kommen würde, würde der Amtsleiter persönlich nach Ghana fliegen, um sie wieder nach Deutschland zu bringen!“
An diese Aussage wollte sich später niemand mehr erinnern.
Zum Ferienende kehrte allein der ausgenutzte neue Ehemann aus Ghana zurück. Er hatte den Auftrag, sowohl den älteren Sohn aus erster Ehe (diese Ehe war damals zur Absicherung des ständigen Aufenthalts der Mutter in Deutschland und zum fortwährenden Leistungsbezug aus Steuermitteln nötig gewesen) und die Tochter von Anton telefonisch von Schule und Kindergarten abzumelden, mit dem Hinweis, dass diese Kinder jetzt in Einrichtungen in Ghana angemeldet wären. Obwohl dieser Ehemann für diese Kinder keinerlei Sorgerechte besitzt und die Abmeldung nur telefonisch und damit auf ungültige Weise vorgenommen wurde, wurden diese anscheinend rechtswidrig akzeptiert, und nach Schulbeginn wurde keine Maßnahme gegen die Mutter wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.
Der instrumentalisierte neue Ehemann hat jetzt offensichtlich nur noch die von der Mutter übertragene Aufgabe, sein Haus zu verkaufen, um den Erlös in die Familie der Mutter in Ghana einzubringen.
Für uns war schon lange klar, dass diese Frau eine Möglichkeit finden wird, in ihrer Rolle als Mutter irgendwie an das Haus dieses Mannes zu kommen.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn über das Gewaltschutzgesetz aus seinem eigenen Haus zu mobben und sich dieses Haus durch eben dieses immer wieder menschenrechtswidrig und grundgesetzwidrig angewandte „Wohnungszuweisungsgesetz“ anzueignen.
Wir kamen ursprünglich nicht auf die Idee, dass sie ja wieder eine Entführung der drei Kinder von drei Vätern inszenieren könnte, um auf diese Weise ihre Absicht zu erreichen. Obwohl Anton erkannte, dass höchste Gefahr im Verzug war, weigerten sich die zuständigen Behörden, die Kinder, insbesondere seine Tochter, vor einer zu erwartenden Entführung zu schützen.
Der neue, benutzte Ehemann hat nun die Wahl, entweder sein kleines Kind in Ghana zu lassen und in Deutschland Hausbesitzer zu bleiben, oder der Geiselnahme seines Kindes nachzugeben und sein Haus zu verkaufen.
Keine Institution, kein Amt, kein Richter, keine Beratungsstelle, niemand wollte wie wir erkennen, was diese Frau als Mutter inszeniert.
Alle haben – blind jeder Realität gegenüber – die Helfershelfer für ein Verbrechen gespielt.
Es wird spannend bleiben, was deutsche Ämter, deutsche Gerichte, insbesondere der gehörnte Aufenthaltsbestimmungsrechtsinhaber jetzt unternehmen werden.
Interessant ist, dass der Warnung von Anton an das Jugendamt, das immerhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter von Anton hatte, damit begegnet wurde, dass ihm erklärt wurde: „Wenn Ihr Kind nicht mehr zurückgebracht werden wird, wird der Amtsleiter des Jugendamtes persönlich nach Ghana fliegen und Ihre Tochter nach Deutschland holen“!
An diese Aussage wollte sich das von der Mutter betrogene Jugendamt nach der Entführung nicht mehr erinnern.
Es ist nicht bedeutend, um welches Jugendamt es sich in diesem Fall handelte. Ich kenne viele Jugendämter, die genauso vorgehen.
22.09.2008
Liebe Freunde und Freundinnen im VAfK Karlsruhe,
Danke für die Anteilnahme der gesamten Gruppe!
Ich habe Angst, nur noch verdammt beschissene Angst.
Im Anhang mein Lieblingsbild von mir und meiner Kleinen. Ich vermisse sie sehr und weiß nicht, ob ich sie jemals wieder sehe. Ich habe ihr versprochen, sie wieder zu holen, falls ihre Mutter sie in Ghana lässt. Sie wusste um meine Ängste.
Ich liebe meine Tochter über alles in der Welt und bin zutiefst bestürzt.
Miki war immer glücklich und ausgelassen, wenn sie hier bei mir war.
Wie ich im Nachhinein erfahren habe, strich meine Tochter im Kindergarten die Tage auf dem Kalender, die vergingen, bis sie wieder zu mir durfte. Beim letzten Mal, als ich sie vor dem anstehenden Ghanaurlaub in den Kindergarten brachte, fiel uns der Abschied besonders schwer. Als ob wir beide schon gewusst hätten, dass es womöglich unser allerletzter Abschied sein könnte. Selbst das Kindergartenpersonal, welches meiner Tochter sehr, sehr nahe steht und auch unsere Ängste teilte, war an diesem Tag den Tränen nahe.
Es tut so unbeschreiblich weh, die Hilferufe von ihr gehört zu haben. Doch die, an welche ich sie weitergab und die, welche auch was hätten ändern können, ignorierten alles. Meine Tochter wandte sich mit ihrem Kummer und ihren Sorgen an mich. Sie wird es nie verstehen, dass ich sie anscheinend im Stich gelassen habe.
Besorgt und verzweifelt
A.B.
17.11.2008
Die Mutter fordert von Anton 25.000 Euro, um wieder mit Miki nach Deutschland zu kommen. Anton weiß, dass er einem solchen Prostitutions-Deal nicht vertrauen kann.
19.01.2009
Anton bekommt vom AG das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Miki übertragen
24.01.2009
Auftrag an eine dt. Detektei, Miki in Ghana zu suchen
Nur durch die Beauftragung und eine Zahlung von 25.000 Euro an einen Detektiv konnte ich meine Tochter wieder finden und bin nun seit 7.09.2009 in Ghana und führe ein beschwerliches Sorgerechtsverfahren. Meine Tochter wird mir von der Mutter und Großmutter massiv entfremdet und man hält sie von mir fern. Seit ich hier bin, seit 7 Monaten, durfte ich sie nur unter Aufsicht der Mutter und deren Anwalt sehen und das auch nur 5 Mal, in der ganzen Zeit, 6000 Kilometer weg von meiner Heimat, aber nahe meiner Tochter.
07.09.2009
Anton kommt in Ghana an.
Er erfährt dort, dass er von der dt. Detektei für 25.000 Euro eigentlich betrogen wurde. Der Vertrag und die Fakten (ghanaische Zeugen) liegen vor.
09.03.2010
Den 8. Geburtstag musste Miki, leider wie im vergangenen Jahr, ohne ihren Vater feiern!
Seit Ende der ersten Septemberwoche 2009 verweilt Anton nun schon in Ghana, wohin die Kindesmutter die gemeinsame Tochter im Frühsommer 2008 zum 2. Mal entführt hat. Am 9. März ist Miki 8 Jahre alt geworden. Sie durfte ihren Vater trotz der räumlichen Nähe nicht sehen – weil ihre Entführerin es nicht wollte.
Anton durfte auch kein Telefonat mit ihr führen – wie hätte es dem Kind nicht gut tun können, wenn ihr Vater ihr zumindest am Telefon hätte gratulieren können. Wie kann ein Mensch so unmenschlich sein?
Rat- und fassungslos
Henning Riepen
09.03.2010
Michaela S.
Liebe Miki,
alles Liebe und Gute zu deinem 8. Geburtstag wünschen dir von ganzem Herzen deine Tante Micha, Onkel Markus und deine Cousine Anna. Wir vermissen dich sehr und hoffen, dass wir deinen 9. Geburtstag endlich wieder zusammen feiern können!
08.05.2010
Anton kommt nach 8 Monaten aus Ghana zurück.
Sämtliche Mailprotokolle mit Anton aus diesen Monaten mit uns in Deutschland liegen vor und könnten ein eigenes Buch füllen.
07.12.2010
Stern-tv sendet einen Beitrag zur verbrecherischen Aktion der Mutter mit dem Titel „Nicht ohne meine Tochter“.
09.03.2012
Der Supreme Court aus Accra erlässt ein Urteil, das jedes dt. Familiengericht beschämt. Obwohl die Bedingungen in Ghana insgesamt unsäglich sind, sind wir in Deutschland familiengerichtlich mehr Bananenrepublik:
- Der nicht eheliche Vater aus Deutschland bekommt vom ghanaischen Gericht das Alleinige Sorgerecht
- Die Mutter wird dafür bestraft, dass sie das Kind nicht zu Schule geschickt hat
25.06.2012
Von der Mutter beantragte Verhandlung in Ghana gegen die Herausnahme des Kindes, die vom Gericht abgewiesen wurde.
Danach 1. Versuch einer Polizeieinheit, das Kind aus dem Haushalt der Mutter herauszunehmen. Erfolglos.
26.06.2012
Zweiter Versuch an zwei bekannten Adressen der Mutter und an der Schule. Erfolglos.
Miki ist seit dem 25.06.2012 nicht mehr zur Schule gegangen und Mutter und Tochter sind nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufgetaucht.
Brief der Dt. Botschaft in Ghana an das Auswärtige Amt in Ghana mit der Bitte um Unterstützung.
Brief an das BKA, um die Kindsmutter auf die Internationale Liste der festzunehmenden Personen setzen zu lassen. Kindsmutter ist nur auf der Nationalen Liste.
18.07.2012
Erneute Verhandlung am selben Gericht gegen die Herausnahme des Kindes, die, weil schon einmal verhandelt, eigentlich nicht stattfinden dürfte, aber trotzdem angenommen wurde.
Ergebnis: Der Supreme Court befahl den Anwälten, dafür zu sorgen, dass das Kind dem Vater übergeben wird, was dann Mitte Dezember 2012 auch geschah.
23.12.2012 – 4. Advent
Morgens um 5 Uhr kommt Anton mit Miki in Deutschland an.
Über 12 Jahre unsägliche Folterung eines deutschen Vaters – mit aktiver und passiver Unterstützung auch durch deutsche Institutionen sind damit zu Ende.
Keine einzige deutsche Institution war dabei wirklich hilfreich. Alle haben versagt.
Allein der Vater hat durch seinen absolut ungewöhnlichen Einsatz dieses Kunststück mit viel Glück erarbeitet.
Die Mutter ist zwar immer noch zur Fahndung ausgeschrieben, kommt aber im Jahr 2016 wieder nach Deutschland, weil ihr in Ghana die Geldquellen ausgegangen sind.
Sie hat ja immer noch einen Mann mit Haus in Deutschland.
Bei der Ankunft in Frankfurt wird sie festgenommen, aber nach Feststellung der Personalien und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes wieder auf freien Fuß gesetzt.
13.03.2017
Am Amtsgericht Backnang findet eine öffentliche Straf-Verhandlung gegen die Mutter statt. Sie hat ein Kind gegen das aufenthaltsbestimmungsberechtigte Jugendamt aus Deutschland nach Ghana entführt.
Das Gericht hatte sich mit der Geschichte von Miki und Anton eingehend beschäftigt.
Nicht vor dem Familiengericht – erst im STRAFPROZESS wird der Vater endlich rehabilitiert. Und das fast 9 Jahre nach der durch die Mutter begangene Tat.
Die Mutter wird zu 10 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung und zu 160 abzuleistende Arbeitsstunden verurteilt.
Das Gericht erkennt, dass damit das, was die Mutter verbrochen hat, nicht wieder gut gemacht werden kann.
Wir sind gespannt, ob die Mutter die Konstanz aufbringen wird, die 160 Stunden Arbeit auch tatsächlich abzuleisten.
Es ist ihr zu wünschen, wenigstens einige Monate in den Knast einfahren zu müssen.
Was sie ihrer Tochter und dem Vater angetan hat, ist damit nicht zu sühnen. Es könnte aber endlich ein Signal dafür bedeuten, dass mütterliche Hybris mit gewalttätiger Wirkung gegen andere in Deutschland nicht mehr so selbstverständlich hingenommen wird wie bisher.
Das Verdienst für eine bessere Lösung als üblich ist aber nicht unserem System von familialer Intervention zu verdanken. Dieses System ist menschenrechtswidrig und manifestiert Unrecht.
In diesem Fall hat sich eine bessere Lösung allein ANTON selbst mit unendlicher Beharrlichkeit und überragendem Einsatz erarbeitet. Das kann nicht jeder und es müssen viele Faktoren zusammenkommen, damit eine solche Lösung möglich wird.
Diese Geschichte wurde inzwischen anonymisiert.
Das Mädchen ist 19 und will dies selbst, was ich gerne berückichtige.
Damit ist die Tat der Mutter und die Helfershelfertätigkeit eines naiven Jugendamtes und von gewaltbereiten Müttervereinen nicht aus der Welt geschafft.
Die Mutter wurde strafrechtlich verurteilt, was öffentlich geschah und was auch öffentlich sein muss.
Dieser Fall ist der heftigste, den ich seit 19 Jahren begleite und der in meiner Fallsammlung umfassend dokumentiert ist. Es gibt nichts, was nicht durch Protokolle, Mails und Dokumente nachzuweisen ist. Eine spätere Verdrehung der Fakten ist nicht möglich.
Ich werde diesen Fall weiter beobachten. Schon bei der Rückkehr von Anton nach Deutschland mit seiner Tochter hatte ich ihm erklärt, dass jahrelange Sozialisation in der mütterlichen Missbrauchsfamilie in Ghana an diesem Kind nicht spurlos vorübergegangen sind. Die Auswirkungen des transgenerationalen Risikotransfers in diesem Fall werden sich zeigen.