Diese Falldarstellung erläutert die katastrophalen Folgen des Wirkens eines unfähigen mütterzentrierten Jugendamtes, von gewaltbereiten Frauenvereinigungen mit krimineller Energie und von Institutionen der familialen Intervention, die Mütter immer als „gut“ erkennen wollen und sie notorisch vor den Konsequenzen ihres eigenen Handelns bewahren.
Der Fall ist umfassend durch alle relevanten Belege dokumentiert und die fatalen Entscheidungen jeder Person in diesem Ablauf können nachgewiesen werden.
Hunderte von Seiten Kommunikation und Hunderte Dokumente beweisen alle unten geschilderten Fakten.
Das eigentlich Ungeheuerliche:
Das ist nur ein gut dokumentiertes Beispiel der inzwischen Millionen von fatalen Schicksalen, die das typisch deutsche Residenzmodell in Zusammenwirken mit den Auswirkungen typisch deutscher Frauenförderung geschaffen haben.
Wir erleben inzwischen die brutalen Auswirkungen des damit verbundenen Transgenerationalen Risikotransfers in der x-ten Generation.
Initial vorgestellt als Redebeitrag bei der Kundgebung 2006 und danach umfangreich ergänzt.
Dieser Fall ist ein Paradebeispiel für die Wirkungsweise des Transgenerationalen Risikotransfers.
Erst im Jahr 2024 sollte sich dies überdeutlich zeigen. Das „Kind“ ist inzwischen 22 Jahre alt und kopiert die perversen Verhaltensweisen ihrer Mutter. Und sie toppt die Perversionen. Sie wird zur Dämonin, die alle ins Verderben reißt, die mit ihr zu tun haben.
Der Nachtrag hierzu wird noch erfolgen.
Selten bekommt man einen Fall in allen Details geboten, in dem einer Mutter die böse Absicht der schmutzigen Ausschaltung des Vaters nachgewiesen werden kann. Der Karlsruher Fall „Anton“ zeigt aber beispielhaft, wie das funktioniert.
Anton lernte eine in Deutschland lebende Frau aus Ghana mit Kind kennen und lieben. Erst nach und nach erfasste er die Hintergründe:
- Wie sie nach Deutschland kam, um ohne fremdbestimmte Arbeit für den Rest ihres Lebens finanziert zu werden,
- wie sie dazu einen Deutschen heiratete, Mutter wurde und sich nach der sicheren Aufenthaltserlaubnis plangemäß wieder scheiden ließ,
- wie sie von einem Heer von willfährigen Helferinnen und Helfern in den „Beratungsinstitutionen“, beim Jugendamt und in allen weiteren Institutionen unterstützt wurde, die Frauen aus Drittländern dabei beraten, wie sie gegen Väter und auf Kosten des Steuerzahlers ihre Edelprostitutionsnummer nach der Vorlage der deutschen Familienrechtspraxis durchziehen können
- und dass sie nicht die einzige Tochter der Familienpatriarchin in Ghana ist, die auf diese Weise diese Nummer auf dem staatlich geschützten und unter staatlicher Protektion gesteuerten Edelstrich durchzog, um möglichst viel Geld nach Ghana zu transferieren. Diese Art von Prostitution mit dem Staat quasi als Zuhälter ist bedeutend lukrativer, sicherer und ohne die deprimierenden Begleitelemente wie die übliche Alternative.
Doch es war schon zu spät. Sie hatte nach dem Druck, inzwischen endlich arbeiten zu sollen, Anton zur nicht ehelichen Garantie für weitere Alimentation gemacht.
Nach der Geburt seiner Tochter wurde der Vater Stück für Stück entsorgt.
Wie die Mutter ihre Rolle benutzte, wurde deutlich, als die Kleine etwa ein Jahr alt war. Die Mutter flog mit ihr in Urlaub nach Ghana und kam nach 3 Monaten allein zurück. Das Kleinkind blieb bei der Oma in Ghana, so lange, bis sie diese „Mama“ nannte. Während dieser Zeit kamen per Fax Lösegeldforderungen an den Vater: 2000 Euro, die er bezahlte. Als die nächste über 5000 Euro kam, konnte er das nicht mehr zahlen.
Er holte sich Hilfe beim Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe. Als das Mutter-und-Kind-Programm erfuhr, dass das Kind ja gar nicht mehr bei der Mutter lebte, stellte dieses seine Zahlungen ein. Jetzt wurde es eng für die Mutter. Zur weiteren Alimentation brauchte sie die Tochter wieder hier in Deutschland. Erst jetzt hatte der Vater die Chance, seine Tochter nach einem halben Jahr auf seine Kosten mit der Oma wieder nach Deutschland kommen zu lassen.
Obwohl Anton die Reise der Oma (Familienpatriarchin) mit seiner Tochter nach Deutschland finanziert hatte, stand er im Hintergrund hilflos und entrechtet dabei, als diese mit dem Kind auf dem Arm aus dem Ankunftsbereich im Flughafen Düsseldorf kam und auf die wartende Mutter mit deren neuem Ehegatten zu ging. Als Miki ihren Vater bemerkte und ihm zuwinkte, wurde sie gewaltsam weggedreht, weil der Finanzierer eben nur zu finanzieren hatte, wofür er mit Verachtung bedacht wurde.
Doch damit gingen die Spiele der Mutter auf neuer Ebene weiter. Sie hatte inzwischen einen dritten Mann gefunden und sich von diesem zum dritten Mal zur Mutter machen lassen. Da er Hausbesitzer war, wurde auch geheiratet. Jetzt hatte das Töchterchen ja einen neuen Vater und der alte wurde nicht mehr als Bezugsperson gebraucht. Eine anonyme Banküberweisung war genug Vater für die Mutter.
Der Umgang wurde erschwert oder boykottiert, je nach Tagesform und Stimmungslage der Mutter. Das Gericht ordnete schließlich Begleiteten Umgang (BU) an. Für einen Vater, der in der Betreuung seiner Tochter keine Hilfe brauchte, eine Zumutung – und ein Missbrauch der aus Steuergeldern finanzierten Institution BU. Es ist aber das Mindestmaß, auf das sich eine umgangsboykottierende Mutter einlassen und was sich ein sorgender Vater zumuten lassen muss.
Nach einer langen Serie von über einem Dutzend begleiteten Umgängen kam der erste Termin, an dem die Tochter nach 2 Stunden Begleitetem Umgang noch eine weitere Stunde allein mit dem Vater verbringen durfte, worauf die Mutter nur gewartet hatte.
In der Nacht danach brachte die Mutter ihre 4-jährige Tochter gegen Mitternacht ins Kinderkrankenhaus, um einen sexuellen Missbrauch feststellen zu lassen. Zuvor war sie von als gnadenlos männerfeindlich bekannten Frauenvereinigungen mit krimineller Energie darin beraten worden, wie eine solche verbrecherische Kampagne gegen einen Vater zu inszenieren wäre.
Wir kennen diese Frauenberatungsstelle im Stuttgarter Raum.
Was die Mutter nicht wusste:
Die den Umgang begleitende Betreuerin, die Vater und Tochter immer als harmonisch erlebt hatte und schon lange für einen unbeschränkten Umgang von Vater und Tochter plädierte, meinte nach den 2 Std. Begleitung, die beiden würden jetzt so schön zusammen spielen, sie würde sich jetzt nicht vom Vater nach Hause fahren lassen und sie wolle für die weitere Stunde einfach so dabei bleiben. Die wenigen Minuten bis zur pünktlichen Abgabe der Tochter bei der Mutter konnten lückenlos belegt werden. Für einen Missbrauch konnte es keine Gelegenheit gegeben haben.
Schließlich konnten wir mitverfolgen, wie eine etwa 1mm große bräunlich-rote Antragung im Slip des Mädchens im gerichtlichen Verfahren von „Aufklärerinnen“ zu einem „Blutfluss aus der Scheide“ stilisiert wurde.
- Obwohl das Vortäuschen einer Straftat durch die Mutter belegt ist,
- obwohl diese Mutter über genug kriminelle Energie verfügt, um ihre Tochter nach Afrika zu entführen und als Geisel für Lösegeldforderungen zu benutzen,
- obwohl inzwischen für alle klar war, dass diese Mutter alle Sozialsysteme hier in voller Leistungshöhe für sich ausnutzt und inzwischen Alimentation von drei Vätern erhält,
- obwohl offiziell festgestellt wurde, dass das Kindeswohl im häuslichen Umfeld der Mutter in Gefahr ist,
wird diese Mutter bis heute (Stand 2009) noch von allen Ämtern und Institutionen so weit gedeckt, dass sie ihren seit 4 Jahren andauernden Kindesmissbrauch kaum gebremst weiterführen kann.
Obwohl der Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat von der Mutter erfüllt war, wurde das Verfahren gegen sie von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Staatsanwaltschaften zerren Väter oft ohne Grund in Strafverfahren, während sie verbrecherische Mütter davor bewahren, aus dem Familienrecht ins Strafrecht zu geraten.
Siehe auch: Falldarstellung im Buch „Männerbeben“ von Arne Hoffmann – 28.11.2007
Erst am 10.10.2005 wurde der Vater von der Einstellung des perversen Verfahrens gegen ihn unterrichtet.

Aus dem Tagebuch des Vaters
1998
Ich habe G.T., die spätere Mutter meiner Tochter Miki, in Deutschland kennen gelernt. Zu dieser Zeit hatte sie bereits einen 3,5 Jahre alten Sohn aus der Ehe mit Achim W., welche 1997 in Ghana geschieden wurde, in Abwesenheit des Mannes.
09.03.2002
Miki, unsere Tochter, wurde geboren.
14.10.2002
Die Scheidung zwischen G.T. und Achim W. wurde in Deutschland legalisiert.
05.11.2002
Erst nach der Legalisierung konnte ich meine Vaterschaft anerkennen, was ich auch wollte, was jedoch zuvor 3 Mal wegen der in Deutschland noch bestehenden Ehe abgewiesen wurde.
Nov. 2002
G.T. bekam eine Familienhelferin, da es Schwierigkeiten mit ihrem Sohn in der Schule gab und sie meinte, mit zwei Kindern überfordert zu sein.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, was für Frauen solchen kriminellen und defizitären Zuschnitts auf Kosten des Steuerzahlers (in der Mehrheit Männer) Unterstützung bekommen. Fälle wie diesen gibt es zu Tausenden – und keine Publikation in irgendeinem Medium hat diesen Skandal jemals zum Thema gemacht.
24.07.2003
Die Mutter unserer Tochter flog mit ihr und ihrem Sohn nach Ghana, um ihre Mutter zu besuchen. Ich fuhr sie an den Flughafen nach Düsseldorf und gab ihr dort 300 Euro von ihr verlangtes „Taschengeld“. Am 4. September wäre ihr Rückflug gewesen. Am 12. September kam sie – ohne unsere Tochter, nur mit ihrem Sohn – nach Deutschland zurück.
27.07.2003
Ich bekam ein Fax von der Großmutter meiner Tochter aus Ghana, in dem stand, dass sie, wenn ich nicht nach Ghana komme und ihre Tochter heirate, Miki behalten würde. Außerdem solle ich für ihre Tochter 2500 Euro und für meine Tochter 2000 Euro bezahlen, damit diese meinen Namen tragen kann. Bei einem späteren Anruf sagte die Mutter meiner Tochter, dass, wenn ich das nicht machen würde, ein Exfreund von ihr das machen würde und meine Tochter dann seine wäre. Miki wäre ein Bastard.
In einem späteren Gespräch mit diesem deutschen Ex-Freund erzählte mir dieser, dass er zur selben Zeit, als G.T. mich um 50.000 Euro bat, um ein Haus in Ghana „für uns“ zu renovieren, er ihr diese Summe gab, ebenfalls gab er ihr 2500 Deutsche Mark, um dafür Kleider zum Verkauf in Afrika zu kaufen, welches ich ihr zur selben Zeit auch gab. Ich gab ihr am 16. Juni 2001 ebenfalls über 2000 Deutsche Mark.
01.10.2003
Nach einigen Gesprächen mit der Großmutter und Mutter meiner Tochter ließ ich mich überreden, 2000 Euro nach Ghana zu überweisen, damit meine Tochter aus der Geiselhaft freigelassen wird und abgeholt werden kann. Dazu gibt es sogar einen Vertrag, welcher im Jugendamt im Beisein von 2 Beraterinnen des Jugendamtes von der Mutter meiner Tochter unterschrieben wurde. Zudem sagte man mir, dass meine Tochter dann auch meinen Name tragen würde.
Eigentlich bedeutet dies, dass das Jugendamt an illegalen Geschäften im Rahmen von erpresserischer Kindesentführung beteiligt ist.
Und das alles im Rahmen der typisch deutschen FRAUENFÖRDERUNG.
6.10.2003
Fax vom Dorf der Familie T. Darin stand, dass das Geld, welches ich schickte, lediglich Pee-Nuts seien und gerade mal ausreiche, um bei ihnen an die Tür zu klopfen.
Bei meinem persönlichen Erscheinen in diesem Dorf am 09.09.2009 sagte der Unterzeichner des Faxes, dass der Text nicht von ihm wäre und kein Geld im Dorf angekommen wäre. Ich hätte an die falschen Leute bezahlt und solle einfach nochmals bezahlen. Ich würde auf jeden Fall meine Tochter bekommen und zurück nach Deutschland nehmen können.
Das ist die afrikanische Art, „Entwicklungshilfe“ abzukassieren.
21.10.2003
Weiteres Fax von der Großmutter, ich solle ihr 5000 Euro schicken für eine Verlobung mit ihrer Tochter.
20.01.2004
Nachdem ich und der Vater des Erstgeborenen keinen Unterhalt mehr zahlten, da sie auch bei ihm Geld verlangte, welches er nicht mehr zurück bekam, ging der Mutter in Deutschland das Geld aus und das Sozialamt wollte sie arbeiten schicken. Darauf bekam ich einen Anruf von der Großmutter, die meinte, dass wir alle Christen seien und ich sie einladen solle. Sie käme mit Miki, was ich tat und was dann auch geschah.
Die Umstände der Ankunft von Oma und Enkelin im Flughafen in Düsseldorf zeigen den perversen Charakter von kindesbesitzenden Frauen, die ein Kind in Geiselhaft missbrauchen. Miki entdeckte ihren Papa unter den wartenden Menschen, wurde aber brutal von ihrer Mutter weggezerrt.
12.02.2004
Das Jugendamt Karlsruhe bestätigt einen wertvollen Kontakt zwischen Vater und Tochter, seit sie geboren ist.
Als meine Tochter danach wieder zurück in Deutschland war, folgte eine Serie von Umgangsboykotten mit Anschuldigungen jeglicher Art von Seiten der Mutter. Die Gerichte beschäftigten sich mit uns von Februar 2004 bis Januar 2006. In dieser Zeit wurde mir 2 Mal Sexueller Missbrauch vorgeworfen, welcher jedoch von der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen und das Verfahren eingestellt wurde. Ein Gutachten wurde erstellt und eine Verfahrenspflegerin wurde eingesetzt. Die Verfahrenspflegerin erklärte, dass das Kind aus dem Haushalt der Mutter genommen werden und beim Vater leben sollte. Der Psychologe bestätigte eine konkrete Kindeswohlgefährdung mit psychischen Schäden, welche in der Zukunft für meine Tochter zu erwarten seien, wenn die Mutter ihre Einstellung nicht ändert. Er empfahl jedoch, der Mutter eine weitere Chance zu geben, ihr aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, um dies dem Jugendamt zu übertragen, damit dieses für regelmäßigen Umgang zwischen mir und meiner Tochter sorgen könne.
Der weitere Verlauf wird zeigen, wie der immer wieder schonende Umgang mit defizitären Müttern zu Katastrophen im Lebenslauf von Kindern und allen weiteren involvierten Personen führt.
Dieses Jugendamt mit ABR-Pflegerin B.M. stimmte jedoch einem Urlaubsbegehren der Mutter für Ghana zu, trotz vorheriger Entführung 2003 und meinen Warnungen (denn ich wusste, dass der jetzige Ehemann sein Haus verkaufen möchte und nach Ghana ziehen), den Warnungen der Diakonie, welche nach dem Missbrauchsvorwurf den betreuten Umgang zwischen mir und meiner Tochter begleitete, der Verfahrenspflegerin und dem Kindergarten. Meine Tochter wurde regelrecht an ihre Mutter und nach Ghana ausgeliefert.
Das Jugendamt hofierte damit in immer wieder geübter Praxis die Mutter, ohne jede Rücksicht auf gemachte Erfahrungen, auf das Kind und den Vater und wird damit zum reinen Mütter-Bevorzugungsamt.
Erst nachdem das Jugendamt in Sachen Rückführung feststellen musste, dass die Chancen aussichtslos waren und sie ihr Versprechen mir gegenüber nicht einlösen konnten, nämlich, dass der Chef des Jugendamtes persönlich nach Ghana fliegen würde, um das Kind zu holen (das wurde mir gesagt, vor der Entführung, als ich darum bettelte, den Urlaub der Mutter mit meiner Tochter nicht zuzulassen), rieten sie mir, das ABR zu beantragen, was ich auch auf Empfehlung des Jugendamtes erhielt, allerdings mit dem Beigeschmack, dass, wenn ich mein Kind erfolgreich zurückgebracht haben würde, man nochmals darüber entscheiden würde, ob man mir das ABR lassen könne.
Ich durfte also nur den Lakaien spielen, der für das Jugendamt deren Leiche im Keller und deren Versagen deckt.
Seit 24.07.2008 wird meine Tochter an einem unbekannten Ort von der Mutter und ihrer Großmutter in Ghana festgehalten. Für die Entführung sorgte auch der jetzige in Deutschland lebende Ehemann, ohne dass dieser nach § 235 StGB belangt werden kann. Er hat mit dieser Frau das dritte von 3 Kindern von drei deutschen Männern.
21.09.2008, Franzjörg Krieg
Spektakuläre Zuspitzung im Fall Anton
Immerhin konnten wir im Fall Anton mit unermüdlicher Anstrengung zunächst erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Aber was bewirkt schon ein zahnloser Tiger, der nur schnurren will?
Das Jugendamt hatte offensichtlich Hemmungen davor, einer Mutter gegenüber, die einer ganzen Palette von gehätschelten Minderheiten und Bevölkerungsgruppen angehört, auch nur deutlich die gültige Gesetzeslage zu erläutern, geschweige denn, sie für Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen.
Auch nachdem sie einen Hausbesitzer zum Vater ihres dritten Kindes machen konnte und diesen natürlich auch heiratete, wurden ihre Verhaltensstrukturen nicht erkannt.
Sie konnte den dritten Mann als Vater ihres dritten Kindes davon überzeugen, dass es an der Zeit sei, mit allen drei Kindern und mit ihm als Finanzierer nach Ghana zu fliegen.
Anton warnte das Jugendamt davor, dass er deutlich ahne, dass sie von dort nicht mehr zurückkehren werde. Das Jugendamt als Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes meinte jedoch immer noch, diese Mutter vor allem bewahren zu müssen, was ihre Befindlichkeit stören könnte und meinte, es gäbe keine Anzeichen einer geplanten Kindesentführung. Der Mutter wurde bis zum Ende der baden-württembergischen Sommerferien die Ausreise mit allen drei Kindern nach Ghana ohne Hinterlegung einer Sicherheit – bis auf das Rückflugticket – erlaubt.
Damit ist bewiesen, dass der deutsche Staat auch jeder Sozialhilfebetrügerin und Kindesentführerin das Prädikat „gut“ ins Wochenbett legt – getreu der ideologischen Vorgabe, dass Frauen immer Opfer und nie Täterinnen sein können.
Auf die Einlassungen des Vaters hin, dass er sicher sei, die Mutter würde nicht zurück kommen, wurde ihm im Jugendamt gesagt: „Herr B., wenn Ihre Tochter je nicht aus Afrika zurück kommen würde, wird der Amtsleiter persönlich nach Ghana fliegen, um sie wieder nach Deutschland zu bringen!“
An diese Aussage wollte sich später niemand mehr erinnern.
Auch der Amtsleiter eines Jugendamtes kann mit großer Klappe imponieren – und kläglich versagen.
Zum Ferienende kehrte allein der ausgenutzte neue Ehemann aus Ghana zurück. Er hatte den Auftrag, sowohl den älteren Sohn aus erster Ehe (diese Ehe war damals zur Absicherung des ständigen Aufenthalts der Mutter in Deutschland und zum fortwährenden Leistungsbezug aus Steuermitteln nötig gewesen) und die Tochter von Anton telefonisch von Schule und Kindergarten abzumelden, mit dem Hinweis, dass diese Kinder jetzt in Einrichtungen in Ghana angemeldet wären. Obwohl dieser Ehemann für diese Kinder keinerlei Sorgerechte besitzt und die Abmeldung nur telefonisch und damit auf ungültige Weise vorgenommen wurde, wurden diese anscheinend rechtswidrig akzeptiert, und nach Schulbeginn wurde keine Maßnahme gegen die Mutter wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.
Der instrumentalisierte neue Ehemann hat jetzt offensichtlich nur noch die von der Mutter übertragene Aufgabe, sein Haus zu verkaufen, um den Erlös in die Familie der Mutter in Ghana einzubringen.
Für uns war schon lange klar, dass diese Frau eine Möglichkeit finden wird, in ihrer Rolle als Mutter irgendwie an das Haus dieses Mannes zu kommen.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn über das Gewaltschutzgesetz aus seinem eigenen Haus zu mobben und sich dieses Haus durch eben dieses immer wieder menschenrechtswidrig und grundgesetzwidrig angewandte „Wohnungszuweisungsgesetz“ anzueignen.
Wir kamen ursprünglich nicht auf die Idee, dass sie ja wieder eine Entführung der drei Kinder von drei Vätern inszenieren könnte, um auf diese Weise ihre Absicht zu erreichen. Obwohl Anton erkannte, dass höchste Gefahr im Verzug war, weigerten sich die zuständigen Behörden, die Kinder, insbesondere seine Tochter, vor einer zu erwartenden Entführung zu schützen.
Der neue, benutzte Ehemann hat nun die Wahl, entweder sein kleines Kind in Ghana zu lassen und in Deutschland Hausbesitzer zu bleiben, oder der Geiselnahme seines Kindes nachzugeben und sein Haus zu verkaufen.
Keine Institution, kein Amt, kein Richter, keine Beratungsstelle, niemand wollte wie wir erkennen, was diese kriminelle Frau als Mutter inszeniert.
Alle haben – blind jeder Realität gegenüber – die Helfershelfer für ein Verbrechen gespielt.
Es wird spannend bleiben, was deutsche Ämter, deutsche Gerichte, insbesondere der gehörnte Aufenthaltsbestimmungsrechtsinhaber jetzt unternehmen werden.
Interessant ist, dass der Warnung von Anton an das Jugendamt, das immerhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter von Anton hatte, damit begegnet wurde, dass ihm erklärt wurde: „Wenn Ihr Kind nicht mehr zurückgebracht werden wird, wird der Amtsleiter des Jugendamtes persönlich nach Ghana fliegen und Ihre Tochter nach Deutschland holen“!
An diese Aussage wollte sich das von der Mutter betrogene Jugendamt nach der Entführung nicht mehr erinnern.
Es ist nicht bedeutend, um welches Jugendamt es sich in diesem Fall handelte. Ich kenne viele Jugendämter, die genauso vorgehen.
Aber die Fakten liegen vor. Alle Schriftsätze sind gesichert. Die handelnden und entscheidenden Personen sind mit Namen gespeichert.
Das Ganze hat schon längst alle Qualitäten für einen Film.
22.09.2008
Liebe Freunde und Freundinnen im VAfK Karlsruhe,
Danke für die Anteilnahme der gesamten Gruppe!
Ich habe Angst, nur noch verdammt beschissene Angst.
Im Anhang mein Lieblingsbild von mir und meiner Kleinen. Ich vermisse sie sehr und weiß nicht, ob ich sie jemals wieder sehe. Ich habe ihr versprochen, sie wieder zu holen, falls ihre Mutter sie in Ghana lässt. Sie wusste um meine Ängste.
Ich liebe meine Tochter über alles in der Welt und bin zutiefst bestürzt.
Miki war immer glücklich und ausgelassen, wenn sie hier bei mir war.
Wie ich im Nachhinein erfahren habe, strich meine Tochter im Kindergarten die Tage auf dem Kalender, die vergingen, bis sie wieder zu mir durfte. Beim letzten Mal, als ich sie vor dem anstehenden Ghanaurlaub in den Kindergarten brachte, fiel uns der Abschied besonders schwer. Als ob wir beide schon gewusst hätten, dass es womöglich unser allerletzter Abschied sein könnte. Selbst das Kindergartenpersonal, welches meiner Tochter sehr, sehr nahe steht und auch unsere Ängste teilte, war an diesem Tag den Tränen nahe.
Es tut so unbeschreiblich weh, die Hilferufe von ihr gehört zu haben. Doch die, an welche ich sie weitergab und die, welche auch was hätten ändern können, ignorierten alles. Meine Tochter wandte sich mit ihrem Kummer und ihren Sorgen an mich. Sie wird es nie verstehen, dass ich sie anscheinend im Stich gelassen habe.
Besorgt und verzweifelt
A.B.
17.11.2008
Die Mutter fordert von Anton 25.000 Euro, um wieder mit Miki nach Deutschland zu kommen. Anton weiß, dass er einem solchen Prostitutions-Deal nicht vertrauen kann.
19.01.2009
Anton bekommt vom AG das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Miki übertragen
24.01.2009
Auftrag an eine dt. Detektei, Miki in Ghana zu suchen
Nur durch die Beauftragung und eine Zahlung von 25.000 Euro an einen Detektiv konnte ich die Spur meiner Tochter wieder aufnehmen und bin nun seit 7.09.2009 in Ghana und führe ein beschwerliches Sorgerechtsverfahren. Meine Tochter wird mir von der Mutter und Großmutter massiv entfremdet und man hält sie von mir fern. Seit ich hier bin, seit 7 Monaten, durfte ich sie nur unter Aufsicht der Mutter und deren Anwalt sehen und das auch nur 5 Mal, in der ganzen Zeit, 6000 Kilometer weg von meiner Heimat, aber nahe meiner Tochter.
Februar 2009
Das Badische Landesmuseum macht einen Fotowettbewerb zum Thema „Mein Held“. Wir können Anton dazu bewegen, ein Foto von sich und seiner Tochter (siehe Foto im Titel dieses Beitrags) einzureichen. Unser Voting machte ihn zum Gewinner des Hauptpreises. Anton schrieb nach der Gewinnmitteilung an das Badische Landesmuseum:
Gerne nehme ich den Hauptpreis an und teile Ihnen meine Postanschrift mit, nachdem ich Ihnen meine Beweggründe zur Teilnahme bei diesem Wettbewerb geschildert habe.
Mit meiner Teilnahme wollte ich auf die Schieflage und Ungleichbehandlung in der deutschen Familienrechtspraxis zwischen Vätern und Müttern aufmerksam machen.
Das Mädchen auf dem Bild mit mir ist meine Tochter Nikita, die von ihrer Mutter nach Ghana entführt wurde. Obwohl sie meine Tochter bereits schon mal nach Afrika entführt hatte und von dort sogar Lösegeld von mir forderte, kam das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungsrechts-inhaber dem Urlaubsbegehren der Mutter, trotz meiner massiven Einwände, denen des Kindergartens und sogar der Diakonie, nach und erlaubte die Ausreise. Mir lagen Hinweise zur Entführung vor, doch man wollte mich nicht ernst nehmen. Obwohl ich durch zähe Gerichtverhandlungen erreichen konnte, dass zur Sicherheit meiner Tochter der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde und ein Gutachter sogar bestätigte, dass meine Tochter im Haushalt ihrer Mutter konkret gefährdet ist und mit psychischen Schädigungen zu rechnen ist, kam weder das Oberlandesgericht Karlsruhe noch das Jugendamt in B. seiner Verantwortung meiner Tochter gegenüber nach. Man nahm mir meine von der Natur gegebene Verantwortung als Vater und die, welche diese Verantwortung übertragen bekamen, stehen nicht dazu und können auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Meine Tochter ist weg und niemand kümmert es. Wäre ich eine Mutter und der Vater hätte die Kleine entführt, würden alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um sie wieder nach Deutschland zu holen. Doch weder für einen Vater, noch für das Kind setzt sich hier in Deutschland eine Behörde ein.
Ich würde mir wünschen, dass jeder, der das Bild meiner Tochter mit mir sieht, auch unsere Geschichte kennt.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank dafür,
dass es durch den Wettbewerb möglich war, unser Bild in die Öffentlichkeit zu tragen.
07.09.2009
Anton kommt in Ghana an.
Er erfährt dort, dass er von der dt. Detektei für 25.000 Euro teilweise betrogen wurde. Der Vertrag und die Fakten (ghanaische Zeugen) liegen vor.
09.03.2010
Den 8. Geburtstag musste Miki, leider wie im vergangenen Jahr, ohne ihren Vater feiern.
Seit Ende der ersten Septemberwoche 2009 verweilt Anton nun schon in Ghana, wohin die Kindesmutter die gemeinsame Tochter im Frühsommer 2008 zum 2. Mal entführt hat. Am 9. März ist Miki 8 Jahre alt geworden. Sie durfte ihren Vater trotz der räumlichen Nähe nicht sehen – weil ihre Entführerin es nicht wollte.
Anton durfte auch kein Telefonat mit ihr führen – warum hätte es dem Kind nicht gut tun können, wenn ihr Vater ihr zumindest am Telefon hätte gratulieren können? Wie kann ein Mensch so unmenschlich sein, wie kann eine Mutter ihr Kind dermaßen brutal missbrauchen?
09.03.2010
Michaela S.
Liebe Miki,
alles Liebe und Gute zu deinem 8. Geburtstag wünschen dir von ganzem Herzen deine Tante Micha, Onkel Markus und deine Cousine Anna. Wir vermissen dich sehr und hoffen, dass wir deinen 9. Geburtstag endlich wieder zusammen feiern können!
08.05.2010
Anton kommt nach 8 Monaten aus Ghana zurück.
Sämtliche Mailprotokolle mit Anton aus diesen Monaten mit uns in Deutschland liegen vor und könnten ein eigenes Buch füllen.
07.12.2010
Stern-tv sendet einen Beitrag zur verbrecherischen Aktion der Mutter mit dem Titel „Nicht ohne meine Tochter“.
09.03.2012
Der Supreme Court aus Accra erlässt ein Urteil, das jedes dt. Familiengericht beschämt.
Obwohl die Bedingungen in Ghana insgesamt unsäglich sind, sind wir in Deutschland familiengerichtlich dagegen eine Bananenrepublik:
- Der nicht eheliche Vater aus Deutschland bekommt vom ghanaischen Gericht das Alleinige Sorgerecht
- Die Mutter wird dafür bestraft, dass sie das Kind nicht zu Schule geschickt hat
Es zeigt sich, dass die Beibehaltung des Schuldprinzips bedeutend besser gewesen wäre, als ein pauschales Schuldprinzip, das Väter grundsätzlich zu den Schuldigen macht, mit dem Tarnnamen „Zerrüttungsprinzip“ einzuführen.
25.06.2012
Von der Mutter beantragte Verhandlung in Ghana gegen die Herausnahme des Kindes, die vom Gericht abgewiesen wurde.
Danach 1. Versuch einer Polizeieinheit, das Kind aus dem Haushalt der Mutter herauszunehmen. Erfolglos.
26.06.2012
Zweiter Versuch an zwei bekannten Adressen der Mutter und an der Schule. Erfolglos.
Miki ist seit dem 25.06.2012 nicht mehr zur Schule gegangen und Mutter und Tochter sind nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufgetaucht.
Brief der Dt. Botschaft in Ghana an das Auswärtige Amt in Ghana mit der Bitte um Unterstützung.
Brief an das BKA, um die Kindsmutter auf die Internationale Liste der festzunehmenden Personen setzen zu lassen. Kindsmutter ist nur auf der Nationalen Liste.
18.07.2012
Erneute Verhandlung am selben Gericht gegen die Herausnahme des Kindes, die, weil schon einmal verhandelt, eigentlich nicht stattfinden dürfte, aber trotzdem angenommen wurde.
Ergebnis: Der Supreme Court befahl den Anwälten, dafür zu sorgen, dass das Kind dem Vater übergeben wird, was dann Mitte Dezember 2012 auch geschah.
23.12.2012 – 4. Advent
Morgens um 5 Uhr kommt Anton mit Miki in Deutschland an.
Ein echtes ADVENT!
Über 12 Jahre unsägliche Folterung eines deutschen Vaters – mit aktiver und passiver Unterstützung auch durch deutsche Institutionen sind damit zu Ende.
Keine einzige deutsche Institution war dabei wirklich hilfreich. Alle haben versagt.
Allein der Vater hat durch seinen absolut ungewöhnlichen Einsatz dieses Kunststück mit viel Glück erarbeitet.
Die Mutter ist zwar immer noch zur Fahndung ausgeschrieben, kommt aber im Jahr 2016 wieder nach Deutschland, weil ihr in Ghana die Geldquellen ausgegangen sind.
Sie hat ja immer noch einen Mann mit Haus in Deutschland.
Bei der Ankunft in Frankfurt wird sie festgenommen, aber nach Feststellung der Personalien und dem Nachweis eines festen Wohnsitzes wieder auf freien Fuß gesetzt.
13.03.2017
Am Amtsgericht Backnang findet eine öffentliche Straf-Verhandlung gegen die Mutter statt. Sie hat ein Kind gegen das aufenthaltsbestimmungsberechtigte Jugendamt aus Deutschland nach Ghana entführt.
Das Gericht hatte sich mit der Geschichte von Miki und Anton eingehend beschäftigt.
Nicht vor dem Familiengericht – erst im STRAFPROZESS wird der Vater endlich rehabilitiert. Und das fast 9 Jahre nach der durch die Mutter begangenen Tat!
Die Mutter wird zu 10 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung und zu 160 abzuleistenden Arbeitsstunden verurteilt.
Das Gericht erkennt, dass damit das, was die Mutter verbrochen hat, nicht wieder gut gemacht werden kann.
Wir sind gespannt, ob die Mutter die Konstanz aufbringen wird, die 160 Stunden Arbeit auch tatsächlich abzuleisten.
Es ist ihr zu wünschen, wenigstens einige Monate in den Knast einfahren zu müssen.
Was sie ihrer Tochter und dem Vater angetan hat, ist damit nicht zu sühnen. Es könnte aber endlich ein Signal dafür bedeuten, dass mütterliche Hybris mit gewalttätiger Wirkung gegen andere in Deutschland nicht mehr so selbstverständlich hingenommen wird wie bisher.
Das Verdienst für eine bessere Lösung als üblich ist aber nicht unserem System von familialer Intervention zu verdanken. Dieses System ist menschenrechtswidrig und manifestiert Unrecht.
In diesem Fall hat sich eine bessere Lösung allein ANTON selbst mit unendlicher Beharrlichkeit und überragendem Einsatz erarbeitet. Das kann nicht jeder und es müssen viele Faktoren zusammenkommen, damit eine solche Lösung möglich wird.
Diese Geschichte wurde inzwischen anonymisiert.
Damit ist die Tat der Mutter und die Helfershelfertätigkeit eines naiven Jugendamtes und von gewaltbereiten Müttervereinen nicht aus der Welt geschafft.
Die Mutter wurde strafrechtlich verurteilt, was öffentlich geschah und was auch öffentlich sein muss.
Dieser Fall ist der heftigste, den ich seit 19 Jahren begleite und der in meiner Fallsammlung umfassend dokumentiert ist. Es gibt nichts, was nicht durch Protokolle, Mails und Dokumente nachzuweisen ist. Eine spätere Verdrehung der Fakten ist nicht möglich.
Ich werde diesen Fall weiter beobachten. Schon bei der Rückkehr von Anton nach Deutschland mit seiner Tochter hatte ich ihm erklärt, dass jahrelange Sozialisation in der mütterlichen Missbrauchsfamilie in Ghana an diesem Kind nicht spurlos vorübergegangen sind. Die Auswirkungen des transgenerationalen Risikotransfers in diesem Fall werden sich zeigen.
Eine Weiterführung der Chronologie wird hier noch eingestellt werden.
04.02.2025
Anton an seinen Anwalt
Sehr geehrter Herr RA B.,
ich möchte Sie mit der Fülle des Geschriebenen und den Anhängen nicht überfordern, doch das Schreiben der Rechtsanwältin mit den ungeheuerlichen Beschuldigungen gegen mich bedarf Erklärung und Aufklärung.
Siehe auch die Anhänge, speziell das Gutachten auf Seite 4, unterer Abschnitt.
Ich habe massenhaft aufschlussreiche Dokumente wie diese, doch ich frage mich, was das nun mit den Unterhaltsforderungen meiner 22-jährigen Tochter zu tun hat und möchte Ihnen diesbezüglich einen Einblick geben, weshalb meine Tochter nun mit solch einer Geschichte aufwartet.
Stellungnehmend auf das Schreiben der Rechtsanwältin S.:
Ich denke, dass ich Sie – entgegen der Behauptungen der Anwältin meiner Tochgter – in dem ca. 2-stündigen Beratungsgespräch sehr wohl und sogar sehr ausführlich über die rechtlichen als auch die familiären Hintergründe in Kenntnis gesetzt habe. In diesem Fall dürfte es Anwältin S. selbst sein, die von ihrer Mandatin desinformiert wird.
Meine Tochter hat nicht nur zu ihrem grundsätzlichen Unterhaltsbedarf auf Verlangen vorzutragen, sondern hat auch die Pflicht, mich unaufgefordert über den Verlauf ihrer Ausbildung zu informieren, was sie seit dem 11.11.2022 nicht tat, was letztendlich nicht nur dazu geführt hat, dass die Familienkasse die Kindergeldzahlung eingestellt hat, sondern was auch zu einem Ermittlungsverfahren gegen mich führte und einer Rückforderung von durch mich an meine Tochter weitergeleiteten Zahlungen von 3100 Euro an die Familienkasse. Meine Tochter ist nicht regressfähig. Das verbrannte Geld bleibt mein Verlust.
Dazu kam es, weil meine Tochter im Juli 2023 ein Schreiben ihrer Ausbildungsstelle bei der Familienkasse einreichte, dessen Inhalt mir unbekannt blieb, welches dazu geführt hat, dass die Familienkasse die Zahlungen an mich wieder aufnahm, welche ich mit dem Barunterhalt an meine Tochter überwies.
Jetzt erst erfahre ich durch das Schreiben ihrer Rechtsanwältin, dass meine Tochter nicht nur das Anerkennungsjahr nicht geschafft hat, wovon ich bisher ausging, sondern bereits vorher das 2-jährige Berufspraktikum nicht beenden konnte. Auch darüber hätte sie mich informieren müssen. Stattdessen reichte sie wohl die Wiederholung dessen bei der Familienkasse ein, welches sie dann jedoch gar nicht antrat und weder mich noch die Familienkasse hierüber informierte. Auch das erwähnte ich bereits.
Im August 2024 stellte sich heraus, dass meine Tochter von Juli 2023-2024 gar nicht kindergeldberechtigt war, worauf es eben zu diesem Verfahren gegen mich kam. Meine Tochter wäre verpflichtet gewesen, mir das mitzuteilen, oder eben in dem von ihr beschriebenen Krankheitsfall eine Krankmeldung hätte vorlegen müssen, um kindergeldberechtigt zu sein, oder eben dafür zu sorgen, dass ich der Kindergeldkasse mitteile, nicht berechtigt zu sein. Sie hat nichts dergleichen getan und weiterhin das Kindergeld von mir bezogen. Darum und rein darum geht es letztendlich. Stattdessen versucht man nun, die Schuld für das alles mit diesen unhaltbaren Vorwürfen auf mich zu lenken.
Fakt ist, dass meine Tochter inzwischen alt genug ist, um zu wissen, was sie macht. Es muss festgesetellt werden, dass sie inzwischen kriminell und gewissenlos handelt und keine Skrupel hat.
Des Weiteren habe ich bereits mehrfach erwähnt, dass meine Tochter bafögberechtigt war und dies ebenfalls nicht angab. Stattdessen richten sich mal wieder Missbrauchsvorwürfe gegen mich, nun von meiner Tochter, welche nur dem Zweck dienen sollen, ihre kriminellen Handlungen irgendwie mir zur Last legen zu können.
Wenn sich meine Tochter, wie in dem Schreiben aufgeführt wird, aktuell in Ausbildung befindet, frage ich mich, in welchem Status, da sie bereits 2022-2023 nicht zum Kollegium zugelassen wurde. Wir reden hier von 3 Schuljahren, in denen die Ausbildung nicht fortgeführt wird. Falls dies aus den genannten gesundheitlichen Gründen der Fall ist, so muss es meiner Meinung nach für diese Zeit eine Krankmeldung geben, welche hätte vorgelegt werden müssen. Zum einen, um keine Rückforderungen der Familienkasse zu provozieren und zum Anderen, um mir nachzuweisen, wie der Status ihrer Ausbildung ist.
Es kann nicht meiner Tochter überlassen werden, darüber zu entscheiden, wann sie der Meinung ist, dass ihr Gesundheitszustand eine Wiederaufnahme ihrer Ausbildung zulässt und bis zu dieser Entscheidung mich als Sklave zur Finazierung ihres Lebensstils zu missbrauchen. Ein „Mietanteil“ von 750 Euro sagt alles. Entscheidend hierfür müsste eine Beurteilung ihres behandelnden Arztes, bzw. Psychologen sein, der auch im Falle einer Arbeits-, bzw. Schulunfähigkeit, eine besagte Unfähigkeitsbescheinigung ausstellen müsste. Während dieser Zeitspanne muss es eine Krankmeldung geben. Wie bereits mehrfach erwähnt, hätte diese Krankmeldung das Ermittlungsverfahren gegen mich verhindert und Barunterhalt, nebst Kindergeld wäre bis heute weitergelaufen. Selbst mein Einschreiben mit Fristsetzung wurde von meiner Tochter ignoriert.
Nachdem meine Tochter ihrer Verpflichtung zur Auskunft nicht nachkam, was letztendlich zu dieser unnötigen anwaltlichen Auseinandersetzung führt, stellt sie nun plötzlich, nachdem sie 7 Jahre nicht mehr bei uns wohnt, diese unhaltbaren Behauptungen auf, um zu begründen, dass ich Schuld an ihren psychischen Problemen sei. Das ist nicht neu – ich kenne dies bereits von ihrer Mutter.
Die in dem neuen Anwaltsschreiben aufgeführte, angebliche Strafakte und ein entsprechendes Strafregister über mich zeigen, dass sich die Anwältin meiner Tochter offensichtlich manipulieren lässt und solche leicht beweisbaren Behauptungen als auch die an Rufmord grenzenden Missbrauchsvorwürfe ungeprüft gegen mich äußert.
Dies soll wohl dazu dienen, eine Selbstverständlichkeit der Zahlung des Barunterhaltes zu suggerieren und von den eigenen dazu geführten Verfehlungen, welche zur Einstellung des Unterhalts führten, abzulenken. Es wurde in der Vergangenheit, wie ich Ihnen erzählt habe, ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eingeleitet. Dies geschah, nachdem die Mutter meiner Tochter den Vorwurf gegen mich erhob, um den Umgang zwischen mir und meiner Tochter nachhaltig zu verhindern. Der Vorwurf kam nach einem 2-stündigen begleiteten Umgang mit meiner Tochter, wovon eine Stunde unbegleitet hätte gewesen sein sollen. Was die Mutter nicht wusste, war, dass die Betreuerin mich und meine Tochter im Spiel nicht unterbrechen wollte und auch die zweite Stunde begleitet hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde nach intensiver Ermittlung eingestellt. Auch eine, angeblich mit Blut befleckte sichergestellte Unterhose meiner Tochter, stellte sich als betrügerische Finte heraus, die von einer Frauenvereinigung gesteuert wurde. Wenn man dies nun als Strafakte aufführt, hat man als Anwalt unsere Gesetze nicht verstanden, oder sieht darin einfach nur die Chance, mich mit Schmutz zu bewerfen, um Verfahrensvorteile für sich zu erarbeiten. Irgendetwas von dem bleibt immer hängen und beeinflusst dann die dazu entscheidenden Organe.
Das Verhalten meiner Tochter, sowie das Vorwerfen gezielter Todschlagsargumente ist eine Kopie dessen, was meine Tochter im Haushalt ihrer Mutter vorgelebt bekam. Es gibt eine Fülle von Unterlagen hierüber, welche den Fall dokumentieren, nebst Gutachten, in dem eine Gefährdung des Kindeswohls mit dem Verweis auf eine psychische Schädigung durch das Verhalten ihrer Mutter vorhersagt wird.
Weshalb sich diese Vorwürfe, welche sie im Haushalt ihrer Mutter erlebte, gegen mich richten, kann wohl nur ein Psychologe erklären, der sich nicht von subjektiven Erzählungen leiten und beeinflussen lässt. Hierzu könnten Die erstellten Gutachten hilfreich sein.
Es heißt, die ersten 6 Jahre sind für Kinder am prägendsten und da hat meine Tochter einiges erleben müssen. Sie berichtete mir von Schlägen ihrer Mutter mit der Duschbrause, oder diese habe sie mit dem Kopf gegen das Waschbecken gestoßen, ihr kleiner Bruder habe in Ghana sein Erbrochenes essen müssen, etc. Ob das alles stimmt, das weiß ich nicht, das hat meine Tochter aber nicht nur mir so erzählt. Was allerdings stimmt und nachweisbar ist, ist, dass meine Tochter in Ghana im Alter von 2 Jahren zurückgelassen wurde, während Erpresserschreiben an mich gerichtet wurden zur Zahlung von Geldsummen gegen die Freilassung meiner Tochter. Auch das ist gerichtsbekannt, wovon ich Unterlagen habe.
Auch ihr älterer Halbbruder begab sich in psychiatrische Behandlung und dieser wuchs komplett bei seiner Mutter auf.
Vor diesem neuen Schreiben ihrer Anwältin hat meine Tochter zwar in der Vergangenheit geäußert, dass sie von mir missbraucht worden wäre, könne sich jedoch nicht an einen Fall erinnern, an dem sie dies erlebt hätte. Nun behauptet sie dies einfach, weil es ihr hilfreich sein könnte.
Jeder, der sich neu mit unserem Fall beschäftigt hat, hat nach seiner Voreingenommenheit feststellen dürfen, dass er fehlgeleitet wurde. Leider wurden die Personen, als sie schon früh erkannten, dass meine Tochter Hilfe braucht, von ihrer Mutter abgelehnt und es wurden neue Helfer gesucht und gefunden. Dies wiederholt sich nun bei meiner Tochter und spiegelt sich in ihrem Verhalten.
Was in dem Schreiben von Frau RA S. als beispielhaft benannt wird, ist im Grunde belanglos, worauf ich aber trotzdem kurz eingehen möchte, …..im Auszug einer E-Mail-Korrespondenz…. wenn man diese genau liest, wird man feststellen, dass ich zuerst bekundete, meine Tochter, solange sie Unterstützung benötige, diese auch zu leisten. Erst darauf legte meine Tochter dar, weshalb sie Unterstützung brauche.
In dem Einschreiben an meine Tochter, welches im Nachhinein auch an Frau RA S. ging, entzog ich meiner Tochter dieses Versprechen, mit Begründung.
Ich habe meine Tochter nicht unter unbeschreiblichen Anstrengungen von Ghana, wohin sie ihre Mutter im Alter von 6 Jahren ein zweites Mal strafrechtsrelevant entführte und Lösegeld von mir forderte, nach Deutschland zurückgeholt, um zuzusehen, wie sie sich kriminalisiert und ich dies auch noch finanziere.
Die Tendenzen sind nicht nur gegen mich erkennbar, sondern richten sich, wie ich erfahren habe, selbst gegen die Familie, die sie aufnahm, nachdem sich meine Tochter aus unserem Haushalt hat herausnehmen lassen. Diese Familie lernte ihr seltsames Verhalten jedoch im Laufe der Zeit kennen und litt auch darunter. Die Frau in diesem Haushalt hat wegen meiner Tochter sogar eine Umschulung abbrechen müssen. Genauere Hintergründe kenne ich nicht. Der Sohn dieser Familie, der viele Jahre ihr Freund war, wurde von ihr in einen Hinterhalt gelockt, in dem er von ihrem, zur Tatzeit aktuellen Freund, mit 2 Fahrzeugen nebst Kumpanen das Fahrzeug mit meiner Tochter und ihrem Exfreund abdrängte und zum Anhalten zwang, um ihn zu verprügeln. Meine Tochter stieg in eines der beiden Fahrzeuge, fuhr weg und überließ ihren verprügelten Exfreund seinem Schicksal – zumindest ein strafrechtsrelevantes Delikt der unterlassenen Hilfeleistung. Das spielte sich im Juli 2023 ab. Obwohl es Zeugen gab und aktenkundig wurde, hat sie es auch da geschafft, sich durch Manipulation herauszureden. Das Verfahren gegen den Prügler läuft wohl noch.
Meine Tochter konnte in ihrer Kindheit kein Schuldbewusstsein entwickeln und kann sich bis heute keine eigenen Fehler eingestehen. So kam es immer wieder zu Vorfällen in der Werkrealschule, wo sie auffällig wurde. Auch in der Ausbildungsstätte gab es Schwierigkeiten mit ihr, so wie ich gestern erfahren habe. So solle den Unterrichtenden dort Rassismus von ihr vorgeworfen worden sein. Vergehen ihrerseits werden den anderen angelastet. Selbst ihre Freunde werden ad linbitum mit Gewaltvorwürfen konfrontiert. Ein Arzt im Krankenhaus hätte sie in Narkose sexuell missbraucht, wie mir meine Tochter bei einem Besuch bei mir erzählte. Beim Altstadtfest hat sie sich betrunken und man habe sie vergewaltigen wollen… so gibt es einige Situationen, die immer dieselben Muster aufweisen.
Meine Tochter ist in einer Art und Weise krank und zerstört mit ihrem Verhalten immer wieder Menschen in ihrem direkten sozialen Umfeld, die dann irgendwie damit klarkommen müssen. Ich sehe mich gerade wieder ihren Angriffen ausgesetzt und habe zu kämpfen.
Letztendlich geht es doch aber um Unterhalt. Und dieser Nebenkreigsschauplatz, der von meiner Tochter aufgemacht wird, entbehrt jeglichem Wahrheitsgehalt, was ein Problem für neu Beteiligten darstellt, weil sie diese unseligen 22-jährige Geschichte nicht kennen.
Dies dient offensichtlich allein dazu, mich in ein schlechtes Licht zu rücken und Beteiligte gegen mich zu beeinflussen. Ihre Anwältin spielt das Spiel mit oder hinterfragt einfach nicht, was wohl zum Geschäftsgebaren dieser Anwältin gehört. Vielleicht ist es ihr aber auch egal und sie möchte einfach nur den Fall für meine Tochter gewinnen. Langfristige Hilfe werden meine eventuell im ungünstigen Fall zu leistenden Beiträge jedenfalls nicht darstellen. Wenn überhaupt, dann ist es nur eine finanzielle Hilfe, aber das eigentliche Problem löst dies nicht. Weitere Menschen bleiben meiner Tochter ausgeliefert. Ich bin mir sicher, dass auch meine Tochter leidet, jedoch nicht ermessen kann, was mit ihr los ist. Das, was sie vorgibt, entspricht jedoch nicht ihrem tatsächlich Erlebten. Das nicht erkennen zu können, erfordert auf jeden Fall ein so hohes Maß an Selbst- und Fremdgefährdung, dass sie in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden müsste.
Es gibt zahlreiche, teils jahrelang in unserem Fall involvierte Beteiligte, übers Jugendamt, Verfahrenspfleger, Gutachter, Therapeuten etc. hinaus, welche genannt werden können, die diese nun von meiner Tochter erhobenen Vorwürfe entkräften können.
Meine Tochter ist psychisch krank. Ich frage mich allerdings, wie ein Therapieansatz gefunden werden kann, wenn ein Therapeut oder Krankenhaus erahnte Symptome aus den Aussagen meiner Tochter entnimmt? Das ist, wie wenn ich zum Arzt gehe und ihm sage, dass ich Bauchschmerzen habe, obwohl es Kopfschmerzen sind. Er wird sich auf meinen Bauch konzentrieren und meine Kopfschmerzen bleiben.
Wenn ich meinen Gesundheitszustand beschreiben darf, so hat mich das Verhalten der Mutter mit Umgangsboykott, Missbrauchsvorwürfen, die Entführungen, die Rückführung und nun das Verhalten mit denselben Vorwürfen meiner Tochter körperlich und psychisch extremst belastet. Das Schlimme daran ist, dass ich wieder diesen Vorwürfen ausgesetzt bin und die Vergangenheit nicht aufgearbeitet wird. Unwahrheiten, Behauptungen werden nicht aufgeklärt und einfach gegen mich erhoben und so stehen gelassen. Meine Tochter wirft mir sogar noch vor, dass ich die Opferrolle spiele. Das alles ist fast nicht mehr zu ertragen und macht mich und mein Leben kaputt.
Dass meine Tochter diese Lehre als staatlich anerkannte Erzieherin jemals abschließen wird, stelle ich in Frage. Wie lange soll ich mich ihren Manipulationen aussetzen lassen und dafür auch noch aufkommen?
Dann gibt es auch noch Vorraussetzungen für die Fortführung ihrer Lehre. So darf ihr Wohnort nicht weiter als 30 Kilometer von der auszubildenden Schule entfernt sein. Ihr Bruder, der Ältere lebt, soweit ich weiss, in L. Warum sie nicht mehr in S bei ihrem neuen Freund wohnt, wird seine Gründe haben, wäre aber auch weiter als 30 Kilometer. Der jüngere Bruder dürfte noch bei seinen Eltern in wohnen. Wo, in welchem Ort sie jetzt wohnt, wurde nicht genannt.
Auch die Wiederaufnahme nach nicht bestandener Prüfung ist zeitlich begrenzt. Ob zwei oder fünf Jahre, das konnte ich nicht herausfinden. Aber nach 5 Jahren würde sie ja quasi von vorne anfangen.
Fakt ist trotzdem, dass sie ihrer Auskunftspflicht mir gegenüber nicht nachkommt, was Vorraussetzung von Unterhaltszahlungen ist. Ihre nun vorgeschobenen unwahren Vorwürfe entbinden sie auch nicht davon.
Des Weiteren sorgt sie nicht dafür, dass ihre Eltern entlastet werden, was auch ihre Pflicht wäre (Bafög). Ganz im Gegenteil. Anstatt lediglich ihrer Auskunftspflicht nachzukommen, bürdet sie mir Anwaltskosten und Lohnausfälle auf.
Ihre psychische Krankheit in allen Ehren, aber mich jetzt zum Sündenbock zu machen, ihre Fehltritte mir anzulasten und dafür zahlen, büßen zu lassen, zeigt allein ihre inzwischen moralische Verkommenheit.
Wenn ich mich jetzt darauf einlasse, weiter zu bezahlen, sehe ich mich zukünftig immer wieder in derselben Lage wie jetzt. Es wird nie aufhören und sie wird sich solange ich lebe von mir finanzieren lassen.
Kommentar
Wenn ich ohne Angst um Vorwürfe von Ausländerfeindlichkeit oder Diskriminierung formulieren könnte, würde ich meinen, dass
* in Ghana eine afrikanische Ober-Schlampe sitzt, die ihre Töchter dazu erzogen hat, über den „Kisses-from-Africa-Trick“ nach Europa und Amerika auszusiedeln, um ihre Weiblichkeit im intergeschlechtlichen Spielfeld zu Bargeld zu machen und dieses nach Afrika zu transferieren.
* Diese von der Ober-Schlampe zu Schlampen erzogenen Töchter betreiben ihr Geschäft ohne jede Skrupel und vor allem, ohne je selbst arbeiten zu wollen. Sie schnorren sich üppig durch.
* Deren semi-afrikanische Kinder wiederum haben nur noch zwei Optionen: Psychiatrie oder kriminelle Laufbahn. Und sie werden jeden wegen Ausländerfeindlichkeit anzeigen, der sie kritisieren wird.