Arne Hoffmann: MÄNNERBEBEN, Lichtschlag Medien 2007
Das längste Interview im Buch wurde geführt mit Franzjörg Krieg
AUSZUG
Arne: In einem von Thomas Lentze erstellten Referat über die Ziele der Männerrechtsbewegung habe ich folgende Forderungen des Väteraufbruchs gefunden:
– Abschaffung des Ehegattenunterhalts – alternativ Wiedereinführung des Schuldprinzips,
– Abschaffung des Kindesunterhaltes – alternativ strikte 50:50 %-Regelung der Kindesbetreuung,
– Väterrechte auch für nichteheliche Väter – alternativ keine Mütterrechte für unverheiratete Mütter,
– Väterrecht auf Vaterschafts-Feststellung – alternativ obligatorischer Vaterschaftstest nach der Geburt,
– generell: gleichberechtigte Teilhabe von Vätern an allen Elternrechten; Gleichverpflichtung für Mütter,
– vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in deutsches Recht.
Ist das alles bei euch Konsens? Kannst du das so unterschreiben?
Franzjörg: Genau so möchte ich das nicht stehen lassen.
Zunächst würde ich die Prioritäten verschieben – d.h. die Reihenfolge müsste umgestellt werden, genau umgekehrt. Für uns steht gelebte Vaterschaft an erster Stelle, und Unterhalt ist für den VAfK eher ein Randthema.
Dann sind die angegebenen Positionen nicht immer genau das, was wir morgen genau so umgesetzt haben wollen. Deine erste Forderung ist mehr eine Kompassangabe – die Richtung, in die die Entwicklung generell gehen muss.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es partnerschaftliche Lebenssituationen gibt, in denen ein Ehegattenunterhalt sinnvoll und gerecht ist.
Das Problem ist die geschlechterbezogene Wertung. Während ein Vater nach einer Trennung immer zu zahlen hat, gibt es durchaus Urteile, wo einem „Hausmann“ nach der Trennung jeder Unterhalt durch die vorher allein verdienende Ehefrau vom Richter verweigert wird, weil er der Frau ja jahrelang nur faul auf der Tasche lag. Undenkbar, dass eine Frau, die jahrelang nichts weiter machte, als das Geld ihres Mannes auszugehen, mit derselben Begründung ohne weitere Alimentierung entlassen würde!
Beim Wechselmodell (50/50) gibt es schon unterschiedliche Positionen. Während viele aus leidvoller Erfahrung meinen, dass eine 50/50-Regelung in strittigen Fällen automatisch installiert werden müsste, um über die rechtliche Balance den Machtmissbrauch von Kindesbesitzerinnen/besitzern zu unterbinden, wissen wir aus Erfahrung, dass paritätische Wechselmodelle dort, wo sie funktionieren, meist konsensual und im Wechselturnus individuell installiert wurden.
Das mit der rechtlichen Balance ist absolut OK. Ohne diese gleiche Nivellierung in der rechtlichen Wertigkeit bekommen wir die üblen Machenschaften in der Familienrechtspraxis nicht in den Griff.
Das Problem ist die Allianz von (faschistisch brauner) Mütterideologie und postfeministischer (rot-grüner) Frauenförderung. Die zähen Verhärtungen in diesem Gebräu werden uns noch lange zu schaffen machen.
Arne: Wie bewertest du denn die Chancen, dass ihr eine allgemeine gesellschaftspolitische Veränderung durchsetzen könnt?
Franzjörg: Diese hat schon eingesetzt. Seit wenigen Jahren findet unser Anliegen fortschreitendes Interesse und Akzeptanz in den Medien. Neuestes Highlight ist z.B. die aktuelle ZEIT vom 11.01.2007: „Inquisitoren des guten Willens.“ Ein Fall von Missbrauch mit dem Missbrauch. Sabine Rückert hatte einen Fall angeblichen Missbrauchs recherchiert und dafür gesorgt, dass er wieder aufgenommen und jetzt in einem Fiasko für die Staatsanwaltschaft, die Frauenförderung und die Aufklärerinnen- sowie die ritterliche Aufklärerszene endet.
Schon vor Jahren hatten wir hier in Karlsruhe ein Urteil eines Familienrichters, der Wildwasser von der Aussage in einem Familienrechtsverfahren ausschloss und dies im Urteil auch begründete. Für Karlsruhe schon ungeheuerlich, weil wir hier in einem Hort der Frauenförderung wohnen, wo ein Weiten der Scheuklappen geradezu ein Sakrileg darstellt.
Ich sammle Zeitungsartikel und stelle fest, dass quer durch die Printmedien nicht nur die Hetze gegen Männer in Sachen Gewalt, Unterhaltsverweigerung, etc. grassiert, sondern dass auch unsere Position immer mehr berücksichtigt wird.
Eine große Aktion war z.B. die BILD-Fortsetzungsgeschichte zu Männern und Scheidung vom August 2005. Eine Woche lang wurde täglich ein Trennungsvaterschicksal dargestellt, und an einem Tag gab es eine große Telefonaktion mit Experten, die von uns vorgeschlagen wurden. Wir sind namentlich kaum in Erscheinung getreten, haben die Aktion aber im Hintergrund wesentlich geprägt.
Schon vor zwei Jahren wurde hier in einer lokalen Zeitung (Badisches Tagblatt) ein längeres Interview mit mir veröffentlicht mit der seitenbreiten Überschrift: „Im Familienrecht sind wir eine Bananenrepublik“. Das zeigt auf die Dauer schon Wirkung, prägt die öffentliche Meinung mit und beeinflusst die Entscheidungsträger.
Heute Nachmittag werde ich ein persönliches Gespräch mit Daniel Caspary, einem Europaparlamentarier der CDU haben. Dieser hatte in den letzten Monaten mehrere Artikel in den Zeitungen zur Gleichstellung und Förderung von Männern. Die Lobbyarbeit ist zwar mühsam, bewirkt aber was. Ich brauche immer mindestens eine halbe Stunde, bis Frau oder Mann kapiert hat, dass ich nicht nur eben ein Lobbyist bin, sondern dass ein beachtenswertes Anliegen im Hintergrund steht.
Dann aber werden die Gespräche immer sehr interessant. Ich übergebe regelmäßig sorgfältig aufbereitete und umfangreiche Materialien, die gerade was zum Schmökern bei Reisen bieten.
Nicht jedes Gegenüber resoniert auf mein Vorbringen. Eine Nicolette Kressl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Wahlkreis Rastatt, ist ein vernagelter Fels in der Brandung und ist nicht bereit, ihren Schwerpunkt auch nur um einen Millimeter zu verlagern. Eine Resonanz ist ausgeschlossen. Da hatte ich als total frustrierter Rot-grün-Wähler seltsamerweise bei CDU-Männern weit bessere Gespräche.
In Berlin hat der VAfK versucht, im Aufbau der neuen Linken Fuß zu fassen, was gründlich in die Hose ging. Hier in Karlsruhe sind wir da weiter. Ein wesentliches Mitglied unserer Gruppe ist inzwischen Mitglied im Landesvorstand der WASG, hat eine Landesarbeitsgemeinschaft „Familienpolitik“ der WASG und Linkspartei gegründet (unter Anwesenheit zweier MdBs) und ist dabei, eine Bundesarbeitsgemeinschaft „Männerpolitik“ zu gründen.
(Bemerkung im Nachhinein: … ging ebenfalls in die Hose)
Arne: Auf euren Websites finden sich Zitate von Richtern wie „Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier“ und „Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen.“ Inzwischen hat sogar der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Deutschland ermahnt, weil unser Staat Urteile dieses internationalen Gerichts, wenn sie die Menschenrechte von Vätern betreffen, entgegen internationalen Abkommen beharrlich ignoriert. Warum gelten vor deutschen Gerichten für Väter Menschenrechte nur eingeschränkt – was ist da los?
Franzjörg: Ich halte es für wichtig, gerade diese Frage nicht mit einem einzigen Satz zu beantworten. Für Laien sind die Zusammenhänge so komplex, dass man da schon breiter erklären muss, um eine Verständnisebene zu schaffen.
Wie ich schon sagte, ist die gesellschaftspolitische Situation in der BRD in Sachen Frauen und Mütter bestimmt durch ein zähes Gebräu aus nationalsozialistischem Mutterkult und vornehmlich linker Institutionalisierung von Frauenförderung. Hinzu kommt eine von der Mitte getragene konservative Stützung eines traditionellen Familienbildes, das alles, was dem nicht entspricht, abstraft und der Mutter die Lufthoheit über die Kinder zuschreibt. Besonders die linke Frauenförderpraxis hat sich über Gewerkschaften und Interessengruppen in der Gesellschaft institutionalisiert und ihre Finanzierung über öffentliche Gelder gesichert. In den letzten knapp zehn Jahren wurde dabei zugelassen, dass Programme zum „Schutz von Frauen“ die Gelegenheit hatten, Kampagnen durchzuziehen, die Männer pauschal diskriminieren. Diese wurden öffentlich beklatscht, zum größeren Teil von Männern finanziert und in keiner Weise kritisiert, obwohl sie eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. „Häusliche Gewalt ist männlich“ als Plakat in der Polizeidienststelle ist schon eine perfide Form der Volksverhetzung, die auch ihr kriminelles Ziel erreicht hat: An der Stelle, wo politisch maßgebliche Frauen gerne hätten, dass die ideologische Zuweisung „Mann = Täter“ in der Realität nachvollzogen wird, spuren auch die männlichen Polizeikräfte wie geschmiert. Richter stehen als nahezu allgewaltige und nicht zur Verantwortung zu ziehende Einzelpersonen in diesem gesellschaftspolitischen Gesamtklima. Dieses hat ein Bewertungsraster über das gesamte Feld der Familienrechtspraxis gespannt, das festlegt, was wie auszulegen und zu verbiegen ist.
Beispiel 1: Ein junges Ehepaar bekommt Nachwuchs, ein Töchterchen. Sie bleibt zu Hause, er schuftet, um die Bedürfnisse der wachsenden Familie zu befriedigen. Sie ist unterfordert und ohne soziale Kontrolle, fängt an zu schlampen und chattet mehr im Net als Haushalt und Kind zu versorgen. Wenn er von der Frühschicht nach Hause kommt, muss er der Kleinen zuerst die Windel der letzten Nacht wechseln, während sie im Schlafzimmer auf Kontaktseiten unterwegs ist. Der Frust bei beiden wächst. Sie lernt über den Chat einen Albaner an der Ostseeküste kennen und zieht aus – zunächst in die nächste Stadt. Das Kind nimmt sie natürlich mit. Der Vater muss grollend akzeptieren, weil er keine Chance hat, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Schließlich ist sie ja Vollzeit-Mutter und er Vollzeit-Alimentierer. Bald gibt sie vor, in Mutter-Kind-Kur zu gehen und fährt mit der vierjährigen Tochter zum neuen Lover an die Ostsee. Ihr Ehemann muss wieder grollend akzeptieren. Als sie es übertreibt und zwei Monate weg bleibt, zeigt er sie wegen Kindesentziehung an. Die Anzeige wird wegen Mangel an öffentlichem Interesse abgewürgt. Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt meint: „Jetzt warten Sie doch mal, bis Ihre Frau wieder zurück kommt, dann wird sich doch sicher alles klären!“ Wenn er bei gleicher Rechtslage dasselbe gemacht hätte, wäre er wie viele Väter schon nach wenigen Tagen mit einem größeren Polizeiaufgebot aufgespürt und verhaftet worden. Der Vater beantragt per Eilantrag eine Einstweilige Anordnung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf ihn, da der Wegzug der Mutter mit Kind auf eine Distanz von 700 Kilometern droht. Die Richterin lässt die Bearbeitung liegen. Die Mutter zieht mit dem Kind weg. Der Vater zeigt an, dass die Mutter das Kind aus allen sozialen Bezügen herausgerissen hat und dass somit eine klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Kontinuität vorliegt. Keine Reaktion von Seiten des Gerichtes. Nach einem halben Jahr wirft die Richterin der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterher. Begründung: Das Kind hätte sich inzwischen so gut im neuen Zuhause eingelebt. Seine Herausnahme würde einen Bruch der Kontinuität darstellen und sei deshalb abzulehnen.
Beispiel 2: § 1684 BGB ist als „Wohlverhaltensklausel“ bekannt. Der Verstoß dagegen ist so sehr allgemein üblich, dass er den Rang eines Verfahrensmusters im Vorgehen von Jugendämtern hat und deshalb auch auf keinen Einzelfall Bezug genommen werden muss. Mit diesem Paragrafen ist gesetzlich festgelegt: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. Kommentare dazu stellen fest, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält, aktiv dazu beitragen muss, dass die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil erhalten bleibt. Demnach hätten Jugendämter nicht nur aus sozialpädagogischen Gründen, sondern auch gesetzlich die Pflicht, ausgrenzende Mütter nachdrücklich auf Verstöße gegen § 1684 hinzuweisen und bei fortgesetztem Verstoß ihrerseits das Familiengericht anzurufen. Statt dessen meinen Jugendämter, nur „vermitteln“ zu können. Dass die Vermittlung zwischen einer notorischen Gesetzesbrecherin und einem bemühten Vater letztlich die Fortführung des Gesetzesbruches zur Folge hat, schert niemanden.
Einerseits regelt das Grundgesetz, dass niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf, andererseits wird der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz von Müttern benutzt, um Mütter unter Generalamnestie zu stellen. Sie erhalten mehr Rechte, als ihnen gesetzlich eigentlich zustehen bei gleichzeitiger Freistellung von der Übernahme jeglicher negativer Konsequenzen aus ihrem Verhalten. Ob es um die Möglichkeit der anonymen Geburt, die Babyklappe, die Zypries´sche Kriminalisierungsabsicht des väterlichen Wunsches nach Klarheit über die Vaterschaft oder eben um die Behandlung des § 1684 geht – immer steht dahinter die Absicht, Mütter davon frei zu halten, die Konsequenzen ihres Handelns auch selbst verantworten oder auch nur mit tragen zu müssen. Familienrichter haben keine sozialpädagogische Ausbildung und müssen dennoch täglich Entscheidungen fällen, die kaum juristische, dafür aber um so mehr sozialpädagogische Brisanz haben. Um den Mangel an sozialpädagogischer Kompetenz auszugleichen, wirkt das Jugendamt beraterisch bei allen familiengerichtlichen Entscheidungen mit, die kindschaftsrechtliche Konsequenzen haben. Außerdem kann der Richter ein Gutachten in Auftrag geben, um beziehungs- und entwicklungspsychologische Fragenstellungen zu klären. Neben diesen Berufsgruppen, die an familienrechtlichen Verfahren mitwirken, gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Professionen, die institutionalisiert das Trennungsgeschehen begleiten und vom Gericht auch zur Mitwirkung bestellt werden können: Neben den Anwälten sind dies Verfahrenspfleger, psychologische Beratungsstellen, Mediatoren, etc. Damit wird deutlich, wie eng die Einbindung von Familienrichterinnen und -richtern in ein Netzwerk ist, das in den letzten Dekaden gerade von feministischen Kadern besetzt und dirigiert wurde. Da gibt es Abteilungsleiterinnen in Jugendämtern, die gleichzeitig Frauenbeauftragte sind. Feministische Aktivistinnen machen Tagungen z.B. zum Thema Gewalt und Umgang. Tenor: Da wir ja durch die Etablierung des Gewaltschutzgesetzes erkennen konnten, wie gewalttätig Männer sind, können wir es doch nicht zulassen, dass diese brutalen Kerle nach einer Trennung die Kinder sehen dürfen. Es gibt in der BRD auch wenige promovierte Fachmänner, die ihren Teil am Frauenförderkuchen absahnen, indem sie dem Frauenzirkus das erzählen, was sie hören wollen. Da kann man dann schon mal hören, dass die Errungenschaften der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wieder zurück genommen werden müssen. Solche Tagungen werden dann aber als Fortbildungsveranstaltungen für Jugendamtsbedienstete ausgewiesen. Kommt ein Vater hilfesuchend zum Jugendamt, muss er erfahren, dass zunächst die Mutter bedient und er als Störer behandelt wird. Was die Mutter sagt, ist prinzipiell die Wahrheit, er ist potentieller Lügner. Was sie will, ist verfahrensentscheidend, was er will, macht er ja nur, um der Mutter schaden zu wollen. Und dieses Jugendamt gibt dann für das Gericht eine Stellungnahme ab, ohne die ein Familienrichter gar nicht anfängt zu verhandeln. Wie viel Chancen ein Vater unter solchen Voraussetzungen vor dem Familiengericht noch hat, ist kalkulierbar. Es ist kein Wunder, wenn Väter frustriert resignieren, dem Suff verfallen oder sich umbringen. Dass so wenige sich gewalttätig gegen diese Mechanismen wenden, muss verwundern. Die Tendenz, Mütter in Watte zu verpacken und alle nur erdenklichen unzumutbaren Konsequenzen auf Väter abwälzen zu wollen, ist symptomatisch für die BRD. In Frankreich kommt eine umgangsboykottierende Mutter einfach in den Bau. Wenn man dies mit dem ersten Dutzend Müttern in Deutschland gemacht hätte, würden sich Tausende problematischer Verfahren ganz schnell und wundersam lösen. Gerade hier in Karlsruhe, ein paar Fahrminuten von Frankreich weg, wird der diskriminierende Charakter deutscher Familienrechtsprechung schon sehr deutlich.
Arne: Du hattest das Thema „Missbrauch mit dem Missbrauch“ erwähnt …
Franzjörg: In familienrechtlichen Verfahren geht es immer um Egoismen zweier Erwachsener – manchmal nur um die Egomanien eines Elternteiles – in Bezug auf die künftigen Beziehungen und das Lebensumfeld des gemeinsamen Kindes. Erwachsene und informierte Eltern wissen, dass jede Lösung, die nicht von den Eltern einvernehmlich getroffen wurde, dem Kind nachhaltig schadet. Allen Fällen, die vor Gericht landen, ist also gemeinsam, dass mindestens ein Elternteil den „Kindesbesitz“ anstrebt. Meist ist das die Mutter, die den Anspruch hat, absolut unangefochten als Kindesbesitzerin respektiert zu werden. Dabei bekommt sie selbstverständliche Unterstützung von der gesamten mütterbewegten oder feministisch orientierten Helferszene. Sollte ein Vater es wagen, dieses „Mutterrecht“ anzuzweifeln, wird dies von der Frauenförderlandschaft schon als Gewalt gegen die Mutter erkannt. Ich habe Zeitungsartikel, in denen Frauenbeauftragte es als psychische Gewalt einstufen, wenn ein Vater die Absicht hat, das alleinige Sorgerecht beantragen zu wollen. Dass Mütter nicht nur ankündigen, eben dies machen zu wollen, sondern dass sie diesem psychischen Gewaltakt den realen in Form der Kindeswegnahme und weiteren Ausgrenzung folgen lassen, wird einfach ausgeblendet. Vor diesem Hintergrund hat sich in der Mütterschaft als selbstverständlich eingeübt, das „Mutterrecht“ mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, wobei auch hässlichste Varianten der Denunzierung für legitim gehalten werden. Es gibt inzwischen drei Totschlagwaffen in Mütterhand, die – egoistisch gesehen – risikolos und mit hoher Vernichtungswirkung eingesetzt werden können:
– der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs,
– der Gewaltvorwurf nach dem Gewaltschutzgesetz und inzwischen auch
– der Vorwurf des Stalkings
Das älteste Mittel ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs.Der Einsatz ist widerwärtig und hat eine unendliche Folge von üblen Konsequenzen nicht nur für den betroffenen Vater, sondern auch für das Kind, das in eine Aufklärerinnenmaschinerie gerät, in der unzweifelhaft ebenfalls Missbrauch betrieben wird. Meist bleibt der Vater dabei gänzlich auf der Strecke und wird sozial, psychisch, beruflich, ökonomisch und existenziell zerschlagen.
Es gibt dazu inzwischen einiges an Literatur. Die Untersuchung „Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren“ (von Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert, Praxis der Rechtspsychologie, Dezember 2000) erläutert die Praxis des im Streit um das Kind zielgerichtet eingesetzten Mittels des Missbrauchs mit dem Missbrauch. Es zeigt auf, dass in rund 3% aller familiengerichtlichen Verfahren diese Trumpfkarte von Müttern gezogen wird. Sie zeigt aber auch, dass 84% der Vorwürfe gegen Väter jeglicher Substanz entbehren.
Das „Weißbuch sexueller Missbrauch“ von Bernd Marchewka klärt über den Missbrauch mit der Totschlagwaffe Nr. 1 in Mütterhand auf.
Es gibt inzwischen auch betroffene Väter, die ihre jahrelangen bitteren Erfahrungen in eine Buchveröffentlichung fließen ließen, so etwa Thomas Alteck mit „Unsere Kinder siehst Du nicht!“ und Bernd Herbort mit „Bis zur letzten Instanz“. In meiner Arbeit mit Vätern war ich mehrfach damit konfrontiert, dass die Mutter dem Vater vorwarf, die Tochter (manchmal auch den Sohn) meist in einem Alter von 3 bis 5 Jahren sexuell missbraucht zu haben.
Arne: Hast du in deiner Arbeit selbst schon Fälle erlebt, bei denen Vätern in Sorgerechtsverfahren fälschlich sexueller Missbrauch ihrer Kinder unterstellt wurde?
Franzjörg: Selten bekommt man einen Fall in allen Details geboten, in dem einer Mutter die böse Absicht der schmutzigen Ausschaltung des Vaters nachgewiesen werden kann. Der Karlsruher Fall „Alex“ zeigt aber beispielhaft, wie das funktioniert. Den Nachnamen des Mannes möchte ich hier weglassen, weil es da immer noch ein Kind gibt, das geschützt werden sollte.
Alles begann damit, dass Alex eine in Deutschland lebende Frau aus Ghana mit Kind kennen und lieben lernte. Erst nach und nach erfasste er, dass sie nach Deutschland gekommen war, um ohne fremdbestimmte Arbeit für den Rest ihres Lebens finanziert zu werden. Dazu heiratete sie einen Deutschen, wurde Mutter und ließ sich nach der sicheren Aufenthaltserlaubnis wieder scheiden. Als ihr die Zuwendungen in Form von Unterhalt und staatlicher Unterstützung nicht mehr ausreichten, lernte sie Alex kennen und machte ihn zum Vater ihres zweiten Kindes. Damit hatte sie Alex zur nicht ehelichen Garantie für weitere Alimentation gemacht. Nach der Geburt seiner Tochter wurde der Vater Stück für Stück entsorgt.
Wie die Mutter ihre Rolle benutzte, wurde deutlich, als die Kleine etwa ein Jahr alt war. Die Mutter flog mit ihr auf Urlaub nach Ghana und kam nach drei Monaten allein zurück. Das Kleinkind blieb bei der Oma in Ghana – so lange, bis sie diese Mama nannte. Während dieser Zeit kamen per Fax Lösegeldforderungen an den Vater: 2000 Euro, die er bezahlte. Als die nächste Forderung über 5000 Euro kam, konnte er das nicht mehr zahlen.
Er holte sich Hilfe beim Väteraufbruch. Als das Mutter-Kind-Programm erfuhr, dass das Kind gar nicht mehr bei der Mutter lebte, stellte es seine Zahlungen ein. Jetzt wurde es eng für die Mutter. Zur weiteren Alimentation brauchte sie die Tochter wieder hier in Deutschland. Erst jetzt hatte der Vater die Chance, seine Tochter nach einem halben Jahr auf seine Kosten mit der Oma wieder nach Deutschland kommen zu lassen.
Doch damit gingen die Spiele der Mutter auf neuer Ebene weiter. Sie hatte inzwischen einen dritten Mann gefunden und sich von diesem zum dritten Mal zur Mutter machen lassen. Da er Hausbesitzer war, wurde auch geheiratet. Jetzt hatte das Töchterchen ja einen neuen Vater, und der alte wurde nicht mehr als Bezugsperson gebraucht. Eine anonyme Banküberweisung war genug Vater für diese Mutter.
Der Umgang wurde erschwert oder boykottiert, je nach Tagesform und Stimmungslage der Mutter. Das Gericht ordnete schließlich begleiteten Umgang an. Für einen Vater, der in der Betreuung seiner Tochter keine Hilfe brauchte, eine Zumutung. Es ist aber das Mindestmaß, auf das sich eine umgangsboykottierende Mutter einlassen und was sich ein sorgender Vater zumuten lassen muss.
Nach einer langen Serie von über einem Dutzend begleiteten Umgängen kam der erste Termin, an dem die Tochter nach zwei Stunden begleitetem Umgang noch eine weitere Stunde allein mit dem Vater verbringen durfte. In der Nacht danach brachte die Mutter ihre vierjährige Tochter gegen Mitternacht ins Kinderkrankenhaus, um einen sexuellen Missbrauch feststellen zu lassen. Zuvor war sie von als gnadenlos männerfeindlich bekannten Frauenvereinigungen darin beraten worden.
Was die Mutter nicht wusste: Die den Umgang begleitende Betreuerin, die Vater und Tochter immer als harmonisch erlebt hatte und schon lange für einen unbeschränkten Umgang von Vater und Tochter plädierte, meinte nach den zwei Stunden Begleitung, die beiden würden jetzt so schön zusammen spielen, sie würde sich jetzt nicht vom Vater nach Hause fahren lassen und sie wolle für die weitere Stunde einfach so dabei bleiben. Die wenigen Minuten bis zur pünktlichen Abgabe der Tochter bei der Mutter konnten lückenlos belegt werden. Für einen Missbrauch konnte es keine Gelegenheit gegeben haben.
Endergebnis:
- Obwohl das Vortäuschen einer Straftat durch die Mutter belegt ist,
- obwohl diese Mutter über genug kriminelle Energie verfügt, um ihre Tochter nach Afrika zu entführen und als Geisel für Lösegeldforderungen zu benutzen,
- obwohl inzwischen für alle klar war, dass diese Mutter alle Sozialsysteme hier in voller Leistungshöhe für sich ausnutzt und inzwischen Alimentation von drei Vätern erhält
- und obwohl offiziell festgestellt wurde, dass das Kindeswohl im häuslichen Umfeld der Mutter in Gefahr ist,
wird diese Mutter bis heute noch von allen Ämtern und Institutionen so weit gedeckt, dass sie ihren seit vier Jahren andauernden Kindesmissbrauch kaum gebremst weiter führen kann. Obwohl der Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat von der Mutter erfüllt war, wurde das Verfahren gegen sie von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Inzwischen ist allerdings zu erkennen, dass dieses „klassische“ Mittel falscher Missbrauchsvorwürfe eine immer geringere Rolle spielt und Mütter vermehrt die neuere Möglichkeit der Ausschaltung von Vätern benutzen: den Gewaltvorwurf.
Arne: Dazu findet sich ja auch eine interessante Passage auf eurer Website. Es geht dabei um das sogenannte „Gewaltschutzgesetz“ und den damit verbundenen „Platzverweis“, also die Entfernung in der Regel des Mannes als angeblichen Prüglers aus der bislang gemeinsam genutzten Wohnung. Du schreibst dazu: „Einerseits werden die jeweils neuen Zahlen zum Platzverweis jährlich als Trophäenschau veröffentlicht, andererseits werden diese Zahlen aber auch wie ein Staatsgeheimnis verborgen. Wer die Veröffentlichung versäumt hat und versucht, die jeweils aktuellen oder gar zurückliegende Zahlen zu erhalten, kann erleben, dass ein behördliches Vermittlungs- und Verwirrspiel einsetzt, das in einer Schleife durch ganze Ämter führt und alle Stufen der Hierarchie durchläuft. Das kann nur bedeuten, dass den Verantwortlichen die Brisanz des Zahlenmaterials bewusst ist, dass sie wissen, wie sehr diese Zahlen nicht nur Beweis für eine erfolgreiche Arbeit sind, sondern wie sehr diese auch das Ausmaß an Diskriminierung offen legen und dass eine Enttarnung gefürchtet wird.“ Worauf willst du hier hinaus?
Franzjörg: Frauenförderinnen sind daran interessiert, die Zahlen zum Platzverweisverfahren als Beweis für die feministische These von der Friedfertigkeit der Frau und der repressiven Gewalt des Mannes zu verwenden. Nur das garantiert die weitere Alimentierung von Frauenförderprojekten aus der Staatskasse. Die doktrinäre Frauenförderszene hat es geschafft, alle mit der Thematik befassten Institutionen – allen voran die Polizei – so zu schulen, dass sie das, was feministische Ideologie vorgibt, in der Realität nachproduzieren. Wenn in allen Polizeidienststellen Plakate hängen mit der Aufschrift „Häusliche Gewalt ist männlich“, so werden dadurch nicht die Besucher agitiert, sondern es bedeutet einen Baustein in der Gehirnwäsche, die diejenigen Polizisten durchlaufen, die dann vor Ort entscheiden, wer als Täter die Wohnung zu verlassen hat und wer als Opfer bleiben darf. Diese Plakate wurden mehrheitlich über das Steueraufkommen von Männern finanziert. PolitikerInnen haben darüber entschieden, dass derjenige Mann, der durch menschenrechtswidrige Vorgehensweisen bei der entscheidenden Attributzuweisung Täter/Opfer als alleiniger Täter abgestempelt wurde, die Mechanismen, die zu seiner Diskriminierung führten, selbst mitfinanzieren musste. Wenn wie in Karlsruhe die Frauenförderszene ihr Soll übererfüllt und in über fünf Jahren – bis auf eine einzige Alibi-Frau – ausschließlich Männer Platzverweise erhalten, dann ist das vordergründig betrachtet ein starker Beweis für die wohl angeborene Gewalttätigkeit des Mannes. Und wenn Gruppen wie das „Männerbüro“ dann folgsam ein Wochenende lang in sich gehen und sich die Frage stellen „Warum sind wir bösen Männer eigentlich so gewalttätig?“, dann scheint die doktrinäre Intention auch zu funktionieren. Auf den zweiten Blick, der etwas kundiger und nicht nur auf Yellow-press-Niveau die Karlsruher Zahlen zur Platzverweisstatistik betrachtet, muss aber gefolgert werden, dass Karlsruhe mit seiner Statistik zum geschlechtsspezifischen Gewaltverhalten einen einzigartigen Platz im Universum beschreibt. Nirgendwo sind Frauen so duldsam leidend friedfertig und Männer so aggressiv böse wie in der badischen Hauptstadt. Sämtliche wissenschaftlichen Studien zum geschlechtsspezifischen Gewaltverhalten kommen zu Ergebnissen, die in der Summe eine annähernde Balance beschreiben. Die Bereitschaft, Konflikte nicht gewaltfrei, sondern konfrontativ und auch gewaltsam aggressiv auszutragen, ist zwischen den Geschlechtern gleich verteilt. Vor diesem Hintergrund beschreiben die Zahlen zum Platzverweisverfahren in Abhängigkeit vom Indoktrinationsgrad in erster Linie der Polizei nicht das Gewaltverhalten der Geschlechter, sondern den Grad der Diskriminierung, den Männer erfahren. Das wissen inzwischen auch die des Denkens fähigen Vertreterinnen der Frauenförderkultur. Was daraus folgt, ist das Problem, dass Zahlen zur Platzverweisstatistik immer nur genannt werden können, wenn sie in die ideologisch einseitige Sichtweise der Protagonistinnen von Frauenförderkonzepten verpackt sind. Möchte ich bei der dafür zuständigen städtischen Stelle auf alte Zahlen zur Platzverweisstatistik zugreifen, lässt man mich am Telefon im Vermittlungsdschungel stecken. Man weiß inzwischen, dass die reinen Zahlen nicht nur eine politisch korrekte Interpretation zulassen, sondern dass dahinter auch ein Sumpf von Volksverhetzung, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung verborgen ist, für den neben einer gesellschaftspolitischen Grundstimmung auch bestimmte Personen konkret verantwortlich sind.