Fall 1
Peter erzählt:
„Ich bin 9 Jahre alt. Ich gehe in die 3. Klasse.
Das Wechselmodell möchte ich nicht. Da muss man immer zwischen zwei Welten hin- und hergerissen werden. Das ist nicht gut. Ich hatte einen Freund in der Schule, seine Eltern haben sich getrennt und er hat auch das Wechselmodell gemacht. Er hat mich gemobbt. Ich denke, das Wechselmodell war nicht gut für ihn.
Ich habe auch einen anderen Freund. Seine Eltern sind auch getrennt. Er hat das Residenzmodell im gleichen Takt wie wir. Das passt gut zusammen.
Ich möchte sonntags abends wieder bei der Mama sein und dort schlafen und am Montag von da aus in die Schule starten.
Keiner von meinen Eltern macht mir Druck. Beide haben mir gesagt, ich soll sagen, was für mich gut ist.
Mein Papa mag das Wechselmodell und meine Mama mag das Residenzmodell. Ich mag auch das Residenzmodell.
Peter wird gefragt, woher er diese Worte kenne. Er erklärt, er habe mit der Mama darüber gesprochen. Er habe die Mama dann immer wieder gefragt, bis er die schwierigen Wörter auswendig gekannt habe.“
„Peter war in seiner Haltung sehr klar. Er äußerte, dass er weiterhin bei der Mama leben möchte. Mir gegenüber sagte er, dass er kein Wechselmodell möchte.
Mein Vorschlag, den Wochenend-Umgang bis montags zu erweitern, lehnte er ab.
Nach meinem Eindruck gab Peter seinen eigenen Willen wieder. Ich meine zudem, dass Peter sich im Vorfeld zu unserem Gespräch Gedanken über die Situation gemacht hat. Er erzählte, dass er das Wechselmodell von einem Klassenkameraden kenne und er das hin und her nicht möchte. Er teilte mir mit, dass er seinen Vater gerne unter der Woche zweimal sehen würde.
Meines Erachtens spricht sowohl das schwierige Verhältnis der Kindeseltern als auch der klar geäußerte Kindeswille gegen ein Wechselmodell.“
Die Verfahrensbeiständin, die Sozialpädagogin vom Jugendamt und die Richterin fanden diese Schilderung so überzeugend, dass das entschieden wurde, was Peter wollte.
Sind sie echt so dämlich, dass sie nicht bemerken, was da im Hintergrund lief?
Oder wissen sie das natürlich und vertuschen es bewusst. Es funktioniert ja so glatt…
Fall 2
In diesem Fall kommt nicht die Verfahrensbeiständin zu Wort, sondern der Vater, der an die VBin schreibt:
Guten Tag Frau VB,
von der Mutter erhielt ich die Formulierung:
„Ich habe mit Frau VB abgesprochen…“
Von Ihnen, Frau VB, erhielt ich die Formulierung:
„ich habe mit Frau Mutter eine mögliche Regelung besprochen.“
Was ergab diese Absprache zwischen zwei Frauen über die Bedeutung von mir als Vater?
Die Kinder erhalten von den 6,5 Wochen Sommerferien einen zusätzlichen Anteil beim Vater von etwa einem Zehntel dieser Zeit, 9 Zehntel bleiben bei der Mutter.
Da wir in der freien Aushandlung zwischen uns Eltern sind, spiegelt die Lösung einerseits ein Machtgefälle wieder (wer hat die Verfügungsmacht über die Kinder und die Definitionshoheit über alles, was die Kinder betrifft und gebärdet sich deshalb als im Besitz der Kinder befindlich?) und andererseits zeigt es im Ergebnis das, was (sogar unter Einsatz einer Person aus den Professionen, die speziell die Interessen der Kinder zu vertreten hat) sich infolge dieses Machtgefälles als Ergebnis dabei ergibt.
Nimmt man die Vorgaben des §1684 BGB hinzu, ergibt sich das Maß an elterlichem Wohlverhalten und Vernunft, das übrigbleibt, wenn man das Machtgefälle wirken lässt.
Ich bin überzeugt davon, dass ich – gerade in dieser Eltern-Kind-Beziehung – unbedingt als Korrektiv zum mütterlichen Verhalten gleich wichtig für unsere Kinder bin und dass sich als logische Folge daraus die hälftige Teilung der Ferien ergibt, wie sich dies in der familiengerichtlichen Praxis auch weitgehend etabliert hat.
Ich werde mich dafür nicht mit der Mutter auf den Bazar begeben, um mit ihr über unsere Kinder zu feilschen. Das ist unwürdig.
Aber in der kommenden Gerichtsverhandlung wird dieses Beispiel zeigen, was – auch unter Einsatz der Verfahrensbeiständin – diese Mutter mir als Vater „gewährt“, um mir und den Kindern damit ihre Macht und ihre Dominanz zu demonstrieren.
Ich bin davon überzeugt, dass 1684 BGB aktive Bindungsfürsorge fordert. Genau dazu ist diese Mutter offenbar nicht fähig. Passive einfache Bindungstoleranz würde schon genügen, um zu einer hälftigen Teilung der Ferien zu kommen.
Diese Marginalisierung des Vaters in der huldvollen Geste einer Fürstin, die sich verhält, als wären die Kinder ihr Privatbesitz, und deren „Gewährung“ eines Häppchens Zeitanteil mit den Kindern ist nichts weiter als das Ergebnis von bindungsmarginalisierenden Verhaltensweisen, die diese Mutter zwischen Kindern und Vater diktiert.
Eine solche Machtdemonstration abzuschließen mit dem Satz:
„Gib mir bitte Bescheid, wenn du damit einverstanden bist.“
kann nur noch mit blankem Zynismus erklärt werden.
Ich habe mit dieser Reaktion auf den Aushandlungsprozess zwischen zwei Frauen über die Bedeutung eines Vaters ein Fenster auf das geöffnet, was uns in der kommenden Verhandlung bevorsteht.
Es ist gut möglich, Frau VB, dass Ihre Formulierung so zu verstehen war, dass Sie dem Druck der Mutter nicht Stand halten konnten und dass Sie als Interessenvertreterin der Kinder gegen die Mutter nicht mehr Zeit bei ihrem von ihnen geliebten Vater erwirken konnten. Dann allerdings müsste das auch so in Ihrem nächsten Bericht stehen.