Familie mit Migrationshintergrund, integrationsorientiert
Die Mutter ist in einem radikalen christlichen Umfeld verhaftet, in dem auch körperliche Züchtigungsmaßnahmen gegen Kinder als legitimes Mittel gelten, Sport und Musik Teufelswerk sind und damit auch als Therapeutikum ausfallen. Im Zweifelsfall sind die Kinder immer noch viel zu klein dafür.
Der Vater wurde selbst dadurch schwer traumatisiert und will seine Kinder davor schützen.
Seit der Trennung ist dieser Unterschied prägend und entscheidend, weshalb dieser Fall besondere Bedeutung erhält. Alles, was bei uns unter Religionsfreiheit fällt, hat hohe Daseinsberechtigung, weshalb in Sachen „Gewalt gegen Kinder“ auch durchaus ein Auge zugedrückt wird, insbesondere dann, wenn dadurch die Handlungen einer MUTTER betroffen sind.
Der Vater hat seit 4 Jahren große Mühe, den Machtinszenierungen und der Deutungshoheit der Mutter etwas entgegensetzen zu können. Er muss – wie Hundertausende von Trennungsvätern in Deutschland – mit dem zufrieden sein, was die Mutter ihm an Vatersein noch lässt.
Es bedurfte eines langatmigen Programmes, um der Mutter die richtige Reaktion entgegenzusetzen und die Professionen von der Situation zu überzeugen. Fast alle wollten nur die Oberfläche sehen und niemand machte sich die Mühe, überhaupt genauer hinsehen zu wollen. Ein Vater, der die Mutter mit allem, was sie macht, nicht pauschal wertschätzen will, wird meist ignoriert.
Zwei Gutachterinnen meinten mit zwei Jahren Abstand, dass der Verbleib beider Kinder bei der Mutter die richtige Lösung wäre.
Daraus resultierte eine selbstgefällige Haltung der Mutter, die sich in ihrem destruktiven Verhalten bestätigt sah.
Der Sohn allerdings kam in ein Alter, in dem er den Unterschied zwischen der erzieherisch restriktiven Haltung der Mutter und dem vielfältigen, offenen und zugewandten Angebot des Vaters erfassen konnte. Er reagierte mit immer klareren Aussagen, beim Vater leben zu wollen, was von der Verfahrensbeiständin protokolliert und dem AG vermittelt wurde.
Es kam in 2026 zu einem Verfahren in Sachen Sorge, wofür die Anträge schon Anfang März gestellt wurden. Ende Juli kam der Beschluss:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn wird auf den Vater übertragen.
Da diese Entscheidung – nach 3 Monaten Bedenkzeit nach der Verhandlung – in den letzten Tagen vor den großen Ferien getroffen wurde, hat der Vater gleich alles erledigt, um dafür zu sorgen, dass der Junge am richtigen Gymnasium eingeschult werden wird, dass er als Vater das Kindergeld erhält und dass er den Kindes-Unterhalt von der Mutter erhält.
Diese ging in die Beschwerde und beantragte, dass der Vollzug des Beschlusses bis zur Entscheidung durch das OLG ausgesetzt wird. Das OLG folgte diesem Antrag.
Also, alles wieder zurück:
Der Junge wurde am Gymnasium bei der Mutter eingeschult, die Mutter musste keinen Unterhalt bezahlen, sondern der Vater weiterhin an die Mutter und die Mutter erhielt weiter das Kindergeld.
Heute – 3 Monate später! – war nun endlich der Showdown:
Der Junge darf endlich zum Vater wechseln.
Das OLG hat alles getan, um die Befindlichkeit der Mutter zu berücksichtigen und hat alles versucht, möglichst viel für sie rauszuholen – vergebens: Der Junge war einfach zu klar in seinen Aussagen. Und das, gerade weil das OLG nach der lange hinausgezögerten Entscheidung des AG alles wieder rückgängig gemacht hatte.
Das war 3 Monate Folter für einen Jungen und einen Vater durch das OLG, um eine Mutter zu bedienen.
Die Verfahrensbeiständin meinte: Die Haltung des Kindes hat sich seit Beginn dieses Jahres nicht verändert. Aber zum ersten Mal habe er seine Haltung sehr emotionalisiert vorgetragen. Kein Wunder: Er war stinksauer.
Warum diskutiert ein ganzer OLG-Senat darüber, ob es dieser Mutter zugemutet werden könne, das Kind zum Umgang zu holen und zu bringen? Für welchen Vater hat sich je ein OLG solche rechtsignorierenden Überlegungen gemacht?
Warum soll es plötzlich logisch sein, dass der Vater der Mutter bedeutend mehr Kontakt zum Kind möglich machen muss, als sie je dem Vater zugestand?
Ich stellte die Frage, ob es diese Mutter wenigstens wertschätzen kann, dass der Vater ihr mehr Kontakt zum Kind möglich macht, als sie je dem Vater zugestand. Und alle waren sich einig, dass diese Frage unzulässig sei. Ich meinte, dass sie für eine Vereinbarungsbereitschaft durchaus Relevanz hätte.
Denn natürlich wollte man für die Mutter mehr herausholen als ein Beschluss mit einer Zurückweisung der Beschwerde möglich gemacht hätte. Wenigstens einen sicheren Umgang über eine Vereinbarung wollte man ihr gönnen – verbunden natürlich mit einer Rücknahme der Beschwerde. Sie aber braucht jetzt noch eine Woche Zeit, um entscheiden zu können, ob sie einen Beschluss haben will oder die Vereinbarung. Das wäre eben die Wahl zwischen nichts und einem mit Ordnungsmitteln gesicherten Umgang.
Befindlichkeit eben.
Wann kann ich erleben, dass ein ganzer OLG-Senat für einen Vater am Freitagnachmittag 4 Stunden einsetzt, um seine Befindlichkeit trotz aller Gründe gegen ihn noch irgendwie bedienen zu können?