Im Folgenden möchte ich mich nicht auf die 15% der Fälle beziehen, in denen Väter ebenfalls die Möglichkeit haben, durch vorgetäuschte Kooperationsbereitschaft Gewinn zu saugen und ihre Verfügungsmacht über das Kind allein zu behalten.
Ich beziehe mich auf die anderen 85% der Fälle, in denen Mütter dies fast schon standardgemäß tun, was sie auch von skrupellosen BeraterInnen empfohlen bekommen.
Im ASD-Report 9/2018 wird die Kooperation im familiengerichtlichen Verfahren gem. §8a SGBVIII thematisiert – im direkten Bezug zum Staufener Missbrauchsfall.
Im Text ist zu lesen:
„Das OLG Karlsruhe, das AG Freiburg/iBr. und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald legten Anfang September d.J. ihren Abschlussbericht ihrer gemeinsamen Untersuchung zum Kindesmissbrauchsfall in Staufen vor. Im Mittelpunkt standen die fallbezogenen Abläufe und Kooperationsfragen.
Der insgesamt 34-seitige Bericht ist von Bedeutung und beleuchtet auch die Arbeit der Jugendämter. Er hebt die Rolle der ASD‘s als Verfahrensbeteiligter hervor und weist auf die rechtliche Bedeutung dieser Rolle hin.“
„Abschlussbericht zur Untersuchung der Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Gerichten bei Gefährdung des Kindeswohls sowie der Überwachung der Einhaltung von gerichtlichen Ge- und Verboten aus Anlass des „Staufener Missbrauchsfalls“
Die Redaktion hat Fragen zu diesem Bericht.
Eine dieser Fragen ist mir aufgefallen:
„Inwieweit ist (allein) mit sozialpädagogischen Mitteln eine jahrelang „vorgetäuschte Kooperationsbereitschaft“ einer Kindesmutter (S. 13) zu erkennen?“
Diese Frage ist entlarvend.
Ich möchte sie deshalb etwas präziser formulieren:
„Wie kann eine Sozialarbeiterin in einem Jugendamt, das zu 85% aus Frauen besteht, die ihre Empathie meist Müttern entgegenbringen, davon ausgehen, dass eine Frau eine Kooperation nur vortäuscht, wenn doch sogar das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass so etwas nicht vorkommen kann und deshalb der Bundesregierung 2010 die Aufgabe stellte, zu ermitteln, ob es tatsächlich Mütter gibt, die nicht immer ausschließlich am Kindeswohl orientiert handeln?“
Nebenbei bemerkt:
Die zuständige Ministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat damals dazu so lange ermittelt, bis sie den von ihr getäuschten Bürgerinnen und Bürgern mitteilte, dass sie eine falsche Methode zur Ermittlung dieser Frage angewendet hätten und dass deshalb das Ergebnis nicht brauchbar wäre.
Wer kommt sich da, pardon, nicht ebenfalls verarscht vor?
Aktuell outete sich die Gender-Romantikerin G. Keller vom correctiv-Team und meinte, dass es nicht möglich wäre, dass Mütter fiese Methoden anwenden könnten, wie z.B. eine Kooperation mit dem Jugendamt nur vorzutäuschen. Folgerichtig müsste frau mir „Frauenfeindlichkeit“ vorwerfen, weil ich in meinem Aufsatz „Das fatale Axiom der Guten Mutter“ eben der unschuldigen Frage der Redaktion des ASD-Reports nachgehe und anmahne, dass ein Schwein zu sein eben nicht männlich, sondern menschlich ist.
Wenn auch frau weiß – wie jeder halbwegs normale sonstige Mensch – dass eben auch Frauen miese Tricks anwenden, dann muss eine Täuschung durch eine Frau immer eine Option sein, der man durch Kontrolle sehr einfach und schnell auf den Grund gehen kann.
Wenn aber in einem kapitalen Missbrauchsfall selbst die Frau eines Bundesverfassungsgerichtspräsidenten als OLG-Richterin der Frau glaubt, wenn diese meint: „Ich brauche keine Familienhilfe, weil ich das Kind schon selbst schützen kann“ und dann jede Kontrolle einfach eingestellt wird, dann ist das nicht nur naiv.
Dieses Kind trotz klarer Indizien für eine Gefährdungslage nicht zu schützen, ist ein Straftatbestand.
Und die Ermittlungen dazu müssten alle treffen, die in diesem Verfahren Verantwortung zu tragen hatten, vom ASD bis hoch zur Frau des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten.
Aber so weit wollen wir ja nicht gehen.
Das Problem hatte ja nur ein Kind aus einer sozialen Randschicht…
Ich allerdings lasse es nicht damit beruhen.
Ich werde immer wieder darauf zurückkommen.