Kinder werden nicht beachtet
Diese Dokumentation erstellte ich im Jahr 2004.
Dass sie heute immer noch in weiten Bereichen aktuell ist, zeigt die Unbeweglichkeit politischer Ideologiesteuerung in Deutschland.
Männer haben die Gender-Diskussion verschlafen und sehen allgemein immer noch keine Notwendigkeit, der Emanzipation der Frau ihre eigene Emanzipation beizugesellen.
Im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Familie (40% aller Ehen werden geschieden, jährlich sind etwa 300 000 Kinder neu betroffen) spüren die vom System ausgehebelten, entrechteten und ihres Lebenssinns beraubten Väter als Erste die negativen Auswirkungen der in einen freien Raum sich ausbreitenden Frauenförderszene und haben keine andere Wahl, als sich zu wehren.
Frauenförderung hat ursprünglich zum Ziel, Frauen in den Bereichen zu fördern, in denen sie Männern gesellschaftlich nicht gleichgestellt sind. Statt dieses Ziel zu verfolgen, wird Förderung so betrieben, dass Frauen bedingungslos bevorzugt und Männer pauschal diskriminiert werden. Deckt man solche Funktionsweisen auf, wird quer durch alle gesellschaftlichen Ebenen, von der betrieblichen oder kommunalen Frauenbeauftragten bis zum Bundesfamilienministerium, mit der Begründung geantwortet: „Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt“. Frauen stellen es als legitim dar, Unrecht zu begehen, um gegen ein subjektiv höher wertiges Unrecht vorzugehen. Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schon eine ganze Reihe von familienrechtlichen Beschlüssen deutscher Gerichte als menschenrechtswidrig erkannte.
Die bedingungslose Stützung des Status der alleinerziehenden Mutter hat inzwischen zur Etablierung eines neuen „Mütterproletariats“ geführt. Frauen, die entweder nicht fähig oder nicht willens sind, selbstverantwortlich zu sein, haben die Möglichkeit, sich zur Mutter machen zu lassen, mit Unterstützung der frauendominierten familialen Interventionsszene den Vater zum Zahlvater zu entsorgen und damit den Status einer „Einelternfamilie“ mit Alimentierung durch Zahlväter und Staat zu erwerben.
Diese Entwicklung geschieht bewusst gesteuert auf dem Rücken von Vätern und Kindern und ist wesentlicher Bestandteil der derzeitigen von Politikerinnen bestimmten deutschen Familienpolitik. Die negativen Konsequenzen für den Zustand und die Entwicklung unserer Gesellschaft werden gerade erst erahnt und sind in ihren Dimensionen nicht erforscht.
Die Emanzipation der Frau war überfällig und ist mit ihrer erfolgreichen Umsetzung in der Politik auf allen Ebenen institutionalisiert. Dies zeigt sich in der flächendeckenden Installation von Frauenbeauftragten und in der besonderen Förderung von Frauenprojekten und ist absolut legitim.
In der praktischen Umsetzung erfahren Männer und besonders Väter aber gravierende Ungerechtigkeiten, menschenrechtswidrige Behandlung und massive Diskriminierung.
Die wirksamen Gender-Ideologien sind nicht (mehr) geeignet, die Realität zu beschreiben. Sie werden an der Realität vorbei durchgeboxt. Die Realität wird in Richtung der ideologischen Vorgabe uminterpretiert oder glatt verbogen. Was sich nicht uminterpretieren lässt, wird verleugnet.
Deutlichstes Beispiel ist die
Verifizierung der ideologischen Vorgabe: „Häusliche Gewalt ist männlich“.
Wenn die Polizei zu einem gewalttätigen Vorfall in eine Familie gerufen wird, nimmt sie fast ausschließlich den Mann mit und erteilt diesem einen Platzverweis, auch wenn die Frau und Mutter nicht das Opfer zu sein scheint, ihren tätlichen Beitrag zur Eskalation beigetragen hat oder auch die alleinige Täterin war. Dies geschieht vor der ideologisch begründeten Schulung der Polizei durch Frauenbeauftragte, die dafür sorgt, dass alles, was ein Mann tut, auf seine Tätereigenschaften abgeklopft wird und alles, was eine Frau tut, a priori als Notwehrhandlung interpretiert wird.
Die praktische Begründung für den Platzverweis lautet: Es muss eine Trennung erfolgen, um die Situation zu beruhigen. Der Mann muss eh raus und arbeiten, die Frau muss bei den Kindern bleiben, damit ist logisch, dass die Trennung dadurch erfolgt, dass der Mann die gemeinsame Wohnung verlassen muss, auch wenn er es ist, der sie finanziert. In einer Karlsruher Publikation wird das so formuliert: „Gewalt zuhaus´, Mann muss raus!“ (Beleg 48, S. 6) Dieser Slogan wird genau so hemmungslos publiziert wie die Aussagen: „Er sieht rot, sie sieht schwarz“ oder „Die blauen Augen hat sie vom Vater“. Solche Propaganda erfüllt klar strafrechtlich relevante Tatbestände, wird aber im Frauenförder-Klima modisch beklatscht.
Im Platzverweisverfahren wird in der Strafanzeige der Sachverhalt mit indikativen Aussagen so formuliert, dass die Aussage der Frau als alleiniger Wahrheitsbeweis gilt und selbst Zeugenaussagen für den Mann ignoriert werden. Genau so wird die Angelegenheit ans Jugendamt weiter gegeben. Damit ist der Mann der Täter und wird beim nächsten Kontakt mit dem Jugendamt als solcher behandelt: „Sie sollten sich sofort in eine Täterberatung begeben, wenn Sie keine schweren Nachteile für sich einhandeln möchten!“ (Beleg nur 49).
Stellt die Staatsanwaltschaft im Folgenden fest, dass die Aussage der Frau nicht schlüssig ist und wird das Verfahren deshalb eingestellt, bleibt trotzdem der Makel der Gewalttätigkeit für das Jugendamt am Mann und Vater haften. Ich kenne bis jetzt keinen einzigen Fall, wo eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes sich bei einem Vater entschuldigt hätte, den sie vorher ungerechtfertigt als Täter behandelt hatte oder wo in einer jugendamtlichen Stellungnahme im familiengerichtlichen Verfahren die erwiesene Falschbeschuldigung einer Mutter entsprechend gewürdigt wurde.
In der öffentlichen Darstellung in den Medien und gegenüber der Politik benutzt die Frauenförderszene den Trick, Gewalt von Männern und Frauen über das Gewaltschutzgesetz und die Platzverweisstatistik zu beschreiben. In dieser wird nur aufgeführt, wer einen Platzverweis bekommen hat. Dafür aber ist kein Gerichtsverfahren nötig. Es genügt der „Augenschein“ von Polizisten, denen vorher eingebleut wurde, dass im Bereich Häusliche Gewalt nur Männer die Täter seien. Stellt sich hinterher heraus, dass die Frau den Mann zu Unrecht beschuldigte und wird das Verfahren eingestellt, wird die Statistik nicht korrigiert. Der Mann zählt laut Statistik trotzdem als Gewalttäter. Die Vortäuschung einer Straftat durch die Frau wird ignoriert und „mangels öffentlichem Interesse“ nicht verfolgt. Das Verhalten des Polizisten, der in der Strafanzeige den Mann durch indikative Formulierungen vorverurteilte und dies so an andere Ämter weitergab, wird vom Polizeipräsidium gedeckt (Beleg 50).
Dies funktioniert genau so wie in den Statistiken von „Wildwasser“, wo alle Falschvorwürfe von Müttern gegen die Väter ihrer Kleinkinder, sie hätten sie sexuell missbraucht (und das sind nach Untersuchungen etwa 90% aller Vorwürfe – Beleg 56) in die Gruppe der tatsächlich missbrauchten Mädchen bis 12 Jahre einsortiert werden. Mit Entrüstung stellt dann „Wildwasser“ fest, dass diese Gruppe so unvermutet hoch sei und weigert sich, ihre Statistikjonglagen der Realität anzupassen, weil ihre Praxis ausreicht, um die städt. Zuschüsse in Höhe von mehreren zig-Tausend Euro pro Jahr zu bekommen (Beleg 53-54). Diese manipulativen Praktiken von Wildwasser sind bundesweit so sehr durch übelste Fälle in Verruf geraten, dass Richter schon dazu übergegangen sind, Sachverständige von Wildwasser wegen Befangenheit von Verfahren auszuschließen (Beleg 62).
Einer Frau, die tatsächlich fortgesetzt Gewalt gegen Mann und Kinder ausübt, so schwer, dass in der Folge die Kinder sogar auf Kosten des Steuerzahlers dauerhaft in ein Heim eingewiesen werden (Platzverweis für die Opfer!), wird trotzdem kein Platzverweis erteilt, wodurch sie aus der Statistik gemogelt wird. Wird sie hinterher verurteilt, geschieht dies so heimlich, dass selbst die Opfer, die zur Sache vernommen wurden, nichts davon erfahren. Die verurteilte Täterin taucht in keiner Statistik auf. Ich kenne den Fall im Detail, denn eine der 3 Mädchen, die ins Heim kamen, damit die Mutter nicht betraft werden muss, war eine Schülerin von mir und hat sich mir anvertraut.
Nur so ist zu erklären, dass im Raum Karlsruhe bis zum Oktober 2003 insgesamt 375 Platzverweise erteilt wurden, 374 davon gegen Männer. Im Fall der einen Frau erhielt natürlich zunächst der Mann den Platzverweis. Erst als die Polizei mehrmals in dieselbe Familie gerufen wurde, erhielt schließlich die eigentliche Täterin den Platzverweis. In Karlsruhe trieben es die frauendominierten und mütterzentrierten Gewaltschutzgremien so weit, dass es schließlich 1000 Platzverweise gegen Männer gab – bei nur zwei gegen Frauen. Das war aber 2 Mal dieselbe Frau. Das war schließlich der Beweis dafür, dass die Platzverweiszahlen nicht ein Abbild der geschlechtsspezifischen Gewaltverteilung in der Gesellschaft darstellen, sondern dass sie sorgsam konstruierte und gesteuerte Mechanismen darstellen, um ein ideologisches Bild in der Realität nachzuproduzieren.
Alle wissenschaftlichen Studien zur Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung in engen sozialen Bindungen zeigen auf, dass Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung nicht geschlechtsspezifisch differieren. Allein die Formen der Gewaltanwendung unterscheiden sich (Belege unter www.gewaltschutz.de). Alice Schwarzer fragt in ihrem Artikel in der FAZ vom 22.06.2004 „Foltern Frauen wie Männer?“ und sie stellt die folternden Soldatinnen in der amerikanischen Haftanstalt Abu Ghraib im Irak als Opfer eines Männerbundes im brutalen patriarchalischen System dar. Aber selbst sie räumt im selben Artikel ein: „Das Böse ist schließlich keine Frage des biologischen Geschlechts, sondern eine Frage der Macht.“ Und: „Frauen wurde der Part von Menschlichkeit und Mitgefühl zugewiesen, Macht und Gewalt waren lange tabu für sie. Darum wurden sie zu Spezialistinnen der verdeckten, psychischen Gewalt.“ (Beleg 66)
Damit wird deutlich, dass das Gewaltschutzgesetz von der Frauenförderszene benutzt wird, um Männer pauschal zu Tätern zu machen, was die Platzverweisstatistik überzeugend offenbart. Den kommunalen Informationen zum Gewaltschutzgesetz ist regelmäßig zu entnehmen, dass Gleichstellungsbeauftragt(inn)en völlig versagen und sexistische Diskriminierung von Männern aktiv mit betreiben (Belege 1-5). So produzieren sich Vertreterinnen der Frauenförderszene in den Medien und sprechen schamlos von 91% männlichen Gewalttätern, obwohl sie wissen, dass weltweit alle Untersuchungen zum Gewaltverhalten von Männern und Frauen dieser aus der deutschen Platzverweispraxis ermittelten Zahl widersprechen und entsprechende Zahlen aus anderen europäischen Ländern (Frankreich 60%) ebenfalls andere Verhältnisse dokumentieren (die Sprecherin der Landes-AG der kommunalen Frauenbeauftragten BW in der Landesschau BW vom 25.06.2004 im Live-Interview mit mir).
Die Platzverweisstatistik kann also nie ein Indikator für das Gewaltverhalten von Männern und Frauen sein, sondern ist allein Beweis für die erfolgreiche sexistische Diskriminierung von Männern durch die Frauenförderszene, die aus Steuergeldern finanziert ist. Im Klartext:
Staat und Kommunen fördern und finanzieren sexistische Diskriminierung von Männern.
Dass das Gewaltschutzgesetz eine „Erstschlagswaffe“ und „eine Einladung zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung“ in Frauenhand darstellt, hat schon die Sachverständigen-Anhörung zum Gewaltschutzgesetz im Bundestag am 20.06.2001 ergeben (Beleg 60). Niemand wundert sich, dass es natürlich genau so kam. Diese Tatsache wird aber von der Frauenförderszene sorgsam bemäntelt und der Mythos vom bösen Mann unbeirrt weiter kolportiert (Beleg 61).
Diskriminierung von Männern als Väter im familialen Verfahren
Was dieses Thema für Väter so brisant macht, ist seine Verquickung gerade mit familialen Abläufen. Frauen benutzen den Gewaltvorwurf, der ihnen offen von der Frauenförderszene zum gefälligen Missbrauch angeboten wurde, allzu bereitwillig, um sich damit eine bessere Ausgangsposition im Geschlechterkampf und besonders im Kampf um das Kind zu erschleichen. Frauenhausbeauftragtinnen wissen, dass sie nicht nur arme geschlagene Opfer beherbergen, sondern dass sie auch Frauen aufnehmen, die auf Grund ihrer Aggressivität des Frauenhauses verwiesen werden müssen. Eine Karlsruher Vertreterin sagte sinngemäß: Viele Frauen sind in ihrer eigenen Gewaltbereitschaft und Abhängigkeit von den Strukturen von Gewalt so sehr gefangen, dass sie sich während der Zeit im Frauenhaus am Kiosk vor dem Haus einen Typ angeln, der sich prinzipiell in nichts von dem unterscheidet, den sie gerade los werden wollen. Erin Pizzey, die in England die Frauenhausszene mit aufbaute, spricht in diesem Zusammenhang von „Familienterroristinnen“ (Beleg 65). Sie tragen die Verantwortung für die Gewalt in ihrer Familie, erhalten aber von der Gesellschaft die Macht, sich zum Opfer stilisieren zu lassen.
Dies hat zur Folge, dass die Väter ihrer Kinder zu allein verantwortlichen Gewalttätern definiert werden. Die Kinder sind reine Statisten in dieser Inszenierung und haben die Konsequenzen zu tragen. Frauen sind laut den Karlsruher „Informationen für Frauen“ zur Häuslichen Gewalt (fast) immer nur unschuldige Opfer und Männer verantwortliche Täter, denen auch jede Therapiebedürftigkeit abgesprochen wird, was an Zynismus nicht zu übertreffen ist (Beleg 3+4). Ist eine Frau als Täterin aber nicht mehr zu leugnen, wird alles bemüht, um sie zu entschuldigen und zu vertuschen (Belege zu 24, zu 13 und Fall J.).
Frau Prof. Dr. Ulrike Hermann stellt in „Die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in das Landespolizeirecht“ sehr vorsichtig fest, am Gewaltschutzgesetz sei zu bemängeln, dass in den Begründungen überwiegend auf Frauen abgestellt und damit der „Eindruck der Ungleichbehandlung“ vermittelt wird (Beleg 64).
Frauenförderszene
Zunächst eine Begriffsbestimmung:
Mit Frauenförderszene beschreibe ich im engeren Sinne die Summe aller infolge der politischen Institutionalisierung von Frauenförderung etablierten Frauenbeauftragt(inn)en und die Vertreterinnen und Mitarbeiterinnen der aus öffentlichen Mitteln geförderten Frauenprojekte.
Im weiteren Sinne umfasst diese Szene weit mehr: Vereine, Verbände, autonome Gruppen, etc. von unterschiedlichster Ausprägung, Ideologisierungsgrad und Aggressivität. Die Aggressivität kann soweit gehen, dass von „Feminazismus“ gesprochen wird.
Wenn z.B. Frauen, die vorher bei „Wildwasser“ tätig waren, jetzt Beraterinnen bei Pro familia sind, wird deutlich, wie die Vernetzung funktioniert. Alle diese Projekte haben den Vorzug, aus öffentlichen Mitteln gefördert oder gar komplett finanziert zu sein.
Für mich eint sie die unterschiedlich deutlich ausgeprägte Absicht, die sexistische Diskriminierung von Männern und die Verleugnung oder Deckung weiblicher Täterschaft aktiv zu betreiben oder auch nur in Kauf zu nehmen, um dem angeblichen Ziel der Gleichstellung der Frau zu dienen.
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (das heißt für alles, nur nicht für Männer zwischen 18 und 65) und das Ministerium für Justiz sind – meist – weiblich geführt. Das Familienrecht liegt im Schnittpunkt dieser beiden Ministerien, was sich inzwischen so weit auswirkt, dass das deutsche Familienrecht international kritisiert wird und bis heute mindestens 7 Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen, die familienrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte als menschenrechtswidrig erkannten (Beleg 57).
Politiker in Berlin überlassen die von Ministerinnen geführten Ressorts bewusst den dafür zuständigen Frauen, kümmern sich nicht mehr um die Folgen und bekommen auch deutlich signalisiert, dass sie von diesen „Frauenthemen“ die Finger zu lassen haben. Anfragen von Männern an das Bundesministerium für Familie und … werden ausschließlich von Frauen bearbeitet und in der Sache ignoriert. Keine Argumentation kommt an und wird ernst genommen. Es wird nur durch ideologische Haltung abgewürgt. Wenn Männer konkrete Diskriminierungsstrukturen offen legen und belegbare Diskriminierungsfälle beanstanden, wird aus dem Bundesfamilienministerium geantwortet: „Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt“ (Beleg 34 + 35)
Die Frauen haben bestimmte Themen an sich genommen, insbesondere:
- Familie
- familiale Intervention (Beratung, Hilfe, Mediation, etc.)
- Häusliche Gewalt und
- Sexueller Missbrauch
Sie bilden die Expertinneninstitutionen für diese Themenbereiche und prägen auf ideologischer Grundlage die öffentliche Meinung dazu. Nicht mehr die reale Faktenlage bestimmt die Aussagen der verantwortlichen Wortführerinnen, sondern eine ideologisch verhärtete Grundhaltung, die auch dafür sorgt, dass reale Zusammenhänge nicht mehr genannt werden dürfen (z.B. reale Täter–Ofer–Zahlen im Bereich häusliche Gewalt: der auch ungerechtfertigte Gewaltvorwurf einer Frau führt zur Aufnahme des Mannes in die Gewaltstatistik über das Gewaltschutzgesetz – selbst eine wegen häuslicher Gewalt verurteilte Frau aber taucht in der Gewaltstatistik nicht auf).
Schlimmer noch: Die Politik bezieht sich allein auf die subjektiven Aussagen dieser Wortführerinnen der Frauenförderszene und bestimmt danach z.B. auch die Ausgaben der Stadt Karlsruhe als Fördergelder an von Frauen bestimmte und geleitete Projekte (Belege 7-10, 41,42). An den Schaltstellen sitzen Kommunalpolitiker, die im Schriftwechsel ein Maß an Sachwissen outen, das nicht ausreicht, um für die Verwendung öffentlicher Gelder in diesem Kontext die Verantwortung tragen zu können (Belege 7-11). Die Hörigkeit, mit der Vorgaben der Frauenförderszene („Jede dritte Frau wird von ihrem Mann geschlagen“ – Beleg 63 – in den Parlamenten hat dabei noch niemand durchgezählt…) übernommen werden, führt so weit, dass von Männern geleitete Projekte sich der ideologischen Sichtweise dieser Frauenszene bedienen müssen, um ebenfalls gefördert zu werden:
- Im Bereich „Häusliche Gewalt“ gab es lange keine Ansprechstellen für Männer. Jetzt wurde eine solche in Form einer „Täterberatung“ geschaffen. Diese wird gefördert. Obwohl es nachweislich Täterinnen gibt, gibt es keine Täterinnenberatung, sondern nur Hilfen für weibliche Opfer. Männer als Opfer werden nicht erkannt (Belege 1-5).
- Das Karlsruher „Männerbüro“ veranstaltete im April 2002 eine Tagung zum Thema „Männergewalt“ und glaubte ernsthaft, durch die Beschäftigung mit der Frage, warum Männer gewalttätig seien, zur „Geschlechtergerechtigkeit beitragen“ zu können (Beleg 58). Wo sind die Frauen, die sich zusammen finden, um darüber nachzudenken, warum sie hunderttausendfach jährlich ein Horrorszenario von Gewaltterror ausüben, idem sie ihre Kinder zu Halbwaisen machen, deren Therapiebedürftigkeit in Kauf nehmen, nur um ihre eigene subjektive Befindlichkeit zu bedienen, die das Angebot des Staates, die Väter ihrer Kinder ungestraft zu den Leidtragenden machen zu können, bereitwillig nutzen, um sich dabei noch als die Guten bestätigen zu lassen (…deshalb haben sie ja schließlich die Kinder als Eigentum übertragen bekommen) – und die über dieses Nachdenken zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen wollen?
Die flächendeckende Institutionalisierung von Frauenförderung zeigt sich in ihren extremen Auswirkungen in Karlsruhe an folgenden Sachverhalten:
- Die „Frauenbeauftragte“ des Landkreises Karlsruhe (Anlaufstelle für Frauenfragen) ist gleichzeitig Abteilungsleiterin und stellvertretende Amtsleiterin im Jugendamt des Landkreises und es ist an Verfahrensabläufen und Behandlungsmustern abzulesen, dass sie ihre zielgruppenorientierte Arbeit als Frauenbeauftragte im Jugendamt zur Richtschnur ihrer Arbeit macht. Viele dokumentierte Stellungnahmen, Entscheidungen und Behandlungsmuster im Umgang mit Müttern und Vätern zeigen die Auswirkungen dieser Personalunion.
- Das „Kinderbüro“ der Stadt Karlsruhe ist feministisch geleitet. Wer die Homepage dieses Kinderbüros nach dem Stichwort „Väter“ durchsucht, wird feststellen, dass es überwiegend mit der Konotation „Täter“ auftaucht. Deren Leiterin Dr. Susanne Heynen wurde später zur Amtsleiterin des Jugendamtes Karlsruhe und danach zur Amtsleiterin des Jugendamtes Stuttgart.
(http://www.karlsruhe.de/Jugend/Kinderbuero/Juschutz/pg.htm) Die Leiterin des damaligen Kinderbüros hat konsequenterweise auch schon mal eine Fortbildungstagung für Fachleute in Sachen Familienrechtspraxis organisiert („Salgo-Tagung“), deren Kernaussage war, den Umgang von Vätern und Kindern entgegen der Kindschaftsrechtsreform einzuschränken. (Beleg 31)
- Untersucht man die Beratungsbroschüre der Stadt Karlsruhe, stellt man fest, dass es eine Flut von Beratungsangeboten und Hilfeinstitutionen für Frauen und Mütter gibt, kaum aber besondere Angebote für Männer und Väter. Alle Angebote für Frauen sind von der Stadt gefördert. Die Gruppe, die sich im Besonderen um Väter kümmert (Väteraufbruch für Kinder, vafk-karlsruhe.de) ist ein privater Verein ohne jede Förderung (Belege 29 + 33).
Frauenförderpraxis und familiale Intervention
Mit dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 01.07.1998 wurde gleichzeitig ein Paradigmenwechsel vollzogen: Wenn vorher nach einer Trennung der für die Erziehung des Kindes geeignetere Elternteil bestimmt wurde und die Jugendämter die Hilfssheriffs für diese allzu oft zur Willkürveranstaltung degenerierte Sanktionierung abgaben, sieht die Kindschaftsrechtsreform vor, dem Kind beide Eltern zu erhalten und ALLES zu unternehmen, um diesen ihre Verpflichtung zur Konsensbereitschaft klar zu machen. Es gibt keine Alternative zum Dialog und Konsens.
Das System der Frauenförderung sorgt nun aber dafür, dass die alten Funktionsmechanismen immer noch weiter eine Familienrechtspraxis zementieren, die eine immer größere Kluft zum Familienrecht aufreißt (Beleg 31). Die in der familialen Intervention Tätigen – zumeist Frauen – fühlen sich der Ideologie „Mutter fürs Emotionale und Vater fürs Finanzielle“ verpflichtet. Der Verband der alleinerziehenden Mütter (und einiger Alibi-Väter) VAMV propagiert die Förderung der „Einelternfamilie“ und das Alleinige Sorgerecht für Mütter als die einzig angemessene Form, auf die demographischen Entwicklungen zu reagieren.
So entsteht ein Klima innerhalb der familialen Intervention, in dem Väter keine Chancen mehr haben, zu notorisch Schuldigen abqualifiziert werden und die negativen Konsequenzen der Bedienung der subjektiven mütterlichen Befindlichkeiten durch Ämter, Institutionen und Gerichte zu tragen haben (Belege 51 und 52).
Unsere Bundes-Familienministerin Schmidt hat zwar schon öffentlich geäußert, dass „Frauen nun genug gefördert“ seien, sie lässt aber durch ihr Amt alle Hinweise von Vätern auf eklatante sexistische Diskriminierung mit dem Argument abwürgen, dass Frauen noch immer nicht gleichberechtigt seien. Sie hat die Ignoranz ihres Amtes Vätern gegenüber und die offene Unterstützung des „Verbandes allein erziehender Mütter (und Väter)“ zu verantworten. Wenn sie auf die Handlungsaufgabe der Politik angesprochen wird, meint sie, der Gesetzgeber hätte seinen Teil beigetragen, die Kindschaftsrechtsreform sei aber „in den Köpfen der Richter noch nicht angekommen“ und tut mit ihrer Ministerkollegin Zypries vom Bundesjustizministerium trotzdem nichts, um dies zu ändern (Polit-Talk mit Ministerin Schmidt am 08.06.2004 in Ratingen).
Dieser Eiertanz wird dann erst richtig klar, wenn man erkennt, wie peinlich sich das Bundesverfassungsgericht outete, wenn es in seinem Urteil vom 29.01.2003 nicht ehelichen Vätern und deren Kindern immer noch pauschal das Gemeinsame Sorgerecht vorenthält (Beleg 59). Begründungen von Sachverständigen wie die effektvolle Hutnummer im Bundesverfassungsgericht mit dem „Karnevalsprinzen“ (der am Schmutzigen Donnerstag hinter der Bühne mal eben eine geneigte Gardeprinzessin schwängert), dem man doch deshalb nicht so einfach das Sorgerecht geben könne, werden bemüht, um z.B. mich als nicht ehelichen Vater, der mit der Mutter der Kinder 17 Jahre lang ehegleich zusammen gelebt hat, zu diskriminieren. Scheinheilig argumentieren dann die höchsten RichterInnen der BRD, dass doch jede Mutter einem Vater, der tatsächlich mitsorgt, selbstverständlich das Gemeinsame Sorgerecht zubilligen würde und tun so, als würden sie nicht wissen, dass genau dies eben in der Regel nicht der Fall ist. Gib einer Frau die Macht, ungestraft egoistisch zu sein und sie wird es – genau so häufig wie ein Mann – bedenkenlos ausnutzen, wie eine betroffene Mutter eben in dieser Verhandlung vor dem BVerfG offen zugab. Jugendämter hebeln das von den höchsten RichterInnen behauptete System zudem von innen aus, indem sie zum Gemeinsamen Sorgerecht bereiten nicht ehelichen Müttern deutlich abraten und ihnen zu verstehen geben, dass sie mit dieser Absicht hier fehl am Platz sind.
Da ich erfahren musste, wie hartnäckig immer wieder versucht wird, mich notorisch missverstehen zu wollen, hier nochmals sehr deutlich:
- Ich möchte die Mütterzentrierung nicht durch eine Väterzentrierung, sondern durch eine konsequente Orientierung auf das Kind abgelöst sehen. Ich kämpfe also nicht für die „Rechte von Männern“, sondern gegen die Diskriminierung von Vätern.
- Ich möchte keinen Geschlechterkampf auslösen, sondern den von der Frauenförderszene betriebenen Feldzug durch die Aufdeckung von Missbrauchsstrukturen beenden. Die schwierigen Aufgaben der familialen Intervention können nur durch gemeinsame Anstrengungen und nicht durch Diskriminierung gelöst werden.
- Ich bin gegen jede Form von Gewalt, von wem gegen wen auch immer!
- Ich möchte die Rolle des Vaters gendermäßig gleichbedeutend neben der Rolle der Mutter gewertet sehen. Kinder brauchen Väter und nicht nur ihr Geld.
- Kinder haben das Recht, ihre beiden biologischen Eltern als Bezugspersonen erleben zu können, nicht nur ungehindert vom jeweils anderen Elternteil, sondern durch diesen aktiv unterstützt (§ 1684 BGB).
- Es ist mir durchaus bewusst, dass so manche Frauenbeauftragte durchaus blauäugig und ohne eine böse Absicht in den Sog der Szene gerät und darin mitschwimmt – was sie allerdings nicht von der öffentlichen Verantwortung für ihr Handeln befreit.
- Ich spreche nicht Frauen pauschal verantwortliches Handeln ab, sondern mahne dort punktuell an, wo verantwortungslos, egoistisch und diskriminierend gehandelt wird.
Kinder brauchen beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung!
Belege für und Materialien zur diskriminierenden Behandlung von Vätern durch das System der Frauenförderung mit besonderer Berücksichtigung der Karlsruher Szene
Diese Materialien sind teilweise über Suchmaschine im Internet zu finden und sind teilweise auf einer passwortgeschützten Seite von mir eingestellt.
In Ausnahmefällen sind sie als Einzelnachweise über vafk-ka@gmx.de zu erhalten. Eine Ausgabe ist nicht immer unbeschränkt möglich, da Personaldaten geschützt werden müssen.
Fremde Artikel zur Sache bzw. Hinweise auf Literatur:
Nr. 39, 43-47, 55-57
Original-Belege und Auszüge aus Original-Belegen:
Nr. 3, 48-52, 60, 62-64
Zeitungsartikel:
Nr. 25-27, 32, 59, 61
Schriftwechsel:
Nr. 7-12, 14-23, 34-36, 40-42, 53-54
Eigene Artikel:
Nr. 1-2, 4-5, 28-31, 33, 37-38, 58
- Analyse des Artikels in den BNN über Häusliche Gewalt vom 01.01.2004 und Stellungnahme zum Thema Häusliche Gewalt in Karlsruhe (Franzjörg Krieg)
- Stellungnahme zum Faltblatt der Frauenbeauftragten des Landkreises Karlsruhe zum Thema „Häusliche Gewalt“ (Franzjörg Krieg)
- Broschüre der Stadt Karlsruhe zum Thema „Häusliche Gewalt“ – Information für Frauen
- Ergänzung der Broschüre der Stadt Karlsruhe durch Franzjörg Krieg – Informationen für Männer
- Kommentar zur neuen Broschüre des Landkreises zum Thema „Häusliche Gewalt“ (Franzjörg Krieg)
- Schriftwechsel zwischen dem Sozialdezernenten der Stadt Karlsruhe und Franzjörg Krieg bzgl. der Aufnahme in den Arbeitskreis „Gewalt“
- Mein Schreiben vom 14.12.03
- Antwort vom 07.01.04
- Mein Schreiben vom 14.01.04
- Antwort vom 02.02.04
- Meine Schreiben vom 22.02., 23.02. und 04.05.04
- Schreiben von Herrn P. vom 10.02.04
- Schriftwechsel zwischen dem Landratsamt und Franzjörg Krieg bzgl. der Aufnahme in den Arbeitskreis „Frauen gegen Gewalt im Landkreis Karlsruhe“
- Mein Schreiben an den Landrat vom 29.06.03
- Mein Schreiben an die „Anlaufstelle für Frauenfragen“ vom 20.12.03
- Mein Schreiben an den Landrat vom 14.01.04
- Mein Schreiben an den Landrat vom 22.02.04
- Antwort des Landratsamtes vom 08.03.04
- Antwort der Frauenbeauftragten vom 09.03.04
- Mein Schreiben an den Landrat vom 04.05.04
- Mein Schreiben an die „Anlaufstelle für Frauenfragen“ vom 04.05.04
- Schreiben des Rechts- und Kommunalamtes vom 06.05.04
- Mein Schreiben an das Rechts- und Kommunalamt vom 10.05.04
- Fund einer Babyleiche im Karlsruher Hausmüll
- BNN vom 11.12.03
- Karlsruher Wochenblatt vom 17.12.03
- BNN vom 08.01.04
- Kommentar zum Artikel im Karlsruher Wochenblatt vom 17.12.03 (Franzjörg Krieg)
- Analyse der Beratungsbroschüre der Stadt Bruchsal (Franzjörg Krieg)
- Leserbrief vom 01.04.03 zum Artikel in den BNN „Gewalttätige Mütter im Visier“ (Franzjörg Krieg)
- Protokoll der Tagung vom 13.11.2002 (organisiert von der Leiterin des Karlsruher Kinderbüros, mit Herrn Salgo als Referent – Protokoll: Franzjörg Krieg)
- Artikel in den BNN vom 18.02.04 (Hexen verteilen Beratungslose)
- Pressemitteilung des VAfK vom 27.02.04 zur Beratungsförderung in Karlsruhe
- Mein Schreiben an Frau Ministerin Schmidt vom 22.02.2004
- Antwort des BMFSFJ vom 25.02.04
- Meine Antwort an das BMFSFJ
- Meine Antwort vom 06.10.2003 auf einen Artikel in der FAZ vom 24.09.2003
(Grundsätzliche Positionierung von Männern in der Frauenförderlandschaft)
- Zum Weltmännertag 2003 (Franzjörg Krieg)
- Sendung vom 07.04.2004 im SWR2 zur Feminismuskritik (Frau von Friesen)
- Girlsday 2004
- Schreiben der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vom 14.05.2004 (als Fortsetzung des Schriftwechsels mit dem Sozialdezernenten)
- Mein Schreiben an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vom 13.06.2004
- Fall 481 – Ein zu Unrecht mit Platzverweis beschuldigter Vater (Anlage zu Nr. 11c)
- Netzgruppe Männerrechte: Wie Männer benachteiligt werden – Eine Beispielsammlung
- Hoffmann Arne: Was will die Männerbewegung?
- Hoffmann Arne: Sind Frauen bessere Menschen?
- Badinter Elisabeth: Opferlämmer
- Dokumentation der Stadt Karlsruhe zur Tagung „Kinder als Opfer von Partnergewalt“ vom 14.09.2000
- „Strafanzeige Beschuldigter“ des Polizeipostens Linkenheim-Hochstetten vom 22.01.2003
- Schreiben des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 29.03.2004
- Stellungnahme des Jugendamtes Karlsruhe-Land im familiengerichtlichen Verfahren vom 11.01.1999
- Stellungnahme des in Beleg 51 betroffenen Vaters an das Jugendamt vom 24.01.1999
- Mein Schreiben an „Wildwasser“ Karlsruhe vom 15.08.2003
- Antwort von Wildwasser Karlsruhe vom 08.10.2003
- Schreiben von Karin Jäckel zur Anzeigepflicht von Sexuellem Kindesmissbrauch
- Falsche Missbrauchsvorwürfe in familiengerichtlichen Verfahren – Zusammenfassung der Ergebnisse einer Studie von Busse, Steller und Volpert vom Dezember 2000
- EGMR-Urteile gegen Deutschland – Zusammenfassung
- 020419 Männerbüro Karlsruhe: Tagung „Männergewalt“
- BNN vom 31.01.2003: „Richter privilegieren Mütter“
- Auszüge aus dem Protokoll der Sachverständigen-Anhörung zum Gewaltschutzgesetz vor dem Bundestag am 20.06.2001
- BNN vom 31.12.2003/01.01.2004: Die geschlagenen Opfer schämen sich unheimlich (Artikel zum Beleg 1)
- Beschluss des AG Karlsruhe vom 04.04.2003 (Auszug)
- Bundestagsdrucksache 14/5429, S. 10f. (Begründung zum EGewSchG)
- Dr. Ulrike Hermann: Die Umsetzung des „Gewaltschutzgesetzes“ in das Landespolizeirecht, NJW 2002 Heft 42 3062
- Pizzey Erin: Familienterroristinnen
- FAZ vom 22.06.2004, Alice Schwarzer: Foltern Frauen wie Männer?
- Zitate der Bundesvorsitzenden des VAMV im SWR Nachtcafe vom 25.04.2003
- Liste aller 33 (fast) aktuellen Bewerberfilme eines Jahrgangs an einer dt. Filmakademie mit Skizze des Inhaltes
Im September 2004 erstellte ich folgendes Flugblatt:
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